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   BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03 (1)   

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BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03 (1) (https://dejure.org/2003,3402)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2003 - 5 StR 458/03 (1) (https://dejure.org/2003,3402)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 5 StR 458/03 (1) (https://dejure.org/2003,3402)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB; § 261 StPO
    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen Handlung: auf der Hand Liegen des Vorsatzes, Strangulieren; voluntatives Vorsatzelement: fehlsamer Beleg einer Grundlage für das Vertrauen auf das Ausbleiben des tatbestandlichen Erfolges; ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung mit Todesfolge und Totschlag im subjektiven Tatbestand - Zweifel am voluntativen Vorsatzelement - Psychische Ausnahmesituation des Täters - Beeinträchtigung der Erkenntnisfähigkeit und Willenskräfte durch Alkoholisierung - Interesse ...

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bedingter Tötungsvorsatz bei objektiv äußerst gefährlichen Tathandlungen, bei denen die Handlung nur noch zum Tod des Opfers führen kann

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2320 (Ls.)
  • NStZ 2004, 330
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
    Auf die in diesem Zusammenhang maßgebliche Beeinträchtigung der Erkenntnisfähigkeit und der Willenskräfte (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 54) geht das Landgericht aber nicht ein.
  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
    Eine weitergehende Strafbarkeit wegen eines Verdeckungsmordes oder die Annahme niedriger Beweggründe kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 1060, 1061; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15).
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
    Für diesen Angeklagten kommt indes wegen dessen ersichtlich fehlenden eigenen Interesses am Taterfolg und mangels Tatherrschaft in dieser Phase des Geschehens die Annahme einer Täterschaft nicht in Betracht (vgl. BGHSt 37, 289, 291).
  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
    Es stellt nämlich nicht auf die außerordentlich lange Dauer des Strangulierens von drei bis fünf Minuten ab (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 33) und verstellt sich deshalb den Blick darauf, daß der Angeklagte Z nicht nur eine das Leben gefährdende Handlung vornahm, sondern sein Opfer in einer Weise verletzte, die ganz sicher - etwa einem Stich in das Herz vergleichbar - zum Tode führte (vgl. BGHR aaO 35 und 51).
  • BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

    Verdeckungsmord (Unterlassen nach Tötungsversuch; andere Tat - Zäsur; bedingter

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
    Eine weitergehende Strafbarkeit wegen eines Verdeckungsmordes oder die Annahme niedriger Beweggründe kommt nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2003, 1060, 1061; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 27/03

    Körperverletzung mit Todesfolge (Fahrlässigkeit; Vorhersehbarkeit; objektive

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
    Bei dieser Sachlage kann der Senat die Schuldsprüche, die sonst auch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen lassen (§ 301 StPO), selbst entsprechend den durch das Schwurgericht erteilten Hinweisen auf Totschlag und Beihilfe zum Totschlag umstellen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 296, 297; BGHR StPO § 349 Abs. 4 Nebenklägerrevision 1).
  • BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99

    Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
    Seine Äußerung nach drei- bis fünfminütigem Drosseln "jetzt reicht es" ist für den Gehilfenvorsatz völlig unbeachtlich, selbst wenn darin eine Mißbilligung der Haupttat zu sehen wäre (vgl. BGHSt 46, 107, 109 m. w. N.).
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Bei Würgen oder Erdrosseln als Tötungshandlung verstreicht bis zum Erfolgseintritt in der Regel ein ganz erheblicher Zeitraum der Gewaltanwendung, wie auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Fällen problematischer Begründung des Tötungsvorsatzes zu entnehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Juli 1996 - 4 StR 275/96, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 48; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2003 - 5 StR 458/03, BGHR aaO Vorsatz, bedingter 57; vgl. ferner Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin, Bd. 1, 1973, S. 213, 217).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    b) Der Senat kann die Schuldsprüche selbst entsprechend der Anklage und der Erstverurteilung auf Totschlag umstellen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57 m.w.N.).

    Bei dieser Sachlage sind keine Umstände erkennbar, nach denen die Angeklagten ernsthaft darauf vertraut haben könnten, der Geschädigte werde nicht zu Tode kommen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57; BGH, Urt. vom 24. März 2005 - 3 StR 402/04).

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    c) Das Landgericht hat zudem nicht bedacht, dass das Entstehen von Gehirnschwellungen regelmäßig mit massiven Eingriffen in die Blutzufuhr zum Gehirn oder den Abfluss von Blut aus dem Gehirn verbunden ist, wie es Drossel- oder bei Kleinkindern Schüttelvorgänge bewirken (vgl. etwa nur BGH NStZ 2004, 330, 331; 2007, 405; BGH, Urteil vom 22. Juli 2004 - 5 StR 154/04 - und vom 3. Juni 2008 - 1 StR 59/08 Rdn. 4), was die Wahrscheinlichkeit der Verursachung durch eine Gewalthandlung auf der Grundlage gesicherten medizinischen Erfahrungswissens erhöht.
  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04

    Beweiswürdigung zum Mordvorsatz bzw. Tötungsvorsatz (Verzicht auf eine ins

    Solches war hier angesichts der den Vorsatz und das Mordmerkmal begründenden offen zu Tage liegenden objektiven Tatsachen und der von dem Angeklagten geäußerten Todesdrohung auch nicht unerläßlich (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 2).

    Das kraftvolle Würgen hatte unter diesen Umständen seine Eignung als bloße Verletzungshandlung bereits vollständig verloren (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57).

  • BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08

    Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine;

    Die Annahme von bedingtem Tötungsvorsatz bedurfte bei dem hier vorliegenden Herzstich keiner weitergehenden Begründung (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz bedingter 57 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 352/04

    Wertungsfehlerhafte Verneinung des bedingten Tötungsvorsatzes (Berücksichtigung

    b) Die Würdigung der äußeren Umstände der Tat zum Nachteil des Nebenklägers H durch das Landgericht lässt besorgen, dass es der hier vorliegenden offensichtlichen Lebensgefährlichkeit des Angriffs des Angeklagten nicht in dem gebotenen Maße indizielles Gewicht für die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes beigemessen hat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57; BGH, Urt. v. 24. März 2005 - 3 StR 402/04).
  • BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    In diesem Zusammenhang lassen sich auch aus der Dauer des Drosselungsvorgangs keine den Tötungsvorsatz begründenden Umstände entnehmen (vgl. BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 57).
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08

    Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben

    Hierfür wird es sich anbieten, einen bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten nach den in BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57 dargelegten Prämissen zu prüfen.
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 453/07

    Verfahrensrüge nach § 261 StPO (Inbegriff der Hauptverhandlung; Beweiswürdigung);

    Von weitergehenden Ausführungen zum Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes war das Schwurgericht demnach entbunden (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57).
  • BVerfG, 27.05.2005 - 2 BvR 240/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes

    Das äußere Erscheinungsbild einer Tat kann ein Indikator für das Vorliegen eines Tötungsvorsatzes sein, wenn es - wie vorliegend - aufzeigt, dass der Täter subjektiv die Hemmschwelle zur Tötung eines Menschen überschritten hat (vgl. BGH, NStZ 2004, S. 330, 331).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 1 Ks 20/15

    Verona Pooths Ex-Bodyguard zu 13 Jahren Haft verurteilt

  • LG Hagen, 06.11.2019 - 31 Ks 5/19
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