Rechtsprechung
| BGH, 05.11.2003 - 1 StR 287/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 267 StGB; § 328 BGB; § 331 BGB; Art. 14 Abs. 1 GG
Betrug (Versuch; Vollendung; Vermögensschaden: schadensgleiche Vermögensgefährdung); Urkundenfälschung; Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall; Testierfreiheit. - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)
§ 263
Vermögensgefährdung als Vermögensschaden; Vertrag auf den Todesfall zugunsten Dritter - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Vollendung beim Betrug - insbesondere im Fall einer Banküberweisung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä.
- strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)
§ 263
Vermögensgefährdung als Vermögensschaden; Vertrag auf den Todesfall zugunsten Dritter
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2004, 264
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung; …
Die täuschungsbedingte Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils muss zum Zeitpunkt der Verfügung so groß sein, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 34, 394, 395; BGH NStZ 2004, 264). - BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05
Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei …
Eine sachlich-rechtliche Pflicht, eine zwar theoretisch mögliche, jedoch fern liegende Fallgestaltung zu erörtern, dass der Angreifer F. sich etwa mit einer morschen Latte bewaffnet haben könnte, besteht nicht (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - 1 StR 287/03). - BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
Das ist der Fall, wenn die Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils bereits im Zeitpunkt der Verf ü-gung so groß ist, dass sie eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395; BGH, Urteil vom 5. November 2003 1 StR 287/03, NStZ 2004, 264).
