Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.06.2004

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03   

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BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03 (https://dejure.org/2004,2019)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2004 - 1 StR 466/03 (https://dejure.org/2004,2019)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 (https://dejure.org/2004,2019)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG; § 24a Abs. 2 StVG; § 264 StPO
    Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln und der zeitgleich begangenen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung von berauschenden Mitteln (Tat im prozessualen Sinne; innerer Zusammenhang zum ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlegungsfrage zur Tatidentität bei zeitgleich begangenen Betäubungsmitteldelikten; Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Führen eines Fahrzeugs unter der Wirkung berauschender Mittel; Strafklageverbrauch für Ordnungswidrigkeit nach Erlass eines Strafbefehls

  • blutalkohol PDF, S. 279

    Verneinung von Tatidentität i. S. d. § 264 StPO zwischen § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG und § 24a Abs. 2 StVG

  • Judicialis

    StPO § 153a Abs. 1; ; StPO § 153a Abs. 1 Satz 5; ; StPO § 264; ; StVG § 24a Abs. 2; ; GVG § 121 Abs. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 Abs. 1
    Keine Tatidentität zwischen Führen eines Kraftfahrzeugs unter BtM-Einfluss und gleichzeitigem Besitz von BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Tatindentität zwischen Mitführen von Betäubungsmitteln und Führen eines Kfz unter dem Einfluss berauschender Mittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 694
  • NZV 2005, 52
  • StV 2005, 256
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 14.08.2001 - Ss 196/01

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das

    Auszug aus BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03
    Das Oberlandesgericht Stuttgart beabsichtigt, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen, sieht sich aber daran durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 14. August 2001 - Ss 196/01, StV 2002, 240, 241 gehindert.
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 209/11

    Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel (Verhältnis

    Dieser innere Bedingungszusammenhang begründet die Tateinheit, die die Verurteilung wegen der Ordnungswidrigkeit ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 533/08; zur Identität der prozessualen Tat: BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 111/06; BGH, Beschlüsse vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694 m. Anm. Bohnen; vom 5. März 2009 - 3 StR 566/08, NStZ 2009, 705).
  • BGH, 05.03.2009 - 3 StR 566/08

    Einstellung des Verfahrens (Strafklageverbrauch); Doppelbestrafungsverbot; ne bis

    Allerdings besteht zwischen diesen Delikten dann keine verfahrensrechtliche Identität, wenn das Mitsichführen der Betäubungsmittel in keinem inneren Beziehungs- bzw. Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang steht (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695 zu § 24a Abs. 2 StVG mit Anm. Bohnen).
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Abzugrenzen ist eine derartige Überschneidung jedoch von einem Zusammenfallen zweier Tatbestände, bei dem der Täter den einen Tatbestand nur gelegentlich der anderen Tat verwirklicht (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694; Urteil vom 5. August 2010 - 3 StR 210/10, juris Rn. 16).
  • BGH, 03.05.2012 - 3 StR 109/12

    Strafklageverbrauch bei Tatidentität zwischen bewaffnetem Handeltreiben mit

    Denn die Fahrt diente ... gerade dem Transport der Betäubungsmittel, so dass das Mitführen der Betäubungsmittel nicht nur in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang, sondern - darüber hinaus - in einem inneren Beziehungs- oder Bedingungszusammenhang mit dem Fahrvorgang stand (vgl. dazu BGH aaO.; Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 41).
  • BGH, 11.12.2008 - 3 StR 533/08

    Tateinheitlich begangene Straftat und Ordnungswidrigkeit (Schuldspruch;

    Hier bestand zwischen der Einfuhr des Heroins und dem Fahrvorgang, bei dem der Angeklagte Tetrahydrocannabinol im Blut hatte, eine unlösbare innere Verknüpfung, die über die bloße Gleichzeitigkeit der Ausführung der Tathandlungen hinausging; denn die Verkehrsordnungswidrigkeit der "Drogenfahrt" diente dazu, die im Fahrzeug befindlichen Betäubungsmittel durch das Überqueren der Grenze mit dem von dem Angeklagten gesteuerten Pkw in das Bundesgebiet zu transportieren und damit einzuführen (vgl. BGH NStZ 2004, 694, 695; BGHR BtMG § 29 Strafklageverbrauch 7).
  • OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16

    Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines

    bb) Nach diesen Maßstäben geht die Rechtsprechung in den Fällen des Zusammentreffens von Betäubungsmittelbesitz und Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel vom Vorliegen zweier Taten im prozessualen Sinne dann aus, wenn beide ohne innere Beziehung zueinander stehen, der Drogenbesitz gleichsam nur "bei Gelegenheit" der Fahrt stattfindet (BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14; SenE v. 09.02.2007 - 83 Ss 1/07 - OLG Hamm NStZ-RR 2010, 154; KG NStZ-RR 2012, 155 = NZV 2012, 305; OLG Braunschweig Urt. v. 10.10.2014 - 1 Ss 52/14 bei Juris Tz. 21; zust. König/Seitz DAR 2012, 362).

    Maßgeblich ist demnach eine Finalbeziehung von Fahrt und Drogenbesitz (vgl. BGH NStZ 2012, 709; BGH DAR 2012, 390; BGH NStZ 2009, 705; BGH NStZ 2004, 694 = StV 2005, 256; SenE v. 28.06.2016 - III-1 RBs 181/16; SenE v. 09.05.2014 - III-1 RVs 49/14 - s. zum Verhältnis von BtM-Delikt und Fahren ohne Fahrerlaubnis SenE v. 14.02.2017 - III-1 RVs 294/16 m. w. N.).

  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

    Die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen ohne einen inneren Beziehungszusammenhang genügt nicht für die Annahme von Tateinheit (BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694, 695; Urteil vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18, juris Rn. 13; vgl. auch Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174, 175).
  • OLG Celle, 19.10.2017 - 1 Ss 41/17

    Zurücktreten einer Ordnungswidrigkeit bei gleichzeitigem Besitz von

    Dass ein Bußgeldtatbestand allein bei Gelegenheit einer Straftat verwirklicht ist, genügt ebenso wenig wie die Gleichzeitigkeit von Ausführungshandlungen bei fehlendem Bedingungs- und Beziehungszusammenhang (vgl. BGH BeckRS 2004, 05614).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 111/06

    Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots durch Verurteilung wegen Führens

    Die Annahme von Tatmehrheit steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 -, NStZ 2004, S. 694) und der Auffassung der Literatur, wonach Handlungseinheit grundsätzlich voraussetzt, dass die Verletzung mehrerer Strafgesetze in einer Handlung zusammentrifft (vgl. Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl. 2001, § 52 Rn. 6), und ist daher jedenfalls vertretbar.
  • OLG Braunschweig, 10.10.2014 - 1 Ss 52/14

    Drogenbesitz; Drogen; Betäubungsmittel; Fahren unter Drogeneinfluss;

    Unter Hinweis auf die Entscheidungen des OLG Braunschweig vom 19.01.2001 - 1 Ss 65/00 (StV 2002, 241; Bl. 139 d.A.) und des Bundesgerichtshof vom 27.04.2004 (1 StR 466/03; juris) sei die für die Annahme eines Strafklageverbrauchs notwendige und die Tatidentität begründende unlösbare innere Verbindung zwischen dem Besitz an den Betäubungsmitteln und dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln darin zu sehen, dass der Angeklagte einen Teil der Drogen vor der Fahrt konsumiert habe und den verbleibenden Rest mit seinem Freund in Hannover habe konsumieren wollen.

    Da die Mitnahme der Betäubungsmittel sich auch nicht auf die Fahrtätigkeit als solche ausgewirkt hat und auch nicht auswirken sollte, was zu bedenken gewesen wäre, wenn der der Angeklagte das Marihuana deshalb bei sich geführt hätte, um sich durch den Konsum der Drogen als Genuss- oder Aufputschmittel die Fahrt zu erleichtern, gibt es daher insgesamt keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte, die die Annahme einer einheitlichen Tat rechtfertigen könnten (vgl. insgesamt: BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 -, juris).

    e) Ob der Senat an seiner Entscheidung vom 19.01.2001 (1 Ss (S) 65/00 - Strafverteidiger 2002, Seite 241 - es geht dort um einen Ladendiebstahl unter Drogeneinfluss), die das Landgericht zur Begründung der gegenteiligen Ansicht herangezogen hat, angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2004 (1 StR 466/03 -, juris) weiter festhalten würde, muss nicht entschieden werden, weil die Sachverhalte nicht identisch sind.

  • KG, 23.05.2017 - 161 Ss 81/17

    Strafverfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld: Verfahrenshindernis

  • OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes nach

  • OLG Köln, 20.07.2021 - 1 RVs 123/21

    Strafklageverbrauch bei einheitlichem Lebenssachverhalt; Unfallflucht wegen

  • OLG Hamm, 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09

    Keine zwei Fahrverbote in einem Urteil trotz Schonfrist

  • OLG Hamm, 05.07.2016 - 2 Ws 132/16

    Voraussetzungen prozessualer Tatidentität beim Transport von Drogen mit PKW ohne

  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

  • OLG Stuttgart, 22.12.2006 - 4 Ss 596/06

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten: Tateinheit zwischen Nichtanlegen des

  • OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16

    Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und

  • OLG Hamm, 14.07.2009 - 3 Ss OWi 355/09

    Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Beschäftigung ausländischer

  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 278/18

    Konkurrenzverhältnis zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von

  • OLG Köln, 28.06.2016 - 1 RBs 181/16

    Verbot der Doppelverfolgung bei Zusammentreffen von unerlaubtem Besitz von

  • OLG Celle, 30.04.2015 - 321 SsBs 42/15

    Fahrlässigkeit; Rauschmittel; Cannabis; Strafklageverbrauch; Schweigerecht;

  • KG, 11.11.2011 - 1 Ss 334/11

    Verbot der Doppelbestrafung: Tatidentität zwischen einer Trunkenheitsfahrt und

  • KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 452/14

    Bußgeldverfahren wegen ordnungswidrigem Spielhallenbetrieb: Strafklageverbrauch

  • KG, 27.07.2007 - 1 Ss 496/06

    Strafklageverbrauch: Verurteilung wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln bei

  • OLG München, 22.03.2019 - 4 OLG 13 Ss 491/18B

    Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • OLG Hamm, 23.11.2005 - 1 Ss 367/05
  • OLG Hamm, 14.09.2009 - 2 Ss 319/09

    Prozessualer Tatbegriff beim Erwerb von Betäubungsmitteln

  • LG Gera, 25.04.2016 - 9 Qs 123/16

    Fahrunsicherheit Anzeichen, Besitz von BtM, Drogenfahrt, Fortdauer Entziehung

  • BGH, 10.01.2012 - 1 StR 610/11

    Verurteilung wegen einer nicht von der zugelassenen Anklage umfassten Tat bei

  • LG Bremen, 14.12.2004 - 1 KLs 902 Js 9007/03
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Rechtsprechung
   BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04   

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https://dejure.org/2004,6463
BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04 (https://dejure.org/2004,6463)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 29 BtMG
    Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen polizeilichen Überwachung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; praktischer Ausschluss der Gefährdung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 694
  • StV 2004, 604 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 588/89

    Aufhebung des Strafausspruchs nach Einlegung der Revision

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04
    Zwar hat der Tatrichter zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, daß das Rauschgift sichergestellt werden konnte (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 10).
  • BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99

    Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung:

    Auszug aus BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04
    Dieser Gesichtspunkt ist - neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes - ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern gewesen wäre (vgl. BGH StV 2000, 555).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Das Landgericht hat nicht erkennbar bedacht, dass die polizeiliche Überwachung der Tat angesichts des damit verbundenen Wegfalls einer Gefahr für den Zeugen H. zugunsten des Angeklagten in die Strafzumessung einzustellen war (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694 mwN).
  • BGH, 21.11.2023 - 2 StR 447/23

    Annahme eines schweren Bandendiebstahls; Bandenabrede durch die in wechselnder

    Es kann indes einen über die Sicherstellung - hier der Tatbeute - hinausgehenden Strafmilderungsgrund darstellen, wenn die polizeiliche Überwachung der Tat mit dem Wegfall einer Gefahr für Rechtsgüter des Tatopfers verbunden ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15 Rn. 58; zu überwachten Betäubungsmittelgeschäften z.B. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21

    Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch

    bb) Allerdings kann eine engmaschige und lückenlose polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts ein bestimmender Strafzumessungsgrund zugunsten des Angeklagten sein, dem neben der Sicherstellung der Drogen ein eigenes Gewicht zukommt, wenn hierdurch eine tatsächliche Gefahr für das Rechtsgut der Volksgesundheit durch das In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel nicht bestand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54 f.; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 477/16; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, NStZ-RR 2010, 51 f.; vom 9. Januar 2008 - 5 StR 508/07, NStZ-RR 2008, 153 f.; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 360 mwN; Weber/Kornprobst/Maier, 6. Aufl., BtMG, Vorbemerkungen zu §§ 29 ff. Rn. 1032).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Zum anderen kann zwar keine engmaschige und lückenlose Observation des Kuriers, die einem In-Verkehr-Gelangen der Betäubungsmittel sicher entgegensteht, neben einer Sicherstellung der Drogen in bestimmendem Maße unrechtsreduzierend zu berücksichtigen sein (vgl. insofern BGH, Urteile vom 28. September 2022 - 2 StR 127/22, NStZ 2023, 340 Rn. 21; vom 22. Juni 2022 - 5 StR 9/22, juris Rn. 14; vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 41 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 169/13

    Strafzumessung (polizeiliche Überwachung der Tat als Strafmilderungsgrund; Angabe

    Mit der Überwachung des Drogentransports und der Telekommunikation durch die Polizei sowie der vollständigen Sicherstellung der Betäubungsmittel sind jedoch wesentliche Strafmilderungsgründe unerwähnt geblieben, deren Berücksichtigung sich aufdrängen musste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; vom 9. Dezember 2008 - 5 StR 561/08; vom 28. Oktober 2009 - 5 StR 443/09, Rn. 16; vom 7. Februar 2012 - 4 StR 653/11, NStZ-RR 2012, 153; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 965 ff. mwN).
  • BGH, 19.08.2020 - 2 StR 257/20

    Urteilsgründe; Grundsätze der Strafzumessung (Sicherstellung der zum

    Hätte eine so engmaschige Überwachung stattgefunden, dass eine tatsächliche Gefährdung durch das Rauschgift ausgeschlossen war, wäre dies neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694).
  • OLG Hamburg, 26.11.2019 - 2 Rev 41/19

    Strafverfahren über Betäubungsmittelhandel: Zustellungen an den Verteidiger nach

    a) Rechtsfehlerhaft hat das Landgericht zunächst nicht zugunsten des Angeklagten gewürdigt, dass nach den Feststellungen der verurteilungsgegenständliche Verkauf von Marihuana durch den Angeklagten an einen verdeckt auftretenden Polizeibeamten erfolgte und daher Verkauf und Übergabe in einer Weise unter polizeilicher Überwachung durchgeführt worden sind, nach der eine tatsächlich von dem Betäubungsmittel ausgehende Gefährdung ausgeschlossen war, was regelmäßig neben dem Umstand der - vom Landgericht berücksichtigten - tatsächlichen Sicherstellung der Betäubungsmittel einen weiteren bestimmenden Strafzumessungsgrund darstellt (vgl. BGH Beschl. v. 8. Juni 2004, Az.: 5 StR 173/04; vgl. Körner/Patzak/Volkmer-Patzak, Betäubungsmittelgesetz § 29 BtMG Rn. 284).
  • BGH, 10.09.2014 - 5 StR 383/14

    Lückenhafte Strafzumessungserwägungen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Das Landgericht hat nicht erkennbar bedacht, dass die bei beiden abgeurteilten Taten erfolgte Sicherstellung aller gehandelten und verwahrten Betäubungsmittel angesichts damit verbundenen Wegfalls jeglicher Gefahr für die Allgemeinheit einen bestimmenden Strafzumessungsgrund zugunsten des Angeklagten darstellt (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694 mwN), der auch schon bei der Strafrahmenwahl zu würdigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 5 StR 568/10, StV 2011, 622 mwN).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 364/22

    Polizeiliche Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts als bestimmender

    Es kann dahinstehen, ob es sich bei einer engmaschigen polizeilichen Überwachung eines Betäubungsmittelgeschäfts um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund handelt, dem neben der Sicherstellung der Betäubungsmittel eigenes Gewicht zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 2019 - 1 StR 209/19, NStZ 2020, 231 Rn. 17; Beschlüsse vom 19. August 2020 - 2 StR 257/20, NStZ 2021, 54 Rn. 7; vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18, juris Rn. 8; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 477/16, juris Rn. 2 f.; vom 5. Juni 2013 - 4 StR 169/13, NStZ 2013, 662; vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 360; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 1032).
  • BGH, 30.08.2016 - 5 StR 264/16

    Engmaschigkeit einer Polizeiüberwachung bei einer Rauschgiftübernahme

    Auch in Ansehung der aus den Urteilsgründen ersichtlichen Observationsmaßnahme vom 6. Dezember 2014 (UA S. 45) war die polizeiliche Überwachung nicht so engmaschig, dass eine Gefährdung durch das Rauschgift bei dessen Übernahme durch die Angeklagten ausgeschlossen war (BGH, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 5 StR 173/04, NStZ 2004, 694); tatsächlich gelangte das an diesem Tag gelieferte Marihuana in den Verkehr.
  • BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04

    Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe

  • LG Hamburg, 19.03.2021 - 612 KLs 22/20
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