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   BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02   

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https://dejure.org/2003,1438
BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02 (https://dejure.org/2003,1438)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2003 - 1 StR 464/02 (https://dejure.org/2003,1438)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02 (https://dejure.org/2003,1438)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; 337 StPO
    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung (lückenhafte Darlegung; Erörterungsmangel; Überzeugungsbildung); Wahrheitsfindung; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; Beruhen

  • lexetius.com

    StPO § 261

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von absprachegemäßen Geständnissen seiner Mitangeklagten - Beihilfe zur Untreue - Zulässigkeit von Absprachen im Strafverfahren

  • Judicialis

    StPO § 261

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Verurteilung eines Mitangeklagten aufgrund eines nach einer Absprache von einem anderen Angeklagten abgelegten Geständnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 48, 161
  • NJW 2003, 1615
  • NStZ 2003, 383
  • NStZ 2003, 672 (Ls.)
  • StV 2003, 264
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02
    Es kann offen bleiben, ob der Strafkammer Verfahrensfehler unterlaufen sind, insbesondere, ob es eine mit den Grundsätzen von BGHSt 43, 195 ff nicht vereinbare verfahrensbeendende Absprache mit den Angeklagten F., Z. und S. gegeben hat.

    Das Geständnis muß daher auf seine Glaubhaftigkeit überprüft werden; sich hierzu aufdrängende Beweiserhebungen dürfen nicht unterbleiben (BGHSt 43, 195, 204 m. w. Nachw.).

    Dessen ungeachtet bleibt es bei der Verpflichtung, die Absprache in die Hauptverhandlung einzuführen und im Hauptverhandlungsprotokoll festzuhalten (BGHSt 43, 195, 205f.).

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02
    Für die Bewertung eines Geständnisses gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (BGHSt 39, 291, 303).
  • BGH, 10.06.1998 - 2 StR 156/98

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Sexueller Missbrauch von Kindern;

    Auszug aus BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02
    Die Freiheit der tatrichterlichen Würdigung stößt aber dort auf Grenzen, wo der Angeklagte nicht etwa die Sachverhaltsannahmen der Anklage als richtig bestätigt, sondern sich vielmehr, ohne den Sachverhalt einzuräumen, auf eine Stellungnahme beschränkt, die gleichsam ein bloß prozessuales Anerkenntnis oder eine nur formale Unterwerfung enthält (BGH NStZ 1999, 92 m.w. Nachw.).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    c) Alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben in der Folgezeit in einer Reihe von Entscheidungen die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen anhand der Mindestbedingungen von BGHSt 43, 195 beurteilt (vgl. nur BGHSt 48, 161; 49, 84; BGH StV 2004, 417, 470, 639; vgl. auch BVerfG - Kammer - StV 2000, 3).

    Zum Geständnis "zu Lasten Dritter" verweist der Große Senat für Strafsachen auf BGHSt 48, 161.

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11

    "Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an

    Dies würde im Übrigen in besonderem Maße gelten, wenn solche Gespräche bei einer gegen mehrere Angeklagte geführten Hauptverhandlung nur mit der Verteidigung eines Angeklagten geführt würden, dessen anschließende Aussagen dann die übrigen Angeklagten belasten (vgl. BGHSt 52, 78, 83; 48, 161, 168).
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Neben diesen rechtsdogmatischen Einwänden wird inzwischen zunehmend beanstandet, daß die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Mindestbedingungen - zumindest in vielen Bereichen - nicht eingehalten würden mit der Folge, daß der Versuch einer Grenzziehung durch die Entscheidung BGHSt 43, 195 als gescheitert anzusehen sei (vgl. u. a. Deckers AnwBl 2002, 41; Kargl/Rüdiger NStZ 2003, 672; Rieß in FS Meyer-Goßner, S. 645; Schmitt GA 2001, 411; Siolek in FS Rieß, S. 562; Weider, Vom Dealen mit Drogen und Gerechtigkeit, S. 161; ders. in FS Lüderssen, S. 773; ders. StV 2003, 266; aA Böttcher in FS Meyer-Goßner, S. 49, 58).

    Die Notwendigkeit des Verbots zeigt sich auch darin, daß die Beteiligten in der gerichtlichen Praxis immer wieder bemüht sind, gerade durch die Vereinbarung eines Rechtsmittelverzichts die Regelungen des Bundesgerichtshofs zu umgehen und die Absprache bezüglich Inhalt sowie Art und Weise des Zustandekommens gegen obergerichtliche Kontrolle abzuschotten (vgl. Satzger JuS 2000, 1157, 1158; Kintzi in FS Hanack, S. 177, 179; Rönnau wistra 1998, 49, 52; Weider StV 2000, 540; Kargl/Rüdiger NStZ 2003, 672, 674; Meyer, Willensmängel beim Rechtsmittelverzicht des Angeklagten im Strafverfahren, S. 386; ders. StV 2004, 41).

  • BGH, 22.07.2015 - 2 StR 389/13

    Bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern (limitierte Akzessorietät zu Taten nach

    Das Landgericht hat geprüft, ob dessen Angaben glaubhaft sind, auch soweit sie die Beschwerdeführer belasten können (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161, 168; Beschluss vom 6. November 2007 - 1 StR 370/07, BGHSt 52, 78, 82 f.).
  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung und ihre Darstellung bei Verurteilung

    Basiert die Verurteilung eines Angeklagten auf Angaben eines Belastungszeugen, die seinem Geständnis in der gegen ihn geführten Hauptverhandlung entsprechen, und war dieses Geständnis Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache, dann muss die Glaubhaftigkeit der Bekundungen des Zeugen unter Einbeziehung des Zustandekommens und des Inhalts der Absprache in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden (Fortführung von BGHSt 48, 161).

    Dies aufzudecken, bedurfte es in diesem Fall - anders als in der Sache BGHSt 48, 161, 166 - der Erhebung einer Verfahrensrüge.

    Der Senat hat in BGHSt 48, 161 entschieden, dass bei der Verurteilung eines Angeklagten aufgrund von Geständnissen der Mitangeklagten, die Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache waren, die Glaubhaftigkeit dieser Geständnisse in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise gewürdigt werden muss.

  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    So verhielt es sich aber hier; denn für die Frage, ob das den Angeklagten D. belastende Geständnis des A. glaubhaft ist, und damit für die Beurteilung der Schuldfrage bei D. , konnte es entscheidend darauf ankommen, ob A. sich durch eine (wahrheitswidrige) Benennung bzw. (übermäßige) Belastung von Tatbeteiligten im Rahmen einer Absprache Vorteile versprechen konnte (vgl. BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ 2004, 691, 692).

    Dazu gehören insbesondere das Zustandekommen und der Inhalt der Absprache (BGHSt 48, 161, 168).

  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Ein wesentlicher Gesichtspunkt für diese Glaubhaftigkeitsbeurteilung ist hier, daß sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn selbst gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG entlasten wollte; denn bei dieser Sachlage besteht u.a. die nicht fernliegende Gefahr, daß der "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, den Nichtgeständigen zu Unrecht belastet (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02).
  • BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04

    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts

    Fehlen Darlegungen hierzu in den Urteilsgründen, so kann dies als durchgreifender Erörterungsmangel ein sachlichrechtlicher Fehler sein (vgl. auch BGHSt 48, 161, 168).

    Das Landgericht hat dabei verkannt, daß es für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Hauptbelastungszeugen gerade entscheidend darauf ankommen kann, ob er sich geständig im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache durch die Belastung von Mittätern - womöglich unter Verringerung des eigenen Tatbeitrags - einen erheblichen Vorteil versprechen konnte oder nicht (vgl. BGHSt 48, 161, 168).

  • BGH, 06.03.2013 - 5 StR 423/12

    Glaubhaftigkeit belastender Aussagen eines Mitangeklagten bei zuvor gescheiterter

    Verfahrensrechtliche Beanstandung mangelnder Berücksichtigung einem Mitangeklagten im Rahmen von Verständigungsgesprächen erteilter Rechtsfolgenprognosen bei der Würdigung von dessen belastenden Angaben (im Anschluss an BGHSt 48, 161; 52, 78).

    Damit bestand in erheblichem Maße Anlass, der Frage besonders nachzugehen, ob sich der geständige Mitangeklagte, der sich durch sein Geständnis ersichtlich eigene Vorteile verschaffen wollte, zu diesem Zweck etwa nicht zutreffend eingelassen haben könnte (vgl. BGH aaO sowie Beschluss vom 15. Januar 2003 - 1 StR 464/02, BGHSt 48, 161).

  • BGH, 24.04.2003 - 3 StR 181/02

    Aufklärungspflicht (Verpflichtung zur Befragung eines Zeugen, der von seinem

    Diese Entstehungsgeschichte der Aussage ist mit der von der Revision angeführten Beweiskonstellation der Entscheidung des 1. Strafsenats vom 15. Januar 2003 (1 StR 464/02) nicht vergleichbar, bei der die belastende Aussage eines Mitangeklagten erstmals im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache in einer Hauptverhandlung zustande gekommen war.
  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 217/13

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Belastende Aussage eines von der

  • BGH, 21.12.2022 - KRB 54/22

    Beweiswürdigung bei kartellrechtlichem Haftungsrisiko

  • BGH, 22.05.2007 - 5 StR 94/07

    Besetzungsrüge (gesetzlicher Richter; vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts;

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

  • BGH, 29.11.2012 - 3 StR 139/12

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Annahme konstanter Aussagen des

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

  • KG, 08.12.2006 - 4 Ws 209/06
  • BGH, 24.10.2012 - 5 StR 393/12

    Unzureichende Beweiswürdigung (Anforderungen an die Überprüfung belastender

  • BGH, 29.01.2020 - 1 StR 471/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung des Zustandekommens und des Inhalts

  • BGH, 06.11.2007 - 1 StR 370/07
  • BGH, 25.10.2012 - 4 StR 170/12

    Anforderungen an einen tragfähigen Freispruch vom Vorwurf der Tötung eines

  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 562/13

    Aufklärungsrüge (Würdigung einer mit einem Belastungszeugen getroffenen

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05

    Begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung

  • BGH, 22.03.2023 - 6 StR 445/22

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • BGH, 03.08.2004 - 5 StR 263/04

    Unbegründetheit einer Revision

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