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   OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03   

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https://dejure.org/2004,5254
OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 (https://dejure.org/2004,5254)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 (https://dejure.org/2004,5254)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 2 Ws 704/03 (https://dejure.org/2004,5254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Arrest; Beschleunigungsgebot; Verhältnismäßigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 111d
    Arrest; Beschleunigungsgebot; Verhältnismäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Aufhebung von Arrestbefehlen; Unnötige Verfahrensverzögerungen; Unverhältnismäßigkeit des Arrestes; Aussetzung der Hauptverhandlung wegen weiter erforderlicher, zeitaufwändiger Ermittlungen; Voraussichtliche Wiederaufnahme der Hauptverhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 400
  • StV 2004, 413
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03
    Dieser bindet vielmehr alles staatliche Handeln und beherrscht damit das gesamte Strafverfahren (BVerfGE 23, 127, 133; 32, 373, 379; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozess, 5. Aufl., 2003, Einl. Rdnr. 30f.).
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03
    Dieser bindet vielmehr alles staatliche Handeln und beherrscht damit das gesamte Strafverfahren (BVerfGE 23, 127, 133; 32, 373, 379; Pfeiffer, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozess, 5. Aufl., 2003, Einl. Rdnr. 30f.).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01

    Dinglicher Arrest; Abschluss des Verfahrens; Sicherungsbedürfnis; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03
    Es gibt keinen Grund, die Frage der Verhältnismäßigkeit insoweit großzügiger zu beurteilen (ebenso OLG Düsseldorf StV 2003, 547f.; LG Landshut wistra 2003, 199f.; Hellerbrand, Wistra 2003, 201206; Rönnau, StV 2003581, 584 jeweils m. w. N.).
  • LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02

    Vollziehung des dinglichen Arrests durch Forderungspfändung; Fortbestand des

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2004 - 2 Ws 704/03
    Es gibt keinen Grund, die Frage der Verhältnismäßigkeit insoweit großzügiger zu beurteilen (ebenso OLG Düsseldorf StV 2003, 547f.; LG Landshut wistra 2003, 199f.; Hellerbrand, Wistra 2003, 201206; Rönnau, StV 2003581, 584 jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 07.06.2005 - 2 BvR 1822/04

    Grundrecht auf Eigentum (Inhalt und Schranken; Entzug deliktisch erlangter

    bb) Wegen der jeweiligen Besonderheiten kann nicht für jeden Fall ein konkreter zur Unzulässigkeit der Maßnahmen führender Zeitablauf bestimmt werden (vgl. - für den Fall zahlreicher Geschädigter - OLG Düsseldorf, StV 2003, S. 547 f.: 2 Jahre; ähnlich OLG Köln, StV 2004, S. 413 ; LG Düsseldorf, StV 2001, S. 446: 5 Monate; Rönnau, StV 2003, S. 581 : grobe "Orientierungsmarke" von 6 bis 9 Monaten).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Wenn die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen auch hinter dem zurückbleiben, was bei der Inhaftierung zu gelten hat, so ergibt sich daraus aber doch, dass der rechtskräftige Verfahrensabschluss nicht durch Umstände in der Sphäre des Staates unnötig verzögert werden darf, weil sonst eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (vgl. OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; StV 2004, 413).
  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 5 Ws 94/22

    Zeitliche Dauer eines Arrestvollzugs; Keine gesetzliche Höchstfrist für

    Eine gesetzliche Bestimmung zu zeitlichen Grenzen des Vollzugs eines Arrestes gibt es demgegenüber seit der ersatzlosen Streichung des § 111b Abs. 3 StPO a.F. nicht mehr (vgl. BT-Drs. 18/9525 S. 49; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. August 2021 - Ws 718/21 -, juris; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 14.06.2018 - 3 Ws 425/17 -, beck online; OLG Köln, Beschluss vom 10.2.2004 - 2 Ws 704/03 -, beck online; Köhler in: Meyer-Goßner/ Schmitt, 65. Aufl., 2022, § 111e Rn. 9; Uber in: Beck-OK, StPO, 43. Edition, Stand: 01.04.2022, § 111f Rn. 1; Spillecke in Karlsruher Kommentar, StPO, 8. Aufl., 2019, § 111e Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 3 Ws 425/17

    Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzögerung

    Ein angeordneter Arrest wird deshalb unverhältnismäßig, wenn der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens allein durch Umstände aus der Sphäre des Staates erheblich verzögert wird, weil in diesem Falle eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit nicht mehr hinzunehmende Belastung des Betroffenen entsteht (Senat aaO; OLG Köln NStZ 2005, 400 [OLG Köln 10.02.2004 - 2 Ws 704/03] ).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2015 - 1 Ws 41/15

    Anordnung dinglicher Arreste zur Absicherung von Ansprüchen geschädigter

    Die bisherige Verfahrensdauer ist auch bei Anlegung großzügiger Maßstäbe in Anbetracht des Charakters der vorläufigen Sicherungsmaßnahme des Arrestes aufgrund bloßen Tatverdachts mit den einhergehenden einschneidenden Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen der Eigentumsrechte des Angeklagten mit dem Übermaßgebot nicht mehr zu vereinbaren (vgl. OLG Köln StV 2004, 413).

    Das gilt insbesondere deshalb, da die dinglichen Arreste hier der Absicherung von Ansprüchen der Verletzten dienten, mithin lediglich die vorübergehende Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche bezweckten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2006 2 BvR 583/06; OLG Düsseldorf StV 2003, 547; OLG Köln, NStZ 2005, 400 jeweils m. w. N.).

  • OLG Köln, 02.09.2013 - 2 Ws 311/13

    Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im Zusammenhang mit der

    Es ergibt sich daraus vielmehr auch, dass dieser rechtskräftige Abschluss nicht durch Umstände, die aus der Sphäre des Staates kommen, unnötig verzögert werden darf, weil sonst nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit unverhältnismäßige Belastung des Betroffenen entsteht (SenE vom 25.04.2013, 2 Ws 215/13, SenE vom 04.06.2007, 2 Ws 683-684/06, SenE vom 10.02.2004, 2 Ws 704/03).
  • OLG Köln, 30.03.2004 - 2 Ws 105/04

    Sicherungsbedürfnis bei Arrestanordnung

    Nach neuerer Rechtsprechung des Senats gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch bei Maßnahmen der Sicherstellung von Gegenständen nach §§ 111 b ff StPO; allerdings sind die insoweit zu stellenden Anforderungen weniger streng als bei Haftentscheidungen (vgl. Senat 18.06.2003 - 2 Ws 343/03 - und 10.02.2004 - 2 Ws 704/03 - ).
  • OLG Koblenz, 15.01.2014 - 2 Ws 609/13

    Aufrechterhaltung des dinglichen Arrests in Strafsachen: Anwendung des

    Der nahezu zweijährige Stillstand des Hauptsacheverfahrens nach der Arrestanordnung ist auch bei Anlegung großzügiger Maßstäbe in Anbetracht des Charakters einer vorläufigen Sicherungsmaßnahme aufgrund bloßen Tatverdachts mit den einhergehenden einschneidenden Verfügungs- und Nutzungsbeschränkungen der Eigentumsrechte des Beschuldigten mit dem Übermaßgebot nicht mehr zu vereinbaren (vgl. OLG Köln StV 2004, 413).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2008 - 3 Ws 372/08

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Unverhältnismäßigkeit bei

    Ein erlassener Arrestbefehl wird deshalb unverhältnismäßig, wenn der rechtskräftige Abschluss des Verfahrens allein durch Umstände aus der Sphäre des Staates unnötig verzögert wird, weil diesem Falle nämlich eine durch die Sache nicht mehr gebotene und damit nicht mehr hinzunehmende Belastung der Angeklagten entsteht (Senat, Beschl. 10.1.2008 - 3 Ws 27/08; OLG Köln, StV 2004, 413 = NStZ 2005, 400).
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