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   BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04   

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https://dejure.org/2004,4951
BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04 (https://dejure.org/2004,4951)
BGH, Entscheidung vom 01.12.2004 - 2 StR 78/04 (https://dejure.org/2004,4951)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2004 - 2 StR 78/04 (https://dejure.org/2004,4951)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 258 StPO; § 274 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf Therapieerfolg); letztes Wort des Angeklagten; Sitzungsprotokoll (Auslegung; Beweiskraft; Freibeweis)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei weiteren Fällen; Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Gewährung des letzten Wortes des ...

  • Judicialis

    StGB § 64; ; StPO § 258 Abs. 2; ; StPO § 258 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 258 Abs. 2, Abs. 3 § 273 Abs. 1 § 274
    Protokollierung des letzten Wortes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.1991 - 3 StR 464/91

    Verletzung des Rechts zum letzten Wort als Revisionsgrund

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04
    Die Reihenfolge der Aufzählung der Verfahrensbeteiligten, die das Wort zu ihren Ausführungen erhielten, zeigt, daß der Angeklagte als letzter das Wort hatte (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 4. Dezember 1991 - 3 StR 464/91).
  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62

    Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04
    Ob der Protokollformulierung "erhielt zu den Ausführungen das Wort" eindeutig zu entnehmen ist, daß dem Angeklagten sowohl das Recht nach § 258 Abs. 3 als auch das nach Abs. 2 StPO eingeräumt wurde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 13, 53, 59; 18, 84, 86; derartige Protokollvermerke sind auslegungsfähig: vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 351/99), kann hier offenbleiben.
  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 351/99

    Beweiswirkung des Protokolls; Gewährung des letzten Wortes

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04
    Ob der Protokollformulierung "erhielt zu den Ausführungen das Wort" eindeutig zu entnehmen ist, daß dem Angeklagten sowohl das Recht nach § 258 Abs. 3 als auch das nach Abs. 2 StPO eingeräumt wurde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 13, 53, 59; 18, 84, 86; derartige Protokollvermerke sind auslegungsfähig: vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 351/99), kann hier offenbleiben.
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04
    Ob der Protokollformulierung "erhielt zu den Ausführungen das Wort" eindeutig zu entnehmen ist, daß dem Angeklagten sowohl das Recht nach § 258 Abs. 3 als auch das nach Abs. 2 StPO eingeräumt wurde (vgl. hierzu u.a. BGHSt 13, 53, 59; 18, 84, 86; derartige Protokollvermerke sind auslegungsfähig: vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 20. Juli 1999 - 1 StR 351/99), kann hier offenbleiben.
  • BGH, 12.10.1998 - 5 StR 333/98

    Gewährung des letzten Wortes für den Angeklagten - Beweis eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04
    Dem steht weder die Entscheidung BGH StV 1999, 5 entgegen, da dort dem Angeklagten neben anderen Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Ausführung gegeben wurde, noch die Entscheidung BGH, Beschluß vom 7. Mai 2002 5 - StR 499/01, da in diesem Fall der Angeklagte im Protokoll nicht als letzter aufgeführt ist.
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 01.12.2004 - 2 StR 78/04
    Soweit das Landgericht bei der Anordnung der Unterbringung nach § 64 StGB davon ausgegangen ist, daß eine Therapie nicht aussichtslos erscheint (UA S. 16), hat es einen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 91, 1) unzutreffenden Maßstab zugrundegelegt.
  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    Die gebotene Auslegung des freilich ungeschickt und nachlässig gefassten Protokolls ergibt eben noch ausreichend (vgl. BGHSt 13, 53, 59; BGH NStZ 2005, 280; BGH, Urteil vom 30. März 2004 - 5 StR 410/03), dass den Erziehungsberechtigten am vorangegangenen Sitzungstag das letzte Wort gewährt worden war, sie jedoch davon keinen Gebrauch gemacht hatten.
  • OLG Hamm, 18.04.2006 - 3 Ss 90/06

    letztes Wort; Protokoll; Beweiskraft; Wiedereintritt in Beweisaufnahme

    In dieser Reihenfolge ist der Angeklagte nämlich als letzter genannt ( vgl. BGH, NStZ 2005, 280 m.w.N.).
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