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   BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03   

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https://dejure.org/2003,1642
BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03 (https://dejure.org/2003,1642)
BGH, Entscheidung vom 13.11.2003 - 5 StR 376/03 (https://dejure.org/2003,1642)
BGH, Entscheidung vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 (https://dejure.org/2003,1642)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 261 StPO; § 354a StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf Verfahrensbeschleunigung bzw. das Beschleunigungsgebot (Rüge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung; bestimmender Strafzumessungsgrund; Rechtsstaatsprinzip; Rechtsmittelklarheit; ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger Bandenhehlerei und wegen Beihilfe zum versuchten Betrug - Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren bei Strafprozessen - Verfahrensrüge wegen Verfahrensverzögerung in einem Strafverfahren - Rechtsverletzung durch ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3 GVG; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 153 ff.; ; StPO § 153a; ; StGB § 59; ; MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2; StGB § 46 Abs. 2
    Sach- oder Verfahrensrüge bei rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Anfragebeschluss)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 639
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    aa) Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren (BVerfG NJW 2003, 2225 m.w.N.) und zugleich die in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK niedergelegte Gewährleistung, die eine Sachentscheidung innerhalb einer angemessenen Dauer sichern soll (EGMR EuGRZ 1983, 371 ff.; zum berücksichtigfähigen Zeitraum vgl. EGMR NJW 2002, 2856).

    Ob eine in diesem Sinne unangemessene Verfahrensdauer vorliegt, ist aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung festzustellen, die neben der Verzögerung durch die Justizorgane auch die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, den Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie die für den Betroffenen damit verbundenen besonderen Belastungen berücksichtigen muß (BVerfG NJW 2003, 2225 ff.; 2228 f.).

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00

    Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    In besonderen Ausnahmefällen entsteht bei besonders gravierenden Verzögerungen ein Verfahrenshindernis, das den Abbruch des Verfahrens rechtfertigen kann, wenn nicht die vom Gericht festzustellende Tatschuld eine Weiterführung des Prozesses erforderlich macht (BGHSt 46, 159, 168 ff.; vgl. schon BGHSt 35, 137).

    Der Tatrichter hat dabei zugleich zu erörtern, ob der Verstoß durch eine Berücksichtigung im Rahmen der Strafzumessung - gegebenenfalls unter Anwendung von § 59 StGB - oder etwa durch eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO hinreichend ausgeglichen werden kann (BGHSt 46, 159, 175).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    In besonderen Ausnahmefällen entsteht bei besonders gravierenden Verzögerungen ein Verfahrenshindernis, das den Abbruch des Verfahrens rechtfertigen kann, wenn nicht die vom Gericht festzustellende Tatschuld eine Weiterführung des Prozesses erforderlich macht (BGHSt 46, 159, 168 ff.; vgl. schon BGHSt 35, 137).

    Eine solche Situation wird zwar nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Verstoß so schwer wiegt, daß eine angemessene Berücksichtigung bei einer umfassenden Gesamtwürdigung im Rahmen der Sachentscheidung nicht mehr möglich ist (vgl. BGHSt 35, 137, 140 ff.).

  • BGH, 21.01.2000 - 3 StR 367/99

    Beihilfe zur Vergewaltigung; Bestimmung des milderen Gesetzes

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    Dagegen verlangen der 1. und 3. Strafsenat grundsätzlich die Erhebung einer Verfahrensrüge, mit der vom Angeklagten die zur Beurteilung eines Verstoßes gegen das allgemein als Beschleunigungsgebot bezeichnete Prinzip maßgeblichen Tatsachen in einer Form vorzutragen sind, die der Vorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt (BGHSt 45, 308, 310; BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 9, 11 - so auch BGH (1. Strafsenat), Beschluß vom 3. August 2000 - 1 StR 293/00).

    In der Praxis der Strafsenate des Bundesgerichtshofs herrscht allerdings insoweit Übereinstimmung, als eine Verfahrensrüge dann nicht erforderlich sein soll, wenn die Verfahrensverzögerung nach Ablauf der Begründungsfrist für die Verfahrensrüge entstanden ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 11).

  • BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    Einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung kann dabei durch einen konkret zu bestimmenden Strafnachlaß, aber auch im Rahmen der Strafrahmenwahl (BGH NStZ 1992, 229; BGH, Beschluß vom 14. September 1993 - 4 StR 521/93), der Anwendung des § 59 StGB oder einer Einstellung nach §§ 153 ff. StPO Rechnung getragen werden (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 6; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 3254, 3255).

    Vielmehr erfordert sie im Hinblick auf das Beschleunigungsgebot die Würdigung des gesamten bis zum Zeitpunkt des Urteilsspruches angefallenen Verfahrensstoffes, der zudem zu ausschließlich sachlichrechtlichen Gesichtspunkten wie Tatschwere und Schuldumfang oder Schwierigkeit des Falles in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht in Beziehung zu setzen ist (vgl. BVerfG NJW 1993, 3254, 3255).

  • BGH, 19.07.2000 - 3 StR 245/00

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren durch Tatprovokation eines

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in Einzelfällen die Frage der Notwendigkeit der Erhebung einer Verfahrensrüge dahinstehen lassen, wenn die maßgeblichen Umstände sich jedenfalls auch aus den Urteilsfeststellungen entnehmen lassen (vgl. BGHSt 47, 44, 47; BGH StV 2000, 604, 605 jeweils zur vergleichbaren Problematik eines rechtsstaatswidrigen Lockspitzeleinsatzes).
  • BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01

    Tatprovokation durch Vertrauensperson

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in Einzelfällen die Frage der Notwendigkeit der Erhebung einer Verfahrensrüge dahinstehen lassen, wenn die maßgeblichen Umstände sich jedenfalls auch aus den Urteilsfeststellungen entnehmen lassen (vgl. BGHSt 47, 44, 47; BGH StV 2000, 604, 605 jeweils zur vergleichbaren Problematik eines rechtsstaatswidrigen Lockspitzeleinsatzes).
  • BGH, 30.05.2000 - 1 StR 183/00

    Inbegriff der Hauptverhandlung; Erörterungsbedürftigkeit;

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    Überdies ist - soweit sich der Verfahrensverstoß aus den Urteilsgründen selbst ergibt - das Meinungsbild in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht eindeutig (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Beweiswürdigung 5; Jähnke in Festschrift für Meyer-Goßner S. 559 f.).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    Eine Regelung, die dem Beschwerdeführer in bezug auf den Zugang zur Rechtsmittelinstanz kaum ausrechenbaren Darlegungsanforderungen unterwirft, steht mit dem Verfassungsgebot der Rechtsmittelklarheit nicht mehr im Einklang (BVerfGE 49, 148, 163 ff.).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 StR 277/99

    Revisionsbegründung bei Verfahrensfehlern; Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
    Dies kann auch sogenannte negative Tatsachen umfassen (BGH NStZ 2000, 49, 50 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1986 - 4 StR 496/86

    Unzulässigkeit einer Revision mangels Formwahrung

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

  • BGH, 03.08.2000 - 1 StR 293/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Rechtsstaatswidrige

  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 80/97

    Auswirkungen der Verzögerung des Verfahrens durch das Landgericht sowie die

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger

  • BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95

    Verfahrenseinstellung - Überlanges Verfahren - Verletzung des

  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

  • EGMR, 15.07.1982 - 8130/78

    Eckle ./. Deutschland

  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

  • BGH, 22.01.1992 - 3 StR 440/91

    Langer Zeitablauf und erhebliche Verfahrensverzögerung als wesentliche

  • BGH, 14.09.1993 - 4 StR 521/93

    Umfang der strafmildernden Berücksichtigung von Umständen bei lange

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 135/98

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung als wesentlicher Strafmilderungsgrund

  • BGH, 10.11.1999 - 3 StR 361/99

    Verschlechterungsverbot; Beschleunigungsgebot

  • EGMR, 31.05.2001 - 37591/97

    Deutschland verurteilt: Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren wegen zu langer

  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 468/97

    Folgen der Verfahrensverzögerung - Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Dabei kann dahinstehen, ob das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts bereits auf die erhobene Sachrüge hin auch unter Zugrundelegung des im Rahmen der Verfahrensrüge getätigten Vortrags des Beschwerdeführers hätte überprüfen müssen oder ob das Vorbringen als Verfahrensrüge zulässig war und das Oberlandesgericht die sich aus § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG ergebenden Zulässigkeitsanforderungen überspannt hat (vgl. für ein im Rahmen der strafrechtlichen Revision ausdrückliches Offenlassen, aufgrund welcher Rüge die Überprüfung vorgenommen wird BGHSt 47, 44 ; siehe hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06 -, NStZ-RR 2007, S. 71 und vom 21. Februar 2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Der Senat hat die Frage mit Beschluß vom 13. November 2003 (wistra 2004, 181) zum Gegenstand eines Anfrageverfahrens nach § 132 Abs. 3 GVG gemacht.
  • BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03

    Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare

    Liegt eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vor, dann kann dies - je nach Schweregrad - zu einer Einstellung nach §§ 153 ff. StPO, einem Absehen von Strafe, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt oder lediglich zu einer Berücksichtigung bei der Strafzumessung führen (vgl. auch BGH, Beschl. vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03).
  • BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung

    "Das Revisionsgericht hat auf Sachrüge zu prüfen, ob eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung, die eine kompensatorische Strafzumessung erforderlich macht, gegeben ist oder jedenfalls zu erörtern gewesen wäre; insoweit stehen dem Revisionsgericht als Beurteilungsgrundlage die Urteilsgründe, sowie diejenigen Umstände offen, die es von Amts wegen zur Kenntnis nehmen muß (Anklage, Eröffnungsbeschluß)." Mit Beschluß vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - hat der 5. Strafsenat daher beim 1. und 3. Strafsenat angefragt, ob an der entgegenstehenden Rechtsmeinung festgehalten wird.
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Neben dem Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen einer wirksamen Anklageerhebung und eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09 Rn. 91; Beschlüsse vom 14. Februar 2007 - 3 StR 459/06 Rn. 2 und vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 Rn. 14) sowie dem Fehlen von Verfahrenshindernissen (etwa Verjährung, vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - 3 StR 192/18 Rn. 64 mwN) ist auch die Existenz eines erstinstanzlichen Urteils und dessen Inhalt vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen.
  • BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen

    Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots durch die Ablehnung der Verfahrenstrennung kann der Beschwerdeführer im Revisionsverfahren überdies durch eine eigenständige, auf die Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gestützte Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639 ; BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - 5 StR 315/06 -, juris, Abs.-Nr. 4; BGH, Beschluss vom 21.2.2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • BGH, 08.03.2006 - 2 StR 565/05

    Zur Frage einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1

    Ausnahmsweise kommt eine Überprüfung von bis zum Erlass des angefochtenen Urteils eingetretenen Verzögerungen auf die Sachrüge hin in Betracht, wenn sich die für die Beurteilung maßgeblichen Umstände vollständig aus den Urteilsgründen ergeben und es allein um die Überprüfung ihrer rechtlichen Wertung geht (BGH NStZ 2004, 639; st. Rspr.).
  • OLG Hamm, 10.08.2005 - 3 Ss 224/04

    Beweiswürdigung; Auseinandersetzung; Zeugenaussage; Fehlen

    So hat zum Beispiel der 2. Strafsenat des BGH in seiner am 26. Mai 2004 - 2 ARs 33/04 - beschlossenen Antwort auf den Anfragebeschluss des 5. Strafsenats vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 - an dieser Rechtsansicht festgehalten und sie näher begründet.
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung;

    Nach nunmehr übereinstimmender Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs muß ein Revisionsführer, der das Vorliegen einer Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzenden Verfahrensverzögerung geltend machen will, grundsätzlich eine Verfahrensrüge erheben (vgl. BGH, Beschluß vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, NJW 2005, 518 in Erledigung des Anfragebeschlusses vom 13. November 2003, NStZ 2004, 639).
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger

    Gleiches gilt, wenn sich bei der auf die Sachrüge veranlassten Prüfung, namentlich anhand der Urteilsgründe, ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die das Tatgericht zur Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung drängen mussten, so dass ein sachlichrechtlich zu beanstandender Erörterungsmangel vorliegt, wenn der Tatrichter eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung überhaupt nicht thematisiert oder sie lediglich als Umstand in der Reihe der Strafmilderungsgründe erwähnt, ohne zugleich das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Verstoßes näher zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06 -, juris, Abs.-Nr. 4; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • OLG Bamberg, 25.04.2012 - 3 Ss OWi 468/12

    Inhalt eines freisprechenden Urteils im Bußgeldverfahren; Wirkung der Zweifel an

  • BGH, 25.11.2004 - 2 StR 274/04

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Rügeanforderungen; Sachrüge; Verfahrensrüge;

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 105/15

    Hilfe zur Aufklärung schwerer Straftaten

  • OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10

    Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 133/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Pflicht zur Erhebung einer Verfahrensrüge;

  • OLG Saarbrücken, 04.11.2013 - Ss 70/12

    Revision im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Kompensation für eine

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 199/05
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