Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 09.06.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04   

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https://dejure.org/2004,4512
OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04 (https://dejure.org/2004,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.07.2004 - 2 Ws 168/04 (https://dejure.org/2004,4512)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 2 Ws 168/04 (https://dejure.org/2004,4512)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung der bedingten Entlassung aus der Haft; Berücksichtigung von anhängigen Strafverfahren gegen den Angeklagten im Rahmen von Prognoseentscheidungen; Anforderungen an Unschuldsvermutung; Voraussetzungen einer bedingten ...

  • Judicialis

    StGB § 57; ; MRK § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57; MRK § 6
    Unschuldsvermutung; Prognoseentscheidung; Berücksichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 685
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 26.03.2003 - 1 Ws 100/03

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Zwar hat in jüngster Zeit der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff.) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 und auch Senat in StV 2004, 83 = VRS 106, 48).
  • OLG Celle, 23.07.2003 - 1 Ws 250/03
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Zwar hat in jüngster Zeit der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff.) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 und auch Senat in StV 2004, 83 = VRS 106, 48).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1991 - 3 Ws 376/91
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Die Nachtragsentscheidung im Rahmen des § 56 f. StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahme des § 57 Abs. 1 StGB (so schon OLG Düsseldorf StV 1992, 287; siehe auch Senat in NStZ 1992, 350).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Zwar hat in jüngster Zeit der EGMR (vgl. StV 2003, 82 ff.) ausgeführt, dass eine Verletzung der Unschuldsvermutung vorliege, wenn der Bewährungswiderruf auf die in einem Verfahren ohne die Förmlichkeit einer Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung, dass der Verurteilte eine neue Straftat begangen habe, gestützt werde, obwohl gleichzeitig bei einem anderen Gericht das Hauptverfahren wegen dieses Geschehens noch anhängig ist (so im Anschluss an den EGMR auch OLG Jena StV 2003, 574, 575; OLG Celle StV 2003, 575 und auch Senat in StV 2004, 83 = VRS 106, 48).
  • OLG Hamm, 13.12.1991 - 2 Ws 433/91
    Auszug aus OLG Hamm, 12.07.2004 - 2 Ws 168/04
    Die Nachtragsentscheidung im Rahmen des § 56 f. StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahme des § 57 Abs. 1 StGB (so schon OLG Düsseldorf StV 1992, 287; siehe auch Senat in NStZ 1992, 350).
  • OLG Hamm, 07.07.2011 - 1 Ws 247/11

    Anforderungen an die Entscheidung über Reststrafenbewährung bei Vorliegen eines

    Zweifel an der günstigen Legalprognose gehen jedoch zu Lasten des Verurteilten (OLG Hamm NStZ 2004, 685; Fischer § 57 Rdnr 17a m.w.N.).

    In die Betrachtung einzubeziehen sind aufgrund der anzustellenden Legalprognose auch anhängige weitere Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Verurteilten, ohne dass hierdurch gegen die Unschuldsvermutung gem. Art. 6 Abs. 2 MRK verstoßen würde (OLG Hamm NStZ 2004, 685; Fischer § 57 Rdnr 17a).

  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der

    Während § 56 f Abs. 1 Nr. 1 StGB als Tatbestandsvoraussetzung die Feststellung einer neuen Straftat erfordert und hieran - bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen - die Rechtsfolge der Freiheitsentziehung knüpft, ist die bedingte Reststrafenaussetzung (nur) vom Vorliegen einer günstigen Sozialprognose abhängig; zudem geht es hierbei nicht um die Anordnung einer Freiheitsentziehung wegen einer weiteren Straftat, sondern allein um die Frage der Fortsetzung der Vollstreckung einer bereits rechtskräftig erkannten Strafe wegen ungünstiger Prognosebeurteilung (OLG Düsseldorf StV 1992, 287; OLG Hamm NStZ 2004, 685).
  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 24/10

    Versagung der vorzeitigen Entlassung eines Strafgefangenen wegen ungünstiger

    § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04 und vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Hamm, 13.12.2004 - 2 Ws 314/04

    bedingte Entlassung; Strafhaft; Unschuldsvermutung; neue Straftat; Feststellung;

    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f.; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 1 Ws 66/21

    Anforderungen an die Begründung der 2-Drittel-Entlassung gem. § 57 Abs. 2 StGB

    Die Nachtragsentscheidung im Rahmen des § 56 f StGB ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (so schon OLG Düsseldorf StV 1992, 287 siehe auch OLG Hamm NStZ 1992, 350, NStZ 2004, 685, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 06.01.2014 - Ws 193/13

    Unzulässigkeit der Aufhebung oder des Widerrufs der Aussetzung des Strafrestes

    Für die Verneinung einer günstigen Sozialprognose wegen einer neuen, noch nicht rechtskräftig abgeurteilten Straftat reicht es aus, wenn aufgrund einer sicheren Beweislage in dem neuerlichen Strafverfahren von der Täterschaft des Verurteilten ausgegangen werden und die Strafvollstreckungskammer sich ihre entsprechende Überzeugung aus dem Akteninhalt verschaffen kann (ständige Rechtsprechung des Hans. OLG Bremen, zuletzt Beschluss vom 20.07.2012, Az.: Ws 74/12; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 248, 249; OLG Hamm, NStZ-RR 2005, 154, 155 und NStZ 2004, 685; LK-Hubrach, aaO, Rz. 19), wobei Zweifel an der Vertretbarkeit des Erprobungswagnisses zu Lasten des Verurteilten ausschlagen (Hans. OLG Bremen, aaO, OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 187; NStZ 1999, 478 und VRS 86, 113; OLG Zweibrücken, NStZ 2000, 446, 447; LK-Hubrach, aaO, Rz. 21).
  • OLG Celle, 24.08.2010 - 2 Ws 285/10

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung bei neuer Straftat nach einer in eine

    Im Verfahren nach § 57 StGB kann etwa der Umstand, dass gegen den Verurteilten ein weiteres Strafverfahren anhängig ist, ohne Verstoß gegen die Unschuldsvermutung verwertet werden, denn Zweifel am Vorliegen einer positiven Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (OLG Hamm NStZ 2004, 685, KG Berlin NStZ 2007, 472 - juris; Fischer, § 57 Rdnr. 17 a).
  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ws 341/07

    Bewährungsentscheidung; Bewährungswiderruf; Voraussetzungen; neue Entscsheidung;

    Die Nachtragsentscheidung nach § 56 f StGB (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) ist nämlich an andere Voraussetzungen geknüpft als die Entscheidung über eine bedingte Reststrafenaussetzung im Rahmen des § 57 Abs. 1 StGB (vgl. Beschlüsse des Senats vom 12. Juli 2004 in 2 Ws 168/04, VRS 107, 170 f. und vom 13. Dezember 2004 in 2 Ws 314/04; Senat in NStZ 1992, 350; OLG Düsseldorf StV 1992, 287).
  • OLG Zweibrücken, 11.11.2009 - 1 Ws 248/09

    Zu den Voraussetzungen des Entfallens der Führungsaufsicht bei Nichtaussetzung

    Die Anordnung des Entfallens der Führungsaufsicht nach § 68f Abs. 2 StGB hat daher Ausnahmecharakter; sie kann nur getroffen werden, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, wobei höhere Anforderungen als bei der Reststrafenaussetzung nach § 57 StGB zu stellen sind und - wie dort (vgl. OLG Hamm NStZ 2004, 685; Fischer aaO., § 57 Rn. 17) - Zweifel zu Lasten des Verurteilten gehen.
  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 2 Ws 139/08

    bedingte Entlassung; Sperrfrist; Begründung

    Zweifel am Vorliegen einer positiven Prognose gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. OLG Hamm, NStZ 2004, 685).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

  • OLG Hamm, 03.02.2010 - 2 Ws 25/10

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer bedingten Reststrafenaussetzung

  • OLG Dresden, 28.02.2007 - 3 Ss 645/06

    Strafzumessung/Bewährung - Sind andere Straftaten stets zu berücksichtigen?

  • OLG Hamm, 10.01.2007 - 3 Ws 2/07

    Bedingte Entlassung; Prognoseentscheidung; Strafaussetzung; neue Straftat;

  • KG, 17.02.2009 - 1 Ss 547/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Übertragbarkeit der für die Reststrafenaussetzung

  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, 2 Ws 275/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6268
OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, 2 Ws 275/04 (https://dejure.org/2004,6268)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, 2 Ws 275/04 (https://dejure.org/2004,6268)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 2 Ws 209/04, 2 Ws 275/04 (https://dejure.org/2004,6268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Strafaussetzung bei entgegenstehender Unschuldsvermutung; Geltung der Unschuldsvermutung bei glaubhaftem Schuldgeständnis nach Abschluss des Verfahrens; Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren; Voraussetzungen der Beiordnung eines ...

  • Judicialis

    StGB § 56 f Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    MRK Art. 6 Abs. 2; StGB § 56f; StPO § 140
    Widerruf der Strafaussetzung und Unschuldsvermutung - Pflichtverteidigung im Vollstreckungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 685
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 30.10.1990 - 2 Ws 528/90
    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 209/04
    Diese Auffassung vertritt in ständiger Rechtsprechung auch der Senat (vgl. schon NJW 91, 506; zuletzt noch 18.06.03 - 2 Ws 375/03 - ebenso OLG Düsseldorf JMBl. NRW 04, 117).
  • EGMR, 03.10.2002 - 37568/97

    Fall B. gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus OLG Köln, 09.06.2004 - 2 Ws 209/04
    Dem Widerruf der Strafaussetzung steht die Unschuldsvermutung und die hierzu ergangene Entscheidung des EGMR vom 03.10.2002 (StV 03, 82 = StraFO 03, 47) entgegen der Auffassung des Verurteilten nicht entgegen.
  • BVerfG, 09.12.2004 - 2 BvR 2314/04

    Unschuldsvermutung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Erforderlichkeit

    Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen ist jedenfalls auch ohne deren Aburteilung zulässig und widerstreitet insoweit nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Betroffene - wie der Beschwerdeführer entsprechend den nicht angegriffenen Feststellungen des Landgerichts Mainz - die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (vgl. OLG Köln, NStZ 2004, S. 685 f.; OLG Düsseldorf, NJW 2004, S. 790; OLG Nürnberg, NZV 2004, S. 540).
  • OLG Bremen, 17.10.2017 - 1 Ws 118/17

    Zu den Voraussetzungen eines Bewährungswiderruf wegen erneuter Straffälligkeit

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung nach § 56f Abs. 1 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK- Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • BVerfG, 23.04.2008 - 2 BvR 572/08

    Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat (glaubhaftes Geständnis;

    Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Tat des Betroffenen ist aber jedenfalls auch ohne deren rechtskräftige Aburteilung zulässig und widerstreitet insoweit nicht der Unschuldsvermutung, wenn der Betroffene die neue Straftat glaubhaft gestanden hat (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2314/04 -, NStZ 2005, S. 204; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 2 Ws 209/04 -, NStZ 2004, S. 685 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Dezember 2003 - III - 3 Ws 469/03 -, NJW 2004, S. 790; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2004 - Ws 558/04, Ws 559/04 -, NZV 2004, S. 540; EGMR, a. a. O., S. 43 ).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 1 Ws 182/09

    Voraussetzung für den Widerruf der Strafaussetzung bei Tatbegehung in der Zeit

    Dementsprechend wird die Unschuldsvermutung in der vom Senat geteilten obergerichtlichen Rechtsprechung dann nicht als verletzt angesehen, wenn der Bewährungswiderruf auf ein glaubhaftes Geständnis des Betroffenen, namentlich ein solches vor einem Richter gestützt wird (vgl. OLG Braunschweig StV 2007, 257; Dresden StV 2008, 313; Düsseldorf NStZ 2004, 269; Jena StV 2003, 575; Hamburg NStZ-RR 2007, 198; Hamm StV 2004, 83 sowie Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - zit. nach juris; OLG Köln NStZ 2004, 685; StV 2009, 151; Nürnberg NJW 2004, 2032; Stuttgart NJW 2005, 83; Zweibrücken NStZ-RR 2005, 8; Senatsbeschluss vom 8. Februar 2008 - 1 Ws 26/08 - s.a. Fischer, StGB, 52. A., § 56f Rn. 7).
  • LG Aurich, 04.12.2019 - 13 Qs 39/19
    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird diesen Vorgaben dem Grundsatz nach einheitlich gefolgt und es ist anerkannt, dass auch ohne das Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung im Hinblick auf eine erneute Straffälligkeit erfolgen kann, wenn ein nicht widerrufenes glaubhaftes richterliches Geständnis vorliegt (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18.08.2015 - 5 Ws 103/15, juris Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003 - 3 Ws 469/03, juris Rn. 12, NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012 - 3 Ws 101/12, 102/12, juris Rn. 14; OLG Jena, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 Ws 414/09, juris Rn. 13 f., OLGSt StGB § 56f Nr. 52; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04, juris Rn. 3 f., NStZ 2004, 685; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004 - Ws 558/04, Ws 559/04, juris Ls., NJW 2004, 2032; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.10.2009 - 1 Ws 548/09, juris Rn. 7, NdsRpfl 2010, 92; Beschluss vom 20.01.2014 - 1 Ws 29/14, juris Rn. 7, StV 2014, 759 (Ls.); OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004 - 4 Ws 180/04, juris Rn. 9, NJW 2005, 83; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004 - 1 Ws 343/04, juris Rn. 10 f., NStZ-RR 2005, 8; LK-Hubrach, 12. Auflage, § 56f StGB Rn. 10; Fischer, 64. Auflage, § 56f StGB Rn. 7; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 18.12.2013 - Ws 197/13; Beschluss vom 16.05.2014 - 1 Ws 51/14).
  • OLG Köln, 06.12.2007 - 2 Ws 643/07

    Abgegebenes glaubhaftes Geständnis als ausreichende Grundlage für einen

    Der Grundsatz, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung auf Grund einer förmlichen Hauptverhandlung die Unschuldsvermutung gilt, wird damit nicht verletzt ( Senat, Beschlüsse vom 09.06.2004 - 2 Ws 209/04 - = NStZ 2004, 685; und vom 16.10.2007 - 2 Ws 555-556/07-; ebenso für das gegenüber dem Einzelrichter der Strafvollstreckungskammer abgegebene Geständnis Senat Beschluß vom 8.11.2005 - 2 Ws 550-553/05 - ).
  • LG Arnsberg, 26.04.2017 - 2 Qs 29/17
    Denn der Widerruf der Strafaussetzung ist auch ohne rechtskräftige Verurteilung zumindest dann zulässig, wenn der Verurteilte die neue Straftat glaubhaft - wie hier - im Rahmen einer Hauptverhandlung vor einem Richter eingestanden hat (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2004, 2 BvR 2314/04, zit. nach NStZ 2005, 204; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2003, III-3 Ws 469/03, zit. nach NJW 2004, 790; OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2012, III-3 Ws 101/12, zit. nach juris; KG, Beschluss vom 18.08.2015, 5 Ws 103/15, zit. nach juris; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004, 2 Ws 209/04, zit. nach NStZ 2004, 685, 686; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2004, Ws 558, 559/04, zit. nach NJW 2004, 2032; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26.07.2004, 4 Ws 180/04, zit. nach NJW 2005, 83, 84; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.09.2004, 1 Ws 343/04, zit. nach NStZ-RR 2005, 8).
  • OLG Hamm, 05.01.2010 - 2 Ws 358/09
    Zwar ist nach der benannten Entscheidung des EGMR grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen neuer Straftaten vor deren rechtskräftiger Aburteilung nur noch in Ausnahmefällen zulässig ist, nämlich soweit die Unschuldsvermutung nicht entgegensteht (vgl. auch OLG Köln NStZ 2004, 685; OLG Thüringen StV 2003, 574 f.; OLG Celle StV 2003, 575; vgl. hierzu auch Leipold NJW-Spezial 2005, 41).
  • LG Baden-Baden, 14.07.2008 - 2 Qs 98/08
    Ein glaubhaftes, wiederholtes Geständnis vor einem Richter kann im Einzelfall ebenfalls genügen, jedenfalls wenn es in der Hauptverhandlung abgegeben wird (BVerfG, Beschluss vom 09.12.2004 = NStZ 05, 204; OLG Köln, Beschluss vom 09.06.2004 = NStZ 04, 685; Fischer, StGB 55. Aufl., § 56f Rn. 7).
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