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   BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04   

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https://dejure.org/2004,4171
BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04 (https://dejure.org/2004,4171)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.2004 - 1St RR 129/04 (https://dejure.org/2004,4171)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 2004 - 1St RR 129/04 (https://dejure.org/2004,4171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    StGB § 263; ; BAföG § 58 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 21 Abs. 1 Satz 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    BAföG-Erschleichung ist als Betrug strafbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrugsstrafbarkeit bei falschen Vermögensangaben zum Leistungsbezug nach Bundesausbildungsförderungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; Ordnungswidriges Handeln im Sinne von § 58 Absatz 1 Nummer 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG); Kennzeichen für die Spezialität eines Bußgeldtatbestandes gegenüber einem Straftatbestand; ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    BAföG-Fall

    § 263 StGB; § 58 Abs. 1 BAföG; § 21 Abs. 1 OWiG
    Betrug; Ordnungswidrigkeit; Konkurrenzen; Spezialität

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Falsche Angaben in Anträgen zur Ausbildungsförderung

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 309
  • NStZ 2005, 172
  • StV 2005, 136 (Ls.)
  • BayObLGSt 2004, 149
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 05.04.1990 - RReg. 2 St 299/89
    Auszug aus BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04
    Kennzeichen für die Spezialität eines Bußgeldtatbestandes gegenüber einem Straftatbestand ist, dass bei wesentlicher Identität der beiden Normen in ihrem Grundtatbestand die Bußgeldnorm sich durch ein zusätzliches Merkmal unterscheidet, welches das tatbestandlich vertypte Unrecht gegenüber der Strafnorm in einem milderen Licht erscheinen lässt (BayObLG NStZ 1990, 440/441; KK/Bohnert OWiG 2. Aufl. § 21 Rn. 7; Göhler OWiG 13. Aufl. § 21 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2001 - 2 Ss (26) 298/01

    Schafherde; Unbefugte Weiden; Fremde Äcker; Diebstahl; Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04
    Zwar ist die Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch (ausnahmsweise und nur insoweit) als unwirksam anzusehen, wenn nach den Feststellungen zum nicht angefochtenen Schuldspruch eine Straftat überhaupt nicht vorliegt, die fraglichen Taten vielmehr nur als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können (vgl. BayObLG NJW 1954, 611; OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 47; KK/Ruß StPO 5. Aufl. § 318 Rn. 7 a; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 318 Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04
    Hat das Berufungsgericht - wie hier - aufgrund einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung (§ 318 StPO) entschieden und wird diese Entscheidung mit der Revision angegriffen, hat das Revisionsgericht unabhängig von einer entsprechenden Verfahrensrüge und ohne Rücksicht auf eine Beschwer des Revisionsführers von Amts wegen zu prüfen, ob das Berufungsgericht die Beschränkung zu Recht für wirksam erachtet hat (BGHSt 27, 70/72; KK/Ruß StPO 5. Aufl. § 318 Rn. 11 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

    Auszug aus BayObLG, 23.11.2004 - 1St RR 129/04
    Ein Zugriff auf den sonach rechtskräftigen Schuldspruch ist dem Revisionsgericht deshalb versagt (BayObLGSt 1998, 91/92).
  • OLG Dresden, 25.04.2014 - 2 OLG 24 Ss 778/13

    Gewerbsmäßigkeit; Regelbeispiel; Arbeitslosengeld

    Da sich die Angeklagte objektiv durch wiederkehrende Tathandlungen unter Berufung auf das Scheinarbeitsverhältnis (Beantragung von Krankengeld [verjährt], Arbeitslosengeld [verjährt], Arbeitslosenhilfe in Höhe von 8.185,50 EUR) eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer in einigem Umfang verschafft hat und auch von vornherein verschaffen wollte, könnte das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit durchaus erfüllt sein (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl., vor § 52 Rdnr. 62 m.w.N.; Rau/Zschieschack, StV 2004, 669 [672]; Vogel, Anm. zu BayObLG, Beschluss vom 23. November 2004 - 1 StRR 129/04 -, JZ 2005, 308, [310]).
  • KG, 07.03.2011 - 1 Ss 423/10

    Betrug: Mildernde Strafzumessungskriterien bei missbräuchlicher Inanspruchnahme

    Da sich die Angeklagte durch wiederkehrende Tathandlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer in einigem Umfang verschafft hat und auch von vornherein verschaffen wollte, ist das Merkmal der Gewerbsmäßigkeit erfüllt (vgl. Fischer, StGB 58. Aufl., § 263 Rdn. 210; vor § 52 Rdn. 62 mit weit. Nachw.; Rau/Zschieschack, StV 2004, 669 (672); Vogel, Anm. zu BayObLG, Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, S. 306, 310).

    Schwere Fälle des Betruges werden gerade nicht schematisch durch hohe Schadenssummen bestimmt (vgl. BGH wistra 2001, 339 ff.; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672 f.); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, 306, 311), sondern können durch strafmildernde Umstände in ihrer Gesamtschau entkräftet werden, so daß die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheinen kann.

    21 Bei dieser im Jahre 2005 von 7% aller BAföG Empfänger begangenen Betrugsart (vgl. zu den kriminologischen und verwaltungstechnischen Hintergründen BT-Drs. 15/5807) sind in diesem Zusammenhang als typisch auftretende mildernde Strafzumessungskriterien die beruflichen Folgenachteile einer strafrechtlichen Verurteilung, die begonnene Schadenswiedergutmachung, die meist fehlende strafrechtliche Vorbelastung der Angeklagten und die sich aus der Natur der Ausbildungsförderung ergebenen Eigenheiten allgemein anerkannt (vgl. OLG Hamm, NJW 2005, 2869; König, JA 2004, 497 Fußnote 5; Rau/ Zschieschack, StV 2004, 669 (672); Vogel, Anm. zu BayObLG Beschluß vom 23. November 2004 - 1 St RR 129/04 -, JZ 2005, S. 306, 311).

  • OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ss 85/05

    betrug; BaFöG-Leistungen; Verschweigen von Vermögen; Rückzahlungsanspruch

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (NStZ 2005, 172 ff.) an, wonach § 263 StGB nicht durch § 58 Abs. 1 Nr. 1 BAföG verdrängt wird.
  • OLG Nürnberg, 19.12.2006 - 2 St OLG Ss 180/06

    Ahndung eines langfristig angelegten, systematischen Missbrauchs des staatlichen

    Ziel dieses Systems ist es aber gerade, dass die Sozialleistungen nur all denen gleichmäßig zugute kommen, die auch im Sinne des Gesetzes bedürftig sind (BayObLG NStZ 2005, 172, 174).
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