Rechtsprechung
BGH, 01.03.2004 - 5 StR 271/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 332 StGB a.F.; § 331 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
Erforderlicher Fortbestand der Amtsträgereigenschaft (Zeitpunkt; keine nachwirkenden Pflichten); Bestechlichkeit - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bestechlichkeit in der Form der Vorteilsannahme bei dem Bau einer Kläranlage; Bestechung in der Begehungsweise der Vorteilsgewährung in einem Bauvorhaben
- Judicialis
StPO § 265 Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 4; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 11 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 331; ; StGB § 332 Abs. 1 a.F.; ; StGB § 332 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 334 Abs. 1 a.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 331 § 332 § 333 § 334 § 335
Bestechungsdelikte nur gegenüber Amtsträgern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 564
- StV 2004, 489 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
Auszug aus BGH, 01.03.2004 - 5 StR 271/03
Dies hat der Bundesgerichtshof für die Vorteilsannahme nach § 331 StGB ausgesprochen (BGHSt 11, 345, 347 unter Bezugnahme auf RGSt 35, 75 und 41, 4). - RG, 20.12.1907 - II 792/07
1. Kann trotz § 2 Abs. 2 St.G.B.'s bestraft werden, wer als Beamter der …
Auszug aus BGH, 01.03.2004 - 5 StR 271/03
Dies hat der Bundesgerichtshof für die Vorteilsannahme nach § 331 StGB ausgesprochen (BGHSt 11, 345, 347 unter Bezugnahme auf RGSt 35, 75 und 41, 4). - RG, 17.01.1902 - 4542/01
Ist § 348 Abs. 2 St.G.B.'s auf eine That anwendbar, die nach Wegfall der …
Auszug aus BGH, 01.03.2004 - 5 StR 271/03
Dies hat der Bundesgerichtshof für die Vorteilsannahme nach § 331 StGB ausgesprochen (BGHSt 11, 345, 347 unter Bezugnahme auf RGSt 35, 75 und 41, 4).
- BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03
Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
Die Auffassung, die Korruptionstatbestände könnten auch auf denjenigen Anwendung finden, der Handlungen im Sinne des § 331 Abs. 1, § 332 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 3 StGB zu einem Zeitpunkt vornimmt, in dem er zwar noch nicht Amtsträger ist, aber kurz vor seiner Ernennung steht (…Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 331 Rdn. 34;… s. auch Jescheck in LK aaO § 331 Rdn. 27), ist mit dem Wortlaut der genannten Vorschriften nicht vereinbar (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. für den umgekehrten Fall des aus dem Amt geschiedenen Amtsträgers BGH NStZ 2004, 564).