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   BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04   

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https://dejure.org/2004,4618
BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04 (https://dejure.org/2004,4618)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - 4 StR 120/04 (https://dejure.org/2004,4618)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04 (https://dejure.org/2004,4618)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Auseinandersetzung des Tatrichters mit Abweichungen eines schriftlichen Gutachtens zur Glaubwürdigkeit des Opfers eines Sexualdeliktes mit den mündlichen Aussagen des Gutachters in der Verhandlung; Glaubwürdigkeitsbeurteilung eines 14-jährigen Opfers eines ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem Sachverständigengutachten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 161
  • StV 2004, 522
  • StV 2004, 580
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
    Eine revisionsrechtliche Überprüfung, ob das in der Hauptverhandlung erstattete Gutachten die Glaubwürdigkeit der Zeugin den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechend (vgl. hierzu BGHSt 45, 164 ff.) beurteilt hat, ist daher nicht möglich.
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
    Auch das wäre vom Landgericht näher zu erörtern gewesen (vgl. BGHSt 44, 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14).
  • BGH, 18.06.1997 - 2 StR 140/97

    Gesamtwürdigung von Indizien bei divergierenden Aussagen bei Sexualdelikten -

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
    Auch das wäre vom Landgericht näher zu erörtern gewesen (vgl. BGHSt 44, 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14).
  • BGH, 02.05.1989 - 1 StR 213/89

    Nachholung einer unter Verletzung des § 55 Strafgesetzbuch (StGB) unterbliebenen

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
    Zu der vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift angesprochenen Frage der nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Demmin - Zweigstelle Malchin - vom 18. September 2001 verweist der Senat auf Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 55 Rdn. 6 und 20 sowie auf die in NStZ 1993, 235, 1997, 73 (bei Kusch) und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1, 2 abgedruckten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 21.08.2001 - 5 StR 291/01

    Pflichtverteidigerwechsel in der Revision; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
    Zu der vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift angesprochenen Frage der nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Demmin - Zweigstelle Malchin - vom 18. September 2001 verweist der Senat auf Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 55 Rdn. 6 und 20 sowie auf die in NStZ 1993, 235, 1997, 73 (bei Kusch) und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1, 2 abgedruckten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
    Auch das wäre vom Landgericht näher zu erörtern gewesen (vgl. BGHSt 44, 256, 257; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1, 14).
  • BGH, 29.12.1989 - 4 StR 630/89

    Gegensätzliche Beurteilung des Vorliegens einer endogenen Psychose schizophrenen

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
    Die Widersprüche müssen eine Erklärung und Lösung finden, die Zweifel an der Richtigkeit des angenommenen Ergebnisses beseitigt (BGH NStZ 1990, 244, 245; vgl. auch Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 31).
  • BGH, 12.01.1993 - 5 StR 606/92

    Möglichkeit der strafmildernden Berücksichtigung einer langen Verfahrensdauer -

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 4 StR 120/04
    Zu der vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift angesprochenen Frage der nachträglichen Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Demmin - Zweigstelle Malchin - vom 18. September 2001 verweist der Senat auf Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 55 Rdn. 6 und 20 sowie auf die in NStZ 1993, 235, 1997, 73 (bei Kusch) und BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Erledigung 1, 2 abgedruckten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs.
  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Wenn sich schriftliches und mündliches Gutachten eines Sachverständigen widersprechen - was die Revision behauptet -, drängt sich grundsätzlich die Notwendigkeit der Erörterung im Urteil auf (BGH, NStZ 2005, 161; Pelz, NStZ 1993, 361, 364 mit weiteren Nachweisen).

    Grundsätzlich ist für den Nachweis eines Erörterungsmangels wegen Widersprüchlichkeit von Sachverständigengutachten im Sinne von § 261 StPO erforderlich, dass sich der Widerspruch aus dem Urteil selbst ergibt und in den Urteilsgründen nicht ausgeräumt wird (vgl. BGH, NStZ 2005, 161; BGH, NStZ 1992, 506 [Zeugenaussagen]; Pelz, NStZ 1993, 361, 364).

  • BGH, 03.06.2015 - 5 StR 55/15

    Rechtsfehlerhafte tatrichterliche Beweiswürdigung (Umfang der

    Die Urteilsgründe lassen darüber hinaus nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit erkennen, inwieweit und aus welchen Gründen der gerichtliche Sachverständige in seinem mündlich erstatteten Gutachten von seinem vorläufigen schriftlichen Gutachten abgewichen und offenbar zu einer geänderten Einschätzung des Brandverlaufs gelangt ist (vgl. zu den Darlegungsanforderungen bei Widerspruch zwischen vorbereitendem schriftlichen und mündlichen Sachverständigengutachten BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 StR 328/11).
  • BGH, 05.02.2020 - 5 StR 390/19

    Beweiswürdigung (Widerspruch zwischen schriftlichem und mündlichem

    a) Sind nach den Urteilsgründen zwischen schriftlichem (vorbereitendem) und in der Hauptverhandlung mündlich erstattetem Sachverständigengutachten in entscheidenden Punkten Widersprüche aufgetreten, so muss sich das Gericht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hiermit im Einzelnen auseinandersetzen; es hat dann nachvollziehbar darzulegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere (im vorbereitenden Gutachten) für unzutreffend erachtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244, 245; vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161, 162; LRStPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 90; KKStPO/Ott, 8. Aufl., § 261 Rn. 114, jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - 2 StR 458/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Das Gericht muss sich mit diesem Widerspruch auseinandersetzen und in den Urteilsgründen nachvollziehbar darlegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere für unzutreffend erachtet (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 1989 - 4 StR 630/89, NStZ 1990, 244, 245; Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161).
  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 526/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Auseinandersetzung mit Sachverständigengutachten

    Widerspricht jedoch das mündlich erstattete Gutachten dem vorbereitenden - schriftlichen - Gutachten in entscheidenden Punkten, so muss sich das Gericht mit diesen Widersprüchen auseinandersetzen und nachvollziehbar darlegen, warum es das eine Ergebnis für zutreffend, das andere für unzutreffend erachtet (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 4 StR 120/04, NStZ 2005, 161; weiter differenzierend: BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98 f.).
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