Rechtsprechung
   BGH, 21.04.2004 - 2 StR 363/03   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 211 Abs. 2 StGB; § 265 StPO
    Mord (niedrige Beweggründe; grundloses Abreagieren von frustrationsbedingten Aggressionen an einem unbeteiligten Opfer); Hinweis auf die Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Möglichkeit der gezielten Verteidigung; Angabe der relevanten Tatsachen; Angabe des Mordmerkmals; Beruhen).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    StPO: Prozesstaktik - Angeklagter muss auf Hinweis reagieren können

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2005, 111
  • StV 2004, 522



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 17.10.2006 - 4 StR 335/06  

    Heimtückemord (konkrete Hinweispflicht; faires Verfahren).

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).

    Das gilt - nach ständiger Rechtsprechung - sowohl bei einem Übergang von bestimmten Mordmerkmalen zu anderen (vgl. BGHSt 23, 95) als auch in dem Fall, dass - wie hier - die zugelassene Anklage überhaupt kein Mordmerkmal nennt (vgl. BGH StV 1982, 408; 1998, 583; NStZ 1998, 529, 530; 2005, 111, 112).

  • BGH, 23.03.2011 - 2 StR 584/10  

    Erforderlicher Hinweis bei einer in der Hauptverhandlung erwogenen Verurteilung

    Das gilt auch für das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (Senat BGH NStZ 2005, 111).

    Das gilt auch für das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (Senat BGH NStZ 2005, 111).

  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 582/10  

    Erforderlicher gerichtlicher Hinweis beim Austausch der Bezugstat eines

    Gerade wenn es ständiger Rechtsprechung entspricht, dass ein richterlicher Hinweis nach § 265 StPO gewissen Mindestanforderungen entsprechen muss, wozu auch die Angabe gehört, durch welche Tatsachen das Gericht die gesetzlichen Merkmale als erfüllt ansieht (vgl. hierzu u.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 2 StR 555/06; BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 4 StR 335/06 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 21. April 2004 - 2 StR 363/03 mwN; BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 1 StR 368/92 mwN), liegt es nahe, überhaupt einen entsprechenden Hinweis zu verlangen, wenn - wie hier - das Tatverhalten, das zur Ausfüllung des gesetzlichen Straftatbestandes dient, wesentlich von dem Anklagevorwurf abweicht.
  • OLG Braunschweig, 11.05.2007 - Ws 54/07  
    Denn bei der Arrestanordnung muss noch nicht entschieden werden, ob der Verfallsanspruch des Staates (Justizfiskus) oder die Ansprüche des Verletzten i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB (vorliegend des Steuerfiskus) zu sichern sind (OLG Frankfurt NStZ 2005, 111 a.E.; Meyer-Goßner, a.a.O., § 111 b Rn.7).
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