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   BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04   

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https://dejure.org/2004,2309
BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04 (https://dejure.org/2004,2309)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2004 - 2 StR 313/04 (https://dejure.org/2004,2309)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2004 - 2 StR 313/04 (https://dejure.org/2004,2309)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 1 Nr. 1 a StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 357 StPO
    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als Drohmittel; Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs; Kenntnis des Opfers); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte

  • lexetius.com

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeuges als Drohmittel bei einem Raub - Wahrnehmung der Verwendung eines Werkzeuges als Drohmittel durch den Bedrohten

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Drohmittel beim schweren Raub - Drohung muss vom Bedrohten wahrgenommen werden

  • Judicialis

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1
    "Verwenden" einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schraubenzieher-Fall

    § 250 Abs. 1 StGB; § 249 Abs. 1 StGB; § 250 Abs. 2 StGB
    Raub; schwerer Raub; Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs als Drohmittel; Erfordernis der Wahrnehmung durch das Opfer

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeuges beim Raub

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3437
  • NStZ 2005, 41
  • NStZ-RR 2010, 132
  • NStZ-RR 2010, 167
  • StV 2004, 655
  • JR 2005, 159
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Eine Drohung erfordert daher, dass der Bedrohte Kenntnis von der Drohung erlangt und dadurch in eine Zwangslage versetzt wird (Senat, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NStZ 2005, 41, 42).

    Nimmt das Tatopfer die Drohung des Täters mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug nicht wahr, so wird es nicht in die von § 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 StGB vorausgesetzte qualifizierte Zwangslage versetzt und es fehlt an einem vollendeten Verwenden des Drohmittels (vgl. Senat, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, aaO; BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389; Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 4 StR 351/14, NStZ-RR 2015, 13; Beschluss vom 12. Juli 2016 - 3 StR 157/16, NStZ 2017, 26).

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NStZ 2005, 41, auf die sich das Landgericht für seine abweichende Rechtsauffassung beruft.

  • BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als

    Das Beisichführen eines anderen gefährlichen Werkzeugs im Sinne dieser Vorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der nach seiner objektiven Beschaffenheit geeignet ist, einem Opfer erhebliche Körperverletzungen zuzufügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 - und vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437; Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, StV 2010, 628), etwa bei einer Eignung als Stichwerkzeug.
  • OLG Stuttgart, 05.05.2009 - 4 Ss 144/09

    Diebstahl mit Waffen bei mitgeführtem Schraubenzieher: Intention des Täters zum

    (8) Soweit die Generalstaatsanwaltschaft auf BGH NJW 2004, 3437 hinweist, ist die dort erfolgte Einordnung eines Schraubendrehers als gefährliches Werkzeug nach § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB für den vorliegenden Fall nicht weiterführend, weil dieser nicht als Aufbruchswerkzeug eingesetzt wurde und sich damit die hier relevanten Abgrenzungsfragen nicht gestellt haben.
  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Selbst wenn er dies beabsichtigt hätte, wäre der Einsatz des Werkzeugs nicht kausal gewesen, wenn die Geschädigte die Drohung erst nach Abschluss der erzwungenen Handlung bemerkte (vgl. Senatsbeschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das

    Eine Waffe oder - wie hier - ein anderes gefährliches Werkzeug wird nur dann im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB "bei der Tat verwendet", wenn der Täter den Gegenstand als Raubmittel zweckgerichtet einsetzt und wenn das Opfer die Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben mittels des Gegenstandes wahrnimmt und somit in die entsprechende qualifizierte Zwangslage versetzt wird (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5).

    Anders als in den Fällen, in denen sich die Tat nur gegen ein Opfer richtet (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5), tritt hier der versuchte besonders schwere Raub nicht hinter dem vollendeten schweren Raub zurück.

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14

    Verhältnis zwischen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und

    In Fällen, in denen sich der Angriff nur gegen ein Opfer richtet, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die versuchte besonders schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB hinter die vollendete schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5; vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389).
  • BGH, 04.04.2007 - 2 StR 34/07

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges); Qualifikation

    Die Drohung wurde daher von der Nebenklägerin auch wahrgenommen (vgl. hierzu BGH NJW 2004, 3437).
  • BGH, 25.10.2022 - 4 StR 265/22

    Wohnungseinbruchdiebstahl (Wohnstätte: Tod des Bewohners. Entwidmung,

    Die Gegenmeinung, die in derartigen Fällen nur wegen des versuchten spezielleren Tatbestands verurteilen und dem vollendeten Grunddelikt allenfalls Strafzumessungsrelevanz zubilligen will (Jakobs, Strafrecht AT, 2. Aufl., 31. Abschnitt Rn. 40; Gössel, JR 2005, 159, 160), berücksichtigt nicht hinreichend, dass gerade die Urteilsformel den Unwert der Tat kennzeichnet und ihn daher ausschöpfen muss.
  • BGH, 20.06.2023 - 5 StR 67/23

    Verwirklichung des Qualifikationstatbestands der besonders schweren räuberischen

    Der Schraubendreher stellte auch im Sinne dieser Vorschrift ein gefährliches Werkzeug dar (vgl. zur parallelen Norm des § 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB BGH aaO; BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 190/10

    Besonders schwerer Raub (Verwenden eines neutralen Gegenstandes in gefährlicher

    Das (vollendete) Verwenden eines Werkzeuges zur Drohung setzt voraus, dass das Opfer das Nötigungsmittel als solches erkennt und die Androhung seines Einsatzes wahrnimmt (BGH, Beschluss vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, NJW 2004, 3437).
  • OLG Hamm, 09.02.2005 - 3 Ss 520/04

    Objektive Gefährlichkeit eines Messers bei Raubüberfall; In-der-Hand-halten eines

  • LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19
  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des

  • LG Aurich, 09.02.2021 - 19 KLs 16/20

    Besonders schwerer Raub

  • AG Kassel, 12.06.2014 - 243 Ds 1610 Js 17234/14
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