Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02   

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https://dejure.org/2003,2335
BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02 (https://dejure.org/2003,2335)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2003 - 4 StR 412/02 (https://dejure.org/2003,2335)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02 (https://dejure.org/2003,2335)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 JGG; § 66 JGG; § 352 StPO
    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger Einbeziehung in ein anderes noch nicht rechtskräftiges Urteil; Prüfungsgrundlage der Sachrüge

  • lexetius.com

    JGG § 31 Abs. 2, § 66

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung einer bereits in ein nicht rechtskräftiges Urteil einbezogenen rechtskräftigen Vorverurteilung - Vorliegen eines untauglichen Versuchs - Vergewaltigung an einem leblosen Opfer - Tötungsvorsatz bei krankheitsbedingt eintretender Tötungsfolge - ...

  • Judicialis

    JGG § 31 Abs. 2; ; JGG § 66

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31 Abs. 2 § 66
    Keine Einbeziehung eines bereits anderweitig einbezogenen Urteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2036
  • NStZ 2004, 294
  • StV 2003, 264
  • StV 2003, 460
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65

    Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Eine rechtskräftige Vorverurteilung darf nicht nach § 31 Abs. 2 JGG einbezogen werden, wenn sie bereits in ein anderes - noch nicht rechtskräftiges - Urteil einbezogen worden war (im Anschluß an BGHSt 20, 292).

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner in BGHSt 20, 292 ff. abgedruckten Entscheidung für das Erwachsenenstrafrecht dargelegt hat, dürfen - zur Vermeidung von Doppelbestrafungen - Strafen in eine Gesamtstrafe nicht mehr einbezogen werden, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben; sie sind vielmehr verfahrensmäßig so zu behandeln, als wären sie noch nicht rechtskräftig (vgl. auch BGHSt 9, 190, 192; 44, 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 35).

    Die Möglichkeit einer "Korrektur" der doppelten Einbeziehung über das Verfahren nach § 66 JGG bietet keine zureichende Gewähr, die Gefahr der Doppelbestrafung sicher auszuschließen (vgl. zur selben Problematik bei § 460 StPO: BGHSt 9, 190, 192 f.; 20, 292, 293 f.).

  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56
    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner in BGHSt 20, 292 ff. abgedruckten Entscheidung für das Erwachsenenstrafrecht dargelegt hat, dürfen - zur Vermeidung von Doppelbestrafungen - Strafen in eine Gesamtstrafe nicht mehr einbezogen werden, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben; sie sind vielmehr verfahrensmäßig so zu behandeln, als wären sie noch nicht rechtskräftig (vgl. auch BGHSt 9, 190, 192; 44, 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 35).

    Die Möglichkeit einer "Korrektur" der doppelten Einbeziehung über das Verfahren nach § 66 JGG bietet keine zureichende Gewähr, die Gefahr der Doppelbestrafung sicher auszuschließen (vgl. zur selben Problematik bei § 460 StPO: BGHSt 9, 190, 192 f.; 20, 292, 293 f.).

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 5 StR 392/02).
  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 619/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner in BGHSt 20, 292 ff. abgedruckten Entscheidung für das Erwachsenenstrafrecht dargelegt hat, dürfen - zur Vermeidung von Doppelbestrafungen - Strafen in eine Gesamtstrafe nicht mehr einbezogen werden, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben; sie sind vielmehr verfahrensmäßig so zu behandeln, als wären sie noch nicht rechtskräftig (vgl. auch BGHSt 9, 190, 192; 44, 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 35).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Die Strafe für den Angeklagten T. muß daher - nunmehr möglicherweise unter Einbeziehung sowohl des Urteils des Amtsgerichts Olpe vom 29. August 2000 als auch des Urteils des Jugendschöffengerichts Olpe vom 9. Januar 2001, sofern dieses inzwischen rechtskräftig geworden ist (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7) - neu festgesetzt werden.
  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Das Landgericht hat im Fall II 3 das Vorliegen der Qualifikationstatbestände des § 177 Abs. 3 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 b StGB mit der zutreffenden Erwägung abgelehnt, daß hinsichtlich des Eintritts der Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bzw. des Todes der Geschädigten zumindest bedingter Vorsatz erforderlich gewesen wäre (BGHSt 46, 225, 226 ff.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 177 Rdn. 44, 48; vgl. auch BGH StV 2002, 423, 424 (zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 c StGB)), der den Angeklagten aber nicht nachgewiesen werden konnte.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Die sachlich-rechtliche Nachprüfung des Urteils erfolgt auf der Grundlage der Urteilsurkunde (BGHSt 35, 238, 241).
  • BGH, 23.10.2002 - 5 StR 392/02

    Strafzumessung (Grenzen der Revisibilität; Beurteilungsspielraum des Tatrichters;

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist dagegen ausgeschlossen (st. Rspr., vgl. nur BGHSt 29, 319, 320; 34, 345, 349; BGH, Urteil vom 23. Oktober 2002 - 5 StR 392/02).
  • BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00

    Schwere körperliche Mißhandlung bei der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Eine schwere körperliche Mißhandlung (§ 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB) ist ebenfalls nicht festgestellt (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3655); dasselbe gilt für die Voraussetzungen einer Verurteilung nach den §§ 178, 179 StGB und § 227 StGB.
  • BGH, 17.12.1968 - 1 StR 161/68

    "Südtirol - wohin?" - Billigung von Straftaten Südtiroler Freiheitskämpfer in

    Auszug aus BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
    Soweit die Staatsanwaltschaft zur Begründung ihrer Auffassung, die in ihrer Revisionsbegründung auszugsweise mitgeteilten schriftlichen Stellungnahmen des Sachverständigen im Ermittlungsverfahren seien im Revisionsverfahren zu berücksichtigen, auf die in BGHSt 22, 282, 289 und StV 1993, 176 abgedruckten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs hinweist, verkennt sie, daß dort Aktenteile aufgrund von Verfahrensrügen Gegenstand des Revisionsverfahrens waren.
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

    Raub; schwere Gesundheitsbeschädigung (individuelle Schadensdisposition; konkrete

  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 600/56

    Ausschluss der Öffentlichkeit wähernd der Hauptverhandlung gegen einen

  • BGH, 07.09.1992 - 3 StR 278/92

    Einverständlicher Beischlaf zwischen Verwandten - Anforderungen an die

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Dieser Umstand führt dazu, dass der Angeklagte einen auf § 48 Abs. 3 Satz 2 JGG gestützten Ausschluss der Öffentlichkeit nicht mit Aussicht auf Erfolg rügen kann (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, NStZ 2004, 294 mwN).
  • BGH, 10.01.2006 - 1 StR 527/05

    Zum Grundsatz der Öffentlichkeit bei einem Augenschein an beengter Örtlichkeit

    Da sich aber nur solche Verfahrensbeteiligte auf die Verletzung von Verfahrensvorschriften berufen können, denen gegenüber vorschriftswidrig verfahren worden ist, kann ein jugendlicher Angeklagter eine Verletzung der Öffentlichkeit auch dann nicht rügen, wenn gegen ihn im Hinblick auf erwachsene oder heranwachsende Mitangeklagte öffentlich verhandelt worden ist (BGHSt 10, 119, 120 f.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02 m. w. N.).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Darauf, daß dieses Rechtsmittel auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nicht an, da der Strafausspruch schon auf die Revision des Angeklagten aufzuheben war (BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; BGH VRS 50, 369, 370; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 301 Rdn. 9 jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung

    Eine nachträgliche Entscheidung nach § 66 JGG ist nicht geeignet, der Gefahr einer Doppelbestrafung sicher zu begegnen (s. insgesamt BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 11; vgl. auch Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl., § 31 Rn. 16a; Ostendorf, JGG, 11. Aufl., § 31 Rn. 9a; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 31 Rn. 23; BeckOK JGG/Schlehofer, 31. Ed., § 31 Rn. 20.2).
  • BGH, 25.10.2016 - 5 StR 255/16

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Lückenhaftigkeit; überspannte

    Darauf, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft in den Fällen II.A.2 und II.A.3 der Urteilsgründe auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nach dem diesbezüglichen Erfolg der Revision des Angeklagten nicht mehr an (vgl. BGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02, NJW 2003, 2036, 2037; vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186, 189; vom 15. Juli 2008 - 1 StR 144/08; vom 28. September 2011 - 2 StR 93/11; vom 20. Dezember 2012 - 4 StR 55/12, BGHSt 58, 102, 110, und vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14, NJW 2014, 3382, 3384 mwN).
  • BGH, 09.12.2009 - 1 StR 167/09

    Grenzen der Hinweispflicht bei veränderten Sachverhaltsumständen; Steuerhehlerei;

    Etwas anderes gilt zwar dann, wenn Aktenteile durch eine zulässige Verfahrensrüge zum Gegenstand des Revisionsvortrags gemacht wurden (vgl. BGH, Urt. vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06; Urt. vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; NJW 1986, 1699, 1700; StV 1993, 176, 177).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 468/20

    Revisionsgründe (Beruhen des Urteils auf fehlenden Feststellungen zu Beginn und

    Der neue Tatrichter wird bei Bemessung der Einzelstrafen zu beachten haben, dass es sich in allen drei Fällen um Taten während einer (ambivalenten) Beziehung handelte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003 - 4 StR 412/02; Beschluss vom 21. Juli 2015 - 3 StR 217/15).
  • KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung

    Es ist aber nicht zulässig, Einzelstrafen - auch für sich genommen rechtskräftige -, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem anderen - nicht rechtskräftigen - Urteil gedient hatten, in eine Gesamtstrafe einzubeziehen, da dies die Gefahr einer verbotenen Doppelbestrafung (Art. 103 Abs. 3 GG) begründen würde (vgl. BGHSt 50, 188, 191; 20, 292, 293; 9, 190, 192; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Strafen, einbezogene 3; vgl. auch BGHSt 44, 1, 2 f.; NJW 2003, 2036, 2037, zu § 31 Abs. 2 JGG; Rissing-van Saan in LK, StGB 12. Aufl., § 55 Rdnr. 19, Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl., § 55 Rdnr. 33; Fischer, a.a.O., § 55 Rdnr. 6a).
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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02   

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https://dejure.org/2003,3898
BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02 (https://dejure.org/2003,3898)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2003 - 4 StR 493/02 (https://dejure.org/2003,3898)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2003 - 4 StR 493/02 (https://dejure.org/2003,3898)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 13 StGB; § 212 StGB; § 211 StGB; § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG; § 261 StPO
    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum); lückenhafte Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung; Widersprüche); Unterlassungsstrafbarkeit (Abgrenzung zum aktiven Tun; strafbewehrte ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung von unterschiedlichen Tatbeiträgen mehrerer bei Mord und gefährlicher Körperverletzung; Abgrenzung von Tun und Unterlassen bei Liegenlassen eines Schwerverletzten; Inkaufnahme der Tötung des Opfers in Verdeckungsabsicht; Zurücklassen des vermeintlich toten ...

  • Judicialis

    JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; ; StPO § 261

  • rechtsportal.de

    StGB § 13 Abs. 1; JGG § 105 Abs. 1
    Garantenstellung infolge vorangegangener Körperverletzung; Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden wegen Reiferückständen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 294
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 211/01

    Zum "Westpark-Mord"

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Nur wenn der Tatrichter nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muß er die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (BGHSt aaO 40; BGH NJW 2002, 73, 75).

    Hinzukommt, daß eine Prognose völliger Entwicklungsunfähigkeit bereits in der Lebensphase zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr ohnehin nur ausnahmsweise mit Sicherheit zu stellen sein wird (BGH NJW 2002, 73, 76, Abgrenzung zu BGHSt 22, 41).

  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 157/00

    Garantenstellung aus Ingerenz (pflichtwidriges Vorverhalten; nahe Gefahr des

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Davon ist das Landgericht zu Recht ausgegangen (vgl. BGH NJW 1999, 69, 72, insoweit in BGHSt 44, 196 nicht abgedr.; BGH NStZ 2000, 583; Lackner/Kühl StGB 24. Aufl. § 13 Rdn. 11).

    Denn ausgehend von den vom Landgericht getroffenen Feststellungen, denen zufolge die Angeklagten R. und F. für den Tod des Tatopfers nur deshalb einzustehen haben, weil sie vorsätzlich die ihnen mögliche Einleitung von Rettungsmaßnahmen unterlassen haben, könnte ihnen vollendeter Mord nur dann angelastet werden, wenn ihr pflichtwidriges Unterlassen für den Tod zumindest mitursächlich geworden wäre (vgl. BGH NStZ 2000, 583; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 2).

  • BGH, 13.06.2002 - 4 StR 51/02

    Vollendeter Totschlag durch Unterlassen; Ingerenz (lebensgefährdende Behandlung);

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Denn ausgehend von den vom Landgericht getroffenen Feststellungen, denen zufolge die Angeklagten R. und F. für den Tod des Tatopfers nur deshalb einzustehen haben, weil sie vorsätzlich die ihnen mögliche Einleitung von Rettungsmaßnahmen unterlassen haben, könnte ihnen vollendeter Mord nur dann angelastet werden, wenn ihr pflichtwidriges Unterlassen für den Tod zumindest mitursächlich geworden wäre (vgl. BGH NStZ 2000, 583; BGHR StGB § 13 Abs. 1 Ursächlichkeit 2).
  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Allerdings beanstandet die Beschwerdeführerin zu Recht, daß es im Urteil an der grundsätzlich gebotenen Darlegung zu den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 2, 5; BGH NStZ 2000, 550, 551) fehlt, der sich abweichend von der Auffassung der Jugendkammer für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf den Angeklagten ausgesprochen hat.
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 297/02

    Heranwachsender (Entwicklungskräfte; echte Chance auf eine positive Entwicklung;

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleich stand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (vgl. BGHSt 36, 37, 38 m.w.N.; BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Allerdings beanstandet die Beschwerdeführerin zu Recht, daß es im Urteil an der grundsätzlich gebotenen Darlegung zu den Ausführungen des Sachverständigen (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1, 2, 5; BGH NStZ 2000, 550, 551) fehlt, der sich abweichend von der Auffassung der Jugendkammer für die Anwendung von allgemeinem Strafrecht auf den Angeklagten ausgesprochen hat.
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Denn der vom Landgericht als selbständige Handlungen der gefährlichen Körperverletzung gewertete Teil des Tatgeschehens kann zugleich der Beginn der Ausführung eines - wie es die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision verfolgt - durch aktives Tun begangenen Tötungsdelikts sein, dem gegenüber das weitere von diesen Angeklagten durch Unterlassen verwirklichte Geschehen nur ein rechtlich unselbständiger Teil wäre (vgl. Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 297/02).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Der Senat verweist die Sache im Umfang der Aufhebung gemäß § 354 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StPO an eine als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurück, nachdem sich das weitere Verfahren nur noch gegen die erwachsenen Angeklagten R. und F. richtet (BGHSt 35, 267).
  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Denn nach der Rechtsprechung begründet auch die Beteiligung an für sich gesehen noch nicht lebensgefährlichen Mißhandlungen jedenfalls dann eine Verpflichtung im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB, die anschließende Tötung des Tatopfers durch einen anderen Beteiligten zu verhindern, wenn das vorausgegangene gemeinsame Verhalten eine Gefahrerhöhung für das Opfer dadurch bewirkte, daß der Täter in seinem zu dessen Tod führenden Vorgehen bestärkt wurde (BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.1968 - 1 StR 604/67

    Revisionsrechtliche Beanstandung der Nichtanwendung des § 105

    Auszug aus BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02
    Hinzukommt, daß eine Prognose völliger Entwicklungsunfähigkeit bereits in der Lebensphase zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr ohnehin nur ausnahmsweise mit Sicherheit zu stellen sein wird (BGH NJW 2002, 73, 76, Abgrenzung zu BGHSt 22, 41).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

  • BGH, 06.12.1988 - 1 StR 620/88

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende

  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

  • BGH, 25.09.1997 - 1 StR 481/97

    Zurechnung von Taten, die nicht auf dem gemeinsamen Tatplan basieren - Vollendung

  • BGH, 19.08.2004 - 5 StR 218/04

    BGH entscheidet im Fall des "Potzlow-Mordes"

    (3) Bei dem Angeklagten F beanstandet die Staatsanwaltschaft im Ansatz zutreffend, daß das Landgericht ihn nicht als Garanten für das Opfer aufgrund der massiven vorangegangenen Gewalttätigkeiten angesehen hat (vgl. BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 7; BGH NStZ 2004, 294, 296).
  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    d) Wie der Senat bereits ausgeführt hat (BGH NJW 2002, 72 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02), ist Jugendstrafrecht auch dann unanwendbar, wenn der Heranwachsende zwar noch einem Jugendlichen gleich steht, er seine Entwicklung aber bereits abgeschlossen hat.
  • BGH, 02.02.2023 - 5 StR 285/22

    Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (geistige und sittliche

    a) Ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG in seiner geistigen und sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, ist im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 38 mwN; vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294 f.; vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 297/02).

    Wenn das Tatgericht nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten Zweifel nicht beheben kann, muss es die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 4. November 2021 - 3 StR 490/20, NStZ 2022, 758 f.; vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294 f.; vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 ff.; vom 9. August 2001 - 1 StR 211/01, NJW 2002, 73, 75).

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

    Die Zweifel bzgl. des Vorliegens von Reifeverzögerungen konnten daher letztlich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten trotz erfolgter Ermittlungen nicht beseitigt werden, so dass zugunsten des Angeklagten ... insoweit das Jugendrecht angewendet wurde, vgl. auch BGH, Urteil vom 06.03.2003, Az. 4 StR 493/02.
  • BGH, 12.09.2023 - 4 StR 123/23

    Verwerfung der Revision des in einem Flüchtlingsheim tätigen Angeklagten in einem

    Dieses seinerseits pflichtwidrige vorangegangene Tun bestärkte die anderen an der Praxis beteiligten Beschäftigten in ihrem Vorgehen und erhöhte so die Gefahr für das Rechtsgut der Freiheit der Bewohner, was eine Erfolgsabwendungspflicht des Angeklagten begründete (vgl. zur Ingerenz durch vorangegangenes Bestärken Dritter BGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - 4 StR 488/08, NStZ 2009, 321, 322; Urteil vom 6. März 2003 - 4 StR 493/02, NStZ 2004, 294, 296).
  • OLG Köln, 13.09.2010 - 2 Ws 561/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob ein Heranwachsender bei der Tat im Sinne des § 105 Abs. 1 Ziff. 1 JGG noch einem Jugendlichen gleich steht, zunächst im wesentlichen Tatfrage, wobei dem Jugendrichter ein erheblicher Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BGH, NStZ 2004, 294 [295] mit weit.

    Freilich kann die Prognose völliger Entwicklungsunfähigkeit bereits in der Lebensphase zwischen dem 18. und dem 21. Lebensjahr nur ausnahmsweise gestellt werden (BGH NStZ 2004, 294 [295 f.].

  • OLG Brandenburg, 04.01.2010 - 1 Ss 105/09

    Rechtsfehlerhafte und lückenhafte Begründung der Anwendung von allgemeinem

    Wenn allerdings dem Tatrichter nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, muss er die Sanktionen dem Jugendstrafrecht entnehmen (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 294 ff.; BGH NStZ-RR 2003, 186 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 02.03.2012 - 1 U 86/10

    Regress der gesetzlichen Krankenversicherung nach Balkonsturz einer Versicherten:

    Es muss Gewissheit oder an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass der Erfolg bei Vornahme der unterlassenen Handlung nicht wesentlich später oder in wesentlich geringerem Umfang eingetreten wäre (BGH, Urteil vom 06.07.1990, 2 StR 549/89, juris Rn. 55; Urteil vom 06.03.2003, 4 StR 493/02, juris Rn. 22; Urteil vom 06.03.2007, 3 StR 497/06, juris Rn. 7).
  • KG, 23.08.2012 - 121 Ss 170/12

    Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende: Beurteilung der Reife eines

    Wenn allerdings dem Tatrichter nach Ausschöpfung aller Ermittlungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben, muss er die Sanktion dem Jugendstrafrecht entnehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 294; NStZ-RR 2003, 186 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 12. April 2011 - [4] 1 Ss 29/11 [47/11] -).
  • OLG Köln, 13.10.2010 - 43 HEs 8/10

    Fristberechnung der besonderen Haftprüfung;

    Der Senat weist vorsorglich noch auf folgendes hin : Sofern die Hauptverhandlung ergibt, dass bei dem nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. F. im Grad der Debilität intelligenzgeminderten Angeschuldigten ein nicht mehr behebbarer Entwicklungsrückstand besteht, kann nach der Rechtsprechung des BGH die Anwendung des allgemeinen Strafrechts in Betracht kommen, wobei die Prognose völliger Entwicklungsunfähigkeit zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr allerdings nur ausnahmsweise gestellt werden kann (BGHSt 22, 41; BGH NStZ 2004, 294; zu einem solchen Fall vgl auch Senat 13.9.2010 - 2 Ws 561/10 - siehe auch Eisenberg, § 105 Randz 27 f).
  • OLG Köln, 13.10.2010 - 2 Ws 641/10
  • KG, 14.10.2009 - 1 Ss 387/09
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