Rechtsprechung
   BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5818
BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03 (https://dejure.org/2003,5818)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2003 - 1 StR 380/03 (https://dejure.org/2003,5818)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 1 StR 380/03 (https://dejure.org/2003,5818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO; § 141 Abs. 3 StPO
    Konsultationsrecht bei der Beschuldigtenvernehmung und Bestellung eines Verteidigers im Ermittlungsverfahren (Antrag der Staatsanwaltschaft; Verwertungsverbot: Abwägungslehre; Abbruch der Vernehmung bei Ausübung des Schweigerechts; freie Entschließung; Bewusstsein der ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertungsverbot hinsichtlich der Einlassung eines Angeklagten bei seiner polizeilichen Vernehmung; Beschränkung des Rechts des Beschuldigten auf Zuziehung eines Verteidigers; Indizien für die freie Entschließung des Angeklagten über das Maß des Gebrauchmachens von ...

  • Judicialis

    StPO § 136 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 163a Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 141 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136 Abs. 1 S. 1 § 137 Abs. 1 § 141 Abs. 3
    Pflicht zur Unterbrechung der Beschuldigtenvernehmung zum Ermöglichen einer Verteidigerkonsultation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 450
  • StV 2004, 358
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01

    Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer

    Auszug aus BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03
    Auf der Grundlage der Rechtsansicht des Senats in BGHSt 47, 172 (anders jedoch nach der Rechtsprechung des 5. Strafsenats, vgl. dessen Beschl. v. 17. Dezember 2003 - 5 StR 501/03) kann in Betracht gezogen werden, es als verfahrensfehlerhaft zu erachten, daß die Staatsanwaltschaft im Anschluß an die richterliche Vernehmung des Angeklagten und die Haftbefehlseröffnung am 30. April 2002 keinen Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers gestellt hat.

    Jedenfalls ist bei der hier gegebenen Verfahrensgestaltung in keinem Falle aufgrund der vorzunehmenden Abwägung ein Beweisverwertungsverbot begründet (vgl. zur Abwägung in diesem Zusammenhang nur: BGHSt 47, 172, 179, 180 m.w.N.).

    Dabei ist das Gewicht des - hier hinsichtlich der Befragung am 15. Mai 2002 zu unterstellenden - Rechtsverstoßes mit in Betracht zu ziehen und ebenso ins Auge zu fassen, ob und inwieweit der damalige Beschuldigte in besonderem Maße des Schutzes bedurfte (vgl. BGHSt 42, 170, 174; 47, 172, 180).

    Das führt hier zu folgendem Ergebnis: Die Vernehmung des Angeklagten am 15. Mai 2002 unterscheidet sich schon im Ansatz von demjenigen Sachverhalt, der der Senatsentscheidung BGHSt 47, 172 zugrunde lag: Die dem Angeklagten hier eingangs erteilte Belehrung entsprach uneingeschränkt der Strafprozeßordnung; namentlich enthielt sie erneut einen Hinweis auf das Recht zur Verteidigerkonsultation und das Schweigerecht.

    Sie war also - anders als im Fall BGHSt 47, 172 - vollständig und korrekt und daher uneingeschränkt geeignet, dem Angeklagten seine Rechte aktuell ins Bewußtsein zu rufen.

  • BGH, 21.05.1996 - 1 StR 154/96

    Recht auf Verteidigerkonsultation (Möglichkeit der Verwertung einer Aussage bei

    Auszug aus BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03
    Dabei ist das Gewicht des - hier hinsichtlich der Befragung am 15. Mai 2002 zu unterstellenden - Rechtsverstoßes mit in Betracht zu ziehen und ebenso ins Auge zu fassen, ob und inwieweit der damalige Beschuldigte in besonderem Maße des Schutzes bedurfte (vgl. BGHSt 42, 170, 174; 47, 172, 180).
  • BGH, 17.12.2003 - 5 StR 501/03

    Pflichtverteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren (Verdacht eines Verbrechens;

    Auszug aus BGH, 18.12.2003 - 1 StR 380/03
    Auf der Grundlage der Rechtsansicht des Senats in BGHSt 47, 172 (anders jedoch nach der Rechtsprechung des 5. Strafsenats, vgl. dessen Beschl. v. 17. Dezember 2003 - 5 StR 501/03) kann in Betracht gezogen werden, es als verfahrensfehlerhaft zu erachten, daß die Staatsanwaltschaft im Anschluß an die richterliche Vernehmung des Angeklagten und die Haftbefehlseröffnung am 30. April 2002 keinen Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers gestellt hat.
  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 435/12

    Selbstbelastungsfreiheit; Recht zur Konsultation eines Verteidigers (Fortführung

    Insoweit ist anerkannt, dass die Vernehmung sogleich zu unterbrechen ist, um eine Kontaktaufnahme zu einem Verteidiger zu ermöglichen (BGH, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 4 StR 126/92, BGHSt 38, 372, 373 und vom 12. Januar 1996 - 5 StR 756/94, BGHSt 42, 15, 18 f.; Geppert in Festschrift Otto, 2007, S. 913, 917 mwN; Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl., § 136 Rn. 10 mwN); der Beschuldigte darf nicht bedrängt werden, weitere Angaben zu machen (BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2003 - 1 StR 380/03, NStZ 2004, 450, 451 und vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 f.).

    Der Annahme eines nach diesen Maßstäben gegebenen Beweisverwertungsverbotes steht nicht entgegen, dass der Angeklagte aufgrund der eingangs der Vernehmung ordnungsgemäß erteilten Belehrung zunächst Kenntnis sowohl von seinem Schweige- als auch von seinem Verteidigerkonsultationsrecht erlangt hatte (vgl. dazu BGH, aaO und BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - 1 StR 380/03, NStZ 2004, 450, 451).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht