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   BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04   

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https://dejure.org/2005,1531
BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04 (https://dejure.org/2005,1531)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - 2 StR 229/04 (https://dejure.org/2005,1531)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04 (https://dejure.org/2005,1531)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 26 StGB; § 15 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 30 Abs. 1 StGB
    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der Tatausführung); niedrige Beweggründe (Tötung aus Gefälligkeit); Rechtskraft des Urteils gegen den Haupttäter (Bindungswirkung); gekreuzte Mordmerkmale

  • lexetius.com

    StGB §§ 211, 212, 26, 28, 30

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Vorsatz des Anstifters bei der Anstiftung zum Heimtückemord; Anwendbarkeit der sonstigen niedrigen Beweggründe als Mordmerkmal bei fehlender Bewusstseinsdominanz des Handelns aus Habgier neben anderen Motiven beim Auftragstäter; Fehlender Vorsatz des ...

  • opinioiuris.de

    Anstiftervorsatz bei Heimtückemord

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wie macht sich der Anstifter eines Auftragsmordes strafbar?

  • Judicialis

    StGB § 211; ; StGB § 212; ; StGB § 26; ; StGB § 28; ; StGB § 30

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anstiftervorsatz bei Heimtückemord

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die Strafbarkeit des Anstifters zu einem Heimtückemord

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 § 212 § 26 § 28 § 30
    Anstiftung zum Heimtückemord und bedingter Vorsatz des Anstifters; auf anderes Mordmerkmal bezogener Vorsatz des Anstifters; Verhältnis Habgier - niedrige Beweggründe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Auftragsmord-Fall

    § 30 StGB; § 212 StGB; § 28 StGB; § 211 StGB; § 26 StGB
    Anforderungen an den Anstiftungsvorsatz; Mordmerkmale: Habgier und sonstige niedrige Beweggründe; versuchte Anstiftung zum Mord; Täterschaft und Teilnahme bei Mord und Totschlag; Akzessorietätslockerung

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Kettenanstiftung zum Auftragsmord

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 1
  • NJW 2005, 996
  • NStZ 2005, 381
  • StV 2005, 662
  • JR 2005, 474
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Dies hat die Rechtsprechung ausgedehnt auf die Fälle, in denen der Täter und Teilnehmer nicht dasselbe, sondern verschiedene Mordmerkmale verwirklicht haben, sofern diese gleichartig sind (vgl. BGHSt 23, 39; zust. Jakobs NJW 1970, 1089; Jescheck/Weigend, Strafrecht Allgemeiner Teil 5. Aufl. S. 660; krit. u.a. Arzt JZ 1973, 681; zu "gekreuzten Mordmerkmalen" bei Täter und Teilnehmer vgl. auch Eser aaO Rdn. 54; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 43; Engländer JA 2004, 410; Arzt/Weber, Strafrecht Besonderer Teil § 2 Rdn. 41; Küper JZ 1991, 865 f.).

    Es genügt vielmehr, daß die verwirklichten täterbezogenen Mordalternativen gleichartig sind (vgl. BGHSt 23, 39, 40; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 62; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 211 Rdn. 54; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 211 Rdn. 43 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Die Begründung, mit der das Landgericht bei dem Angeklagten einen Anstiftervorsatz in bezug auf das tatbezogene Merkmal der Heimtücke (vgl. BGHSt 23, 103, 105; 25, 287, 289; 35, 347, 351) verneint hat, ist jedoch lückenhaft und läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit einen unzutreffenden Maßstab zugrundegelegt hat.

    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.

  • BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73

    Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung -

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Die Begründung, mit der das Landgericht bei dem Angeklagten einen Anstiftervorsatz in bezug auf das tatbezogene Merkmal der Heimtücke (vgl. BGHSt 23, 103, 105; 25, 287, 289; 35, 347, 351) verneint hat, ist jedoch lückenhaft und läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit einen unzutreffenden Maßstab zugrundegelegt hat.

    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.

  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 113/98

    Versuchte Anstiftung eines Hooligans zum Mord und zur besonders schweren

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Bei diesen Erwägungen verkennt das Landgericht, daß für den Anstifter auch bedingter Vorsatz ausreicht (vgl. BGHSt 44, 99 = NStZ 1998, 616 m. Anm. Roxin).
  • BGH, 06.11.2002 - 2 StR 289/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung bei Nicht-Erörterung einer nahe liegenden Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Bedingten Vorsatz in diesem Sinn hat ein Straftäter aber auch dann, wenn er aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (vgl. BGHSt 40, 304, 306 f.; BGH, Urt. vom 6. November 2002 - 2 StR 289/02).
  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.
  • BGH, 15.08.1969 - 1 StR 197/68

    Ausschluss anderer Taten gemäß § 264 StPO im Falle von eingeschränkten

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Die Begründung, mit der das Landgericht bei dem Angeklagten einen Anstiftervorsatz in bezug auf das tatbezogene Merkmal der Heimtücke (vgl. BGHSt 23, 103, 105; 25, 287, 289; 35, 347, 351) verneint hat, ist jedoch lückenhaft und läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit einen unzutreffenden Maßstab zugrundegelegt hat.
  • BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat -

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Deshalb kommt es für den Schuldspruch nicht darauf an, wie sich der Tatbeitrag des Teilnehmers in seiner Person darstellt; er ist vielmehr akzessorisch nach der Haupttat zu verurteilen (vgl. BGH NJW 1982, 2738; ebenso NStZ 1996, 384, von Otto und Engländer aber dahin mißverstanden, daß es ausreiche, wenn sowohl beim Täter als auch beim Teilnehmer ein niedriger Beweggrund vorliege, ohne daß der Vorsatz des Teilnehmers das Bestehen eines Mordmerkmals beim Täter umfassen müsse).
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Deshalb kommt es für den Schuldspruch nicht darauf an, wie sich der Tatbeitrag des Teilnehmers in seiner Person darstellt; er ist vielmehr akzessorisch nach der Haupttat zu verurteilen (vgl. BGH NJW 1982, 2738; ebenso NStZ 1996, 384, von Otto und Engländer aber dahin mißverstanden, daß es ausreiche, wenn sowohl beim Täter als auch beim Teilnehmer ein niedriger Beweggrund vorliege, ohne daß der Vorsatz des Teilnehmers das Bestehen eines Mordmerkmals beim Täter umfassen müsse).
  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
    Bedingten Vorsatz in diesem Sinn hat ein Straftäter aber auch dann, wenn er aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (vgl. BGHSt 40, 304, 306 f.; BGH, Urt. vom 6. November 2002 - 2 StR 289/02).
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen

  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

  • BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal;

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs stehen Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) nicht im Verhältnis von Grundtatbestand und Qualifikation zueinander, vielmehr bilden sie danach zwei selbständige Tatbestände (st. Rspr. seit BGHSt 1, 368; zuletzt ausführlich BGH NStZ 2005, 381 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Für die Annahme einer Billigung in diesem Sinne würde genügen, dass sich die Beklagte um des Ziels willen, neue Aufträge zu erhalten, mit einem Verstoß der Auftraggeber gegen Vergaberecht abfand, auch wenn ihr ein solcher Verstoß an sich gleichgültig oder unerwünscht war (vgl. BGH, Beschl. v. 14.2.2005 - 3 StR 230/04, NStZ 2005, 381, 382; Urt. v. 4.11.1988 - 1 StR 262/88, NJW 1989, 781, 783 f.).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Es genügt vielmehr, dass die Angeklagten diese Umstände billigend in Kauf nahmen; denn bedingten Vorsatz in diesem Sinn hat ein Straftäter auch dann, wenn er aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit einverstanden ist (vgl. BGH, Urteile vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, NJW 2005, 996, 997; vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102).
  • KG, 15.12.2021 - 2 StE 2/20

    Tiergartenmord

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass aus niedrigen Beweggründen auch derjenige handelt, der in Kenntnis des Hintergrundes der Tat eine "Auftragstötung" begeht, die eine Verbindung ihres eigentlichen Initiators mit dem Tatgeschehen verschleiern soll, ohne dass in seiner Person ein "nachvollziehbarer" Grund für die Tötung vorliegt (vgl. BGH, Urteil v. 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04 -, BeckRS 2005, 1662 Rn. 19).
  • BGH, 22.08.2019 - StB 21/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Beihilfe zu

    Das Attentat wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit aus niedrigen Beweggründen verübt, mithin aus einem nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswerten und auf tiefster Stufe stehenden Motiv (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, BGHSt 50, 1, 8).
  • BGH, 24.11.2005 - 4 StR 243/05

    Täterschaft und Teilnahme beim Mord (Akzessorietät; täterbezogene und tatbezogene

    Das Landgericht hat, wie die Urteilsausführungen belegen, nicht verkannt, dass die Anwendung des § 28 Abs. 1 StGB ausgeschlossen ist, wenn sowohl Teilnehmer als auch Täter ein täterbezogenes Mordmerkmal verwirklicht haben und diese Merkmale gleichartig sind (vgl. BGHSt 23, 39, 40; BGH NJW 2005, 996, 997).

    Würde der Haupttäter nach der Vorstellung des Anstiftenden von den Tatumständen bei dem angestrebten Tötungsdelikt ein tatbezogenes Merkmal der zweiten Gruppe des § 211 StGB verwirklichen, ist für eine Strafmilderung nach § 28 Abs. 1 StGB kein Raum (vgl. BGH NJW 2005, 996, 997 m.w.N.).

    Das ist unter den hier gegebenen Umständen rechtsfehlerhaft: Für den Anstifter reicht, auch soweit es die Verwirklichung der Mordmerkmale durch die mit der Ausführung der Tat Beauftragten betrifft, bedingter Vorsatz aus (vgl. BGHSt 44, 99; BGH NJW 2005, 996, 997).

    Dass die Tötung in offener Konfrontation ausgeführt werden würde, lag nach den gesamten Umständen fern (vgl. BGH NJW 2005, 996, 997).

  • BGH, 15.01.2020 - AK 62/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts eines aus

    Das Attentat wurde aus niedrigen Beweggründen verübt, mithin aus einem nach allgemeiner sittlicher Anschauung verachtenswerten und auf tiefster Stufe stehenden Motiv (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, BGHSt 50, 1, 8).
  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

    Deshalb kommt es für den Schuldspruch nicht darauf an, wie sich der Tatbeitrag des Teilnehmers in seiner Person darstellt; er ist akzessorisch nach der Haupttat zu verurteilen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Januar 2005 - 2 StR 229/04, BGHSt 50, 1, 5).
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes

    Hinsichtlich der rechtlichen Einordnung einer (hier: geplanten) Tat ist nicht auf den Anstifter (hier: denjenigen, der eine Anstiftung im Wege der Kettenanstiftung versucht) abzustellen; es kommt vielmehr darauf an, ob die Tat des (hier: noch zu findenden) Täters Mord wäre und ob dem Anstifter die hierfür maßgeblichen Umstände bewußt sind (vgl. BGH NJW 2005, 996 f., BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 2 Strafrahmen 1 jew. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Die sich nach ihr ergebenden Maßstäbe für die Teilnehmerstrafbarkeit bei Mord und Totschlag (vgl. aus jüngerer Zeit zusammenfassend BGH, Urteil vom 12.01.2005 - 2 StR 229/04 -, BGHSt 50, 1, juris Rn. 14 f.) hat der Kläger nicht einmal in Ansätzen dargelegt.
  • BGH, 31.07.2019 - AK 37/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft; dringender Tatverdacht; Beihilfe zum Mord aus

  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

  • LG Berlin, 12.02.2010 - 1 Kap Js 2129/08

    Verwirklichung des Mordmerkmals der Heimtücke durch Ausnutzen der Arg- und

  • BGH, 16.06.2005 - 5 StR 140/05

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (grundsätzlich keine analoge Anwendung

  • LG Magdeburg, 12.12.2022 - 21 Ks 3/22
  • LG Deggendorf, 28.03.2022 - 1 Ks 8 Js 5270/21

    Schuldunfähigere bei paranoider Schizophrenie; Mordmerkmale

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