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Rechtsprechung
   BGH, 17.06.2004 - 1 StR 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5545
BGH, 17.06.2004 - 1 StR 24/04 (https://dejure.org/2004,5545)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2004 - 1 StR 24/04 (https://dejure.org/2004,5545)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2004 - 1 StR 24/04 (https://dejure.org/2004,5545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 StGB; § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f Abs. 3 StGB
    Anordnung von Wertersatzverfall (Darlegung der Ermessensentscheidung bei möglicher Entreicherung); ausdrückliche Anrechnung der Bewährungsauflage im Tenor

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Ausübung des Ermessens hinsichtlich eines Wegfalls der Bereicherung aus Betäubungsmittelgeschäften - Aufnahme der Anrechnung von erbrachten Leistungen auf die Vollstreckungsdauer in die Urteilsformel

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 56f Abs. 3; ; StGB § 73c Abs. 1 Satz 2 Alt. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 58 Abs. 2 § 56f Abs. 3
    Anrechnung von im einbezogenen Urteil erbrachten Bewährungsleistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 232
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 1 StR 24/04
    Die förmliche Anrechnung des Betrages auf die verhängte Freiheitsstrafe war demnach geboten (§ 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 StGB; vgl. BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3).

    Die Entscheidung muß grundsätzlich bei solcher Sachlage erkennen lassen, in welchem Umfang die erbrachten Leistungen auf die Vollstreckungsdauer angerechnet werden; diese Anrechnung ist in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 36, 378, 383 f.).

  • BGH, 13.11.2002 - 2 StR 422/02

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung einer nicht erstatteten vom Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 1 StR 24/04
    Eingedenk dieses Umstandes und im Blick auf das Verhältnis der Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten zu der Höhe der erbrachten Bewährungsleistung von 383, 47 EUR schließt der Senat hier aus, daß die förmliche Anrechnung zu einem dem Angeklagten günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. zu einem ähnlichen Fall BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 2 StR 422/02).
  • BGH, 02.02.1994 - 3 StR 615/93

    Erfüllung - Bewährungsauflagen - Einbeziehung - Entscheidung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 17.06.2004 - 1 StR 24/04
    Die förmliche Anrechnung des Betrages auf die verhängte Freiheitsstrafe war demnach geboten (§ 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 StGB; vgl. BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3).
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 223/15

    Fehlende Feststellung des Wirkstoffgehalts und der Wirkstoffmenge bei

    Die Entscheidung BGH NStZ 2005, 232 steht nicht entgegen.
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 416/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; verfehlter

    Eine solche Anrechnung hat im Urteil zu erfolgen (BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 2, 3, 4).
  • BGH, 24.05.2011 - 4 StR 198/11

    Voraussetzungen an den Wertersatzverfall und Erörterungsmangel hinsichtlich einer

    Für den Fall, dass sich der Angeklagte in der erneuten tatrichterlichen Hauptverhandlung nicht zum Verbleib des Erlösten äußern oder dieser sonst unklar bleiben sollte, verweist der Senat auf die Ausführungen des 1. Strafsenats in seinem Beschluss vom 17. Juni 2004 (1 StR 24/04, NStZ 2005, 232).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2004 - 1 StR 538/03   

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https://dejure.org/2004,4913
BGH, 22.01.2004 - 1 StR 538/03 (https://dejure.org/2004,4913)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2004 - 1 StR 538/03 (https://dejure.org/2004,4913)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 1 StR 538/03 (https://dejure.org/2004,4913)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB
    Tat im Rechtssinne beim Betäubungsmittelhandel (Handeltreiben; Umtausch einer wirkungslosen Substanz)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwei Auslandsfahrten zur Abwicklung eines einzigen auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Geschäfts als eine Tat im Rechtssinne; Fehlende unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln bei einer Fahrt zum Umtausch einer erhaltenen, wirkungslosen Substanz Rauschgifts

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 232
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Auszug aus BGH, 22.01.2004 - 1 StR 538/03
    Der Angeklagte hatte kein weiteres Kilogramm Rauschgift bestellt, sondern tauschte lediglich die einmal erhaltene, wirkungslose Substanz um (vgl. BGHSt 43, 252, 259 m.w.N.).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 380/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zeitnaher Umtausch nicht als

    Die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware sind auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (BGH, Beschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, NStZ-RR 2010, 24; vom 30. Juni 2010 - 2 StR 588/09, NStZ-RR 2010, 353 und vom 22. Januar 2004 - 1 StR 538/03, NStZ 2005, 232; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 48).

    Die unterschiedlichen Begehungsformen der beiden tateinheitlichen Einfuhren, einmal als Anstiftung, einmal täterschaftlich, sind dabei im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen, um den Unrechts- und Schuldgehalt der Gesamttat abzubilden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2004 - 1 StR 538/03, NStZ 2005, 232 für versuchte und vollendete Einfuhr).

  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Umtausch von Betäubungsmitteln;

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die zunächst gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (BGH NStZ 2005, 232 und 1994, 135 m. w. N.; vgl. auch BGHSt 43, 252, 259).
  • BGH, 23.09.2009 - 2 StR 325/09

    Übersehene Bewertungseinheit (Tateinheit) beim Betäubungsmittelhandel

    Die Verurteilung in den Fällen 2 bis 7 muss entfallen, weil es sich bei den Umtauschlieferungen um unselbständige Teilakte der einheitlichen Tat 1 handelte (vgl. BGH NStZ 2005, 232; Weber BtMG 3. Aufl. § 29 Rn. 391 m.w.N.).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09

    Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung (Orientierung am

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschl. vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 259; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 1 StR 538/03, NStZ 2005, 232, vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06, StV 2007, 83, vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, NStZ-RR 2010, 24, und vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09, NStZ-RR 2010, 26).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2004 - 3 StR 189/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8643
BGH, 13.07.2004 - 3 StR 189/04 (https://dejure.org/2004,8643)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2004 - 3 StR 189/04 (https://dejure.org/2004,8643)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 3 StR 189/04 (https://dejure.org/2004,8643)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 232
  • NZV 2005, 328
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 24.03.2003 - 1 Ss 45/03

    Betäubungsmitteltransport, Entziehung der Fahrerlaubnis, Gesamtwürdigung,

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 3 StR 189/04
    Soweit der von der Revision zitierten Entscheidung des OLG Koblenz (StV 2004, 320) das Erfordernis eines solchen Zusammenhangs entnommen werden könnte, vermochte der Senat diese Ansicht nicht zu teilen.
  • BGH, 09.07.2002 - 3 StR 165/02

    Totschlag - Gefährliche Körperverletzung - Tateinheit - Versuch - Einziehung

    Auszug aus BGH, 13.07.2004 - 3 StR 189/04
    Ein Fall nur gelegentlicher Benutzung eines Gegenstands im Zusammenhang mit der Tat (vgl. Senat BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 7), der die Einziehung nicht rechtfertigen würde, ist nicht gegeben.
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    a) Die Einziehung des zur Tatbegehung gebrauchten Kraftfahrzeugs des Angeklagten hat das Landgericht rechtlich zutreffend auf § 74 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StGB gestützt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2004 - 3 StR 189/04, NStZ 2005, 232).
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