Rechtsprechung
   BGH, 22.02.2005 - 4 StR 453/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5611
BGH, 22.02.2005 - 4 StR 453/04 (https://dejure.org/2005,5611)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2005 - 4 StR 453/04 (https://dejure.org/2005,5611)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 4 StR 453/04 (https://dejure.org/2005,5611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Vortat der Hehlerei; Versicherungsbetrug als Vortat der Hehlerei; Versicherungsmissbrauch als Vortat der Hehlerei; Herbeiführen einer Verleztung fremden Vermögens und einer rechtswidrigen Besitzlage als Vortat der Hehlerei

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 259

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 259 Abs. 1
    Hehlerei bei als gestohlen gemeldetem Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 447
  • StV 2005, 329
  • JR 2006, 124
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.1996 - 2 StR 664/95

    Änderung der Eigentumsverhältnisse an einem Fahrzeug durch betrügerische

    Auszug aus BGH, 22.02.2005 - 4 StR 453/04
    Vielmehr kann der Versicherungsnehmer trotz Begehung einer der vorgenannten Straftaten weiterhin als Berechtigter über die versicherte Sache verfügen (vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Vortat 5).
  • BGH, 13.11.2012 - 3 StR 364/12

    Subjektive Voraussetzungen der Hehlerei (kein Ausreichen des Bewusstseins, dass

    Hierzu zählen z.B. nicht der Versicherungsbetrug und der Versicherungsmissbrauch (§§ 263, 265 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 4 StR 453/04, NStZ 2005, 447, 448).
  • AG Kassel, 04.05.2015 - 263 Ls 1660 Js 41854/13

    Garantenstellung der Eltern für ihre Kinder, Abgrenzung von Tun und Unterlassen

    Entscheidend sei danach, wo der Schwerpunkt des Vorwurfs beim Täterverhalten zu sehen sei (BGHSt 6, 59; BGH NStZ 1999, 607; NStZ 2003, S. 657, NStZ 2005, 447, NStZ-RR 2006, S. 174; aus der Literatur beispielsweise Wessels-Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, Randnummer 700 mit weiteren Nennungen).
  • BGH, 17.11.2011 - 3 StR 203/11

    Betrügerische Übertragung durch den Täter eines Versicherungsmissbrauchs

    Vielmehr kann der Versicherungsnehmer trotz Begehung einer der vorgenannten Straftaten weiterhin als Berechtigter über die versicherte Sache verfügen (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 4 StR 453/04, NStZ 2005, 447 mwN).
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 214/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • OVG Bremen, 16.01.2019 - 4 LD 215/18

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Sie lassen hinreichende Ausführungen zur subjektiven Tatseite der Angeklagten vermissen (Vorsatz hinsichtlich von gegen fremdes Vermögen gerichteter Vortaten, die zu einer rechtswidrigen Besitzlage/Vermögenslage geführt haben, vgl. BGH 4 StR 453/04 [...] und 4 StR 443/07 [...]).
  • BGH, 23.07.2008 - 5 StR 295/08

    Versicherungsmissbrauch (keine Vortat der Hehlerei; täterschaftliches

    ‚Versicherungsbetrug' und ‚Versicherungsmissbrauch' kommen als Vortaten des Hehlereitatbestandes nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 2005, 447 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht