Rechtsprechung
OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03, 2 Ws 465/03, 2 Ws 479/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für den Widerruf der Strafaussetzung; Verurteilung wegen einer neuen Straftat; Fahren ohne Fahrerlaubnis am Steuer eines nicht zugelassenen Pkw
- Judicialis
StGB § 56 f Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 248 b; ; StGB § 56 f Abs. 3 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Widerruf der Strafaussetzung allein aufgrund des Einräumens weiterer Straftat gegenüber Bewährungshelfer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 628
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- EGMR, 03.10.2002 - 37568/97
Fall B. gegen DEUTSCHLAND
Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03
Jedoch ist spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Oktober 2002 (StV 2003, 82 ff.) bereits umstritten, ob nach dieser Vorschrift die Strafaussetzung zur Bewährung nur noch dann widerrufen werden kann, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen der neuen Straftat vorliegt. - OLG Jena, 07.05.2003 - 1 Ws 163/03
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung vor Rechtskraft der Verurteilung wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.12.2003 - 2 Ws 463/03
Ob die genannte Entscheidung verbindlich in diesem Sinne zu verstehen ist, erscheint zur Zeit in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte noch nicht eindeutig geklärt (vgl. hierzu etwa die Entscheidungen des Thüringischen Oberlandesgerichts Jena vom 7. Mai 2003 und des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Juli 2003, beide StV 2003, 575).
- OLG Zweibrücken, 15.09.2004 - 1 Ws 343/04
Widerruf der Strafrestaussetzung wegen erneuter Straftatbegehung: …
Dies sind vor allem Fälle, in denen noch vor der Hauptverhandlung das polizeiliche oder richterliche Geständnis widerrufen wird (OLG Schleswig SchlHA 2004, 161f - zitiert nach juris) oder aber im laufenden Strafverfahren ein Widerruf erfolgt. - OLG Koblenz, 06.01.2004 - 2 Ws 780/03
Durchsuchung, körperliche Durchsuchung, Entkleiden, Umkleiden, Besuch, …
bb) Das Verfahren nach den §§ 109 ff StVollzG unterliegt der sich aus § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO ergebenden Verpflichtung, im Interesse der materiellen Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (…vgl. Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 9. Auflage, § 115 Rdn. 3; Beschluss des Senats vom 23. Oktober 2003 - 2 Ws 479/03 - jew. m.w.N.). - OLG Koblenz, 06.09.2004 - 1 Ws 265/04
Strafvollzug: Versagung von Vollzugslockerungen wegen Flucht- oder …
Der nach § 120 Abs. 1 StVollzG i.V.m. § 244 Abs. 2 StPO bestehende Amtsermittlungsgrundsatz verpflichtet sie jedoch, bestehenden Unklarheiten über entscheidungserhebliche Tatsachen nachzugehen und sie nach Möglichkeit zu beseitigen (OLG Koblenz, 2 Ws 794/03 vom 08.03.2004 und 2 Ws 479/03 vom 23.10.2003 sowie in StV 1990, 169;… vgl. Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., § 115 Rdnr. 3; OLG Hamm NStZ 1984, 574, 575). - OLG Oldenburg, 06.09.2011 - 1 Ws 453/11
Bewährungswiderruf: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit aufgrund einer …
Ein Widerruf im Sinne des § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist nämlich nur dann zulässig, wenn die schuldhafte Begehung einer Straftat feststeht, ein bloßer Tatverdacht reicht hingegen nicht aus, vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, NStZ 2004, 628; OLG Nürnberg, NZV 2004, 540; Fischer, StGB, 58. Auflage, § 56f Rn. 4ff. m.w.N.
Rechtsprechung
OLG Jena, 23.06.2003 - 1 Ws 190/03 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2004, 628
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 461/08
Meinungsfreiheit; Tatsachenbehauptung; Werturteil; allgemeines Gesetz; …
Dies sei - vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. Juni 2003 - 1 Ws 190/03 -, NStZ 2004, S. 628 ff. - dann der Fall, wenn mit einer Weitergabe einzelner Exemplare an andere Personen zu rechnen sei. - BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04
BGH hebt Freispruch vom Vorwurf der Volksverhetzung auf
OLG NStZ 2004, 628 ff. (betrifft den hier abzuurteilenden Sachverhalt)).