Rechtsprechung
BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch; Vorbereitung; Erwerbsverhandlungen; Anfrageverfahren; Neuorientierung an der gesetzlichen Bestimmtheit / Katalog handelstypischer Tätigkeiten; Schuldgrundsatz; Idee der Gerechtigkeit; Gebot der ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erwerb von zum Gewinn bringenden Weiterverkauf bestimmter Betäubungsmittel als vollendetes Handeltreiben ; Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Vorverlagerung der Strafbarkeit beim unerlaubten Handeltreiben im Betäubungsmittelstrafrecht
- Judicialis
StGB § 23 Abs. 2; ; StGB § ... 24; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 30; ; BtMG § 30; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29; ; BtMG § 29 a; ; BtMG § 29 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 4; ; OpiumG § 8 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Kein vollendeter Handel bei bloßen Ankaufsverhandlungen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Strafrecht BT, Einschränkende Auslegung des "Handeltreibens" mit Betäubungsmitteln
Verfahrensgang
- BGH, 30.01.2003 - 3 StR 61/02
- BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02
- BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
- BGH, 13.01.2005 - 3 StR 61/02
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
- BGH, 15.12.2005 - 3 StR 61/02
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 105
- StV 2003, 501
- StV 2003, 619
- JR 2005, 209
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (34)
- BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91
Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).Diese gehen im wesentlichen dahin, die Auslegung durch die Rechtsprechung überschreite aus kriminalpolitischen Erwägungen die Grenzen des Wortlauts der Vorschrift, begrenze den Kreis tatbestandsmäßiger Handlungen unzureichend und behandele den Tatbestand des Handeltreibens zu Unrecht als unechtes Unternehmensdelikt, wodurch die an sich vom Gesetz vorgesehene Differenzierung von Vorbereitung, Versuch und Vollendung verschwimme und die Möglichkeit eines Rücktritts für den Täter beseitigt werde (…vgl. unter anderen Nestler in Kreuzer, Handbuch des Betäubungsmittelstrafrechts § 11 Rdn. 357; Strate ZRP 1987, 314, 316; Roxin StV 1992, 517, 518; Krack JuS 1995, 585, 586; Harzer StV 1996, 336; Paul StV 1998, 623, 625; Endriß/Kinzig NJW 2001, 3217, 3219; Paeffgen in FS 50 Jahre BGH Bd. 4 S. 726; ausführlich zum Meinungsstand Ebert, Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, Diss.
Die insbesondere von Roxin und Harzer vorgeschlagenen Einengung auf solche Tätigkeiten, die den tatsächlichen Umsatz der Betäubungsmittel in Richtung des Endverbrauchers fördern (Roxin StV 1992, 517, 518; Harzer StV 1996, 336), würde zwar eine Beschränkung des Begriffs auf die unter dem Gesichtspunkt des zu schützenden Rechtsguts gefährlichsten Handlungen bewirken, dabei aber den strafrechtlichen Schutz zu weit zurücknehmen.
- BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.Es reicht selbst eine einmalige, gelegentliche oder vermittelnde Tätigkeit aus (st. Rspr., vgl. BGHSt 29, 239 f.;.
- BGH, 12.04.1995 - 3 StR 31/95
Abgrenzung zwischen strafloser Vorbereitungshandlung und vollendetem unerlaubten …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
So unter anderem: 1. Strafsenat: Urt. vom 12. August 1986 - 1 StR 360/86 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 = NJW 1986, 2896; 2. Strafsenat: Urt. vom 15. März 1995 - 2 StR 15/95 = NStZ-RR 1996, 48; 3. Strafsenat: Urt. vom 12. April 1995 - 3 StR 31/95 = BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1; 4. Strafsenat: Beschl. vom 22. November 1994 - 4 StR 516/94 = NJW 1995, 470; 5. Strafsenat: Urt. vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 = BGHSt 29, 239.Sie hat dazu geführt, daß als Handeltreiben auch Handlungen abgeurteilt werden, die weit im Vorfeld der eigentlichen Umsatzgeschäfte liegen, diese nur als Hilfstätigkeiten begleiten oder ihnen im Rahmen des Geldflusses nachfolgen: Im Vorfeld werden Tätigkeiten wie die Erkundigung nach Lieferquellen (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 1), das Auskundschaften potentieller Abnehmer (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 20) und sogar das Beschaffen von Laborgeräten für die Herstellung von Drogen (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 40) als vollendetes Handeltreiben erfaßt.
- BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96
Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
30, 359, 361; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 28, 29, 31, 41, 50; BGH NStZ 2000, 207 f.).Weiter werden Handlungen als tatbestandsmäßiges Handeltreiben angesehen, die sich an die Übergabe der Betäubungsmittel anschließen und mit der Zahlung des Kaufpreises in Zusammenhang stehen, wie das Eintreiben des Kaufpreises (BGH NJW 1995, 3264), die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer an den Lieferanten (BGH NJW 1992, 1905), Geldwäschehandlungen (BGHSt 43, 158, 162 f.), der Umtausch des Erlöses in andere Produkte in der Art einer Geldwäsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Weiterleitung des Erlöses vom Lieferanten an seine Hintermänner (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).
- BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92
Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Diese Auffassung hat sich indes damals nicht durchgesetzt (vgl. BGHSt 30, 359 f.; BGHSt 43, 252, 258; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35). - BGH, 30.01.2001 - 1 StR 423/00
Abgrenzung zwischen tatbestandsmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Um eine solche uferlose Ausdehnung des Tatbestandes zu vermeiden, hat sich die Rechtsprechung in vielfältiger Weise um Abgrenzung bemüht (…z. B. unverbindliche Lieferanfrage BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; ferner der Umgang mit Hilfsstoffen oder Hilfsmitteln, die noch nicht in Bezug zu einem konkreten Umsatzgeschäft stehen, wie die Präparierung eines Schmuggelfahrzeugs BGH NStZ 2001, 323;… Vermitteln von Streckmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1; Lieferung von Grundstoffen für die Herstellung BGHSt 47, 134). - BGH, 13.05.1998 - 2 StR 491/97
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Um eine solche uferlose Ausdehnung des Tatbestandes zu vermeiden, hat sich die Rechtsprechung in vielfältiger Weise um Abgrenzung bemüht (…z. B. unverbindliche Lieferanfrage BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; ferner der Umgang mit Hilfsstoffen oder Hilfsmitteln, die noch nicht in Bezug zu einem konkreten Umsatzgeschäft stehen, wie die Präparierung eines Schmuggelfahrzeugs BGH NStZ 2001, 323; Vermitteln von Streckmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1; Lieferung von Grundstoffen für die Herstellung BGHSt 47, 134). - BGH, 19.04.1988 - 1 StR 76/88
Gebühren und Kosten: Auferlegung der Kosten auf den Anzeigeerstatter
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Um eine solche uferlose Ausdehnung des Tatbestandes zu vermeiden, hat sich die Rechtsprechung in vielfältiger Weise um Abgrenzung bemüht (z. B. unverbindliche Lieferanfrage BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; ferner der Umgang mit Hilfsstoffen oder Hilfsmitteln, die noch nicht in Bezug zu einem konkreten Umsatzgeschäft stehen, wie die Präparierung eines Schmuggelfahrzeugs BGH NStZ 2001, 323;… Vermitteln von Streckmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1; Lieferung von Grundstoffen für die Herstellung BGHSt 47, 134). - BGH, 25.10.2001 - 4 StR 208/01
Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (in nicht geringer Menge); …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Um eine solche uferlose Ausdehnung des Tatbestandes zu vermeiden, hat sich die Rechtsprechung in vielfältiger Weise um Abgrenzung bemüht (…z. B. unverbindliche Lieferanfrage BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7; ferner der Umgang mit Hilfsstoffen oder Hilfsmitteln, die noch nicht in Bezug zu einem konkreten Umsatzgeschäft stehen, wie die Präparierung eines Schmuggelfahrzeugs BGH NStZ 2001, 323;… Vermitteln von Streckmitteln BGHR BtMG § 29 Abs. 6 Handeltreiben 1; Lieferung von Grundstoffen für die Herstellung BGHSt 47, 134). - BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81
Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Dementsprechend hat der Senat bereits in einem Beschluß vom 4. Dezember 1981 (BGHSt 30, 277, 279) nur solche Tätigkeiten als Handeltreiben angesehen, die bei natürlicher Betrachtungsweise solche eines Händlers sind, und es daher abgelehnt, den Diebstahl von Betäubungsmitteln, die später veräußert werden sollten, als vollendetes Handeltreiben zu qualifizieren. - BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81
Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …
- BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89
Sitzblockaden II
- BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …
- BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95
Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel - …
- BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86
Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit …
- BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96
Entscheidungen zur Geldwäsche
- BGH, 02.01.1990 - 1 StR 642/89
Verlesung eines im Ausland vor dem Bezirksanwalt in Zürich abgelegten …
- BGH, 20.08.1991 - 1 StR 273/91
Vollendung des Handeltreibens bei polizeilicher Sicherstellung des …
- BGH, 24.02.1994 - 4 StR 44/94
Handeltreiben - Eigennützigkeit - Vorteilsstreben - Materieller Vorteil
- BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89
Voraussetzung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …
- BGH, 28.02.1997 - 2 StR 556/96
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91
Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten
- BGH, 22.11.1994 - 4 StR 516/94
Anforderungen an die Anordnung des erweiterten Verfalls (verfassungskonforme …
- BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge - …
- BGH, 15.03.1995 - 2 StR 15/95
Rauschgifthandel - Beginn des Handeltreibens - Kaufverhandlungen
- RG, 06.10.1919 - III 246/19
1. In welchem Umfange hat die Niederschlagung der Untersuchung durch die …
- BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94
Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe
- RG, 18.01.1918 - IV 701/17
Gehört zu den Personen, die nach der RKVO. über den Handel mit Lebens- und …
- BGH, 21.07.1993 - 2 StR 331/93
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Nebentäterschaft - Anforderungen an …
- BGH, 29.06.1995 - 1 StR 345/95
Strafvereitelung - Nicht zusammenhängende Vortaten
- BGH, 02.12.1999 - 3 StR 479/99
Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht …
- BGH, 05.11.1991 - 1 StR 361/91
Transport von Geld als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gehilfenvorsatz - …
- RG, 08.04.1924 - I 231/24
1. Wann bedarf ein Angestellter einer persönlichen Handelserlaubnis? 2. Liegt …
- BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft: …
Auch auf den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind aber die allgemeinen Regeln zur Abgrenzung von (Mit-) Täterschaft und Beihilfe anzuwenden (st. Rspr.; vgl. die Nachweise bei Winkler, NStZ 2006, 328 f.); die Weite des Begriffs des Handeltreibens darf nicht dazu verleiten, eine mit den Grundsätzen der §§ 25 ff. StGB nicht zu vereinbarende Einheitstäterschaft einzuführen, indem jede möglicherweise unter das Merkmal des Handeltreibens zu subsumierende Tätigkeit ohne Rücksicht auf ihr Gewicht für das Gesamtgeschehen und auf das Interesse des Beteiligten am Gelingen des Umsatzgeschäfts mit täterschaftlichem Handeltreiben gleichgesetzt wird (zur Problematik der Abgrenzung vgl. schon Anfragebeschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 / 3 StR 243/02 = NStZ 2004, 105 sowie die Stellungnahmen der anderen Senate, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 5 ARs 46/03; vom 2. Februar 2004 - 4 ARs 23/03 und vom 6. Februar 2004 - 2 ARs 276/03 = NStZ-RR 2004, 183). - BVerfG, 18.09.2006 - 2 BvR 2126/05
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Cannabis; fehlende Veräußerung; Anbau; …
Diesem Grundsatz wird nur eine Auslegung gerecht, die es erlaubt, unterschiedlich gewichtige Verhaltensweisen einer abgestuften Strafandrohung zu unterwerfen, was in besonderem Maße für Fälle qualifizierten Handeltreibens nach §§ 29 a , 30, 30 a BtMG mit erhöhten Mindeststrafen gilt (vgl. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02, 3 StR 243/02 -, StV 2003, S. 503). - BGH, 06.02.2004 - 2 ARs 276/03
Vollendetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anfragebeschluss des dritten …
Zu Recht ist in der Literatur darauf hingewiesen worden, daß dieser Weg nur zu einer neuen Typisierungskasuistik führen werde, ohne daß damit ein einheitliches Kriterium zur Eingrenzung des Begriffs des Handeltreibens gefunden worden ist (Gaede, Anm. zum Anfragebeschluß StraFo 2003, 391).Der Einkauf ist die Voraussetzung für den Verkauf und von daher für das geschützte Rechtsgut, die Volksgesundheit, nicht weniger gefährlich (vgl. auch Roxin, Anm. zum Anfragebeschluß StV 2003, 619, 620).
Ob dabei zur Eingrenzung des Begriffs das Abstellen auf den (bürgerlichrechtlich nichtigen) Vertragsabschluß oder auf den Umsatz, das Näherbringen des Rauschgifts an den Konsumenten (so Roxin StV 1992, 517; 2003, 619, 621; Harzer StV 1996, 336, 337) - beide Möglichkeiten werden vom anfragenden Senat erwogen - ein geeignetes Kriterium wäre, bedarf hier keiner Entscheidung.
- BGH, 06.10.2003 - 2 StR 323/03
Strafe bei Wegfall einer Einzelstrafe
Das Rechtsmittel hat insoweit Erfolg, als der Senat auf Antrag des Generalbundesanwalts Fall II. 3 der Urteilsgründe - Bestellung von 20 g Kokain am 8. Mai 2002 - nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf die Anfrage des 3. Strafsenats vom 10. Juli 2003 - 3 StR 61/02 - einstellt. - LG Mönchengladbach, 28.08.2018 - 22 KLs 10/18
Abweichender Vorsatz bezüglich anderer als der tatsächlichen transportierten …
Insoweit erfüllt bereits das Anwerben eines Kuriers den Tatbestand des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, wenn dies dem konkreten Betäubungsmittelabsatz dienen soll (vgl. BGH NStZ 2008, 40; BGH, Beschl. v. 10.07.2003 - 3 StR 61/02, juris). - OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05
Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die …
Zwar ist der Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (zurzeit noch) weit auszulegen (vgl. aber die Bedenken im Anfragebeschluss des BGH NStZ 2004, 105 ff.); erfasst werden grundsätzlich alle Tätigkeiten - auch einmalige und bloß unterstützende Handlungen, insbesondere auch die Förderung fremder Geschäfte -, soweit sie auf den späteren Umsatz des Rauschgifts gerichtet sind. - BGH, 22.01.2004 - 1 StR 561/03
Zuwarten im Hinblick auf einen "Anfragebeschluss"
Für ein Zuwarten im Hinblick auf den Anfragebeschluß des 3. Strafsenats (StV 2003, 501) sieht der Senat keine Veranlassung (vgl. BGH, Beschl. v. 24. August 2000 - 1 StR 349/00 m.w.N.). - BGH, 10.03.2010 - 2 StR 14/10
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zutreffend ausgeführt hat, hat sich der Angeklagte jedoch in dem Fall 48 der Anklageschrift vom 6. August 2009 (UA 5 f.) tateinheitlich zu dem Verbrechen nach § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht (…vgl. BGH BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 1 Überlassen 1; NStZ 2004, 105). - OLG Nürnberg, 04.07.2005 - 2 St OLG Ss 97/05
Strafprozessrecht: Feststellungen des Berufungsgericht bei auf den …
Die Revisionen verkennen dabei, dass die von ihnen angesprochene Problematik der Abgrenzung zwischen Versuch und vollendetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Bereich des so genannten "Verbalhandels" besteht, bei dem der Täter sich des vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln schuldig machen kann, auch wenn er das Rauschgift noch nicht im Besitz hatte, sondern lediglich ernsthafte Verhandlungen mit seinem Lieferanten oder seinem Abnehmer geführt hat (vgl. BGH NStZ 2004, 105 ).
Rechtsprechung
BGH, 17.06.2003 - 2 StR 94/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 53 StGB; § 29 BtMG; § 264 StPO
Verfahrensvoraussetzung der Anklage (Tateinheit; prozessuale Tat; Bewertungseinheit; Zusammentreffen in einem Handlungsteil) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Anklage von Betäubungsmitteldelikten; Bewertungseinheiten beim Handel mit Betäubungsmitteln; Gewerbsmäßige Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige
- Judicialis
- rechtsportal.de
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 § 29 a Abs. 1 Nr. 1
Bewertungseinheit und Tateinheit bei Abgabe auch an Minderjährige - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 105
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.05.2003 - 3 StR 123/03
Strafzumessung (Annahme minder schwerer Fälle der Abgabe an Minderjährige; …
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 2 StR 94/03
Handeltreiben und Abgabe an Minderjährige stehen dann in Tateinheit (vgl. BGH, Beschl. vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03 - m.w.N.). - BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02
Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz; …
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 2 StR 94/03
Der Senat hat auch bereits wiederholt entschieden, daß zwei Rauschgiftgeschäfte dann in Tateinheit stehen, wenn sie in einem Handlungsteil - etwa der gemeinsamen Zahlung des (Rest)Kaufpreises in einem Betrag - zusammentreffen (…vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschl. vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 jew. m.w.N.). - BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 2 StR 94/03
Hierzu wird er unter Beachtung des Zweifelssatzes mit Tatsachen belegte Feststellungen treffen müssen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 5 m.w.N.). - BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93
Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen
Auszug aus BGH, 17.06.2003 - 2 StR 94/03
Der Senat hat auch bereits wiederholt entschieden, daß zwei Rauschgiftgeschäfte dann in Tateinheit stehen, wenn sie in einem Handlungsteil - etwa der gemeinsamen Zahlung des (Rest)Kaufpreises in einem Betrag - zusammentreffen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; BGH, Beschl. vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 jew. m.w.N.).
- BGH, 08.01.2015 - 2 StR 252/14
Konkurrenzen bei den Betäubungsmitteldelikten
Insoweit bilden der jeweilige Erwerb der Rauschgiftmenge und deren nachfolgende sukzessive Veräußerung auch dann eine Bewertungseinheit, wenn - wie hier - aus der Erwerbsmenge Rauschgift an Minderjährige abgegeben wird; mehrere solcher Abgaben sind dann Teil einer Tat im Rechtssinne (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juli 1997- 4 StR 222/97, juris Rn. 10; BGH…, Urteil vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, juris Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, juris Rn. 4, 7).Dazu in Tateinheit steht das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jedenfalls dann, wenn die zur Veräußerung bestimmte Erwerbsmenge nicht nur vorsätzlich an Minderjährige verkauft wird (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97, juris Rn. 16; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, juris Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, juris Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 353/10, juris Rn. 5 f.).
- BGH, 05.04.2023 - 3 StR 47/23
Betäubungsmittelstrafrecht (Rechtsfehler bei der Strafzumessung; Konkurrenzen); …
Die Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG steht in Tateinheit mit dem bewaffneten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2010 - 4 StR 165/10, juris Rn. 4; vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, NStZ 2004, 105;… vom 8. Mai 2003 - 3 StR 123/03, NStZ 2004, 109 Rn. 3;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29a Rn. 35;… MüKoStGB/Oglakcioglu, 4. Aufl., § 29a BtMG Rn. 34;… Patzak/Volkmer/Fabricius, BtMG, 10. Aufl., § 29a Rn. 30). - BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
dd) Von dem Grundsatz abzuweichen, dass in Fällen materiell-rechtlicher Idealkonkurrenz regelmäßig nur eine Tat im prozessualen Sinne vorliegt, besteht auch eingedenk des Umstandes, dass die Anklageschrift einzelne der festgestellten Betäubungsmittelbestellungen nicht ausdrücklich erwähnt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 3 StR 88/17, NStZ-RR 2018, 351; vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, NStZ 2004, 105; vom 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94, NStZ 1994, 495), kein Anlass. - BGH, 03.02.2016 - 4 StR 547/15
Gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre …
Da das Landgericht die drei ersten Ankäufe von jeweils 50 Gramm Marihuana (Fälle II.1 bis II.3 der Urteilsgründe) zeitlich nicht näher einzugrenzen vermochte und die Abverkäufe an H. nur in einem Teilabschnitt des Tatzeitraumes stattfanden, hätte es annehmen müssen, dass die ersten beiden Ankäufe vor Weihnachten 2014 erfolgten und alle Abverkäufe an H. (insgesamt 20 Gramm Marihuana) nur aus dem letzten noch nicht sichergestellten Ankauf von 50 Gramm Marihuana vorgenommen wurden, sodass der Angeklagte lediglich im Fall II.3 der Urteilsgründe des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige schuldig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347, 348; Beschluss vom 17. Juni 2003 - 2 StR 94/03, NStZ 2004, 105).