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   BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03-5   

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https://dejure.org/2003,16866
BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03-5 (https://dejure.org/2003,16866)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2003 - 2 BJs 11/03-5 (https://dejure.org/2003,16866)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2003 - 2 BJs 11/03-5 (https://dejure.org/2003,16866)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 129a StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 102 StPO; § 103 StPO; § 110 StPO; § 147 Abs. 2 StPO
    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht: Gründung einer terroristischen Vereinigung); Durchsicht von Papieren (Verhältnismäßigkeit; Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft); rechtliches Gehör; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Durchsuchung und der vorläufigen Sicherstellung von Gegenständen ; Bestätigung der Zwangsmaßnahme nach Antrag auf Freigabe der Gegenstände; Abgrenzung einer Beschlagnahme von Gegenständen und einer Sicherstellung zum Zweck der Untersuchung ihrer ...

  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § ... 94 Abs. 1; ; StPO § 94 Abs. 2; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 169 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 102; ; StPO § 110; ; StPO § 147; ; StGB § 129 a Abs. 1; ; MRK Art. 5 Abs. 4; ; MRK Art. 6 Abs. 1; ; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 94 § 110
    Bestätigung der Sicherstellung noch durchzusehender Schriftstücke; Anwendungsumfang von § 110 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme/Durchsuchung - Durchsicht von Papieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 670
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis:

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Die Durchsicht des sichergestellten Materials, die erst der Klärung und Entscheidung dient, ob die vorläufig sichergestellten Unterlagen zurückzugeben sind oder die richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1), war - wie sich aus der Begründung des Antrags des Generalbundesanwalts vom 17. April 2003 ergibt - wegen des Umfangs der Asservate noch nicht abgeschlossen, sondern dauerte an, so daß die Beweisbedeutung der Gegenstände für die Untersuchung noch ungeklärt war.

    In welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des Materials notwendig ist, wie sie im Rahmen von § 110 StPO im einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, unterliegt zunächst der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die hierbei einen eigenverantwortlichen Ermessensspielraum hat (vgl. BGH NJW 1995, 3397).

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Dies gilt insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Ermittlungen sich noch in der Anfangsphase befinden und die bei den Durchsuchungen aufgefundenen und vorläufig sichergestellten Unterlagen noch nicht vollständig ausgewertet worden sind (vgl. BGHR StPO § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Für die Prüfung der Einhaltung der entsprechenden Entscheidungsgrenzen steht dem Beschwerdeführer der Antrag nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog offen (vgl. BVerfG NStZ 2002, 377, 378).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Ein gegenüber dem Beschuldigten vorläufig bestehender Informationsvorsprung der Strafverfolgungsbehörden ist wegen ihres Auftrags, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1994, 551, 552).
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.1996 - 29 Qs 16/96
    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Indessen verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, daß die Durchsicht zügig durchgeführt wird, um abhängig von der Menge des vorläufig sichergestellten Materials und der Schwierigkeit seiner Auswertung in angemessener Zeit zu dem Ergebnis zu gelangen, was als potentiell beweiserheblich dem Gericht zur Beschlagnahme angetragen und was an den Beschuldigten herausgegeben werden soll (vgl. LG Frankfurt wistra 1997, 117, 118).
  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) in Verbindung mit § 110 StPO (Durchsuchung von Papieren, auch von elektronischen Speichermedien, vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980; 2005, 1917, 1921; BGH NStZ 2003, 670; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 110 Rdn. 1) und §§ 94 ff. StPO (Beschlagnahme) gedeckt (ebenso Sieber in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht Rdn. 704; Bär CR 1995, 489, 494; Zöller GA 2000, 563, 572 f.; Böckenförde, Die Ermittlung im Netz 222 f.; aA: BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann NStZ 2005, 121, 123 ff.; Graf DRiZ 1999, 281, 285).
  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

    aa) Das sichergestellte Mobiltelefon durfte als elektronisches Speichermedium, dessen Durchsicht auf Beweisrelevanz im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung vor Ort nicht möglich war, zur Auswertung mitgenommen und hierfür einstweilen sichergestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 17; vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 2a).

    Da die Durchsicht des Mobiltelefons noch Teil der Durchsuchung ist (BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 BvR 886/19 u.a., NJW 2020, 384 Rn. 39; vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 2; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10), ist ihre (weitere) Zulässigkeit allerdings davon abhängig, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung gemäß § 102 StPO nach wie vor gegeben sind (BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 BvR 886/19 u.a., NJW 2020, 384 Rn. 39; vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10).

    bb) Die Fortdauer der vorläufigen Sicherstellung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Gebots der zügigen Auswertung zur Durchsicht mitgenommener potentieller Beweismittel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4. September 1996 - 5/29 Qs 16/96, NJW 1997, 1170; LG Saarbrücken, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346; vom 10. September 2010 - 2 Qs 24/10, BeckRS 2010, 25477; SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 110 Rn. 9; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 2a; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 110 Rn. 24) zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beanstanden.

    Nach Abschluss der Durchsicht wird der Generalbundesanwalt entweder die richterliche Beschlagnahme des Mobiltelefons oder dessen Herausgabe an den Beschuldigten zu bewirken haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 110 Rn. 27).

    aa) Die Entscheidung, in welchem Umfang eine inhaltliche Durchsicht potentieller Beweismittel nach § 110 StPO notwendig ist, wie sie im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, obliegt vielmehr dem Ermessen der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, NJW 2003, 2669, 2671; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 7; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346, 347; SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 110 Rn. 8).

    Denn er kann nach erfolgter gerichtlicher Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt - gegebenenfalls auch wiederholt - erneut einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 110 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog stellen, wenn sich nach seinem Dafürhalten die Sach- und daraus resultierend die Rechtslage geändert hat, etwa wegen Verzögerungen im weiteren Verlauf der Durchsicht oder einer Unverhältnismäßigkeit der fortdauernden Sicherstellung angesichts fortgeschrittenen Zeitablaufs (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 94/01, NStZ-RR 2002, 144, 145; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

    Die Durchsicht dient im Gegenteil dazu, erst zu klären, ob die - vor Ort durchgesehenen oder gegebenenfalls vorläufig sichergestellten und zur Durchsicht bei der Behörde mitgenommenen - Unterlagen mangels Beweiserheblichkeit zurückzugeben sind oder ob eine richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 20.09.2018 - 2 BvR 708/18 - NJW 2018, 3571, und v. 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00 - NJW 2002, 1410; BGH, Beschl. v. 05.08.2003 - StB 7/03 - NStZ 2003, 670; HmbOVG, Beschl. v. 03.07.2012 - 12 Bf 58/12.F - NVwZ-RR 2012, 845; OVG NW, Beschl. v. 30.01.2009 - 5 E 1425/08 - juris; OVG Bremen, Beschl. v. 21.07.2006 - DL A 420/05 - NordÖR 2006, 414; Gercke; in: dems./Julius/Temming/Zöller, StPO, 6. Aufl., § 110 Rn. 8; Bruns, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 110 Rn. 9; Hauschild, in: MüKo-StPO, § 110 Rn. 1; Hartmann, in: Dölling/Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 110 StPO Rn. 11; Tsambikakis, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 110 rn.
  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

    aa) Die Asservate durften als elektronische Speichermedien, deren Durchsicht auf Beweisrelevanz im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung vor Ort nicht möglich war, zur Auswertung mitgenommen und hierfür einstweilen sichergestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410; BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, BGHR StPO § 98 Abs. 2 Bestätigung 2 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 17; vom 5. August 2003 - StB 7/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 3; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 110 Rn. 2a).
  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    Die angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts Münster vom 2. Mai 2018 und des Landgerichts Münster vom 18. Juni 2018 treffen keine endgültige Beschlagnahmeanordnung im Sinne des § 98 StPO, sondern sind als Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zur Durchsicht analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auszulegen (vgl. BVerfGE 124, 43 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a. -, juris, Rn. 36; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 12, 22; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03 -, juris, Rn. 8).
  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

    bb) Die Asservate durften aus der Wohnung des Betroffenen zur Auswertung mitgenommen werden, weil die Durchsicht auf Beweisrelevanz im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung vor Ort nicht möglich war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschlüsse vom 20. April 2023 - StB 5/23, juris Rn. 28; vom 20. Mai 2021 - StB 21/21, BGHR StPO § 98 Abs. 2 Bestätigung 2 Rn. 11; vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 17; vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 66. Aufl., § 110 Rn. 2a).

    In welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des Materials notwendig ist, wie sie im Rahmen von § 110 StPO im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, unterliegt zunächst der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die hierbei einen eigenverantwortlichen Ermessenspielraum hat (BGH, Beschlüsse vom 20. April 2023 - StB 5/23, juris Rn. 28; vom 5. August 2003 - StB 7/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 3 mwN).

  • OLG Koblenz, 30.03.2021 - 5 Ws 16/21

    Anspruch auf Durchsicht beschlagnahmter Papiere bzw. elektronischer

    Hiermit korrespondiert allerdings die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft, die Auswertung im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zügig vorzunehmen, um abhängig von der Menge des vorläufig sichergestellten Materials und der Schwierigkeit seiner Auswertung in angemessener Zeit zu dem Ergebnis zu gelangen, was als potenziell beweiserheblich dem Gericht zur Beschlagnahme angetragen und was an den Beschuldigten oder Drittbetroffenen herausgegeben werden soll (BGH, Beschl. 2 BJs 11/03-5 - StB 7/03 v. 05.08.2003 - NStZ 2003, 670).
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Die Durchsuchungsanordnung hat sich nicht erledigt, weil die Durchsuchung wegen der nicht abgeschlossenen Durchsicht der vorläufig sichergestellten Gegenstände noch andauert (vgl. BGH NStZ 2003, 670, 671; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 110 Rdn. 6).
  • OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12

    Disziplinarrechtliche Durchsuchung und Beschlagnahme sowie vorläufige

    Werden bei der Durchsuchung schriftliche Unterlagen oder elektronische Speichermedien gefunden, deren Beweiseignung vor Ort nicht abschließend geklärt werden kann, so dürfen diese zum Zweck der Durchsicht gemäß 110 StPO vorläufig sichergestellt, also vorläufig aus dem Gewahrsam herausgenommen werden (vgl. BGH, Beschl. v. 5.8.2003, StB 7/03, juris, Rn. 7).

    Das Verfahrensstadium der Durchsicht gemäß § 110 StPO ist der endgültigen Entscheidung über den Umfang der Beschlagnahme vorgelagert (BVerfG, Beschl. v. 16.6.2009, a.a.O., S. 2436 [Rn. 88]) und ist noch dem Stadium der Durchsuchung zugeordnet (BVerfG, Beschl. v. 29.1.2002, 2 BvR 494/01, juris, Rn. 7; BGH, Beschl. v. 5.8.2003, a.a.O., Rn. 8).

    Gehört das Verfahrensstadium der Durchsicht gemäß § 110 StPO noch der Durchsuchung an, so ist die Mitnahme der Papiere und elektronischen Speichermedien zum Zweck der Durchsicht, inwieweit eine Beweiserheblichkeit gegeben ist und eine Beschlagnahme beantragt werden soll, noch von der gerichtlichen Durchsuchungsanordnung gedeckt (vgl. auch BGH, Beschl. v. 5.8.2003, a.a.O., Rn. 8).

  • BGH, 31.07.2018 - StB 4/18

    Anordnung von Durchsuchung und vorläufiger Sicherstellung im internationalen

    a) Vorliegend kann der Generalbundesanwalt die Beweisrelevanz der von der Staatsanwaltschaft K. sichergestellten Gegenstände noch nicht beurteilen; der von ihm erstrebte Gewahrsam stellt sich mithin als vorläufige Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht dar und ist als solcher noch Teil der Durchsuchung, für deren Durchführung die Staatsanwaltschaft zuständig ist; diese kann in entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO die richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht beantragen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, BGHR StPO § 105 Abs. 1 Durchsuchung 3).
  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in Räumlichkeit einer Kanzlei bei Vorliegen

  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum

  • BGH, 20.07.2022 - StB 29/22

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung beim Nichtverdächtigen

  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

  • LG Paderborn, 23.04.2020 - 1 Qs 55/20
  • BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 827/21

    Durchsicht von Unterlagen in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen

  • BGH, 05.06.2019 - StB 6/19

    Anfangsverdacht als Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsanordnung

  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

  • LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16

    Ermittlungsverfahren: Befristung der vorläufigen Sicherstellung von Dokumenten

  • LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung der Wohnräume eines Beschuldigten; Inhaltliche

  • BGH, 06.09.2023 - StB 40/23

    Patriotische Union

  • OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von

  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1492/08
  • BGH, 20.04.2023 - StB 59/22

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des

  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts der mitgliedschaftlichen

  • LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 5 E 1425/08

    Bestimmtheit der Anordnung der Beschlagnahme als Beweismittel für die

  • LG Hildesheim, 08.12.2006 - 12 Qs 59/06

    Beschlagnahme: Anforderungen an die Verbindung eines Durchsuchungsbeschlusses mit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2018 - 1 S 13.18

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses trotz Fehlerhaftigkeit der

  • LG Limburg, 22.08.2005 - 5 Qs 96/05
  • LG Hannover, 07.10.2014 - 30 Qs 29/14

    Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

  • LG Berlin, 30.09.2009 - 523 Qs 99/09
  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
  • LG Limburg, 18.12.2017 - 1 Qs 166/17
  • BVerfG, 17.11.2022 - 1 BvR 827/21

    Verfassungsbeschwerde, Subsidiarität, Beschlagnahme, lange Dauer,

  • VG Stuttgart, 02.03.2016 - 1 K 1138/16

    Zur Frage der Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung im vereinsrechtlichen

  • LG Bonn, 23.08.2011 - 27 Qs 17/11

    Anwesenheitsrecht bei der Durchsicht von sichergestellten IT-Asservaten

  • AG Nürnberg, 23.06.2021 - 59 Gs 5881/21

    Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht -

  • VG Gelsenkirchen, 24.02.2022 - 14 I 24/22

    Vereinsverbot; Durchsuchung; Wohnung; Duldung; Beschlagnahme; Datenträger;

  • LG Köln, 24.06.2020 - 119 Qs 3/20
  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2017 - 14 I 30/17

    Hooligan; Ultra; Ultras; Hooligans; Verein; Vereinigung; Durchsuchung

  • VG Gelsenkirchen, 20.01.2020 - 14 I 66/19

    Durchsuchung Durchsicht Wohnung Vereinsverbot Vereinigung Verbot Computer

  • LG Bochum, 10.01.2006 - 6 Qs 43/05
  • VG Gelsenkirchen, 31.08.2023 - 14 I 104/23

    Durchsuchung; Durchsuchungsanordnung; Durchsicht; Datenträger; Hammerskins

  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2009 - 14 I 11/09

    Beschlagnahme, Durchsicht, Durchsuchung, Verein, HDJ

  • VG Ansbach, 13.12.2012 - AN 14 S 12.02110

    Ausländerrecht Integration

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