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   BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03   

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https://dejure.org/2003,3217
BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03 (https://dejure.org/2003,3217)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2003 - 2 BvR 180/03 (https://dejure.org/2003,3217)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 (https://dejure.org/2003,3217)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 160
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03
    Diese Umschreibung reicht aus, um den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzuzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung zu erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03
    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 und stRspr).
  • BGH, 18.12.2008 - StB 26/08

    Begründungsanforderungen bei Anordnung einer Durchsuchung (Darlegung der

    Zwar ist dies von Verfassungs wegen nur dann notwendig, wenn andernfalls die erforderliche Begrenzung der Durchsuchungsgestattung nicht gewährleistet ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 172, 173; NStZ 2004, 160; BVerfGK 1, 51, 52).

    Jedoch ist die Darlegung jedenfalls der wesentlichen Verdachtsmomente einfachgesetzlich geboten (§ 34 StPO); denn nur hierdurch wird dem Betroffenen eine sachgerechte, umfassende Prüfung ermöglicht, ob der Beschluss rechtmäßig ergangen ist, oder ob dies nicht Fall war und es daher angezeigt erscheint, hiergegen im Wege der Beschwerde vorzugehen (vgl. BVerfG NStZ 2004, 160 sowie BVerfGK 1, 51, 52: "sachgerechte Verteidigung gegen den Vorwurf").

    Der Senat kann deshalb - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 2004, 160) - die Konkretisierung der den Akten zu entnehmenden, den Anfangsverdacht belegenden Umstände in seiner Beschwerdeentscheidung - soweit notwendig - nachholen.

  • BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23

    Anonyme Anzeige über Hinweisgebersystem als Basis einer Durchsuchungsanordnung

    Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00).
  • VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 56-IV-23
    Die vorgenommene Umschreibung reicht aus, um den mit dem Vollzug des Beschlusses betrauten Beamten aufzuzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung - den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen - zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 - juris Rn. 2).

    Die Mitteilung der Verdachtsgründe war deshalb für den Durchsuchungsbeschluss nicht im Sinne von Art. 30 SächsVerf konstitutiv und konnte vom Landgericht in seiner Beschwerdeentscheidung nachgeholt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 - juris Rn. 3; Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1245/01 -juris Rn. 6).

    Er kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 - juris Rn. 3).

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22

    Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von

    Sie muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten klarmachen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 174/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • BVerfG, 15.04.2009 - 2 BvR 1496/05

    Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der unerlaubten

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 119-IV-20

    Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund nicht Vorliegen einer

    Die Angabe von Indiztatsachen, auf die der Verdacht gestützt werde, ist von Verfassungs wegen nicht zwingend geboten, wenn sie - wie hier - nicht zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 1245/01 - juris Rn. 6; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 - juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - StB 26/08 - juris Rn. 8).

    Die spätestens bei der Anklageerhebung in der Anklageschrift erforderliche Bekanntgabe der Beweisgrundlagen dient der Ermöglichung einer sachgerechten Verteidigung gegen den Vorwurf (BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 - juris Rn. 3).

  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2211/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

    Es kann nur eingreifen, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 -, NStZ 2004, S. 160; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2004 - 2 BvR 766/03 -, NStZ-RR 2004, S. 143 ).
  • BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1498/05

    Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006;

  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1313/04

    Fristbeginn zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

  • LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23

    Mindestanforderungen, die an den Inhalt eines Beschlusses zur Durchsuchung einer

  • LG Münster, 07.11.2012 - 7 Qs 68/12

    Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bzgl. eines dort benannten

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 1872/05

    Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Durchsuchung von Wohnungen; Anforderungen

  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 52/18

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

  • LG Mönchengladbach, 28.01.2013 - 28 Qs 14/12

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung einer Durchsuchungsanordnung

  • BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Anforderung an Durchsuchungsbeschlüsse

  • VerfGH Baden-Württemberg, 10.04.2019 - 1 VB 51/18

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss

  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 12 Qs 66/21

    Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht

  • BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06

    Durchsuchung - BVerfG billigt Durchsuchungsbeschluss

  • LG Stuttgart, 07.03.2013 - 6 Qs 2/13

    Ermittlungsverfahren: Durchsuchungsanordnung bei Verstoß gegen das Verbot des

  • LG Dresden, 24.08.2011 - 3 Qs 105/11

    Erforderlichkeit der Schriftlichkeit einer Durchsuchungsanordnung

  • LG Tübingen, 01.10.2007 - 1 Qs 38/07
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2006 - 18-IV-05
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