Weitere Entscheidungen unten: AG Gummersbach, 21.08.2003 | LG Düsseldorf, 29.07.2003

Rechtsprechung
   LG Zweibrücken, 03.11.2003 - Qs 10/03, Qs 11/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15752
LG Zweibrücken, 03.11.2003 - Qs 10/03, Qs 11/03 (https://dejure.org/2003,15752)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.11.2003 - Qs 10/03, Qs 11/03 (https://dejure.org/2003,15752)
LG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. November 2003 - Qs 10/03, Qs 11/03 (https://dejure.org/2003,15752)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung heimlich angefertigter Videoaufnahmen von Arbeitnehmern als Beweismittel im Strafverfahren; Verwertbarkeit eines unter Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen entstandenen Beweismittels; Grundrechtlicher Schutz des Arbeitgebers in ...

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 85
  • NStZ 2004, 168 (Ls.)
  • Rpfleger 2004, 181
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Rechtsprechung
   AG Gummersbach, 21.08.2003 - 10a Gs 239/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17465
AG Gummersbach, 21.08.2003 - 10a Gs 239/03 (https://dejure.org/2003,17465)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 21.08.2003 - 10a Gs 239/03 (https://dejure.org/2003,17465)
AG Gummersbach, Entscheidung vom 21. August 2003 - 10a Gs 239/03 (https://dejure.org/2003,17465)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlagnahme von Daten der automatischen Mauterfassung zum Zwecke der Strafverfolgung; Auslegung des im Autobahnmautgesetz (ABMG) festgelegten Verarbeitungsverbots und Verwertungsverbots für die vom Mautsystem erfassten Verbindungsdaten im Lichte der §§ 100g, ...

Besprechungen u.ä.

  • secorvo.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Keine Mautdaten für Ermittlungsverfahren

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 240
  • NStZ 2004, 168
  • NZV 2004, 160
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Magdeburg, 03.02.2006 - 25 Qs 7/06

    Verwertung von Daten aus dem Mauterfassungssystem für strafrechtliche Zwecke

    Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft unter Berufung auf die Gesetzesauslegung in dem Beschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 21. August 2003 (NJW 2004, 240), die sie sich zu Eigen macht.
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26559
LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03 (https://dejure.org/2003,26559)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.07.2003 - X Qs 90/03 (https://dejure.org/2003,26559)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - X Qs 90/03 (https://dejure.org/2003,26559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags eines Angeklagten auf Terminsverschiebung wegen Verhinderung des Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94

    Statthaftigkeit ; Sofortige Beschwerde ; Terminsverschiebung ; Ablehnende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03
    Die Kammer schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die Ablehnung der Terminsverschiebung durch den Vorsitzenden des Gerichts - entgegen des grundsätzlichen Ausschlusses der Anfechtung in § 305 Abs. 1 StPO - dann ausnahmsweise mit der Beschwerde anfechtbar ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie z.B. unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (vgl. OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ; OLG Hamburg, StV 1995, 11; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157 f.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 213 Rn. 8).

    Eine Terminsverlegung ist ermessensfehlerhaft, wenn etwa der Vorsitzende in einer nicht dem Beschleunigungsgebot unterliegenden Sache die Verlegung wegen der angespannten Terminslage zurückweist und damit verhindert, dass der Angeklagte in einem Verfahren mit schwieriger Beweislage vom eingearbeiteten Anwalt seines Vertrauens verteidigt wird (OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ), wenn etwa das Interesse des Angeklagten von den ihm jahrelang bekannten Verteidiger seines Vertrauens in seinem Verfahren mit möglicher Verurteilung ohne Bewährung verteidigt zu werden, nicht in die Gesamtabwägung einbezogen worden ist (OLG Hamburg, StV 1995, 11) oder bereits wenn etwa der Anwalt des Vertrauens bei terminlicher Verhinderung durch andere Verteidigungen überhaupt keinen Einfluss auf die Terminsanberaumung nehmen konnte (OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157).

  • OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00

    Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.07.2003 - X Qs 90/03
    Die Kammer schließt sich der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die Ablehnung der Terminsverschiebung durch den Vorsitzenden des Gerichts - entgegen des grundsätzlichen Ausschlusses der Anfechtung in § 305 Abs. 1 StPO - dann ausnahmsweise mit der Beschwerde anfechtbar ist, wenn eine in rechtsfehlerhafter Ermessensausübung getroffene Entscheidung für Verfahrensbeteiligte eine besondere selbstständige Beschwer bewirkt, weil sie z.B. unschwer vermeidbar das Recht des Angeklagten beeinträchtigt, sich des Beistandes eines Verteidigers seines Vertrauens zu bedienen (vgl. OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ; OLG Hamburg, StV 1995, 11; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157 f.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 213 Rn. 8).

    Eine Terminsverlegung ist ermessensfehlerhaft, wenn etwa der Vorsitzende in einer nicht dem Beschleunigungsgebot unterliegenden Sache die Verlegung wegen der angespannten Terminslage zurückweist und damit verhindert, dass der Angeklagte in einem Verfahren mit schwieriger Beweislage vom eingearbeiteten Anwalt seines Vertrauens verteidigt wird (OLG München, NStZ 1994, 451 [OLG München 25.04.1994 - 2 Ws 550/94] ), wenn etwa das Interesse des Angeklagten von den ihm jahrelang bekannten Verteidiger seines Vertrauens in seinem Verfahren mit möglicher Verurteilung ohne Bewährung verteidigt zu werden, nicht in die Gesamtabwägung einbezogen worden ist (OLG Hamburg, StV 1995, 11) oder bereits wenn etwa der Anwalt des Vertrauens bei terminlicher Verhinderung durch andere Verteidigungen überhaupt keinen Einfluss auf die Terminsanberaumung nehmen konnte (OLG Hamburg a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, StV 2001, 157).

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