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   BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04   

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https://dejure.org/2004,3988
BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04 (https://dejure.org/2004,3988)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2004 - 4 StR 5/04 (https://dejure.org/2004,3988)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - 4 StR 5/04 (https://dejure.org/2004,3988)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. StGB; § 69 StGB
    Sexueller Missbrauch eines Jugendlichen (Entgelt bei einem Angebot zu einer späteren bezahlten Tätigkeit); Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen; Gesamtwürdigung; verkehrsspezifischer Zusammenhang)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Maßregelausspruchs - Entziehung der Fahrerlaubnis - Einsatz eines Pkw zur Strafbegehung - Vornahme sexueller Handlungen an Kindern und Jugendlichen in einem Kraftfahrzeug - Regelvermutung für eine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt.; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 69 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1
    "Entgeltlichkeit" der sexuellen Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Entziehung der Fahrerlaubnis nach Delikten der allgemeinen Kriminalität?

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 683
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04
    Diesen Anforderungen genügt das angefochtene Urteil nicht und zwar ungeachtet der (streitigen) Frage, ob - wie der erkennende Senat meint - zwischen den einzelnen Taten und der Verkehrssicherheit ein (verkehrsspezifischer) Zusammenhang zu fordern ist (vgl. hierzu BGH StV 2004, 128; BGH NStZ 2004, 144 und BGH, Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03).
  • BGH, 13.05.2004 - 1 ARs 31/03

    Anfrageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis (Ungeeignetheit; spezifischer

    Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04
    Diesen Anforderungen genügt das angefochtene Urteil nicht und zwar ungeachtet der (streitigen) Frage, ob - wie der erkennende Senat meint - zwischen den einzelnen Taten und der Verkehrssicherheit ein (verkehrsspezifischer) Zusammenhang zu fordern ist (vgl. hierzu BGH StV 2004, 128; BGH NStZ 2004, 144 und BGH, Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03).
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1994, 314; BGH NZV 2003, 46 und 199).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04
    Diesen Anforderungen genügt das angefochtene Urteil nicht und zwar ungeachtet der (streitigen) Frage, ob - wie der erkennende Senat meint - zwischen den einzelnen Taten und der Verkehrssicherheit ein (verkehrsspezifischer) Zusammenhang zu fordern ist (vgl. hierzu BGH StV 2004, 128; BGH NStZ 2004, 144 und BGH, Beschluß vom 13. Mai 2004 - 1 ARs 31/03).
  • BGH, 22.10.2002 - 4 StR 339/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Charakter der Maßregel; grundsätzlich erforderliche

    Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04
    Anders als bei der Begehung einer der in § 69 Abs. 2 StGB aufgeführten rechtswidrigen Taten begründet allein der Umstand, daß der Täter ein Kraftfahrzeug zur Begehung von Straftaten benutzt hat, nicht bereits eine Regelvermutung für seine charakterliche Unzuverlässigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen; die Rechtsprechung verlangt deshalb in diesen Fällen regelmäßig eine nähere Begründung der Entscheidung aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1994, 314; BGH NZV 2003, 46 und 199).
  • BGH, 18.07.1995 - 1 StR 320/95

    Vermögensvorteil - Gegenleistung - Entgelt - Sexuelle Handlung -

    Auszug aus BGH, 01.07.2004 - 4 StR 5/04
    Vielmehr genügt es, wenn der Jugendliche zur Duldung oder Vornahme der sexuellen Handlung durch die Entgeltvereinbarung wenigstens mitmotiviert wird, da er schon hierdurch die Erfahrung der Käuflichkeit sexueller Handlungen macht, die seine ungestörte sexuelle Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen kann (vgl. BTDrucks. 12/4584 S. 8; BGH NStZ 1995, 540; NJW 2000, 3726 f.; Horn/Wolters in SK-StGB § 182 Rdn. 5 und § 180 Rdn. 29; Laufhütte in LK 11. Aufl. § 180 Rdn. 14; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 11 Rdn. 31; Kusch/Mössle NJW 1994, 1504 ff.).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Ausreichend ist, dass sich Täter und Opfer vor oder spätestens während des sexuellen Kontakts hierüber einig sind und der Minderjährige durch die Entgeltvereinbarung zu seinem Sexualverhalten wenigstens mitmotiviert wird (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 5/04, NStZ 2004, 683; Urteil vom 12. Oktober 2005 - 5 StR 315/05, NStZ 2006, 444; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 182 Rn. 32, 36; SSW-StGB/Wolters, 2. Aufl., § 182 Rn. 14).
  • BGH, 12.10.2005 - 5 StR 315/05

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes; sexueller Missbrauch von Jugendlichen

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Jugendliche zur Duldung oder Vornahme der sexuellen Handlung durch die Entgeltvereinbarung wenigstens mitmotiviert wird, da er schon hierdurch die Erfahrung der Käuflichkeit sexueller Handlungen macht, die seine ungestörte sexuelle Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen kann (vgl. BGHR StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 Entgelt 1 m.w.N.).

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Jugendliche zur Duldung oder Vornahme der sexuellen Handlung durch die Entgeltvereinbarung wenigstens mitmotiviert wird, da er schon hierdurch die Erfahrung der Käuflichkeit sexueller Handlungen macht, die seine ungestörte sexuelle Entwicklung nachhaltig negativ beeinflussen kann (vgl. BGHR StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 Entgelt 1 m.w.N.).

  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 362/20

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (unmissverständliche

    Hierfür genügt eine den Jugendlichen wenigstens mitmotivierende Vereinbarung über einen Vermögensvorteil als Gegenleistung für dessen Sexualverhalten (s. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 5/04, BGHR StGB § 182 Abs. 1 Nr. 1 Entgelt 1).
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 2 Ss 486/06

    sexueller Missbrauch; Jugendlicher, Geldhingabe; Verknüpfung;

    Hierbei ist es unerheblich, ob die Vereinbarung zivilrechtlich wirksam ist (vgl. BGH NStZ 2004, 683 m.w.N.).
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