Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.02.2005

Rechtsprechung
   BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1962
BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04 (1) (https://dejure.org/2004,1962)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2004 - 1 StR 145/04 (1) (https://dejure.org/2004,1962)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04 (1) (https://dejure.org/2004,1962)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB
    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei offenem feindseligen Gegenübertreten; Ausnutzungsbewusstsein)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StPO; § 250 Satz 1 StPO
    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Anwendungsbereich; Verlesung von Protokollen über Atemalkoholtests)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer von einem Nebenkläger erhobenen Verfahrensrüge; Nichterschöpfende Sachverhaltswürdigung; Bewusstes Ausnutzen von Arglosigkeit und Wehrlosigkeit eines Opfers; Definition des Mordmerkmals der Heimtücke; Feststellungen zum Vorliegen eines Tötungsvorsatzes

  • Wolters Kluwer

    Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstand des Urkundenbeweises; Grundsatz der persönlichen Vernehmung

  • verkehrsrechtsforum.de

    Zur Einführung eines Alkoholtest in die Hauptverhandlung genügt die Verlesung des Ergebnisses.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Atemalkoholtest - weitere Beweiserhebungen notwendig oder genügt Verlesung

  • blutalkohol PDF, S. 198

    Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstand des Urkundenbeweises

  • Judicialis

    StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2
    Heimtücke bei erst nach dem Angriff gefasstem Tötungsvorsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Protokolle über Atemalkoholtests als Gegenstände des Beweisverfahrens

  • IWW (Kurzinformation)

    Beweisrecht - Verlesung eines Protokolls über Atemalkoholtest

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 526
  • NZV 2005, 542
  • StV 2004, 638
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86

    Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).

    In beiden Fällen bleibt dem Opfer keine Zeit zu irgendwie gearteten Gegenmaßnahmen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3).

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Das Opfer muß gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (BGHSt 32, 382, 384).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    c) Für das bewußte Ausnutzen von Argund Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Argund Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH NStZ 2003, 535).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91

    Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Allerdings kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, daß keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 20.07.2004 - 1 StR 145/04
    Wesentlich ist, daß der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGHSt 39, 353, 368; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 11.10.2005 - 1 StR 250/05

    Anstiftung zum Mord (Heimtücke; Arglosigkeit bei nicht abwehrbarem Angriff;

    Die auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit des Opfers eines Tötungsdelikts kann auch dann bestehen, wenn der Täter ihm zwar offen entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; Senatsurteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).
  • LG Mönchengladbach, 05.03.2021 - 27 Ks 7/20

    Gewalttat in Viersen? Mordprozess gegen Erzieherin im Fall Greta

    Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (vgl. BGH, NJW 1985, 334; NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232; NStZ 2013, 337).

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass für die Beurteilung der Lage, ob das Opfer mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnete, der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ 2007, 700; NStZ 2009, 29; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232).

    Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).

    Heimtücke i.S.d. § 211 Abs. 2 Alt. 5 StGB setzt weiter voraus, dass das Opfer gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos ist (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270).

  • BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

    Recht auf ein faires Verfahren (Recht auf konsularischen Beistand: Belehrung bei

    Das Opfer muss gerade auf Grund seiner Arglosigkeit wehrlos sein, wobei für die Beurteilung die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs maßgebend ist (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2005, 688, 689; 2006, 502, 503; Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; Urt. vom 2. Februar 2005 - 1 StR 473/04).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 346/11

    Mord (niedrige Beweggründe, Heimtücke und Arglosigkeit); verminderte

    Zu bedenken wird auch sein, dass das Opfer auch dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, also sein Opfer etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04, juris Rn. 6 mwN).

    In beiden Fällen bleibt dem Opfer keine Zeit zu irgendwie gearteten Gegenmaßnahmen (vgl. BGH, Urteile vom 22. Januar 2004 - 4 StR 319/03, NStZ-RR 2004, 234 mwN; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04, juris Rn. 11; vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503; vom 2. April 2008 - 2 StR 621/07, NStZ-RR 2008, 238; vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3; vom 15. Dezember 1992 - 1 StR 699/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 16 und vom 24. Febuar 1999 - 3 StR 520/98, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 27).

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

    Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit ist es erforderlich, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; BGH NStZ 2003, 535; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9).
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGHSt 32, 382, 383 f.; BGH NJW 1991, 1963; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).

    aa) Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; NStZ 2005, 688, 689).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 248/04

    Mord (niedrige Beweggründe; Heimtücke; subjektiver Tatbestand;

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04 m.w.N.).

    Für das bewußte Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit genügt es, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfaßt, daß er sich bewußt ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urt. vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04).

  • LG Mönchengladbach, 22.07.2021 - 27 Ks 2/21
    Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt (vgl. BGH, NJW 1985, 334; NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232; NStZ 2013, 337).

    Maßgebend für die Beurteilung ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ 2007, 700; NStZ 2009, 29; NStZ 2012, 270; NStZ 2013, 232).

    Dabei kann das Opfer auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 309; NStZ 2008, 510; NStZ 2012, 35; ebenso BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. 1 StR 273/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 16.02.2012, Az. 3 StR 346/11, zitiert nach Juris Online; Urteil vom 05.06.2013, Az. 1 StR 457/12, zitiert nach Juris Online).

    Zudem muss das Opfer gerade aufgrund seiner Arglosigkeit wehrlos sein (vgl. BGH, NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2012, 371; NStZ 2012, 270).

  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

    Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN; vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN).
  • LG München I, 02.11.2017 - 1 Ks 127 Js 196615/16

    Mord aus niedrigen Beweggründen beim Mord nach Stalking; Feststellung der

    Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, mithin arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren (BGH, Urteil vom 27.06.2006 - 1 StR 113/06 mit Verweis auf BGHSt 39, 353, 368; BGH, Urteil vom 20.07.2004 - 1 StR 145/04; Urteil vom 16.06.1999 - 2 StR 68/99).

    Das Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, also etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, um dem Angriff noch irgendwie zu begegnen (BGH, Urteil vom 27.06.2006 - 1 StR 113/06; Urteil vom 20.07.2004 - 1 StR 145/04).

  • BGH, 04.06.2013 - 4 StR 180/13

    Mord (Heimtücke: Beweiswürdigung)

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Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3830
BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04 (https://dejure.org/2005,3830)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2005 - 3 StR 452/04 (https://dejure.org/2005,3830)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 3 StR 452/04 (https://dejure.org/2005,3830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StPO; § 136a Abs. 1 Satz 3 StPO; Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei Verfahrensabsprachen (Äußerungen in Vorgesprächen; Vorrang der Vorschriften über die Richterablehnung vor einer Rüge der Verletzung des fairen Verfahrens; verbotene Vernehmungsmethoden)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Hauptverhandlung - Was der Verteidiger bei Absprachen außerhalb der Hauptverhandlung beachten muss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 526
  • StV 2005, 372
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.10.2004 - 4 StR 325/04

    Sicherungsverwahrung (Hang; Gesamtwürdigung; Sachverständige: Bedingungen des

    Auszug aus BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04
    Die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen, ebenso wenig wie die rechtliche Beurteilung der Tat einer Verständigung im Strafprozeß zugänglich (BGH NStZ-RR 2005, 39; BGH, Urt. vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98; Beschl. vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).
  • BGH, 06.08.1998 - 4 StR 268/98

    Änderung des Schuldspruchs und Aufhebung der Einzelstrafen und Gesamtstrafen

    Auszug aus BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04
    Die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen, ebenso wenig wie die rechtliche Beurteilung der Tat einer Verständigung im Strafprozeß zugänglich (BGH NStZ-RR 2005, 39; BGH, Urt. vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98; Beschl. vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).
  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 08.02.2005 - 3 StR 452/04
    Die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme vorliegen, ebenso wenig wie die rechtliche Beurteilung der Tat einer Verständigung im Strafprozeß zugänglich (BGH NStZ-RR 2005, 39; BGH, Urt. vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98; Beschl. vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Ebenso wenig zulässig ist es, durch Einflussnahme auf das Verteidigungsverhalten gegen den Grundsatz der Aussagefreiheit zu verstoßen, etwa zu versuchen, mit der Androhung, eine Maßregel zu verhängen, den Angeklagten zu einem Geständnis zu bewegen (BGH NStZ 2005, 526), in Aussicht zu stellen, ohne Geständnis die an sich schuldangemessene Strafe zu erhöhen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 349) oder zu erklären, eine Verurteilung hänge davon ab, wie sich der Angeklagte einlasse (BayObLG OLGSt StPO § 24 Nr. 8).
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Eine derartige Absprache wäre unzulässig gewesen (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; StV 2005, 372, 373; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98 - und Beschluss vom 6. August 1998 - 4 StR 268/98).
  • BGH, 18.06.2008 - 1 StR 204/08

    Keine Verletzung des fairen Verfahrens durch das Inaussichtstellen einer

    Die Frage der Anordnung der Sicherungsverwahrung ist einer Verständigung im Strafverfahren nicht zugänglich (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 39; NStZ 2005, 526).

    Ein nach einem gerichtlichen Höchststrafangebot abgegebenes Geständnis ist - gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt es abgegeben wird - grundsätzlich nicht geeignet, die Ermessensausübung entscheidend zu beeinflussen (vgl. BGH NStZ 2005, 526).

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 799/05

    Zum selbstständigen Anwendungsbereich der Rügemöglichkeit nach § 338 Nr 3 StPO

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2005 - 3 StR 452/04 -,.

    Auf Antrag des Generalbundesanwalts hat der Bundesgerichtshof die Revision des Beschwerdeführers verworfen (veröffentlicht in NStZ 2005, S. 526).

  • BGH, 28.10.2008 - 3 StR 431/08

    Recht auf ein faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Deal; Absprache; unzulässiger

    Auf der Grundlage des von ihm behaupteten Verfahrensgeschehens konnte der Revisionsführer nach deutschem Strafprozessrecht entweder den Richter, der bei den Gesprächen über die einvernehmliche Verfahrensbeendigung unzulässigen Druck ausübte, bereits in der Tatsacheninstanz wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 24 Abs. 2 StPO) ablehnen (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05) und nach Zurückweisung des Ablehnungsantrags den absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO geltend machen oder gegebenenfalls die Unverwertbarkeit seines unter Druck zustande gekommenen Geständnisses rügen (§§ 136a, 337 StPO).
  • BGH, 07.03.2006 - 3 StR 37/06

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten;

    Das bisherige Verfahren gibt dem Senat erneut Anlass zu dem Hinweis, dass die Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung nicht Gegenstand einer verfahrensbeendenden Absprache sein kann (BGH NStZ 2005, 526; NStZ-RR 2005, 39) oder gar von einem Geständnis des Angeklagten abhängig gemacht werden darf (vgl. § 136 a StPO).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 305/08

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Beruhen)

    Soweit die Revision in diesem Zusammenhang behauptet, der Vorsitzende habe auf die Abgabe des Geständnisses und die Rücknahme der Beweisanträge dadurch hingewirkt, dass er für den Fall einer Weigerung des Angeklagten gedroht habe, die Urteilsgründe müssten im Fall eines Schuldspruchs derart ausfallen, dass der Angeklagte mit erheblichen Schwierigkeiten in der weiteren Strafvollstreckung, insbesondere auch hinsichtlich der Frage einer vorzeitigen Entlassung zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt zu rechnen habe, hätte dies der Angeklagte zum Anlass eines Ablehnungsantrags machen können (vgl. BGH NStZ 2005, 526; BVerfG, Beschl. vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 799/05).
  • OLG Celle, 14.01.2016 - 1 Ws 652/15

    Erledigung einer nach altem Recht angeordneten Sicherungsverwahrung gemäß Art.

    Das Landgericht Lüneburg verurteilte den Beschwerdeführer mit dem vorgenannten Anlassurteil in der Fassung des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 8. Februar 2005 (3 StR 452/04) wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubten Import von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.
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