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   BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03   

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https://dejure.org/2003,2365
BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03 (https://dejure.org/2003,2365)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2003 - 3 StR 149/03 (https://dejure.org/2003,2365)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03 (https://dejure.org/2003,2365)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Definition des Mordmerkmals des niedrigen Beweggrunds; Trennung des Ehepartners als niedriger Beweggrund; Rechtsmittel wegen unzureichender Gesamtwürdigung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Niedrige Beweggründe bei Wut, Ärger, Hass oder Rache

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1057 (Ls.)
  • NStZ 2004, 34
  • StV 2003, 670
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 646/87

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Ausdrücklicher Prüfung bedarf diese Frage insbesondere bei Taten, die sich ohne Plan und Vorbereitung plötzlich aus der Situation heraus entwickeln (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 10).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 101/96

    Fehlerhaftigkeit einer Verurteilung wegen zweier selbständiger Taten - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Die Urteilsgründe lassen in diesem Zusammenhang zudem die Auseinandersetzung mit der wegen seiner "Alkoholisierung im Zusammenwirken mit einer starken Emotionalisierung" nicht auszuschließenden erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vermissen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sein kann (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 34).
  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Vielmehr können in einem solchen Fall tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit sein, die eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation namentlich dann als fraglich erscheinen lassen können, wenn - wie hier - die Trennung von dem Tatopfer ausgeht und der Angeklagte durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will (vgl. BGHR StGB § 211 Niedrige Beweggründe 32).
  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGH StV 1996, 211, 212).
  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Haß und Rache kommen nach der Rechtsprechung in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 16; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 211 Rdn. 18 m. w. N.).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Spielen bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen, wie es die festgestellten Motive Verärgerung, Wut und Rache sind, eine Rolle, so muß sich der Tatrichter in aller Regel damit auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (st. Rspr.; u. a. BGHSt 28, 210, 212).
  • BGH, 24.07.1984 - 1 StR 287/84

    Vorliegen niedriger Beweggründe bei Tötung des Opfers zum Abreagieren von

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Das Verhalten des Angeklagten sowohl vor als auch nach der Tat hätte insoweit konkreten Anlaß gegeben, sich damit auseinanderzusetzen, ob er aus Verzweiflung und einem Gefühl der Ausweglosigkeit heraus gehandelt hat (vgl. BGH NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465).
  • BGH, 25.10.1983 - 1 StR 636/83

    Wut über das eventuelle Verlieren des Sorgerechts für ein Kind als niedriger

    Auszug aus BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03
    Das Verhalten des Angeklagten sowohl vor als auch nach der Tat hätte insoweit konkreten Anlaß gegeben, sich damit auseinanderzusetzen, ob er aus Verzweiflung und einem Gefühl der Ausweglosigkeit heraus gehandelt hat (vgl. BGH NStZ 1983, 19; StV 1984, 72; 1984, 465).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Aufgrund dieser weit größeren räumlichen, familiären und wirtschaftlichen Distanz zum Tode Ham G s erscheint bei Has G das Verhältnis zwischen Anlass und Tat in deutlich weiter reichendem Maße als beim Totschlag verachtenswert und damit niedrig (vgl. auch BGH NStZ 2004, 34); (nur) bei ihm kommen diejenigen Gesichtspunkte zum Tragen, die das Motiv der "Blutrache" in aller Regel als niedrigen Beweggrund kennzeichnen.
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Zeitpunkt; Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz

    Die Beurteilung dieser Voraussetzung erfordert grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. nur etwa BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 34 und vom 22. Juli 2010 - 4 StR 180/10, NStZ 2011, 35 jew. mwN).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 349/08

    Mord (niedrige Beweggründe); verminderte Schuldfähigkeit (eingeschränkte

    Spielen bei der Tat wie hier gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle, so muss sich der Tatrichter in aller Regel damit auseinandersetzen, ob der Angeklagte in der Lage war, sie gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (st. Rspr.; u. a. BGHSt 28, 210, 212; BGH NStZ 2004, 34).

    Die Urteilsgründe lassen insoweit auch die Auseinandersetzung mit der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten vermissen, die ebenfalls von Bedeutung sein kann (vgl. BGH NStZ 2004, 34; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 34).

  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat niedrig sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 34 mwN; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 211 Rn. 15).
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Vor diesem Hintergrund hat das Schwurgericht rechtsfehlerfrei die für den Angeklagten bestimmenden Motive in ihrer Gesamtheit nicht als niedrig im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB gewertet (vgl. BGH NStZ 2004, 34).
  • BGH, 25.07.2006 - 5 StR 97/06

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Beurteilungsspielraum des Tatrichters und

    Vielmehr können in einem solchen Fall - wie hier - tatauslösend und tatbestimmend auch Gefühle der Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit sein, die eine Bewertung als "niedrig" im Sinne der Mordqualifikation namentlich dann fraglich erscheinen lassen können, wenn die Trennung von dem Tatopfer ausgegangen ist und der Täter durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 32; BGH NStZ 2004, 34 m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22

    Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes

    Das (weitere) Mordmerkmal eines Handelns aus niedrigen Beweggründen hat das Landgericht unter Hinweis auf zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19, NStZ 2019, 518; vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 334) unter anderem mit folgender Erwägung abgelehnt: "Dies gilt umso mehr, als die Trennung von der Geschädigten ausgegangen war, die dem Angeklagten zuletzt unmissverständlich deutlich gemacht hatte, dass ihre Beziehung zu Ende sei ("Es ist aus und vorbei!"), was als Indiz weiterhin gegen die Annahme niedriger Beweggründe spricht." Dieser Erwägung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 09.11.2005 - 1 StR 234/05

    Mord (niedrige Beweggründe; fehlender nachvollziehbarer Grund); Totschlag

    Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache kommen in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGH NStZ 2004, 34 m.w.N.).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11

    Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte

    Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat "niedrig" sind und - in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem Totschlag - als verachtenswert erscheinen, bedarf einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03, NStZ 2004, 34 mwN; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 211 Rn. 15).
  • BGH, 12.11.2019 - 1 StR 370/19

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Einstufung eines Tatmotives als niedrig)

    Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 150/19 Rn. 8; vom 12. September 2019 - 5 StR 399/19 Rn. 8; vom 24. Oktober 2018 - 1 StR 422/18 Rn. 20; vom 31. Juli 2018 - 1 StR 260/18 Rn. 5 und vom 15. Mai 2003 - 3 StR 149/03 Rn. 4; Urteile vom 21. Februar 2018 - 1 StR 351/17 Rn. 10; vom 22. März 2017 - 2 StR 656/13 Rn. 6; vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11 Rn. 14 und vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11 Rn. 10).
  • BGH, 27.06.2012 - 2 StR 103/12

    Mord (niedrige Beweggründe bei Beziehungstaten); besondere Schwere der Schuld

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

  • BGH, 15.02.2007 - 4 StR 467/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit; niedrige Beweggründe: tatrichterlicher

  • LG Münster, 25.05.2016 - 1 KLs 1/16
  • LG Köln, 24.05.2013 - 104 Ks 19/13
  • LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
  • LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05

    Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines

  • OLG Hamm, 08.05.2007 - 4 Ss 166/07

    alkoholbedingt erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Versagung einer

  • LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20

    Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot,

  • LG Flensburg, 27.01.2020 - I Ks 115 Js 10256/19

    Tötung zur Verdeckung eines Verstoßes gegen eine Gewaltschutzanordnung; niedrige

  • LG Mainz, 12.10.2004 - 3214 Js 10076/04

    Tötung eines Kleinkindes: Beurteilung des Tötungsvorsatzes bei Rettungsbemühungen

  • LG Bonn, 21.09.2004 - 24 K 2/04
  • LG Potsdam, 20.05.2021 - 21 Ks 10/20
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