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   BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03   

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https://dejure.org/2004,2675
BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03 (https://dejure.org/2004,2675)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2004 - 4 StR 585/03 (https://dejure.org/2004,2675)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03 (https://dejure.org/2004,2675)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB; § 69 StGB
    Isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen: besondere Anforderungen bei der Anordnung gegen einen Beifahrer)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anordnung einer isolierten Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; Forderung nach besonders gewichtigen Hinweisen über die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen bei einer Maßregel nach § 69a Strafgesetzbuch (StGB) für Beifahrer

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot für Beifahrer bei Beihilfevorwurf

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot des Beifahrers bei Beihilfehandlung/Beihilfevorwurf

  • blutalkohol PDF, S. 379

    Voraussetzungen für Festsetzung einer isolierten Sperrfrist nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB gegen den Beifahrer

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 69 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 69 a
    Voraussetzungen für Anordnung der Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gegenüber einem Beifahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1 § 69a Abs. 1
    Isolierte Sperre gegen Beifahrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Verhängung einer isolierten Sperre beim Beifahrer

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 617
  • NZV 2005, 50
  • VersR 2005, 957
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03
    Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; NStZ 2004, 86, 88 f.) - wie hier - sind besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03).

    Solche sind den Urteilsgründen nicht zu entnehmen; denn es ist weder festgestellt, daß der Angeklagte die Tat gemeinschaftlich mit seiner Ehefrau beging und er deshalb auf die Führung des Kraftfahrzeuges Einfluß hatte (vgl. BGHSt 10, 333, 336) noch daß er - etwa bei der Verfolgung durch die Polizei - in einer seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belegenden Art auf die Fahrweise seiner Ehefrau einwirkte (vgl. BGH NStZ 2004, 86, 88 f.).

    Unter diesen Umständen ist es nicht erforderlich, die Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten bis zum Abschluß des Verfahrens über die Anfrage des Senats vom 16. September 2003 - 4 StR 85, 155, 175/03 - (= NStZ 2004, 86), in der bei allgemeinen Straftaten ein - hier ersichtlich nicht gegebener - spezifischer Zusammenhang zwischen der begangenen Straftat und der Verkehrssicherheit gefordert wird, zurückzustellen.

  • BGH, 29.05.1957 - 2 StR 195/57
    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03
    Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; NStZ 2004, 86, 88 f.) - wie hier - sind besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03).

    Solche sind den Urteilsgründen nicht zu entnehmen; denn es ist weder festgestellt, daß der Angeklagte die Tat gemeinschaftlich mit seiner Ehefrau beging und er deshalb auf die Führung des Kraftfahrzeuges Einfluß hatte (vgl. BGHSt 10, 333, 336) noch daß er - etwa bei der Verfolgung durch die Polizei - in einer seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belegenden Art auf die Fahrweise seiner Ehefrau einwirkte (vgl. BGH NStZ 2004, 86, 88 f.).

  • BGH, 09.10.2003 - 3 StR 322/03

    Maßregel der selbständigen Sperre der Erteilung der Fahrerlaubnis (Beifahrer);

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - 4 StR 585/03
    Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer (vgl. BGHSt 10, 333; BGH bei Holtz MDR 1978, 986 und MDR 1981, 453; NStZ 2004, 86, 88 f.) - wie hier - sind besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03).
  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08

    Verurteilung wegen tödlich verlaufenem Autorennen auf einer Bundesstraße im

    Bei der Maßregelanordnung nach §§ 69, 69 a StGB gegen einen Beifahrer sind zwar besonders gewichtige Hinweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (BGH NStZ 2004, 617 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 416/20

    Garantenstellung aus Ingerenz ist besonderes persönliches Merkmal

    Bei Beteiligung mehrerer an der mit Strafe bedrohten Handlung kann ein Teilnehmer diese selbst dann im Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeugs begangen haben, wenn er es nicht eigenhändig gelenkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 29. Mai 1957 - 2 StR 195/57, BGHSt 10, 333; vom 5. Juli 1978 - 2 StR 122/78; Beschlüsse vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03, NStZ 2004, 617; vom 9. Oktober 2003 - 3 StR 322/03, NStZ-RR 2004, 57; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 69 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Dies rechtfertigt die Maßregel nach §§ 69, 69a StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03, NStZ 2004, 617; Tepperwien in Festschrift Nehm, 2006, S. 427, 430).
  • BGH, 31.01.2024 - 4 StR 205/23

    Revision gegen den Maßregelausspruch wegen Nichterwiesenheit einer Ungeeignetheit

    Bei der Maßregelanordnung gegen einen Beifahrer sind besonders gewichtige Hinweise auf seinen Einfluss auf die Führung des Kraftfahrzeugs oder die Fahrweise zu fordern, aus denen sich die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 4 StR 585/03 Rn. 7 mwN).
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