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OLG München, 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Abbruch einer Entziehungskur
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 573
Wird zitiert von ... (7)
- BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 30. Dezember 2004 (veröffentlicht NStZ 2005, S. 573) als unbegründet ab. - BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12
Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der …
- OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09
Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung …
Ausreichend - allerdings auch notwendig - sind zeitlich nachgelagerte Umstände, die eine neue Perspektive erlauben, mithin auf eine erhöhte Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen und geeignet sind, die Persönlichkeit des Verurteilten und damit das Rückfallrisiko in einem neuen Licht erscheinen zu lassen (OLG München NStZ 2005, 573, 574).
- OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11
Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose …
Das ändert indes nichts daran, dass bereits bei Erlass eines Unterbringungsbefehls nach § 275a Abs. 5 Satz 1 StPO a.F. "dringende Gründe" auch für die Gefährlichkeitsprognose vorliegen müssen, weshalb nach Möglichkeit schon im Zeitpunkt seiner Beantragung die Begutachtungen durchgeführt sein sollten, die deshalb auch von der Staatsanwaltschaft hätten in Auftrag gegeben werden können (Senatsbeschluss vom 18.01.2005 - I Ws 560/04 = StV 2005, 279, 280: "können"; OLG München, Beschluss vom 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04- , NStZ 2005, 573: "müssen aber nicht"). - OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 257/19
Erlass und Vollstreckung eines Unterbringungsbefehls über die einstweilige …
Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut von § 275a Abs. 4 StPO ist die Einholung des Gutachtens zweier Sachverständiger (erst) vor der Entscheidung in der Hauptsache erforderlich (OLG München, Beschluss vom 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04, juris). - OLG Schleswig, 17.10.2008 - 2 Ws 405/08 Ausreichend - allerdings auch notwendig - sind daher zeitlich nachgelagerte Umstände, die eine neue Perspektive erlauben, mithin auf eine erhöhte Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen und geeignet sind, die Persönlichkeit des Verurteilten und damit das Rückfallrisiko in einem neuen Licht erscheinen zu lassen (vgl. OLG München NStZ 2005, 573, 574).
- OLG Koblenz, 03.01.2006 - 1 Ws 891/05
Strafrecht: Gefährlichkeit begründende Tatsachen bei nachträglicher …
Voraussetzung für eine solche Anordnung ist nach § 66b Abs. 2 StGB, dass nach einer Verurteilung, jedoch vor Haftentlassung konkrete neue Tatsachen erkennbar geworden sind, die für die Gefährlichkeit des Verurteilten sprechen (BGH, Urteil 2 StR 272/05 vom 25.11.2005 Seite 12; Senat, StraFo 04, 392,393; ebenso OLG München NStZ 05, 573,574).