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OLG Oldenburg, 12.07.2004 - Ss 182/04 (II 120) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Voraussetzungen eines strafbaren Verstoßes gegen eine vollstreckbaren Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 411
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06
Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als …
aa) Da eine wirksame Zustellung Geltungsvoraussetzung der einstweiligen Verfügung gegenüber dem Betroffenen ist, kommt keine - von der Staatsanwaltschaft befürwortete - Auslegung des § 4 GewSchG in Betracht, wonach eine so genannte "abstrakte Vollstreckbarkeit" der einstweiligen Verfügung ausreichen solle (so aber OLG Oldenburg NStZ 2005, 411). - OLG Hamburg, 29.04.2010 - 2-30/09
Gewaltschutz: Prüfung der Rechtmäßigkeit einer zivilrechtlichen Schutzanordnung …
Die Befristung ist dazu bestimmt, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit einer Verletzung des Übermaßverbotes vorzubeugen (vgl. OLG Celle in NJW-RR 2009, 1307, 1308; OLG Celle in NStZ 2007, 485, 486; OLG Oldenburg in NStZ 2005, 411, 412;… Brudermüller in Palandt, BGB, 69. Aufl., § 1 Gewaltschutzgesetz Rdn. 7;… siehe auch Regierungsentwurf in BT-Drs. 14/5429, S. 28).