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   BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04   

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BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04 (https://dejure.org/2004,3097)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2004 - 5 StR 181/04 (https://dejure.org/2004,3097)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 5 StR 181/04 (https://dejure.org/2004,3097)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 55 StGB; § 354 Abs. 1 StPO analog
    Recht auf ein faires Verfahren bei Verfahrensverständigung und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Rechtsirrtum des Gerichts hinsichtlich der Zulässigkeit der Verfahrensabsprache: Gesamtstrafenbildung; Hinweispflicht des Gerichts und Verbot, sich in einen nicht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen das Recht des Angeklagten auf ein faires Verfahren - Ausschluss der Einbeziehung von Strafen für nach amtsgerichtlichen Verurteilung begangener Taten - Hinweispflicht des Gerichts gegenüber dem Angeklagten bzgl. einer irrtümlichen ...

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 64; ; StGB § 250 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1; StPO § 265 Abs. 1
    Absprache zur Strafe bei übersehenem § 55 StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 115
  • StV 2004, 471
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Zutreffend rügt der Angeklagte einen Verstoß gegen sein Recht auf ein faires Verfahren im Rahmen einer Verfahrensverständigung aufgrund folgender Verfahrensvorgänge: Am ersten Hauptverhandlungstag wurde im Einvernehmen mit Gericht, Staatsanwalt, Verteidiger und Angeklagtem die - für sich nach den Grundsätzen von BGHSt 43, 195 nicht durchgreifend bedenkliche - Verständigung gefunden, daß der Angeklagte im Fall eines Geständnisses neben der Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren verurteilt werden solle.

    Es mußte allerdings nach Aufdeckung des Irrtums ein Hinweis an den Angeklagten erfolgen, damit dieser sich im Rahmen der weiteren Hauptverhandlung unter Berücksichtigung der nicht mehr einhaltbaren Zusage infolge einer insoweit "gescheiterten Absprache" umfassend sachgerecht verteidigen konnte (vgl. BGHSt 43, 195, 210; BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 13).

  • BGH, 21.01.2003 - 4 StR 472/02

    Verständigung (faires Verfahren; Deal); Strafzumessung (zugesagte Obergrenze;

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Es mußte allerdings nach Aufdeckung des Irrtums ein Hinweis an den Angeklagten erfolgen, damit dieser sich im Rahmen der weiteren Hauptverhandlung unter Berücksichtigung der nicht mehr einhaltbaren Zusage infolge einer insoweit "gescheiterten Absprache" umfassend sachgerecht verteidigen konnte (vgl. BGHSt 43, 195, 210; BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 13).

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob sich eine derartige Entscheidung auf die Aufhebung der von dem Verfahrensfehler unmittelbar betroffenen Gesamtstrafe zu beschränken oder zur Eröffnung effektiver Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten in der neuen Hauptverhandlung weiterzugehen hätte (vgl. BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 13), ob etwa gar zur Eröffnung anderweitiger Verteidigungsmöglichkeiten nach fehlgeschlagener Absprache - auf welche der Verteidiger freilich selbst nicht gedrungen hat - bis hin zur Hinterfragung der Verwertbarkeit des nach der ursprünglich gefundenen, dann fehlgeschlagenen Verständigung abgelegten Geständnisses (vgl. Kuckein in Festschrift für Lutz Meyer-Goßner 2001 S. 63, 68 ff.; Schlothauer StV 2003, 481 ff.) eine vollständige Urteilsaufhebung geboten oder jedenfalls angezeigt wäre.

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 556/02

    Verfahrensrüge (Sachvortrag; Verfahrensabsprachen: Zulässigkeit von Vorgesprächen

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob sich eine derartige Entscheidung auf die Aufhebung der von dem Verfahrensfehler unmittelbar betroffenen Gesamtstrafe zu beschränken oder zur Eröffnung effektiver Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten in der neuen Hauptverhandlung weiterzugehen hätte (vgl. BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren - Vereinbarung 13), ob etwa gar zur Eröffnung anderweitiger Verteidigungsmöglichkeiten nach fehlgeschlagener Absprache - auf welche der Verteidiger freilich selbst nicht gedrungen hat - bis hin zur Hinterfragung der Verwertbarkeit des nach der ursprünglich gefundenen, dann fehlgeschlagenen Verständigung abgelegten Geständnisses (vgl. Kuckein in Festschrift für Lutz Meyer-Goßner 2001 S. 63, 68 ff.; Schlothauer StV 2003, 481 ff.) eine vollständige Urteilsaufhebung geboten oder jedenfalls angezeigt wäre.
  • BGH, 19.03.1997 - 2 StR 80/97

    Auswirkungen der Verzögerung des Verfahrens durch das Landgericht sowie die

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Die Bedeutung dieser Norm gebietet dem Revisionsgericht bei dieser besonderen Sachlage, eine Entscheidung zu finden, durch die bei möglichst optimaler Wahrung der für den Angeklagten streitenden Fairneßgrundsätze eine weitergehende Verfahrensverzögerung vermieden wird (vgl. zur Durchentscheidung BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; BGH wistra 1999, 261; 2001, 57).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Dieser Sonderfall wird dadurch begründet, daß die Verletzung der Grundsätze der Fairneß in einem Verfahren geschehen ist, in dem es zuvor schon zu gravierenden, von der Justiz zu verantwortenden Verfahrensverzögerungen gekommen war; hierauf hatte das Landgericht auch - für sich vollkommen angemessen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16) - durch eine bezifferte Verminderung der Einzelstrafen (mit dargelegter Auswirkung auf die Gesamtstrafe) nach präziser Feststellung der Verzögerung (UA S. 6 ff.) reagiert.
  • BGH, 22.04.1999 - 5 StR 737/98

    Gesamtfreiheitsstrafe; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Die Bedeutung dieser Norm gebietet dem Revisionsgericht bei dieser besonderen Sachlage, eine Entscheidung zu finden, durch die bei möglichst optimaler Wahrung der für den Angeklagten streitenden Fairneßgrundsätze eine weitergehende Verfahrensverzögerung vermieden wird (vgl. zur Durchentscheidung BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; BGH wistra 1999, 261; 2001, 57).
  • BGH, 16.10.2003 - 3 StR 257/03

    Deal (Urteilsgründe; Darstellung)

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Auch war das Landgericht nicht etwa verpflichtet - im Gegenteil aus Rechtsgründen gehindert -, eine sachlichrechtlich fehlerhafte nachträgliche Gesamtstrafbildung allein aufgrund der insoweit irrtümlichen Zusage vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003 - 3 StR 257/03).
  • BGH, 19.02.2004 - 4 StR 371/03

    Unzulässigkeit verfahrensbeendender Absprachen bei Anregung eines tatfremden oder

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Das Landgericht setzte sich damit nämlich - was die Revision prinzipiell zutreffend sieht - in nicht nachzuvollziehender Weise in Widerspruch zu seinen eigenen im Rahmen der Verständigung gefundenen und bekanntgegebenen Rechtsfolgenbewertungen (vgl. BGH NJW 2004, 1396, 1397 f., zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Weider NStZ 2002, 174, 176).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 382/00

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei unterlassener Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 09.06.2004 - 5 StR 181/04
    Die Bedeutung dieser Norm gebietet dem Revisionsgericht bei dieser besonderen Sachlage, eine Entscheidung zu finden, durch die bei möglichst optimaler Wahrung der für den Angeklagten streitenden Fairneßgrundsätze eine weitergehende Verfahrensverzögerung vermieden wird (vgl. zur Durchentscheidung BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; BGH wistra 1999, 261; 2001, 57).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Das Gericht darf über BGHSt 43, 195 (Leitsatz 2) hinaus nicht nur wegen neuer Erkenntnisse von seiner Zusage abweichen, sondern - nach entsprechendem Hinweis - auch dann, wenn schon bei der Urteilsabsprache vorhandene relevante tatsächliche oder rechtliche Aspekte übersehen wurden (vgl. BGH NStZ 2004, 493; 2005, 115).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 358/23
    Eine abschließende Sachentscheidung ist geboten, weil jede weitere Verzögerung, die die Dauer des - zumal gegen einen zum Tatzeitpunkt jugendlichen Täter gerichteten - Strafverfahrens zusätzlich erhöhen würde, unvertretbar wäre (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 1996 - 2 StR 119/96, BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 8 mwN; vom 19. März 1997 - 2 StR 80/97, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 10; vom 9. Juni 2004 - 5 StR 181/04, BGHR StPO vor § 1/faires Verfahren Vereinbarung 19).
  • BGH, 07.03.2006 - 5 StR 547/05

    Herabsetzung des Strafausspruchs im Beschlusswege (Teilerfolg; angemessene

    Da es bereits zu einer von der Justiz zu verantwortenden Zeitverzögerung gekommen ist, kann hierdurch eine weitergehende Verfahrensverzögerung vermieden werden (vgl. Senat in wistra 2002, 464, 465; NStZ 2005, 115, 116 und NStZ 2006, 44, 45).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Ankündigungen oder Zusagen eines unvertretbar hohen oder unvertretbar niedrigen Strafmaßes sind unzulässig (vgl. BGH NStZ 2005, 115, 116).
  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

    a) Die Entscheidung des Revisionsgerichts über die Kompensation ist umso mehr dann veranlaßt, wenn eine Zurückverweisung der Strafsache an das Tatgericht das Verfahren - wie hier - weiter und in einer für den Angeklagten unzumutbaren Weise verzögern und damit die rechtswidrige Beeinträchtigung verlängert und vertieft würde (vgl. BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O.; NStZ 2006, 44, 45; 2005, 115; NStZ-RR 2005, 320, 321; NStZ 1997, 29).
  • BGH, 06.06.2006 - 2 StR 2/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung in der Revisionsinstanz (Herabsetzung

    Er kann die danach gebotene Herabsetzung der verwirkten Strafen entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 354 Abs. 1a Satz 2 StPO selbst vornehmen (vgl. BGH, Urt. vom 30. Juni 2005 - 3 StR 122/05; zur Würdigung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen vor Verkündung des tatrichterlichen Urteils vgl. BGH NStZ 2006, 44, 45; NStZ 2005, 115, 116; NJW 2005, 1813).
  • BGH, 15.05.2013 - 1 StR 166/13

    Verständigung (Einbeziehung von Vorverurteilungen in den Strafvorschlag)

    Eine ohne jede weitere Begründung unterlassene Einbeziehung dieser Vorverurteilung in die Gesamtstrafbildung würde zu einem Fairnessverstoß führen, weil sich das Gericht dadurch in Widerspruch zu seinen eigenen und den im Rahmen der Verständigung gefundenen Rechtsfolgenbewertungen setzen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 5 StR 181/04, NStZ 2005, 115 f.).
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