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   OLG München, 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04   

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https://dejure.org/2004,19924
OLG München, 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04 (https://dejure.org/2004,19924)
OLG München, Entscheidung vom 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04 (https://dejure.org/2004,19924)
OLG München, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - 2 Ws 1319/04 (https://dejure.org/2004,19924)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung wegen Abbruch einer Entziehungskur

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 573
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Beschwerdeführers wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 30. Dezember 2004 (veröffentlicht NStZ 2005, S. 573) als unbegründet ab.
  • BGH, 12.07.2012 - V ZB 106/12

    Therapieunterbringung für bis zur nachträglichen Anordnung der

    So kann etwa auf die Einholung der nach § 275a Abs. 4 StPO aF erforderlichen Gutachten verzichtet werden (OLG München, NStZ 2005, 573, 574 Rn. 15; KK-StPO/Engelhardt, 6. Aufl., § 275a Rn. 10).
  • OLG München, 07.05.2009 - 2 Ws 209/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Begriff der neuen Tatsache; Neubewertung

    Ausreichend - allerdings auch notwendig - sind zeitlich nachgelagerte Umstände, die eine neue Perspektive erlauben, mithin auf eine erhöhte Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen und geeignet sind, die Persönlichkeit des Verurteilten und damit das Rückfallrisiko in einem neuen Licht erscheinen zu lassen (OLG München NStZ 2005, 573, 574).
  • OLG Rostock, 20.01.2011 - I Ws 6/11

    Verlängerung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nach altem Recht: Prognose

    Das ändert indes nichts daran, dass bereits bei Erlass eines Unterbringungsbefehls nach § 275a Abs. 5 Satz 1 StPO a.F. "dringende Gründe" auch für die Gefährlichkeitsprognose vorliegen müssen, weshalb nach Möglichkeit schon im Zeitpunkt seiner Beantragung die Begutachtungen durchgeführt sein sollten, die deshalb auch von der Staatsanwaltschaft hätten in Auftrag gegeben werden können (Senatsbeschluss vom 18.01.2005 - I Ws 560/04 = StV 2005, 279, 280: "können"; OLG München, Beschluss vom 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04- , NStZ 2005, 573: "müssen aber nicht").
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 257/19

    Erlass und Vollstreckung eines Unterbringungsbefehls über die einstweilige

    Nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut von § 275a Abs. 4 StPO ist die Einholung des Gutachtens zweier Sachverständiger (erst) vor der Entscheidung in der Hauptsache erforderlich (OLG München, Beschluss vom 30.12.2004 - 2 Ws 1319/04, juris).
  • OLG Schleswig, 17.10.2008 - 2 Ws 405/08
    Ausreichend - allerdings auch notwendig - sind daher zeitlich nachgelagerte Umstände, die eine neue Perspektive erlauben, mithin auf eine erhöhte Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen und geeignet sind, die Persönlichkeit des Verurteilten und damit das Rückfallrisiko in einem neuen Licht erscheinen zu lassen (vgl. OLG München NStZ 2005, 573, 574).
  • OLG Koblenz, 03.01.2006 - 1 Ws 891/05

    Strafrecht: Gefährlichkeit begründende Tatsachen bei nachträglicher

    Voraussetzung für eine solche Anordnung ist nach § 66b Abs. 2 StGB, dass nach einer Verurteilung, jedoch vor Haftentlassung konkrete neue Tatsachen erkennbar geworden sind, die für die Gefährlichkeit des Verurteilten sprechen (BGH, Urteil 2 StR 272/05 vom 25.11.2005 Seite 12; Senat, StraFo 04, 392,393; ebenso OLG München NStZ 05, 573,574).
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