Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.01.2005

Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04   

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https://dejure.org/2004,3088
BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3088)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2004 - 1 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3088)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3088)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (BAK und psychodiagnostische Beweisanzeichen; Rechtsprechung der Strafsenate des BGH; gesteigerte Anforderungen bei schwerwiegenden Delikten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Vernehmung eines Arztes als Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts - Blutalkoholkonzentration als gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches oder vorrangiges Beweisanzeichen für das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung durch ...

  • blutalkohol PDF, S. 580

    Eintritt einer Sperrzeit i. S. d. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nach Arbeitgeberkündigung eines Berufskraftfahrers wegen Trunkenheitsfahrt

  • Judicialis

    StGB § 21; ; GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Beweiswert der BAK für die Frage der Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 329
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches oder vorrangiges Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. BGHSt 43, 66, 70; BGH NStZ 2002, 532).

    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung auch an einen berauschten Täter stellt (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999, 295, 296).

    c) Der von der Revision hilfsweise beantragten Vorlage der Sache an den Großen Senat für Strafsachen nach § 132 Abs. 2, 3 GVG bedarf es nicht, da kein Strafsenat des Bundesgerichtshofs an der Auffassung festhält, es gebe einen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Grenzwert des Blutalkoholgehalts die Steuerungsfähigkeit in aller Regel erheblich vermindert ist (vgl. BGHSt 43, 66, 76).

  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches oder vorrangiges Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. BGHSt 43, 66, 70; BGH NStZ 2002, 532).

    Dementsprechend hat der Senat auch bereits entschieden, daß in einem Fall, in dem die Blutalkoholkonzentration bis zu 3, 54 o/oo betragen haben kann, eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens kurz nach der Tat zu Recht ausgeschlossen wurde (BGH NStZ 2002, 532).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Diese Anforderungen sind um so höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (BGH NStZ 2004, 437).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Gleichermaßen hat z.B. auch der 4. Strafsenat für den Fall einer maximalen Blutalkoholkonzentration von 3, 23 o/oo den Ausschluß einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aufgrund psychodiagnostischer Beurteilungskriterien für möglich erklärt (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03).
  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Das Landgericht durfte daher - "nach eingehender Prüfung" - die Indizwirkung der gemessenen hohen Blutalkoholkonzentration als entkräftet ansehen, ohne den ihm insoweit zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13) zu überschreiten.
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Denn das festgestellte Tatbild gibt keinen Hinweis auf ein Geschehen mit komplexen Handlungsanforderungen an den Angeklagten, deren Bewältigung für eine erhaltene Schuldfähigkeit sprechen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37).
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Seither ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Rechts- oder Erfahrungssatz gibt, der es gebietet, ohne Rücksicht auf die im konkreten Fall feststellbaren psychodiagnostischen Kriterien ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration regelmäßig von zumindest "bei Begehung der Tat" erheblich verminderter Schuldfähigkeit auszugehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; vgl. weiter u.a. auch Beschluss vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 StR 481/99).

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03; BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98).

  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12 und vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97, NStZ-RR 1998, 68) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, NStZ 2005, 329; vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532 und vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02, NStZ-RR 2003, 71; BGH, Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247, 252 Rn. 22; vgl. auch BGH, Urteile vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03, NStZ 2004, 690 und vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5339
BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04 (https://dejure.org/2005,5339)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2005 - 2 StR 516/04 (https://dejure.org/2005,5339)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04 (https://dejure.org/2005,5339)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 152 a Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 152 b Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 1 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Sichverschaffen; Gebrauchmachen); Betrug; Urkundenfälschung; Konkurrenzen (Tateinheit; Tatmehrheit; Spezialität)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Betrug in 20 Fällen; Aufhebung eines Urteils nach erfolgreicher Revision des Angeklagten; Beurteilung von der Beschaffung als Vorbereitungsakt und dem Gebrauch als Ausführungsakt im ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB a.F. § 152 a; ; StGB § 152 b Abs. 1; ; StGB § 267 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Materieller Tatbegriff bezüglich des Sichverschaffens und Gebrauchens von Zahlungskarten; Verhältnis der Fälschung von Zahlungskarten zur Urkundenfälschung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 329
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1994 - 2 StR 549/94

    Geldfälschung - Verschaffen - Absetzen

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 25.08.2000 - 2 StR 314/00

    Fälschung von Zahlungskarten; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 20.06.1986 - 1 StR 264/86

    Versuch, Falschgeld in Verkehr zu bringen - Beschaffung von Falschgeld -

    Auszug aus BGH, 26.01.2005 - 2 StR 516/04
    Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 = BGH NStZ-RR 2001, 240 zu § 152 a StGB a.F. ausgeführt hat, bestimmt sich das Verhältnis zwischen den beiden tatbestandsmäßigen Handlungsformen hier ebenso wie das Verhältnis zwischen dem Sichverschaffen und dem Inverkehrbringen von Falschgeld bei der Geldfälschung (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB; hierzu: BGHSt 34, 108, 35, 21, 27; BGHR StGB § 146 Abs. 1 Konkurrenzen 4).
  • OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12

    Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den

    Danach handelt es sich - wie bei der Geldfälschung - bei dem der Fälschung oder Beschaffung nachfolgenden - auch mehrfachen - Gebrauch um ein einheitliches Fälschungsdelikt (BGHR StGB § 152a Konkurrenzen 2, 3; BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; BGHR StGB § 152b Konkurrenzen 1; BGH wistra 2013, 310).
  • BGH, 08.10.2013 - 2 StR 342/13

    Gleichzeitiges Sich-verschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten (Tateinheit;

    Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass das gleichzeitige Sichverschaffen mehrerer gefälschter Zahlungskarten in Gebrauchsabsicht und deren anschließender Gebrauch eine Tat der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion bilden (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329).

    Der neue Tatrichter wird in den Blick zu nehmen haben, dass zwar der Betrug in Tateinheit mit dem Gebrauch gefälschter Zahlungskarten mit Garantiefunktion steht (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329), dass aber die jeweiligen Einzelakte des Betruges - ggf. unter Zusammenfassung natürlicher Handlungseinheiten aufgrund engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs der Bezahlvorgänge - im Urteilstenor als tateinheitlich begangen zu kennzeichnen sind.

  • BGH, 05.12.2012 - 2 StR 117/12

    Fälschung von Zahlungskarten und Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit:

    Die Beschaffung von Falsifikaten als ein nach §§ 152a Abs. 1 Nr. 2, 152b Abs. 1 StGB strafbarer Vorbereitungsakt zur Täuschung im Rechtsverkehr durch Gebrauchen der falschen Zahlungskarten bildet zusammen mit dem Gebrauchen als Ausführungsakt eine Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, BGHR StGB § 152b Konkurrenzen 1; Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568 f.; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 243/10, BGHR StGB § 152a Konkurrenzen 3; Beschluss vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 483 f.).
  • BGH, 02.07.2020 - 2 StR 226/18

    Fälschung von Zahlungskarten, Schecks und Wechseln; Fälschung von Zahlungskarten

    Dies gilt auch dann, wenn er sich mehrere gefälschte Zahlungskarten in einem Vorbereitungsakt verschafft hat (Senat, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; Beschluss vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568).
  • BGH, 07.03.2008 - 2 StR 44/08

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Beschaffung; Gebrauch);

    Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 26. Januar 2005 (NStZ 2005, 329) bildet die Beschaffung (als Vorbereitungsakt) mit dem Gebrauch (als Ausführungsakt) eine einzige Tat, wenn der Täter eine Zahlungskarte mit Garantiefunktion in der Absicht erwirbt, diese alsbald einzusetzen.
  • BGH, 27.02.2013 - 4 StR 6/13

    Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit; Verhältnis zum

    Die Beschaffung einer gefälschten Zahlungskarte und deren anschließender Gebrauch bilden eine einzige Tat der Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion, wenn der Täter sie in der Absicht erwirbt, sie alsbald einzusetzen (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00, BGHR StGB § 152a Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1; vom 26. Januar 2005 - 2 StR 516/04, NStZ 2005, 329; vom 7. März 2008 - 2 StR 44/08, NStZ 2008, 568; vom 28. September 2010 - 5 StR 383/10, wistra 2010, 482), und zwar auch bei mehrfacher absichtsgemäßer Verwendung (BGH, Beschluss vom 25. August 2000 - 2 StR 314/00 aaO; Erb in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 152a Rn. 17; vgl. NK-Puppe, StGB, 3. Aufl., § 152b Rn. 28).
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