Rechtsprechung
   BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3165
BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04 (https://dejure.org/2004,3165)
BGH, Entscheidung vom 09.11.2004 - 5 StR 380/04 (https://dejure.org/2004,3165)
BGH, Entscheidung vom 09. November 2004 - 5 StR 380/04 (https://dejure.org/2004,3165)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3165) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. d EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 338 Nr. 3 StPO; § 26a StPO; § 24 Abs. 2 StPO
    Zu unrecht abgelehntes Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit nach länger zurückliegenden Auseinandersetzungen über die (überschrittenen) Grenzen des Fragerechts des Verteidigers (absoluter Revisionsgrund; gesetzlicher Richter; unzulässiges, mutwilliges ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Verwerfungsbeschlusses; Unrechtmäßige Zurückweisung eines Befangenheitsantrages; Gefahr einer vorzeitigen Festlegung des Beweisergebnisses zum Nachteil des Angeklagten; Vertrauen des Angeklagten in die Unvoreingenommenheit abgelehnter Richter; Unsachliche ...

  • Judicialis

    StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 26a; ; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24
    Befangenheit aufgrund Kritik des Gerichts am Verteidiger

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 218
  • StV 2005, 72
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92

    Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04
    Zwar begründen erst im Verfahren entstandene Spannungen zwischen Richtern und Verteidigern in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8; BGH NJW 1998, 2458, 2459 - in BGHSt 44, 26 ff. nicht abgedruckt).

    Namentlich vor dem Hintergrund, daß solches weitgehend unterblieben war, ist die - zudem noch nach einer gewissen "Abkühlungsphase" erfolgte - mit ungewöhnlich scharfer Negativwertung überzogen formulierte Kritik des Gerichts auch aus der Sicht eines besonnenen Angeklagten als unsachliche Beanstandung der Berufsausübung der Verteidiger zu verstehen, die besorgen läßt, das Gericht werde auch künftiges Verteidigerhandeln und Verteidigungsvorbringen nicht in der erforderlichen abwägenden Distanziertheit zur Kenntnis nehmen (vgl. BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8).

  • BGH, 03.03.1999 - 5 StR 566/98

    Unerlaubter Bandenhandel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04
    Dies wäre nur dann statthaft gewesen, wenn der Begründung des Gesuchs von vornherein die Eignung zur Ablehnung gefehlt hätte (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 9; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).

    c) Der Senat weist erneut darauf hin, daß eine Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO auf Befangenheitsanträge mit sachlichem Gehalt das Revisionsgericht wegen der - infolge fehlender dienstlicher Erklärungen - eingeschränkten Tatsachengrundlage dazu nötigen kann, den im Befangenheitsgesuch anwaltlich als richtig versicherten Vortrag der Revisionsentscheidung zugrunde zulegen (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter;

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04
    Zwar begründen erst im Verfahren entstandene Spannungen zwischen Richtern und Verteidigern in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGHR StPO § 24 Abs. 2 Befangenheit 8; BGH NJW 1998, 2458, 2459 - in BGHSt 44, 26 ff. nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02

    Strafausspruch des Urteils gegen Manfred Schmider im "FlowTex"-Verfahren

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04
    a) Die Erwägungen des Landgerichts, mit denen es das auf die Bescheidung des vorangegangenen Ablehnungsantrags gestützte neue Ablehnungsgesuch als unzulässig erachtet hat, begegnen durchgreifenden Bedenken (vgl. BGHSt 48, 4, 8).
  • BGH, 05.11.2003 - 1 StR 368/03

    Sachleitungsbefugnis des Vorsitzenden (geordnete Zeugenbefragung; sachfremdes

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04
    Der Vorsitzende hätte in Ausübung der Verhandlungsleitung unzulässige, ungeeignete und nicht zur Sache gehörende Fragen zurückweisen müssen, um der Achtung der menschlichen Würde der Zeugin sowie dem Rechtsstaatsprinzip zu genügen (BGHSt 48, 372).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00

    Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04
    Dies wäre nur dann statthaft gewesen, wenn der Begründung des Gesuchs von vornherein die Eignung zur Ablehnung gefehlt hätte (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 9; BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1).
  • BVerfG, 09.07.2004 - 2 BvR 836/04
    Auszug aus BGH, 09.11.2004 - 5 StR 380/04
    Zudem kann in solchen Fällen die Gefahr bestehen, daß ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter entzogen wird (vgl. BVerfG - Kammer -, Beschl. vom 9. Juli 2004 - 2 BvR 836/04).
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übermittelten Schriftsatzes

    bb) Von dieser Rechtsprechung ist der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes mit seinem Beschluss vom 9. November 2004 (5 StR 380/04) nicht abgewichen.

    Bei Papiermangel liege zwar - anders als in den Fällen des Papierstaus - keine technische Störung der Empfangsgeräte, wohl aber eine andere Verzögerung bei der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangter fristwahrender Schriftsätze vor, deren Ursache allein in der Sphäre des Gerichts zu finden sei (Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 2. September 2004 - 5 StR 380/04 - S. 2 ff. unter Hinweis auf BVerfG NJW 1986, 244 = BVerfGE 69, 381, 385 f.; vgl. ferner Maul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. § 43 Rdn. 19; Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. Vor § 42 Rdn. 18; Pfeiffer, StPO 5. Aufl. § 43 Rdn. 2).

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    aa) Nach der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625 und 638/01 - (vgl. auch schon BVerfG (Kammer) StraFo 2005, 109; BGH NStZ 2005, 218, 219) darf die Anwendung von § 26a StPO nicht dazu führen, dass der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten beurteilt und damit "Richter in eigener Sache" wird.

    Das Fehlen einer Stellungnahme beim Vorgehen gemäß § 26a StPO kann bereits nach bisheriger Rechtsprechung der Revision nach § 338 Nr. 3 StPO zum Erfolg verhelfen, wenn es deshalb an einer Grundlage für die sachliche Überprüfung des Ablehnungsgesuchs mangelte (vgl. BGHSt 23, 200, 202 f.) oder das im Befangenheitsgesuch enthaltene tatsächliche Vorbringen der Revisionsentscheidung ohne weiteres zugrunde zu legen war (BGHR StPO § 338 Nr. 3 Revisibilität 1; BGH NStZ 2005, 218, 219).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Äußerungen in früheren Urteilen nach der Sachlage unnötige und sachlich unbegründete Werturteile über einen der jetzigen Angeklagten enthalten (BGHR StPO § 338 Nr. 3 Strafkammer 1, insoweit in BGHSt 43, 96 nicht abgedruckt) oder wenn ein Richter sich bei einer Vorentscheidung in sonst unsachlicher Weise zum Nachteil des Angeklagten geäußert hat (vgl. BGH StV 2002, 116; NStZ 2005, 218).

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Erst im Verfahren entstandene Spannungen zwischen Gericht und Verteidigern begründen jedoch in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit (vgl. BGH NStZ 2005, 218 m. N.).
  • BayObLG, 09.04.2020 - 205 StRR 1779/19

    Richter müssen Vorgänge in Der Hauptverhandlung regungslos verfolgen

    Dabei können auch Spannungen zwischen dem Gericht und den Verteidigern eine Rolle spielen, wobei solche aber in aller Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie erst im Lauf des Verfahrens entstanden sind (vgl. BGH NStZ 2005, 218, Rn. 8 bei juris).

    Relativiert werden kann eine Beeinträchtigung des Sachlichkeitsgebots umgekehrt dann, wenn sie sich als besonders spontane Reaktion des Richters darstellt (vgl. z.B. BGH NStZ 2009, 581, Rn. 18 bei juris und NStZ 2012, 570, Rn. 22 bei juris; verneint wurde eine Spontanreaktion durch BGH NStZ 2005, 218, Rn. 8 bei juris).

  • BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02

    Unbegründetes Befangenheitsgesuch gegen Richter des BGH (Vorbefassung mit einer

    Der vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene Beschluss des Senats enthält auch keine unsachlichen Äußerungen zum Nachteil des Angeklagten (vgl. hierzu BGH NStZ 2005, 218).
  • BGH, 08.06.2005 - 2 StR 118/05

    Befangenheitsantrag (Stellung in der Hauptverhandlung; unangemessene Reaktion

    Zwar begründen bloße Verfahrensverstöße oder unzutreffende Rechtsansichten in der Regel nicht die Besorgnis der Befangenheit; auch nicht erst im Verfahren entstandene Spannungen zwischen Richtern und Verteidigern (BGH NJW 1998, 2458, 2459 - in BGHSt 44, 26 ff. nicht abgedruckt; BGH, Beschluß vom 9. November 2004 - 5 StR 380/04).
  • KG, 06.04.2005 - 1 Ss 90/05

    Richter zum Angeklagten: "Sie waren es" - Besorgnis der Befangenheit

    Wenn dies erfolgte weil - wie hier - der Richter zu Unrecht von der Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuchs ausging, kann die so eingeschränkte Tatsachengrundlage dazu nötigen, den Vortrag des Befangenheitsgesuchs der Revisionsentscheidung zugrunde zu legen (vgl. BGH Beschluß vom 9. November 2004 - 5 StR 380/04 - = NStZ 2005, 218).
  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04
    Der Senat weist - auch wenn die Rüge einer Verletzung des § 338 Nr. 3 StPO hier unzulässig ist - erneut darauf hin, daß eine Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO auf Befangenheitsanträge mit sachlichem Gehalt das Revisionsgericht wegen der - infolge fehlender dienstlicher Erklärungen - eingeschränkten Tatsachengrundlage dazu nötigen kann, den im Befangenheitsgesuch anwaltlich als richtig versicherten Vortrag der Revisionsentscheidung zugrunde zu legen (vgl. BGH StV 2005, 72, 73 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht