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   BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02   

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https://dejure.org/2003,3980
BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02 (https://dejure.org/2003,3980)
BGH, Entscheidung vom 28.01.2003 - 4 StR 540/02 (https://dejure.org/2003,3980)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 4 StR 540/02 (https://dejure.org/2003,3980)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO
    Beweisantrag auf Vernehmung eines Auslandszeugen (Erforderlichkeit zur Ermittlung der Wahrheit; Aufklärungspflicht; erforderliche freibeweisliche Vorklärung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen fehlerhafter Ablehnung eines Beweisantrags; Vernehmung eines Auslandszeugen ; Erforderlichkeit der Vernehmung zur Erforschung der Wahrheit ; Gebot der Aufklärungspflicht; Vorklärung im Wege des Freibeweises

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 5
    Auslandszeuge und Aufklärungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 99
  • StV 2003, 317
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.2002 - 3 StR 506/01

    Aufklärungspflicht (Auslandszeuge; zeitlicher und organisatorischer Aufwand;

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02
    Maßgebendes Kriterium dabei ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist (BGHSt 40, 60, 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 9, 10).

    Bei dieser Beweislage hätte es die Aufklärungspflicht erfordert, zunächst im Wege des Freibeweises (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5, 10; RiVASt, Länderteil Kasachstan, S. 147) zu klären, ob der Zeuge Viktor K. unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist und geladen werden kann, wie er aussieht (Personenbeschreibung, Lichtbild), ob er Sachdienliches zur Klärung der Beweisfrage beitragen kann und ob er (gegebenenfalls unter Zusicherung freien Geleits) bereit ist, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen.

  • BGH, 05.09.2000 - 1 StR 325/00

    Bedeutung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für den Umfang der

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02
    Maßgebendes Kriterium dabei ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist (BGHSt 40, 60, 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 9, 10).
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 745/93

    Ladung an der Costa Brava - § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, kein Verbot der

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02
    Maßgebendes Kriterium dabei ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises ein Gebot der Aufklärungspflicht ist (BGHSt 40, 60, 62; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 9, 10).
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02
    Bei dieser Beweislage hätte es die Aufklärungspflicht erfordert, zunächst im Wege des Freibeweises (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5, 10; RiVASt, Länderteil Kasachstan, S. 147) zu klären, ob der Zeuge Viktor K. unter der angegebenen Anschrift wohnhaft ist und geladen werden kann, wie er aussieht (Personenbeschreibung, Lichtbild), ob er Sachdienliches zur Klärung der Beweisfrage beitragen kann und ob er (gegebenenfalls unter Zusicherung freien Geleits) bereit ist, vor Gericht zu erscheinen und auszusagen.
  • BGH, 16.06.1983 - 2 StR 837/82

    Geltung des Grundsatzes der Bescheidung des Hilfsbeweisantrages in den

    Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 4 StR 540/02
    Beim Angeklagten Igor L. - der die Ablehnung des Beweisantrags ebenfalls rügen kann, weil die Beweisbehauptung zugleich seinem Interesse diente (vgl. BGH bei Pfeiffer NStZ 1981, 96; 1984, 372) - beruht möglicherweise der Strafausspruch auf dem Rechtsfehler, weil das Landgericht sein Geständnis nur mit den sich aus der Beweiswürdigung ergebenden "Einschränkungen" (UA 18) zu seinen Gunsten berücksichtigt hat.
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Maßgebendes Kriterium hierfür ist, ob die Erhebung des beantragten Beweises von der Aufklärungspflicht gefordert wird (BGHSt 40, 60, 62; BGH NJW 2001, 695, 696; 2002, 2403, 2404; NStZ 2004, 99, 100); denn durch die Einführung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO wurde die Möglichkeit der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines Auslandszeugen nur um den schmalen Bereich erweitert, in dem die Ablehnungsgründe des bis dahin allein anwendbaren § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO es nicht zuließen, einen derartigen Beweisantrag zurückzuweisen, obwohl die Beweiserhebung von der Aufklärungspflicht nicht geboten war (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404).

    Kommt er dabei unter Berücksichtigung sowohl des Vorbringens zur Begründung des Beweisantrags als auch der in der bisherigen Beweisaufnahme - unter Einschluß etwaiger Erkenntnisse aus freibeweislichen Erhebungen zum Beweiswert des Zeugen (vgl. BGH NJW 2002, 2403, 2404; BGH NStZ 2004, 99, 100; BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 5) - angefallenen Erkenntnisse mit tragfähiger Begründung zu dem Ergebnis, daß der Zeuge die Beweisbehauptung nicht werde bestätigen können oder daß ein Einfluß auf seine Überzeugung auch dann sicher ausgeschlossen sei, wenn der Zeuge die in sein Wissen gestellte Behauptung bestätigen werde, ist die Ablehnung des Beweisantrages in aller Regel nicht zu beanstanden (BGHSt 40, 60, 62).

  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin)

    Dies stellt eine bestimmte Beweistatsache dar (vgl. BGH NStZ 2006, 585, 586; 2004, 99, 100; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 244 Rdn. 17).
  • BGH, 27.10.2010 - 5 StR 359/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages

    Die in der Revisionsbegründung als mehrfaches Stürzen und Abstützen an der Wand präzisierten "Ausfallerscheinungen" erfüllten - zumal angesichts der sofortigen Verfügbarkeit des Beweismittels - zum Zeitpunkt der Antragstellung als schlagwortartig verkürzte Bezeichnung weit verbreiteter und bekannter körperlicher Zustände unter Alkoholeinwirkung noch das beweisantragsrechtliche Bestimmtheitsgebot (vgl. BGH NStZ 2008, 52, 53 m.w.N.; vgl. auch BGH NStZ 2004, 99, 100; 2006, 585, 586).
  • BGH, 24.08.2006 - 5 StR 314/06

    Tenor einer Revisionsverwerfung

    Die Beweislage entsprach nicht derjenigen in den Ausgangsfällen zu BGH NJW 2002, 2403 f. und BGH StV 2003, 317.
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