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   BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03   

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https://dejure.org/2003,4151
BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03 (https://dejure.org/2003,4151)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3 StR 60/03 (https://dejure.org/2003,4151)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3 StR 60/03 (https://dejure.org/2003,4151)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 4 StGB; § 177 Abs. 5 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 46 StGB; § 21 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Vergewaltigung (Ausschluss der Wirkung eines Regelbeispiels; ganz außergewöhnlich mildernde Umstände; minder schwerer Fall trotz Qualifikation; besonders erniedrigende Begleitumstände); Strafrahmenverschiebung / Milderung bei verminderter Schuldfähigkeit infolge ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusammentreffen von Regelbeispiel und Milderungsgründen bei einer Vergewaltigung; Berücksichtigung von Tatbild und Täterpersönlichkeit bei einer Vergewaltigung; Anwendung des Ausnahmestrafrahmens bei einer Vergewaltigung; Bewertung einer Vergewaltigung

  • Judicialis

    StGB § 177 Abs. 4; ; StGB § ... 177 Abs. 5; ; StGB § 177 Abs. 4 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 5 2. Halbs.; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 177 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 5
    Minder schwerer Fall trotz Qualifikation und Verwirklichung eines Regelbeispiels nach § 177 Abs. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 32
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
    Insbesondere hat das Landgericht nicht erkennbar berücksichtigt, daß der Berechnung aus Trinkmengen als Beweisanzeichen für die Beurteilung der Schuldfähigkeit wegen des langen Trinkzeitraums - hier etwa 12 Stunden - regelmäßig ein geringerer Indizwert zukommt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 36).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5, 6).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 101/90

    Strafbemessung: Minder schwerer Fall der Vergewaltigung bei vorausgegangenem

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5, 6).
  • BGH, 02.08.1989 - 2 StR 310/89

    Anforderungen an das Vorliegen eines minder schweren Falles bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (st. Rspr.; BGHSt 26, 97, 98 f.; BGHR StGB § 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5, 6).
  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 435/02

    Strafmilderung für betrunkene Täter?

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
    Auf die weitere Frage, ob die Milderung nach den §§ 21, 49 StGB bei selbstverschuldeter Trunkenheit nicht ohnehin zu versagen wäre (Senat, Urt. vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02), kommt es daher nicht mehr an.
  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 214/01

    Vergewaltigung; Begriff der besonders erniedrigenden Behandlung bei einer

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
    Dessen Untergrenze von zwei Jahren Freiheitsstrafe hat der Tatrichter auch dann zu beachten, wenn er einen minder schweren Fall nach § 177 Abs. 5 2. Halbs. StGB annimmt (vgl. BGH NStZ 2001, 646), weil die Strafdrohungen der zugleich verwirklichten Qualifikationstatbestände der Absätze 3 oder 4 der Vorschrift für eine angemessene Ahndung der Tat zu hoch erscheinen.
  • BGH, 28.10.1985 - 3 StR 189/85

    Prüfung des Infragekommens einer Strafmilderung unter Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
    c) Zu vermissen ist mit Blick auf die nur fakultative Strafmilderung des § 21 StGB auch die Prüfung, ob die auf der Alkoholisierung des Angeklagten beruhende Minderung seiner Tatschuld dadurch aufgewogen wird, daß er die unter Fall 1 der Urteilsgründe festgestellte gleichartige Tat bereits unter dem Einfluß von Alkohol begangen hat und daher bei Begehung der späteren zweiten Tat wußte oder sich hätte bewußt sein können, daß er in einem solchen Zustand zur Begehung weiterer vergleichbarer Straftaten neigt (vgl. BGH NStZ 1986, 114, 115).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 05.06.2003 - 3 StR 60/03
    In die gebotene Abwägung sind alle wesentlichen entlastenden und belastenden Gesichtspunkte einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 1982, 246).
  • BGH, 18.10.2018 - 3 StR 292/18

    Strafrahmenwahl bei schwerer Vergewaltigung (minder schwerer Fall; Regelbeispiel;

    Dementsprechend sind an die gebotene Gesamtwürdigung besonders strenge Anforderungen zu stellen, wenn der Tatrichter die Untergrenze des Strafrahmens des § 177 Abs. 2 Satz 1 StGB aF unterschreiten will (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33 und vom 12. Juni 2008 - 3 StR 154/08, NStZ-RR 2008, 338, 339).
  • BGH, 21.09.2022 - 6 StR 47/22

    Aussetzung mit Todesfolge (Obhuts- und Beistandspflicht: Heranziehung der

    Insoweit sind nicht nur die Trinkmengen zum Teil nicht hinreichend belegt, es fehlen auch Angaben zum Gewicht der Angeklagten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33 (dort nicht abgedruckt)).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 474/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: Sperrwirkung

    Zur Vermeidung wertungswidriger Ergebnisse (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 StR 227/05, NStZ 2006, 34, 35) bedarf es der Annahme einer Sperrwirkung nicht (siehe aber zur "Sperrwirkung' des § 177 Abs. 6 StGB BGH, Urteile vom 6. Februar 2019 - 5 StR 598/18, Rn. 7, vom 12. Januar 2011 - 5 StR 403/10, NStZ-RR 2011, 141, 142; vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; siehe auch BGH, Urteil vom 7. März 2000 - 5 StR 30/00, NStZ 2000, 419; Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 512/14, StV 2015, 637).
  • BGH, 12.01.2011 - 5 StR 403/10

    Minder schwerer Fall der besonders schweren Vergewaltigung (umfassende Würdigung

    Eine Entkräftung der Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB kommt nur bei ganz außergewöhnlichen - hier nicht gegebenen - Milderungsgesichtspunkten in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32 f.; Urteil vom 7. März 2000 - 5 StR 30/00, NStZ 2000, 419).
  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 154/08

    Sexuelle Nötigung (Strafrahmenwahl; Qualifikation; Regelbeispiel; minder schwerer

    Dessen Untergrenze von zwei Jahren hat der Tatrichter bei der Annahme eines minder schweren Falles nach § 177 Abs. 5 2. Halbs. StGB zu beachten, wenn die Regelwirkung des § 177 Abs. 2 Satz 1 StGB nicht ausnahmsweise aufgrund ganz außergewöhnlich mildernder - im vorliegenden Fall indes vom Landgericht nicht erörterter und in der Sache fern liegender - Umstände entfällt (vgl. BGH NStZ 2004, 32, 33).

    Zwar ist ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 5 StGB auch dann nicht ausgeschlossen, wenn der Täter den Qualifikationstatbestand des § 177 Abs. 4 StGB und ein Regelbeispiel nach § 177 Abs. 2 Satz 2 StGB verwirklicht (vgl. BGH NStZ 2004, 32, 33).

  • LG Essen, 28.04.2020 - 21 KLs 1/20

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Die Regelwirkung kann entfallen, wenn das vom Täter verwirklichte Regelbeispiel nach Satz 2 dieser Vorschrift mit gewichtigen Milderungsgründen zusammentrifft und nach dem gesamten Tatbild einschließlich aller subjektiven Merkmale sowie der Täterpersönlichkeit festgestellt werden kann, dass die Milderungsgründe überwiegen und sich die Bewertung der Tat als besonders schwerer Fall als unangemessen erwiese (vgl. BGH, Urteil vom 05.06.2003 - 3 StR 60/03).

    In die gebotene Abwägung sind alle wesentlichen entlastenden und belastenden Gesichtspunkte einzubeziehen (vgl. BGH NStZ 1982, 246; BGH, Urteil vom 05. Juni 2003 - 3 StR 60/03 -, Rn. 4, juris).

  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 448/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab, Berücksichtigung hochgradiger

    Soweit die Strafkammer annimmt, dass der Angeklagte im Zeitpunkt der Tat eine Blutalkoholkonzentration von nicht ausschließbar bis zu 2, 39 Promille aufgewiesen habe und sich dies aus einer Rückrechnung von zwei Stunden seit der Blutentnahme unter Berücksichtigung eines Sicherheitszuschlages ergebe (UA 17), kann diese Berechnung revisionsrechtlich nicht nachvollzogen werden, weil die Feststellungen zur Sache und die sie tragende Beweiswürdigung keine konkrete Tatzeitangabe enthalten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 20 Rn. 16 mwN).
  • LG Bamberg, 15.12.2023 - 45 KLs 640 Js 3283/22

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Cannabis, Angeklagte, Hauptverhandlung, Handeltreiben,

    Hierzu ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. nur BGH, Urteil vom 5.6.2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; BGH, Beschluss vom 26.8.2008 - 3 StR 316/08, NStZ 2009, 37).
  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 598/18

    Rechtsfehlerhafte Strafrahmenwahl bei der besonders schweren Vergewaltigung

    Das Landgericht hat sich bei seinen Ausführungen zur Strafrahmenwahl nicht mit einer möglichen "Sperrwirkung' der Strafrahmenuntergrenze des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB befasst und nicht dargelegt, ob aufgrund der den minder schweren Fall des § 177 Abs. 9 StGB begründenden Gesichtspunkte auch die Regelbeispielswirkung des § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB entfallen ist (vgl. zu § 177 Abs. 2 StGB aF BGH, Urteil vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03, NStZ 2004, 32, 33; zur Neuregelung minder schwerer Fälle der Qualifikation Fischer, StGB, 66. Aufl., § 177 Rn. 193).
  • BGH, 05.04.2023 - 1 StR 56/23

    Bestimmen der Blutalkoholkonzentration eines Angeklagten

    Zwar hat das Landgericht die Blutalkoholkonzentration des Angeklagten nicht rechtsfehlerfrei bestimmt, weil die Berechnung infolge der fehlenden Angaben zum Gewicht des Angeklagten revisionsgerichtlich nicht nachvollziehbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 21. September 2022 - 6 StR 47/22 Rn. 27 und vom 5. Juni 2003 - 3 StR 60/03 Rn. 8).
  • LG Bamberg, 01.03.2021 - 26 KLs 2120 Js 2288/20

    Fahrerlaubnis, Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Angeklagte, Tateinheit,

  • LG Bamberg, 30.09.2021 - 23 KLs 1114 Js 14300/20

    Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls bzw. Beihilfe hierzu

  • LG Münster, 17.01.2017 - 10 KLs 11/14
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