Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 21.02.2003

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03   

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https://dejure.org/2003,4583
BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03 (https://dejure.org/2003,4583)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2003 - 5 StR 22/03 (https://dejure.org/2003,4583)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03 (https://dejure.org/2003,4583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 72 IRG; EU-Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren vom 10. März 1995... ; Art. 51 lit. a SDÜ; Art. 10 des Übereinkommens über die Auslieferung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 27. September 1996; § 1 Abs. 2 EuG
    Spezialitätsgrundsatz (Auslieferung; abweichende Beurteilung durch die Gerichte des ersuchenden Staates; Begriff der prozessualen Tat); Vorlage nach dem EuGH-Gesetz (Zweifel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 684
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03
    Bei dieser Sachlage sieht der Senat auch keinen Raum für denkbare Zweifel bei der Auslegung (vgl. BGHSt 48, 52, 65 f.), die eine Vorlage nach § 1 Abs. 2 des EuGH-Gesetzes erforderlich machen könnten (BGHSt 47, 326, 333 ff.).
  • BGH, 25.04.1995 - 1 StR 18/95

    Auslieferung - Fortgesetzte Handlung - Selbständige Einzeltaten - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03
    Der nationale Tatrichter des ersuchenden Staates ist nicht gehindert, einzelne Teilakte der Verurteilung zugrunde zu legen, auch wenn diese in dem Auslieferungshaftbefehl nicht enthalten sind (BGH NStZ 1995, 608; Schomburg in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 3. Aufl. § 72 IRG Rdn. 21).
  • BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

    Totschlag; Mord; Auslieferungsrechtlicher Grundsatz der Spezialität; Niedrige

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03
    Durch die rechtsfehlerfreie Annahme einer einheitlichen Handlung, die alle durch den Angeklagten oder seine Helfer begangenen Betrugshandlungen zu einer einheitlichen Tat verklammert, stellen sich die einzelnen durch Täuschung bewirkten Schädigungen einzelner Kunden als unselbständige Bestandteile einer einheitlichen prozessualen Tat im Sinne des § 264 StPO dar, auf die sich die Auslieferungsbewilligung insgesamt erstreckt (BGH NStZ-RR 2000, 333, 334).
  • BGH, 06.06.2002 - 4 ARs 3/02

    Schengener Durchführungsübereinkommen; Regelungsbereich des EuGH-Gesetzes

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03
    Bei dieser Sachlage sieht der Senat auch keinen Raum für denkbare Zweifel bei der Auslegung (vgl. BGHSt 48, 52, 65 f.), die eine Vorlage nach § 1 Abs. 2 des EuGH-Gesetzes erforderlich machen könnten (BGHSt 47, 326, 333 ff.).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 177/86

    Bestrafung nur für die vor der Auslieferungsbewilligung begangenen Taten auf

    Auszug aus BGH, 22.07.2003 - 5 StR 22/03
    Die Gerichte des ersuchenden Staates sind nicht gehindert, innerhalb des historischen Lebenssachverhaltes die Tat abweichend rechtlich oder tatsächlich zu beurteilen, soweit insofern ebenfalls Auslieferungsfähigkeit besteht (BGH NStZ 1986, 557; Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 2003 Rdn. 94).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Im Rahmen dieses historischen Vorgangs sind die Gerichte des ersuchenden Staates nicht gehindert, die Tat abweichend rechtlich oder tatsächlich zu würdigen, soweit insofern ebenfalls Auslieferungsfähigkeit besteht (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, NStZ 2003, 684; Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99, NStZ-RR 2000, 333; Urteil vom 6. März 1985 - 2 StR 782/84, NStZ 1985, 318; Urteil vom 28. Mai 1986 - 3 StR 177/86, NStZ 1986, 557; Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny, IRG, 4. Aufl. § 72 Rn. 20; Vogler aaO § 11 Rn.15 f.).
  • BGH, 09.02.2021 - AK 3/21

    Gründung und der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als

    Der Grundsatz der Spezialität nach § 83h IRG, der ohnehin nur ein Vollstreckungs- und kein Verfahrenshindernis bildet (BGH, Beschluss vom 15. Februar 2017 - 2 StR 162/16, juris Rn. 5 mwN; vgl. in Bezug auf Haftbefehle aber auch Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83h IRG Rn. 1052), steht einer anderen rechtlichen Würdigung des Sachverhalts ebenfalls nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C-388/08, NStZ 2010, 35, 38; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, BGHR IRG § 72 Spezialitätsgrundsatz 1; vgl. ferner BGH, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10, NStZ 2011, 470 f.).
  • BGH, 24.09.2010 - 1 StR 373/10

    Spezialitätsgrundsatz bei Serienstraftaten (Europäischer Haftbefehl; Begriff der

    Ihrer Einbeziehung steht der Grundsatz der Spezialität nicht entgegen, zumal bei der vorliegenden Fallgestaltung eine Beeinträchtigung der Interessen des ersuchten Staates - hier Portugal - nicht zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1995 - 1 StR 18/95, nur teilweise abgedruckt in NStZ 1995, 608; BGH, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5 StR 22/03, NStZ 2003, 684).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02 - 50/03 III, 4 Ausl (A) 335/02 - 51/03 III, III-4 Ausl (A) 335/02 - 50/03 III, III-4 Ausl (A) 335/02 - 51/03 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7324
OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02 - 50/03 III, 4 Ausl (A) 335/02 - 51/03 III, III-4 Ausl (A) 335/02 - 50/03 III, III-4 Ausl (A) 335/02 - 51/03 III (https://dejure.org/2003,7324)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02 - 50/03 III, 4 Ausl (A) 335/02 - 51/03 III, III-4 Ausl (A) 335/02 - 50/03 III, III-4 Ausl (A) 335/02 - 51/03 III (https://dejure.org/2003,7324)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2003 - 4 Ausl (A) 335/02 - 50/03 III, 4 Ausl (A) 335/02 - 51/03 III, III-4 Ausl (A) 335/02 - 50/03 III, III-4 Ausl (A) 335/02 - 51/03 III (https://dejure.org/2003,7324)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Ersuchen um Auslieferung zur Strafverfolgung ; Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika ; Beifügen des richterlichen Haftbefehls und der Beweismittel ; Prüfung des Tatverdachts nach innerstaatlichem Recht ; Tatverdachtsprüfung auf ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Ersuchen um Auslieferung zur Strafverfolgung ; Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika ; Beifügen des richterlichen Haftbefehls und der Beweismittel ; Prüfung des Tatverdachts nach innerstaatlichem Recht ; Tatverdachtsprüfung auf ...

  • Judicialis

    IRG § 10 Abs. 2; ; IRG § 29; ; StGB § 333 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    IRG § 10 Abs. 2; IRG § 29; StGB § 333 Abs. 1
    Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 20. Juni 1978 Art. 14 Abs. 3 lit. a

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 684
  • StV 2004, 147
  • JR 2003, 521
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02
    Denn das formelle Prüfungsprinzip, demzufolge grundsätzlich von der Richtigkeit der dem Ersuchen zugrunde liegenden Beschuldigung ausgegangen wird (vgl. BGHSt 2, 44 [48]; StV 1984, 295 [296]), gilt im deutschen Auslieferungsrecht auch dann, wenn der ersuchende Staat - wie es etwa im angloamerikanischen Rechtskreis üblich ist - vor einer Auslieferungsentscheidung eine materielle Prüfung durchführen würde (vgl. von Bubnoff, Auslieferung, Verfolgungsübernahme, Vollstreckungshilfe S. 51).

    Der Senat hat - entgegen dem Vorbringen des Verfolgten - auch keinen hinreichenden Anlass zu der Annahme, die US-Behörden missbrauchten den Anspruch auf Auslieferung zur Verfolgung von Zielen, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind (vgl. hierzu BGH StV 1984, 295 [297]).

  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02
    Das gesamte dem Verfolgten vorgeworfene Verhalten stellt sich als eine Tat im prozessualen Sinne und damit auch als eine Tat im Sinne von Art. 2 des Auslieferungsvertrages bzw. § 3 Abs. 1 IRG dar (vgl. zum auslieferungsrechtlichen Tatbegriff BGH GA 1977, 110; StV 2000, 348 [349]; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, § 11 IRG Rn. 13).
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02
    Es ist nicht erforderlich, dass der Amtsträger die Absicht des Täters tatsächlich erkannt hat (vgl. BGHSt 15, 184; 15, 88 [102]; Jescheck in Leipziger-Kommentar, StGB, 11. Auflage, § 333 Rn. 4; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 333 Rn. 4; Schönke/Schröder/Cramer, 26. Auflage, § 333 Rn. 5; SK-Rudolphi, 6. Auflage, § 333 Rn. 8).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02
    Es ist nicht erforderlich, dass der Amtsträger die Absicht des Täters tatsächlich erkannt hat (vgl. BGHSt 15, 184; 15, 88 [102]; Jescheck in Leipziger-Kommentar, StGB, 11. Auflage, § 333 Rn. 4; Tröndle/Fischer, StGB, 51. Auflage, § 333 Rn. 4; Schönke/Schröder/Cramer, 26. Auflage, § 333 Rn. 5; SK-Rudolphi, 6. Auflage, § 333 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.1986 - 4 Ws 15/86

    Heimcomputer; Haftraum; Untersuchungshaft; Untersuchungshäftling;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02
    Im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika findet auf deutscher Seite eine Tatverdachtsprüfung grundsätzlich nicht statt (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 521 = GA 1986, 459).
  • BGH, 06.12.1951 - 1 ARs 49/51
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.02.2003 - 4 Ausl (A) 335/02
    Denn das formelle Prüfungsprinzip, demzufolge grundsätzlich von der Richtigkeit der dem Ersuchen zugrunde liegenden Beschuldigung ausgegangen wird (vgl. BGHSt 2, 44 [48]; StV 1984, 295 [296]), gilt im deutschen Auslieferungsrecht auch dann, wenn der ersuchende Staat - wie es etwa im angloamerikanischen Rechtskreis üblich ist - vor einer Auslieferungsentscheidung eine materielle Prüfung durchführen würde (vgl. von Bubnoff, Auslieferung, Verfolgungsübernahme, Vollstreckungshilfe S. 51).
  • OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04

    Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne

    Einer näheren Befassung mit den dem Auslieferungsersuchen beigefügten Beweismitteln bedarf es nicht, da eine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutscher Seite nicht stattfindet (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 521 = GA 1986, 459; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 684 = StV 2004, 147 mit eingehender Begründung).
  • OLG Dresden, 02.12.2008 - Ausl 117/08

    Schuldverdachtsprüfung

    Sie schränke die Entscheidungsbefugnis des ersuchten Staates aber nicht in der Weise ein, dass eine nach innerstaatlichem Recht auch ohne belegten Tatverdacht zulässige Auslieferung ausgeschlossen wäre (OLG Karlsruhe MDR 1986, 521; OLG Düsseldorf NStZ 2003, 684 (685); OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2003, Az.: 2 Ausl (A) 19/03; OLG Köln, Beschluss vom 05. November 2004, Az.: Ausl 189/04-28).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl 19/06

    Langjährige Freiheitsstrafe ohne Aussetzung kein Hindernis für Auslieferung in

    Einer näheren Befassung mit den dem Auslieferungsersuchen beigefügten Beweismitteln bedarf es nicht, da eine Tatverdachtsprüfung im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutscher Seite nicht stattfindet, wie der Senat mit Beschluss vom 20.06.2006 näher dargelegt hat (vgl. auch Senat 03.09.2004 - Ausl 189/04-28/04 - OLG Karlsruhe MDR 1986, 521 = GA 1986, 459; OLG Düsseldorf, NStZ 2003, 684=StV 2004, 147 mit eingehender Begründung).
  • OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 2 Ausl (A) 19/03

    Zulässigkeit der Auslieferung eines Verfolgten an die Vereinigten Staaten von

    Das OLG Düsseldorf hat hierzu in der erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 21. Februar 2003, WiStra 2003, 318, 319, ausgeführt, im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika fände auf deutscher Seite eine Tatverdachtsprüfung grundsätzlich nicht statt.
  • OLG Brandenburg, 25.09.2003 - 2 AuslA 19/03

    Auslieferung eines Verfolgten polnischer Staatsangehörigkeit an die Vereinigten

    Das OLG Düsseldorf hat hierzu in der erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung vom 21. Februar 2003, WiStra 2003, 318, 319, ausgeführt, im Auslieferungsverkehr mit den Vereinigten Staaten von Amerika fände auf deutscher Seite eine Tatverdachtsprüfung grundsätzlich nicht statt.
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 Ausl/19/06

    Voraussetzungen der Auslieferung eines Ausländers an seinen Heimatstaat;

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