Rechtsprechung
BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 23 Abs. 2 StGB
Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); Milderung beim Versuch (Erfolgsunwert; Grundsätze und Grenzen der Revisibilität) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Auswirkungen von Zweifeln an der Sachkunde des angehörten Sachverständigen; Einordnung von Motiven als niedrige Beweggründe; Voraussetzung der Anwendbarkeit des § 23 Abs. 2 StGB
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2 § 23 Abs. 2
Versuchsmilderung beim Mord; niedrige Beweggründe bei Neid, Hass und Zerstörungswunsch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 620
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (16)
- BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90
Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender …
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).Eine sorgfältige Abwägung dieser Umstände, auch soweit sie für den Täter sprechen, ist namentlich dann geboten, wenn von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe ab hängt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 8 und § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 21).
- BGH, 20.02.2002 - 5 StR 545/01
Mord (niedrige Beweggründe - Wut; Heimtücke; Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; …
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Der Hinweis des Beschwerdeführers auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2002 - 5 StR 545/01 - NStZ 2002, 368 geht fehl, weil die Entscheidung einen anderen Sachverhalt betraf. - BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88
Katzenkönig
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.;… BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12).
- BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39). - BGH, 11.03.1993 - 4 StR 17/93
Anforderungen an Verfahrensrüge bezüglich Nichtvereidigung eines Dolmetschers - …
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86
Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im …
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88
Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
a) Die rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte einbezieht wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2, 4, 5, 8, 9, 11 und 12). - BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87
Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39). - BGH, 14.10.1992 - 3 StR 320/92
Tötung aus niedrigem Beweggrund
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich aufgrund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 23 und 39). - BGH, 13.09.1976 - 3 StR 313/76
Anforderungen an den im Strafrahmen enthaltenen Bereich zwischen der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Das Revisionsgericht nimmt die Strafzumessung des Tatrichters bis an die Grenze des Vertretbaren hin, (vgl. BGHSt 27, 2, 3; 29, 319, 320; jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …
- BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
- BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91
Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach …
- BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93
Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch
- BGH, 05.07.1988 - 1 StR 219/88
Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden - Anforderungen an die …
- LG Dortmund, 27.11.2018 - 39 Ks 15/17
Borussia Dortmund: BVB-Bombenleger zu 14 Jahren Haft verurteilt
Bei dieser Gesamtschau sind, neben der Persönlichkeit des Täters, die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie umfassend zu berücksichtigen (…BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 m.w.N. - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris;… Urt. v. 22.11.2017, 2 StR 166/17, Rn. 17 - zitiert nach juris).Eine sorgfältige Abwägung dieser Umstände, auch soweit sie für den Täter sprechen, ist namentlich dann geboten, wenn von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe abhängt (…BGH, Urt. v. 22.09.1993, 3 StR 430/93, Rn. 5 - zitiert nach juris; Urt. v. 15.06.2004, 1 StR 39/04, Rn. 10 - zitiert nach juris).
- OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09
Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum …
Jedoch kommt den versuchsbezogenen Umständen wie der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der eingesetzten kriminelle Energie besonderes Gewicht zu (…BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4; BGH NStZ 2004, 620). - BGH, 01.02.2024 - 4 StR 287/23
Versuchter Mord durch den Einsatz eines Kfz als Waffe gegen den Geschädigten; …
Eine sorgfältige Abwägung und umfassende Begründung ist insbesondere in Fällen geboten, in denen die Versagung der Strafmilderung wegen Versuchs die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Folge hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 21. November 2023 - 4 StR 286/23 Rn. 12;… Urteil vom 25. Januar 2023 - 1 StR 284/22 Rn. 16;… Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19 Rn. 8; Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04).
- BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22
Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung …
Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung vom Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 18;… vom 14. Januar 1992 - 1 StR 700/91 Rn. 4, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9;… vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92 Rn. 4, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10;… vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94 Rn. 11 und vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04 Rn. 10;… Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19 Rn. 8). - BGH, 03.05.2022 - 3 StR 120/22
Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; außertatbestandliches Handlungsziel; …
Sie hat die insofern gebotene umfassende Gesamtwürdigung vorgenommen (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19, NStZ 2020, 599 Rn. 8 mwN; Urteil vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355 f.), dabei in zulässiger Weise die unmittelbare Vollendungsnähe und die hohe Gefährlichkeit des Versuchs als wesentliche schulderhöhende Umstände gewertet (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 5 StR 449/19, NStZ 2020, 599 Rn. 8; Urteil vom 22. November 2017 - 2 StR 166/17, NStZ-RR 2018, 102, 103; Beschluss vom 7. März 2017 - 3 StR 517/16, NStZ-RR 2017, 134, 135) sowie ausdrücklich in den Blick genommen, dass die Versagung einer Strafrahmenverschiebung hier die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Folge hatte (s. zu diesem Erörterungserfordernis BGH, Urteile vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620;… vom 22. September 1993 - 3 StR 430/93, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12;… vom 26. Februar 1991 - 1 StR 604/90, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 8). - LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19
Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss …
Dabei kommt besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung vom Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH NStZ 2004, 620, NStZ 1995, 285, 285 f.).Insbesondere hat die Kammer sorgsam bedacht, dass mangels weiterer beim Angeklagten A. R. vorliegender Milderungsgründe von der Entscheidung über eine versuchsbedingte Milderung die Verhängung einer lebenslangen oder zeitigen Freiheitsstrafe abhing (BGH NStZ 2004, 620).
- LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22
Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung, …
Zwar liegt wegen der bereits erfolgten Verschiebung nach § 21 i.V.m. § 49 StGB kein Fall vor, in dem dem Angeklagten bei Versagung der Verschiebung eine lebenslange Freiheitsstrafe droht (BGH, Urteil vom 15.06.2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620).Dabei wurde den versuchsbezogenen Umständen, wie der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs, der aufgewandten kriminellen Energie sowie etwaigen Rücktrittsbemühungen, besonderes Gewicht beigemessen (BGH, Urteil vom 15.09.1988 - 4 StR 352/88; BGH, Urteil vom 15.06.2004 - 1 StR 39/04).
- BGH, 01.02.2005 - 5 StR 529/04
Verurteilung wegen Totschlages bei einer Eifersuchtstat (Mord: Heimtücke, …
Zwar kann die Tötung einer Frau, um sie keinem anderen Partner zu überlassen, die Voraussetzungen niedriger Beweggründe erfüllen (vgl. nur BGH NStZ 2002, 540, 541 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04). - BGH, 22.10.2019 - 5 StR 449/19
Entscheidung über die Strafmilderung beim Versuch des Mordes (Gesamtwürdigung; …
a) Eine rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte umfasst, wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355 f.;… vom 14. Januar 1992 - 1 StR 700/91, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9;… vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10; vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620; vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13;… Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 104/88, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4). - BGH, 22.11.2017 - 2 StR 166/17
Versuch (Strafmilderung: Voraussetzungen)
Diesen Anforderungen ist das Landgericht - auch eingedenk des begrenzten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs, nach dem die Entscheidung des Tatgerichts bis zur Grenze des Vertretbaren hinzunehmen ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2004, 620 m.w.N.) - noch gerecht geworden. - BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06
Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene …
- LG Hamburg, 03.06.2019 - 602 Ks 13/18
Strafverfahren wegen Schüsse auf Angehörigen der Hells Angels
- BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter …
- LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18
Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt, …
- BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13
Strafmilderung bei versuchtem Mord
- LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
- LG Dresden, 29.07.2005 - 1 Ks 424 Js 51341/03
12 Jahre Haft für Bombenleger
- OLG Hamm, 28.03.2006 - 3 Ss 76/06
Strafzumessung; Versuch; Milderungsmöglichkeit; Anforderungen an die Begründung
Rechtsprechung
BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 212 StGB; § 21 StGB
Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals; Erörterungspflicht bei festgestellten Persönlichkeitsmängeln) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Einsichtsfähigkeit von niedrigen Beweggründen eines Täters; Mord aus Eifersucht über eine neue Beziehung eines Ehepartners; Schuldfähigkeit bei einer Tat in grausamer Abartigkeit eines psychisch Kranken
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- rechtsportal.de
StGB § 211 Abs. 2
Subjektive Seite der niedrigen Beweggründe - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 620
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.09.2003 - 5 StR 373/03
Mord (niedrige Beweggründe; subjektive Komponente; Versperrung der Einsicht in …
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe unerläßlich, daß dem Täter bei der Tat die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistigseelischen Verfassung nicht versperrt ist (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15, 26; BGH StV 2004, 205 m.w.N.).Es erörtert jedoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht, ob die festgestellten Persönlichkeitsmängel, die der psychiatrische Sachverständige als "andere schwere seelische Abartigkeit" qualifiziert hat (UA 15) - auch wenn sie den Grad erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht erreichten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03) - gegen das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Mord merkmals sprechen (vgl. BGH StV 2004, 205;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 24).
- BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87). - BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93
Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe unerläßlich, daß dem Täter bei der Tat die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistigseelischen Verfassung nicht versperrt ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15, 26; BGH StV 2004, 205 m.w.N.).
- BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat - …
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87). - BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Es erörtert jedoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht, ob die festgestellten Persönlichkeitsmängel, die der psychiatrische Sachverständige als "andere schwere seelische Abartigkeit" qualifiziert hat (UA 15) - auch wenn sie den Grad erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht erreichten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03) - gegen das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Mord merkmals sprechen (vgl. BGH StV 2004, 205;… BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 24). - BGH, 08.01.1993 - 3 StR 568/92
Subjektive Seite des Mordmerkmals "niedrige Beweggründe"
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Es erörtert jedoch bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht, ob die festgestellten Persönlichkeitsmängel, die der psychiatrische Sachverständige als "andere schwere seelische Abartigkeit" qualifiziert hat (UA 15) - auch wenn sie den Grad erheblich verminderter Schuldfähigkeit nicht erreichten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03) - gegen das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen des Mord merkmals sprechen (vgl. BGH StV 2004, 205; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 24). - BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89
Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen …
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87). - BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89
Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist für die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe unerläßlich, daß dem Täter bei der Tat die Einsicht in die Niedrigkeit seiner Beweggründe aufgrund seiner geistigseelischen Verfassung nicht versperrt ist (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 15, 26; BGH StV 2004, 205 m.w.N.). - BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00
Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"
Auszug aus BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03
Da das Landgericht zudem davon ausgegangen ist, daß der Angeklagte Frau T. deshalb aufgesucht hat, um sie von einer Aussage gegen ihn abzubringen, und er sich erst ("spätestens") am Ende des Streitgesprächs im Zustand "heftiger Gemütsbewegung" (UA 13, 15, 17) dazu entschloß, sie und ihren Lebensgefährten zu töten - das Schwurgericht seinen Feststellungen somit eine affektiv geprägte, sich aus der Situation entwickelnde Tat zugrundelegt - hätte es diese Prüfung besonders sorgfältig vornehmen müssen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 16, 39; BGH NStZ 2001, 87).
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …
In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19). - LG Kiel, 07.07.2005 - VIII Ks 1/05
Strafrahmenverschiebung wegen verminderter Schuldfähigkeit: Auswirkungen eines …
Dem Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen können insbesondere eine erhebliche Vermindung der Steuerungsfähigkeit - wie sie hier, worauf noch einzugehen sein wird, gegeben war -, erhebliche Persönlichkeitsmängel (vgl. BGH NStZ 2004, 620) - wie sie hier ebenfalls vorliegen - sowie die Annahme einer Spontantat (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2000 - 1 StR 505/99), von der zugunsten des Angeklagten auszugehen ist, entgegenstehen. - LG Deggendorf, 31.05.2023 - 1 KLs 8 Js 4514/22
Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes - Absehen von …
In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19). - LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21
Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale
In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19). - LG Deggendorf, 16.03.2021 - 1 Ks 8 Js 5838/20
Hauptverhandlung, Blutalkoholkonzentration, Beweiswürdigung, Abschiebungsverbot, …
In subjektiver Hinsicht müssen dem Täter die der Bewertung als "niedrig" zugrunde liegenden Umstände bekannt und die Beurteilung als sittlich besonders anstößig seiner Einsicht zugänglich gewesen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2003, Az. 5 StR 373/03; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03); er muss seine gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.2001, Az. 2 StR 259/01; Beschluss vom 14.04.2004, Az. 4 StR 577/03; Urteil vom 25.09.2019, Az. 5 StR 222/19).