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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,562
BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,562)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2003 - 5 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,562)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03 (https://dejure.org/2003,562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; Vor § 13 StGB; BbgPsychKG
    Fahrlässige Tötung durch Gewährung von Ausgang (Psychiatrie; Unterbringung psychisch Kranker; Kausalität; condicio sine qua non; Unbeachtlichkeit hypothetischer Kausalverläufe; Pflichtwidrigkeitszusammenhang; Prüfung der Ursachenzusammenhangs; objektive Vorhersehbarkeit ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit ärztlichen Verhaltens für Todesfälle; Gewährung unbeaufsichtigten Ausgangs für wegen Sexualdelikten, Körperverletzungen und Diebstählen verurteilten psychisch kranken Täter; Unzutreffende Berücksichtigung der Möglichkeit des gewaltsamen Ausbruchs bei ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausgangsgewährung in psychiatrischer Klinik und strafrechtliche Haftung von Klinikpersonal

  • Judicialis

    StGB-DDR § 16 Abs. 3; ; BbgPsychKG § 15 Abs. 3; ; BbgPsychKG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; BbgPsychKG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; BbgPsychKG § 20 Abs. 1 Satz 1; ; BbgPsychKG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 20

  • ra.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur strafrechtlichen Verantwortung des Arztes, der einem Straftäter Ausgang gewährt, für dessen Taten während des Ausgangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222 § 229
    Verantwortlichkeit von Psychiatern eines Bezirkskrankenhauses bei Gewährung von Ausgang für einen untergebrachten Patienten, der dann schwere Straftaten begeht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Strafgefangener bekommt in psychiatrischer Klinik Ausgang und ermordet zwei Frauen: Sind die Klinikärzte strafbar?

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

  • lisu-partner.de (Kurzinformation)

    BGH lässt offen, ob fahrlässige Tötung vorliegen kann, wenn Arzt einem Häftling Ausgang gewährt

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Lehre von der objektiven Zurechnung und ihre Anwendung - Teil 1 (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZJS 2008, 488)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Klinik-Fall

    § 222 StGB
    Fahrlässige Erfolgsdelikte; Pflichtwidrigkeitszusammenhang; Ermittlung des hypothetischen Kausalverlaufs für den Fall verkehrsgerechten Verhaltens

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewährung unbeaufsichtigten Ausgangs für nicht therapierbaren Schwerstkriminellen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Psychiatriefall

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Psychiatriefall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 1
  • NJW 2004, 237
  • NStZ 2004, 151
  • NStZ 2004, 554 (Ls.)
  • StV 2004, 484
  • JR 2004, 427
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 72/84

    Höchstgeschwindigkeit - § 229 StGB, Schutzzweckzusammenhang

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten entfällt allerdings der ursächliche Zusammenhang zwischen dem verkehrswidrigen Verhalten eines Angeklagten und dem Tötungs- und Verletzungserfolg, wenn der gleiche Erfolg auch bei verkehrsgerechtem Verhalten des Angeklagten eingetreten wäre oder wenn sich dies aufgrund erheblicher Tatsachen nach der Überzeugung des Tatrichters nicht ausschließen läßt (BGHSt 33, 61, 63 m.w.N.).

    bb) Indes hat die Prüfung der Ursächlichkeit mit dem Eintritt der - einer kritischen Verkehrslage vergleichbaren - konkreten Tatsituation einzusetzen, die unmittelbar zu dem schädigenden Ereignis geführt hat (vgl. BGHSt 33, 61, 63 f. m.w.N.; Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 1).

    Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind (vgl. Schatz NStZ 2003, 581, 585), wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).

  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist als haftungsbegründende Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 39, 195, 197; 45, 270, 294 f.).

    Diese Voraussetzungen liegen auch dann vor, wenn die Möglichkeit oder die Wahrscheinlichkeit besteht, daß ohne die Handlung des Täters ein anderer eine - in Wirklichkeit jedoch nicht geschehene - Handlung vorgenommen hätte, die ebenfalls den Erfolg herbeigeführt haben würde (BGHSt 2, 20, 24; 45, 270, 295).

  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Im Blick auf den Versagungsgrund der Mißbrauchsgefahr wäre dann ein prognostischer Beurteilungsspielraum eröffnet gewesen, in dessen Rahmen möglicherweise mehrere gleichermaßen als rechtlich vertretbar bewertbare Entscheidungen hätten getroffen werden können (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 1998, 2202, 2204; BGHSt 30, 320, 324 ff. zu der ähnlichen Problematik bei Vollzugslockerungen).
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 398/81

    Massen-Karambolage - § 229 StGB, zu Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    c) Daß die hypothetische Möglichkeit eines gewaltsamen Entweichens des S nicht die Kausalität des von den Angeklagten zu verantwortenden Ausgangs beseitigen kann, belegt auch die Verantwortung Dritter für die Sicherheit des Klinikgebäudes (vgl. BGHSt 30, 228, 231 f.; vgl. auch BGHSt 48, 77, 94 f.).
  • BGH, 03.05.2000 - 2 StR 629/99

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Einen solchen zu begründen, erscheint die vom Amtsgericht Brandenburg festgestellte narzißtische Persönlichkeitsstörung grundsätzlich geeignet, weil sie die Hemmschwelle zur Begehung von Straftaten herabsetzen kann (vgl. Venzlaff in Venzlaff/Foerster, Psychiatrische Begutachtung 2. Aufl. S. 296 f.), auch wenn im Einzelfall eine Schuldrelevanz im Sinne einer schweren anderen seelischen Abartigkeit des § 20 StGB nicht erreicht wird (vgl. BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 34; Tröndle/Fischer aaO § 20 Rdn. 41 f.).
  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Für die Beurteilung einer Pflichtwidrigkeit des Verhaltens der Angeklagten weist der Senat auf folgendes hin: Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (vgl. dazu näher BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 5 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    b) Die Zurechenbarkeit und objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges - der Tod und die Verletzungen der Opfer von S s Straftaten - werden nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereichs (vgl. BGHSt 12, 75, 78; BGH NJW 1992, 1708, 1709; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 222 Rdn. 26) jedenfalls dann angenommen werden können, wenn zwischen der bei S festgestellten psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht.
  • BGH, 10.07.1958 - 4 StR 180/58

    Kraftfahrer - Verkehrswidriges Verhalten - Mitwirkung eines verborgenen Mangels

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    b) Die Zurechenbarkeit und objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges - der Tod und die Verletzungen der Opfer von S s Straftaten - werden nach dem Maßstab des gewöhnlichen Erfahrungsbereichs (vgl. BGHSt 12, 75, 78; BGH NJW 1992, 1708, 1709; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 222 Rdn. 26) jedenfalls dann angenommen werden können, wenn zwischen der bei S festgestellten psychischen Störung und den von ihm begangenen Straftaten ein Zusammenhang besteht.
  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 260/86

    Vorgehensweise bei der Prüfung der Ursächlichkeit des Pflichtenverstoßes für den

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Hinwegzudenken und durch das korrespondierende sorgfaltsgemäße Verhalten zu ersetzen ist daher nur der dem Täter vorwerfbare Tatumstand; darüber hinaus darf von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (vgl. BGHSt aaO; BGH VRS 74, 359 f.; BGHR StGB § 222 Kausalität 1; Jähnke aaO).
  • BGH, 25.09.1957 - 4 StR 354/57

    Radfahrer

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03
    Zur konkreten Tatsituation zählen demgemäß nur solche Bedingungen, deren Grund in diesem Tatgeschehen selbst unmittelbar angelegt sind (vgl. Schatz NStZ 2003, 581, 585), wie etwa das eigene Verhalten von Verkehrsopfern (vgl. BGHSt 11, 1 f.; 33, 61 f.).
  • BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

    Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben

  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

  • BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92

    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz

  • BGH, 26.01.1988 - 5 StR 659/87

    Ursächlichkeit von Pflichtverstößen bei fahrlässigen Tötungsdelikten -

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

  • BGH, 26.11.2019 - 2 StR 557/18

    BGH spricht zwei Strafvollzugsbedienstete vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung

    cc) Auch eine gerichtliche Überprüfung der Frage, ob die Gewährung einer vollzugsöffnenden Maßnahme sorgfaltswidrig war, hat den der Vollzugsbehörde zustehenden Beurteilungsspielraum und das ihr eingeräumte Ermessen zu berücksichtigen und die getroffene Entscheidung bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 6; Schöch in Festschrift für Ventzlaff, 2006, S. 317, 319).

    Eine im Ergebnis falsche Prognose erweist sich als pflichtwidrig, wenn die Missbrauchsgefahr aufgrund relevant unvollständiger oder unzutreffender Tatsachengrundlage oder unter nicht vertretbarer Bewertung der festgestellten Tatsachen verneint worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03, aaO, BGHSt 49, 1, 6; Schöch, aaO, S. 319; Pollähne NStZ 1999, 53, 54).

  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs 3 Js 11612/16

    Tödliche Geisterfahrt eines Freigängers: JVA-Beamte zu Haftstrafen verurteilt

    Eine im Ergebnis falsche Prognose ist nur dann pflichtwidrig, falls auf relevant unvollständiger Tatsachengrundlage oder unter unrichtiger Bewertung der festgestellten Tatsachen eine Missbrauchsgefahr verneint wurde (vgl. BGH NStZ 2004, 151 [BGH 13.11.2003 - 5 StR 327/03] (152)).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    Der Umstand, dass der sozialschädliche Erfolg später aufgrund anderer Ereignisse und in anderer Weise ebenfalls eingetreten wäre, beseitigt die Ursächlichkeit der realen Bewirkungshandlung nicht (vgl. BGH NStZ 1981, 218; NStZ 2004, 151).

    Darüber hinaus darf von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nichts verändert werden (vgl. BGH NStZ 2004, 151).

    Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass darüber hinaus von der konkreten Tatsituation nichts weggelassen, ihr nichts hinzugedacht und an ihr nicht verändert werden darf (vgl. BGH NStZ 2004, 151).

  • OLG Hamm, 22.10.2020 - 5 RVs 83/20

    Zur Garantenstellung einer Jugendamtsmitarbeiterin

    Für den Kausalzusammenhang zwischen Verhalten und Erfolg ist allein maßgeblich, ob sich das jeweilige Verhalten im konkreten Verlauf zum Erfolg hin niedergeschlagen hat; hypothetische Kausalverläufe müssen bei der Beurteilung außer Betracht bleiben (BGH, Urteil vom 13. November 2003 - 5 StR 327/03 = NJW 2004, 237, beck-online m. w. N.).
  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Tritt der Erfolg durch das Zusammenwirken mehrerer Umstände ein, müssen dem Täter alle erkennbar sein, weil nur dann der Erfolg für ihn voraussehbar ist (vgl. BGH NStZ 2001, 143, 145; NStZ 2004, 151; Jähnke in LK 11. Aufl. § 222 Rdn. 3 m. w. N.).
  • LG Arnsberg, 07.01.2020 - 3 Ns 101/17

    Verhungertes Kleinkind: Geldstrafe für Jugendamts-Mitarbeiterin

    Ist ein Beurteilungsspielraum eröffnet, in dessen Rahmen möglicherweise mehrere gleichermaßen als rechtlich vertretbar bewertbare Entscheidungen hätten getroffen werden können, ist eine im Ergebnis falsche Prognose nur dann pflichtwidrig, wenn sie auf relevant unvollständiger Tatsachengrundlage oder auf einer unrichtigen Bewertung der festgestellten Tatsachen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2003 - 5 StR 327/03 -, BGHSt 49, 1-7 - nach juris zu Prognoseentscheidung bei vollzugsöffnenden Maßnahmen).
  • LG Köln, 12.10.2018 - 110 KLs 9/17

    Einsturz des Kölner Stadtarchivs: Dreimal Freispruch, einmal Haftstrafe zur

    a) Fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil von 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 5 m.w.N).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    bb) Der Bundesgerichtshof versteht den nicht unmittelbar gesetzlich definierten Begriff der Fahrlässigkeit dahingehend, dass fahrlässig handelt, wer eine objektive Pflichtwidrigkeit begeht, sofern er diese nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte, und wenn gerade die Pflichtwidrigkeit objektiv und subjektiv vorhersehbar den Erfolg gezeitigt hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil von 13. November 2003 - 5 StR 327/03, BGHSt 49, 1, 5 mwN).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Im Blick auf den Versagungsgrund der Missbrauchsgefahr ist von daher ein prognostischer Beurteilungsspielraum eröffnet (vgl. BGHSt 49, 1 zur Strafbarkeit verantwortlicher Ärzte eines psychiatrischen Krankenhauses - juris).
  • BGH, 23.10.2007 - 1 StR 238/07

    Körperverletzung mit Todesfolge (tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang;

    Die Kammer ist im rechtlichen Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass bei fahrlässigen Erfolgsdelikten, zu denen im Sinne von § 18 StGB auch die erfolgsqualifizierten Delikte gehören, der ursächliche Zusammenhang zwischen dem pflichtwidrigen Verhalten und dem Tötungs- und Verletzungserfolg entfällt, wenn der gleiche Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Täters eingetreten wäre, der Erfolg also für ihn unvermeidbar gewesen wäre (vgl. BGHSt 49, 1, 4; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. vor § 13 Rdn. 18e).
  • OLG Bremen, 18.06.2014 - 1 SsBs 51/13

    Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeugs nach vorangegangenem Cannabis-Konsum und

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

  • LG Traunstein, 18.11.2008 - 2 KLs 200 Js 865/06

    Strafrecht - Eishalleneinsturz Bad Reichenhall: Strafrechtliche Verantwortung?

  • BVerfG, 23.01.2020 - 2 BvR 859/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines

  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

  • LG Mönchengladbach, 15.02.2024 - 23 KLs 6/23

    Schule, Lehrer, Gesundheitsdaten, Aufsichtspflicht, Schulausflug, Klassenfahrt,

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 435/10

    Verletzteneigenschaft von Angehörigen bei Tötungsdelikten; Anforderungen an einen

  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

  • FG Thüringen, 29.01.2020 - 4 K 381/18

    Leichtfertige Steuerverkürzung bei Missachtung der Anzeigepflicht gemäß § 19 Abs.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2019 - 12 S 1730/18

    Die Einbürgerung hindernde Entscheidung - Karar - eines türkischen Schwurgerichts

  • VG Berlin, 30.01.2024 - 31 K 45.22
  • LG Limburg, 07.06.2018 - 5 KLs

    § 222 StGB

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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03   

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https://dejure.org/2004,4485
BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03 (https://dejure.org/2004,4485)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2004 - 3 StR 465/03 (https://dejure.org/2004,4485)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2004 - 3 StR 465/03 (https://dejure.org/2004,4485)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 3 StGB; 47 StGB
    Besonders schwerer Fall des Betruges (Regelbeispiel; Indizwirkung; Serientaten; Vertrauensbruch gegenüber Arbeitskollegen); Verhängung kurzer Freiheitsstrafen (eng zusammenhängende umfangreiche Serie von Vermögensdelikten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe; Strafmilderungsgründe bei begangenen Betrugsstraftaten; Verneinung der Regelwirkung beim vertypten Strafmilderungsgrund

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 47 Abs. 1; ; StGB § 47; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 47 Abs. 1
    Fehlende Begründung zur Erforderlichkeit einer kurzen Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 554
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 133/96

    Kurze Freiheitssstrafe - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03
    Die Voraussetzungen des § 47 StGB ergeben sich hier jedoch auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03
    Die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist und dies in den Urteilsgründen dargestellt wird (BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 6).
  • BGH, 19.12.2000 - 5 StR 490/00

    Besonders schwerer Fall der Untreue; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03
    Bei der eng zusammenhängenden umfangreichen Serie von Vermögensdelikten, die ein Bedürfnis nach Einwirkung auf den Täter deutlich zutage treten läßt (vgl. BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 8), drängt sich die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen nach § 47 StGB in einem solchen Maße auf, daß ein Beruhen des Urteils auf der fehlenden ausdrücklichen Erörterung ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 25.06.2003 - 1 StR 469/02

    BGH bestätigt Urteil wegen Untreue gegen eine Nachlaßverwalterin aus Karlsruhe

    Auszug aus BGH, 08.04.2004 - 3 StR 465/03
    Dabei hat die Strafkammer zu Recht darauf hingewiesen, daß eine gewisse Taterleichterung durch den erschwerend zu berücksichtigenden Vertrauensmißbrauch gegenüber den Arbeitskollegen kompensiert wird (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 297, 298).
  • BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14

    Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens;

    Das Landgericht hat dies unter Berücksichtigung des § 47 Abs. 1 StGB rechts- und ermessensfehlerfrei mit dem Vorliegen einer Tatserie begründet und die hierfür maßgeblichen Grundsätze (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2000 - 5 StR 490/00, NStZ 2001, 311; vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554; vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, NJW 2009, 1979, 1984) in den Blick genommen.
  • BGH, 17.03.2009 - 1 StR 627/08

    Hinterziehungsumfang bei der Umsatzsteuer (Steuerhinterziehung "auf Zeit";

    Denn in solchen Fällen ist nicht allein der jeweils durch die Einzeltat verursachte Schaden maßgeblich für die Bemessung der Einzelstrafe; vielmehr muss auch bei der Zumessung der Einzelstrafen die Gesamtserie und der dadurch verursachte Gesamtschaden in den Blick genommen werden (BGH NStZ 2001, 311; NStZ 2004, 554).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 669/10

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines

    Ob dies der Fall ist, hat die Strafkammer ersichtlich deshalb unerörtert gelassen, weil sie dem Angeklagten - was auch bei der ersten abgeurteilten Tat Berücksichtigung finden kann (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01, DAR 2001, 513, 514) - eine eng zusammenhängende Serie von Straftaten anlastet, die schon ohne nähere Darlegung ein Bedürfnis nach Einwirkung auf den - wenn auch nicht vorbestraften - Täter deutlich zutage treten lässt (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 mwN).
  • BGH, 23.01.2024 - 3 StR 455/23

    Berücksichtigen des erfüllten Merkmals des gesetzlichen

    Die Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten hat regelmäßig nur Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist und dies in den Urteilsgründen dargestellt wird (s. BGH, Urteile vom 8. Mai 1996 - 3 StR 133/96, BGHR StGB § 47 Abs. 1 Umstände 7; vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554; Beschluss vom 10. Juni 2020 - 3 StR 135/20, NStZ-RR 2020, 273).
  • BGH, 12.12.2023 - 1 StR 16/23

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Eine solche Gesamtwürdigung der besonderen Umstände in der Persönlichkeit der Angeklagten und der ihr zur Last gelegten konkreten Tat belegen die Urteilsgründe entgegen § 267 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 StPO - auch aus ihrem Gesamtzusammenhang (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03 Rn. 4) - nicht.
  • BGH, 25.10.2023 - 2 StR 285/23

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beruhen mehrerer Tatvorwürfe auf den

    Eine Ausnahme, nach denen sich diese Voraussetzungen auch aus dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554), liegt bei dem nicht vorbestraften Angeklagten nicht vor.
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 121/16

    Begründung der Kriminalstrafe (Vergeltungsgedanke: Bedeutung für die

    Eine eng zusammenhängende umfangreiche Serie von Vermögensdelikten lässt schon für sich die Notwendigkeit einer entsprechenden Einwirkung auf den Täter deutlich zu Tage treten (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 mwN).
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17

    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und

    Dies kann auch bei einer Vielzahl von Einzelfällen mit insgesamt hohem Schaden der Fall sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 1995 - 1 StR 456/95 (insoweit in NStZ 1996, 351 nicht abgedruckt) und vom 6. Juni 1994 - 5 StR 229/94; Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554 sowie Eschelbach in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl., § 47 Rn. 13).
  • BGH, 04.07.2019 - 5 StR 274/19

    Revision gegen eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahl u.a.;

    In entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO hat er die Strafe hierfür auf die - angesichts der übrigen binnen kurzer Zeit verübten fünf Wohnungseinbruchdiebstähle unerlässliche (§ 47 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Urteile vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03, NStZ 2004, 554, und vom 9. August 2016 - 1 StR 121/16) - Freiheitsstrafe von einem Monat festgesetzt; die Verhängung der gesetzlichen Mindeststrafe kann für den Angeklagten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt nachteilig sein.
  • BGH, 17.08.2023 - 4 StR 29/23

    Prüfen des Qualifikationstatbestands der schweren Vergewaltigung der Ehefrau;

    Vor dem Hintergrund der dargelegten erheblichen strafrechtlichen Vorbelastungen des hafterfahrenen Angeklagten, gegen den nach den von der Strafkammer getroffenen Feststellungen zum Zeitpunkt der Tatbegehungen (auch) wegen einschlägiger Delikte bereits wiederholt Geld- und Freiheitsstrafen verhängt worden waren, drängte sich die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen für diese beiden, gegen seine schwangere Ehefrau und seinen minderjährigen Sohn gerichteten Taten in einem solchen Maße auf, dass ein Beruhen des Urteils auf der fehlenden ausdrücklichen Erörterung ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2004 - 3 StR 465/03 Rn. 4).
  • BGH, 10.06.2020 - 3 StR 135/20

    Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten; nachträgliche

  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 476/12

    Strafzumessung; Beschränkung der Revision (Trennbarkeit von Wertersatzverfall und

  • BGH, 10.12.2019 - 3 StR 514/19

    Kurze Freiheitsstrafe (Unerlässlichkeit zur Verteidigung der Rechtsordnung);

  • BGH, 19.09.2023 - 6 StR 398/23

    Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten aus generalpräventiven

  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 161/23

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung (Rücktritt vom Versuch:

  • BGH, 04.08.2015 - 3 StR 267/15

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (mögliche Kompensation der Indizwirkung

  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Kurze Freiheitsstrafe trotz positiver Sozialprognose

  • OLG Hamm, 25.07.2019 - 1 RVs 44/19

    Einziehung nach den §§ 73 bis 73c StGB ; Ausschluss der Einziehung bei Erlöschen

  • OLG Hamm, 25.11.2004 - 2 Ss 413/04

    Jugendrecht; Jugendstrafe; jugendtümliche Verfehlung, Erwachsenenrecht

  • OLG Braunschweig, 21.08.2017 - 1 Ss 35/17

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nur ausnahmsweise

  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

  • LG Dortmund, 31.03.2010 - 36 KLs 52/09

    Verminderte Schuldfähigkeit eines langjährigen Konsumenten von Kokain aufgrund

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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5456
BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5456)
BGH, Entscheidung vom 07.01.2004 - 4 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5456)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 2004 - 4 StR 415/03 (https://dejure.org/2004,5456)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 354 StPO
    Verfall (kein Erlangtes bei fehlender Erwerbsmöglichkeit: nichtiges Erfüllungsgeschäft; Herausgabeanspruch); Teilfreispruch zur Klarstellung

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Entfallenlassen eines Teilfreispruchs; Fallenlassen der Anordnung des Verfalls eines sichergestellten Betrages; Rechtswirksamkeit des Erfüllungsgeschäfts beim Handel mit Waffen und Drogen; Verurteilung und Freispruch wegen desselben Tatgeschehens; Herausgabe eines von ...

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 554
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof für das bei Rauschgiftgeschäften bezahlte Geld entschieden (BGHSt 31, 145, 148; BGHR StGB § 73 Anspruch 3).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Denn der Gesetzgeber wollte mit den Strafvorschriften im Waffengesetz wie im Betäubungsmittelgesetz jeglichen unerlaubten Handel mit Waffen bzw. Drogen unterbinden, sodass auch das Erfüllungsgeschäft bei solchen Geschäften nichtig ist (BGH NJW 54, 550).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 632/94

    Verfall - Scheingeschäft mit Polizei

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Dies hat der Bundesgerichtshof für das bei Rauschgiftgeschäften bezahlte Geld entschieden (BGHSt 31, 145, 148; BGHR StGB § 73 Anspruch 3).
  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84

    Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 4 StR 415/03
    Das Entfallenlassen des Teilfreispruchs erfolgt nur zur Klarstellung; denn ein Angeklagter darf nicht wegen desselben Tatgeschehens zugleich verurteilt und freigesprochen werden (vgl. hierzu BGH NStZ 1984, 566; NStZ-RR 1997, 331, 332; BGH, Urteil vom 24. Juli 1997 - 4 StR 222/97; Kuckein in KK 5. Aufl. § 352 Rdn. 6, § 353 Rdn. 16).
  • BGH, 23.01.2024 - 1 StR 189/23

    Erpresserischer Menschenraub mit Todesfolge

    Soweit die tatmehrheitlich abgeurteilte unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) im Schuldspruch entfällt, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht, da sämtliche dem Angeklagten in der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage als tateinheitlich begangen zur Last gelegten Tatvorwürfe erwiesen sind und ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03; vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15 Rn. 2 und vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 302/17 Rn. 3).
  • BGH, 13.03.2018 - 4 StR 614/17

    Recht auf ein faires Verfahren (Tatprovokation bei Einsatz einer polizeilichen

    Der sichergestellte Geldbetrag in Höhe von 52.500 Euro steht daher derjenigen Polizeibehörde zu, die ihn zur Verfügung gestellt hat, und ist an diese herauszugeben (BGH, Urteil vom 4. November 1982 - 4 StR 451/82, BGHSt 31, 145, 148; Beschlüsse vom 29. November 1994 - 4 StR 632/94, BGHR StGB § 73 Anspruch 3; und vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, StraFo 2004, 215).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 68/17

    Erforderlichkeit des Teilfreispruchs bei nicht ausgeschöpfter Anklage

    Ein Fall, in dem es eines Teilfreispruchs nicht bedurfte, weil das Gericht mehrere tatmehrheitlich angeklagte Taten als erwiesen ansah, aber lediglich (in dubio pro reo) tateinheitlich aburteilte, liegt hier nicht vor (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 StR 67/07 -, BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08 -, und vom 24. September 1998 - 4 StR 272/98 - BGH, Urteil vom 17. November 1999 - 2 StR 362/99 - BGH, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 -).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 224/04

    Urteilsformel (Tateinheit; Tatmehrheit; Teilfreispruch); Doppelverwertungsverbot;

    Allein diese Änderung des Konkurrenzverhältnisses führt nicht zum Teilfreispruch, durch die tateinheitliche Verurteilung wird der Anklageersatz erschöpft (vgl. BGHSt 44, 196, 201 f.; BGH, Beschluß vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03; Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 260 Rdn. 13).
  • BGH, 07.12.2021 - 4 StR 384/21

    Entfallen des Teilfreispruchs aus Gründen der Klarstellung

    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 und vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15).
  • BGH, 12.10.2017 - 4 StR 302/17

    Versuchte Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; Einbeziehung

    Der Teilfreispruch muss aus Gründen der Klarstellung entfallen, da ein Angeklagter wegen desselben Tatgeschehens nicht zugleich verurteilt und freigesprochen werden darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03, in NStZ 2004, 554 nicht abgedruckt; vom 11. November 2015 - 5 StR 437/15 Rn. 2).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 283/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Der Teilfreispruch hat daher zur Klarstellung zu entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Januar 2004 - 4 StR 415/03 in NStZ 2004, 554 nicht abgedruckt).
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