Rechtsprechung
BGH, 05.11.2003 - 1 StR 287/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 267 StGB; § 328 BGB; § 331 BGB; Art. 14 Abs. 1 GG
Betrug (Versuch; Vollendung; Vermögensschaden: schadensgleiche Vermögensgefährdung); Urkundenfälschung; Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall; Testierfreiheit - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision gegen die Verurteilung wegen Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Betrug durch Fälschung von auf den Todesfall bezogener Verträge zugunsten Dritter - Schadensgleiche Gefährdung als Betrugsschaden - Ausschluss der schadensgleichen Gefährdung bei auf den ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 1
Vollendung beim Betrug - insbesondere im Fall einer Banküberweisung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 264
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87
Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins
Auszug aus BGH, 05.11.2003 - 1 StR 287/03
Betrug ist - soweit hier erörterungsbedürftig - vollendet, wenn die täuschungsbedingte Gefahr des endgültigen Verlusts eines Vermögensbestandteils zum Zeitpunkt der Verfügung so groß ist, daß sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 34, 394, 395;… zusammenfassend Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 263 Rdn. 94 f. m. zahlr. Nachw.).
- BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06
Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten
Die täuschungsbedingte Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils muss zum Zeitpunkt der Verfügung so groß sein, dass sie schon jetzt eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGHSt 34, 394, 395; BGH NStZ 2004, 264). - BGH, 09.08.2005 - 1 StR 99/05
Fortdauern eines Angriffs bei befürchteter Wiederholung; Erforderlichkeit bei …
Eine sachlich-rechtliche Pflicht, eine zwar theoretisch mögliche, jedoch fern liegende Fallgestaltung zu erörtern, dass der Angreifer F. sich etwa mit einer morschen Latte bewaffnet haben könnte, besteht nicht (BGH, Urteil vom 5. November 2003 - 1 StR 287/03). - BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das …
Das ist der Fall, wenn die Gefahr des endgültigen Verlustes eines Vermögensbestandteils bereits im Zeitpunkt der Verfügung so groß ist, dass sie eine Minderung des Gesamtvermögens zur Folge hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1987 - 4 StR 216/87, BGHSt 34, 394, 395; BGH, Urteil vom 5. November 2003 - 1 StR 287/03, NStZ 2004, 264).