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   BGH, 29.09.2004 - 2 StR 149/04   

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https://dejure.org/2004,6323
BGH, 29.09.2004 - 2 StR 149/04 (https://dejure.org/2004,6323)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2004 - 2 StR 149/04 (https://dejure.org/2004,6323)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04 (https://dejure.org/2004,6323)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Erörterung der Frage "Lebst du noch" nach einem Messerattentat im Sinne einer Drohung oder als bloßer Ausdruck des Erstaunens; Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendetem Versuch eines Tötungsdeliktes

  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24
    Freiwilligkeit bei sittlich nicht billigenswertem Motiv

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 150
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.2001 - 3 StR 535/00

    Rücktritt vom Versuch einer Straftat; Beendeter und unbeendeter Versuch

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 2 StR 149/04
    Der Tatrichter durfte daher einen unbeendeten Versuch annehmen (vgl. auch BGH, Beschluß vom 21. März 2001 - 3 StR 535/00).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 2 StR 149/04
    Das Abstandnehmen erweist sich hier als das Ergebnis einer nüchternen Abwägung, bei der der Angeklagte Herr seiner Entschlüsse blieb (vgl. hierzu BGHSt 35, 184 ff.).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 270/89

    Annahme eines unbeendeten Versuchs bei korrigierter Vorstellung des Täters von

    Auszug aus BGH, 29.09.2004 - 2 StR 149/04
    Selbst wenn er nach seiner letzten Ausführungshandlung zunächst den Eintritt des angestrebten Erfolgs für möglich gehalten, aber unmittelbar darauf diesen Irrtum erkannt hätte, so erlangt die an der wahrgenommenen Wirklichkeit korrigierte Vorstellung für den "Rücktrittshorizont" maßgebliche Bedeutung mit der Folge, daß der Angeklagte, dessen Handlungsmöglichkeiten unverändert fortbestanden, durch Abstandnehmen von weiteren Ausführungshandlungen mit strafbefreiender Wirkung zurücktreten konnte (vgl. u.a. BGHSt 36, 224 ff.).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 158/14

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch: Definition, Korrektur des

    So liegt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in dem Fall, dass das Opfer noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 StR 525/00; vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 231/01: das Opfer verfolgte den Täter "über eine längere Strecke"; Urteil vom 11. November 2004 - 4 StR 349/04, NStZ 2005, 331 f.: das Opfer lief die Treppe von der Empore zum Eingangsbereich der Diskothek hinunter; s. weiter BGH, Urteile vom 19. Juli 1989 - 2 StR 270/89, BGHSt 36, 224, vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, NStZ 2005, 150, 151, und vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 f.).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Denn die Freiwilligkeit des Rücktritts wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Angeklagte nicht aus einem sittlich billigenswerten Motiv von weiteren Angriffen auf sein Opfer absieht, sondern nur deshalb, weil er sein weiteres Opfer, nicht entkommen lassen will (vgl. Senat, Urteil vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, NStZ 2005, 150, 151).
  • BGH, 24.11.2011 - 4 StR 331/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Verhängung von Jugendstrafe

    Bleibt die zu Ungunsten des Angeklagten eingelegte Revision der Staatsanwaltschaft erfolglos, hat der Nebenkläger seine im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen selbst zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, bei Becker, NStZ-RR 2006, 65, 67; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 90).
  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 232/16

    Keine Kostenerstattung für Revision des Nebenklägers bei Zurücknahme der

    Vielmehr trägt in diesen Fällen der Nebenkläger seine notwendigen Auslagen selbst (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 2004 - 2 StR 149/04, juris Rn. 19; vom 24. November 2011 - 4 StR 331/11, juris Rn. 11; KK/Gieg, StPO, 7. Aufl., § 473 Rn. 11; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 473 Rn. 90).
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