Weitere Entscheidung unten: LG Heilbronn, 03.02.2003

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   BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03   

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BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03 (https://dejure.org/2003,5572)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2003 - 2 StR 309/03 (https://dejure.org/2003,5572)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2003 - 2 StR 309/03 (https://dejure.org/2003,5572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 4 StPO; § 3 StPO; § 13 StPO
    Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit (Verbindung zusammenhängender Strafsachen; bleibende Zuständigkeitsbegründung bei späterer Abtrennung der Verfahren)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rüge der fehlenden örtlichen Zuständigkeit eines Landgerichts; Vorliegen des Gerichtsstands des Zusammenhangs; Schaffung einer Zuständigkeit durch die Verbindung zusammenhängender Strafsachen

  • Judicialis

    StPO § 338 Nr. 4; ; StPO § 3; ; StPO § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 13
    Eine einmal begründete Zuständigkeit bleibt erhalten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.06.2000 - 4 StR 184/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Verkündeter Urteilstenor

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03
    Es verbleibt vielmehr bei der aus dem Urteilstenor ersichtlichen - der verkündeten Urteilsformel entsprechenden - Strafe (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99; Beschluß vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00; BGH NStZ-RR 2000, 292).
  • BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03
    Eine Zuständigkeit, die durch die Verbindung zusammenhängender Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01 = NJW 2003, 412, 446, insoweit in BGHSt 48, 52 nicht abgedruckt).
  • BGH, 08.02.2000 - 4 StR 488/99

    Gesamtstrafenbildung; Zäsurwirkung; Mehrere Gesamtstrafen; Bemessung

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03
    Es verbleibt vielmehr bei der aus dem Urteilstenor ersichtlichen - der verkündeten Urteilsformel entsprechenden - Strafe (vgl. BGH, Beschluß vom 8. Februar 2000 - 4 StR 488/99; Beschluß vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00; BGH NStZ-RR 2000, 292).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BGH, 27.08.2003 - 2 StR 309/03
    Eine Zuständigkeit, die durch die Verbindung zusammenhängender Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393; BGH, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 5 StR 600/01 = NJW 2003, 412, 446, insoweit in BGHSt 48, 52 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.02.2007 - 1 StR 68/07

    Widerspruch zwischen Tenor und Gründen hinsichtlich der Strafhöhe

    Dieser Widerspruch beschwert den Angeklagten nicht, da es allein auf den verkündeten, für den Angeklagten günstigeren Urteilstenor ankommt (vgl. Senat BGHSt 34, 11, 12 und bei Kusch NStZ-RR 2000, 292; sowie BGH NStZ 2004, 100; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2000 - 4 StR 184/00 -).
  • OLG Stuttgart, 16.10.2015 - 4 W 338/15

    Strafverfahren: Begründung des Gerichtsstands des Ergreifungsorts; Dauer der

    Die ursprünglich gemäß § 13 Abs. 1 StPO über diese Straftaten vermittelte örtliche Zuständigkeit des Landgericht Tübingen für die mit diesen Straftaten im Zusammenhang (§ 3 StPO) stehenden weiteren Straftaten ist damit vor Eröffnung des Hauptverfahren entfallen (Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Auflage, § 13 Rn. 1; OLG Zweibrücken, MDR 1979, 517; BGH NStZ 2004, 100).
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 2 Ws 318/07

    Anklageerhebung; Zuständigkeit; Auswahlermessen; Staatsanwaltschaft

    Durch die außer Frage stehende örtliche Zuständigkeit für die unter 1 angeklagte Tat ergab sich gem. §§ 3, 13 StPO die Zuständigkeit auch für die weitere Tat, wobei sich zudem aus § 207 Abs. 2 Nr. 1 StPO ergibt, dass über die angeklagten Taten ein einheitlicher Eröffnungsbeschluss zu ergehen hat (vgl. auch BGH NStZ 2004, 100).
  • OLG Hamm, 28.12.2007 - 2 Ws 319/07

    Anklageerhebung; Zuständigkeit; Auswahlermessen; Staatsanwaltschaft

    Durch die außer Frage stehende örtliche Zuständigkeit für die unter 1 angeklagte Tat ergab sich gem. §§ 3, 13 StPO die Zuständigkeit auch für die weitere Tat, wobei sich zudem aus § 207 Abs. 2 Nr. 1 StPO ergibt, dass über die angeklagten Taten ein einheitlicher Eröffnungsbeschluss zu ergehen hat (vgl. auch BGH NStZ 2004, 100).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 03.02.2003 - 3 Ks 17 Js 23416/01   

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LG Heilbronn, 03.02.2003 - 3 Ks 17 Js 23416/01 (https://dejure.org/2003,39025)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03.02.2003 - 3 Ks 17 Js 23416/01 (https://dejure.org/2003,39025)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 03. Februar 2003 - 3 Ks 17 Js 23416/01 (https://dejure.org/2003,39025)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 100
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