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   BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04   

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https://dejure.org/2004,5035
BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04 (https://dejure.org/2004,5035)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2004 - 5 StR 3/04 (https://dejure.org/2004,5035)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 3/04 (https://dejure.org/2004,5035)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 92a Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 AuslG; § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 27 StGB; § 111b Abs. 5 StPO
    Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche der durch Zuhältereihandlungen betroffenen Nebenklägerin, der Verletzten); Zurückgewinnungshilfe; gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (Beihilfe durch Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit in einem Bordell)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit des Unterstützens des Aufenthalts von Ausländern ohne Besitz einer nach Maßgabe des Ausländergesetzes (AuslG) erforderlichen Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Deutschland; Begründung der Illegalität des Aufenthalts von osteuropäischen Frauen durch die ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; SGB III §§ 404 ff.; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 92a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1 § 92
    Erforderlichkeit einer Aufenthaltsgenehmigung für "Positivstaatler"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 407
  • StV 2005, 407
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.2003 - 5 StR 275/03

    Prostituierte als Verletzte im Sinn von § 73 Abs. 1 S. 2 StGB

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04
    Dem stehen die zivilrechtlichen Ansprüche der durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten betroffenen Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02 - und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03) ... Hinsichtlich der Ansprüche der Nebenklägerin sind die Möglichkeiten der Zurückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5 StPO) in Betracht zu ziehen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02).".

    Weitergehend als der Generalbundesanwalt schließt der Senat aus, daß eine neue Hauptverhandlung insoweit zur Anordnung des Verfalls von Wertersatz führen könnte (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03).

  • BGH, 07.05.2003 - 5 StR 536/02

    Förderung der Prostitution (milderes Gesetz); Strafzumessung (rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04
    Dem stehen die zivilrechtlichen Ansprüche der durch die Zuhältereihandlungen des Angeklagten betroffenen Nebenklägerin als Verletzte im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02 - und vom 18. Dezember 2003 - 5 StR 275/03) ... Hinsichtlich der Ansprüche der Nebenklägerin sind die Möglichkeiten der Zurückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5 StPO) in Betracht zu ziehen (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Mai 2003 - 5 StR 536/02).".
  • BGH, 20.04.2004 - 4 StR 67/04

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes nach § 338 Nr. 6 StPO (mögliche Prüfung

    Auszug aus BGH, 28.10.2004 - 5 StR 3/04
    Diese durften sich zur jeweiligen Tatzeit als sog. "Positivstaatler" nur dann ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet aufhalten, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgingen (vgl. § 3 Abs. 1 AuslG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1 DVAuslG sowie Art. 1 Abs. 2, Art. 4 Abs. 3 i. V. m. Anlage II EUVisaVO; BGH, Beschl. vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Mit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wurde ihr Aufenthalt genehmigungsbedürftig und - da sie über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügte - unerlaubt mit der Folge, daß sie sich nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG strafbar machte (BGHR AuslG § 47 (1965) Aufenthalt 1; BGH, Beschl. vom 20. April 2004 - 4 StR 67/04; Beschl. vom 28. Oktober 2004 - 5 StR 3/04; Senge in Erbs/Kohlhaas, AuslG § 3 Rdn. 5, § 92 Rdn. 3; aA Stoppa in Huber, aaO § 92 Rdn. 19 unter Hinweis auf die Erlaubnisfiktion des § 69 Abs. 3 S. 2 i.V.m. Abs. 1 AuslG).
  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß zu prüfen sein wird, ob sich der Angeklagte L. im Fall II 1 der Urteilsgründe auch wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 92 a Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG aF strafbar gemacht hat, indem er die aus Li. stammende Zeugin A., zum damaligen Zeitpunkt eine sog. Positivstaaterin, die für ihre Einreise zwar kein Visum benötigte, die aber ohne Erlaubnis hier nicht arbeiten durfte, durch Vermittlung in Bordelle bei ihrem damit illegalen Aufenthalt unterstützte (vgl. BGH NStZ 2005, 407 und 408; StV 2005, 330, 333).
  • BGH, 11.05.2005 - 5 StR 122/05

    (Gewerbsmäßiges) Einschleusen von Ausländern (keine Änderung des Tatbestandes

    Zutreffend hat das Landgericht die Tätigkeit des Angeklagten als Beihilfe zum illegalen Aufenthalt der osteuropäischen Frauen gewertet (vgl. BGH StraFo 2005, 82); diese hielten sich zur Tatzeit wegen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ohne erforderliche Aufenthaltsgenehmigung und damit illegal im Bundesgebiet auf (vgl. BGH aaO).
  • BGH, 26.04.2006 - 5 StR 32/06

    Versuchtes und vollendetes gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern

    Indem die Angeklagten lettische Frauen bei der Prostitutionsausübung im Bundesgebiet unterstützt haben, die sich nur als nicht erwerbstätige Touristen ohne Aufenthaltsgenehmigung im Bundesgebiet aufhalten durften (vgl. § 3 Abs. 1 AuslG i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1 DVAuslG sowie Art. 1 Abs. 2, Art. 4 Abs. 3 i.V.m. Anlage II EUVisaVO), haben die Angeklagten zur Illegalität des bis zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit genehmigungsfreien Aufenthalts beigetragen und damit eine Beihilfe zum illegalen Aufenthalt der Lettinnen begangen (vgl. BGH NStZ 2005, 407).
  • OLG Karlsruhe, 04.04.2008 - 3 Ss 79/07

    Vorliegen einer unerlaubten Einreise und eines unerlaubten Aufenthalts im Falle

    Die unter der Geltung des Ausländergesetzes ergangene Rechtsprechung zu den aufenthaltsrechtlichen Folgen einer Erwerbstätigkeit von so genannten Positivstaatlern (vgl. BGH NStZ 2005, 407; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 280; HansOLG Bremen StV 2002, 552; BayObLGSt 2002, 80) knüpft an die auf ein objektives Kriterium abstellende Vorschrift des § 1 Satz 1 Nr. 2 DVAuslG an (vgl. Renner aaO § 5 AufenthG Rdnr. 52; zur Rechtslage nach § 17 AufenthV, Art. 4 Abs. 3 EG-VisaVO vgl. Funke-Kaiser GK-AufenthG § 14 Rdnr. 10 m. w. N; Schott aaO; 14.1.2.2.7.1 der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum AufenthG) und ist auf eine mögliche durch die Entscheidung Nr. 896/2006/EG angeordnete partielle Freistellung von der Visumpflicht für den Fall einer beabsichtigten Durchreise nicht übertragbar.
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