Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.05.2005

Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5068
BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 3 StR 139/04 (https://dejure.org/2004,5068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 StPO; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 344 Abs. 2 Satz StPO
    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge: Mitteilung eines schriftlichen Sachverständigengutachten); Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkungen einer Ablehnung eines Antrags auf Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens; Einhaltung des Beschleunigungsgebots bei lang zurückliegenden Straftaten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 1; MRK Art. 6 Abs. 1
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nur bei Überschreiten einer angemessenen Frist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Entscheidend für die Überprüfung sind vielmehr die Gründe des den Beweisantrag zurückweisenden Beschlusses sowie die Darlegungen des Urteils über den Inhalt des mündlich erstatteten Sachverständigengutachtens, das schon aus sachlichrechtlichen Gründen so weit dargestellt werden muß, daß das Revisionsgericht seine Tragfähigkeit prüfen kann (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596).
  • BGH, 28.08.1998 - 3 StR 142/98

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung; Rüge der Verletzung des Art. 6 Abs. 1 Satz

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Für eine Überprüfung des Zeitraums vor Erlaß des Urteils fehlt es an der erforderlichen Verfahrensrüge (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 7 m. w. N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Entscheidend für die Überprüfung sind vielmehr die Gründe des den Beweisantrag zurückweisenden Beschlusses sowie die Darlegungen des Urteils über den Inhalt des mündlich erstatteten Sachverständigengutachtens, das schon aus sachlichrechtlichen Gründen so weit dargestellt werden muß, daß das Revisionsgericht seine Tragfähigkeit prüfen kann (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596).
  • BGH, 19.06.2002 - 2 StR 43/02

    Beschleunigungsgrundsatz (angemessene Frist; Beginn; Umstände des Einzelfalles;

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt jedoch nicht zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; 2003, 384).
  • BGH, 04.01.1999 - 3 StR 597/98

    Beschleunigungsgebot; Strafzumessung; Verfahrensrüge; Rechtsstaatswidrige

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Eine gewisse Untätigkeit während eines bestimmten Verfahrensabschnitts führt jedoch nicht zu einem Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK, sofern die angemessene Frist insgesamt nicht überschritten wird (BGH NStZ 1999, 313; 2003, 384).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 643/95

    Revision - Zuziehung weiteren Sachverständigens - Ablehnung zu Unrecht -

    Auszug aus BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04
    Der Generalbundesanwalt hält die Rüge für unzulässig, weil der Revisionsführer das schriftliche Gutachten nicht mitgeteilt habe (so auch BGH NStZ-RR 1996, 362; BGH bei Sander NStZ-RR 2004, 2 f.).
  • BGH, 25.06.2009 - 5 StR 215/09

    Unzulässige Revision

    Dem Revisionsgericht bleibt damit eine Überprüfung der erhobenen Behauptungen einer fehlenden Sachkunde des gehörten Sachverständigen und einer von diesem vorgeblich zugrunde gelegten unrichtigen Tatsachengrundlage verschlossen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 362; bei Sander NStZ-RR 2004, 1, 2 f.; NStZ 2005, 582; StV 1999, 195; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5020
BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05 (https://dejure.org/2005,5020)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 StR 158/05 (https://dejure.org/2005,5020)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 (https://dejure.org/2005,5020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 302 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 44 Satz 1 StPO
    Wirksamer Rechtsmittelverzicht bei reinem Motivirrtum; unwirksamer Rechtsmittelverzicht, der Bestandteil einer vorherigen Urteilsabsprache ohne qualifizierte Belehrung war; keine Widereinsetzung in den vorigen Stand bei Unkenntnis über Rechtsprechung des BGH; Recht auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 582
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 204/90

    Revisionsantrag bei Anfechtung des Urteils durch Mitangeklagten - Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    Ein solcher Irrtum ist ohne Einfluß auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 341; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
  • BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04

    Absprachebedingter Rechtsmittelverzicht (Grundsätze des Großen Senats;

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    In der Unkenntnis des Angeklagten oder seines Verteidigers von bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit des abgesprochenen Rechtsmittelverzichts (oder gar von dem genannten Beschluß des Großen Senats für Strafsachen) liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH - Großer Senat - aaO; vgl. auch BGH, Beschluß vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04).
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    Soweit geltend gemacht wird, der Rechtsmittelverzicht sei Bestandteil einer Urteilsabsprache gewesen - und weiter unterstellt, es sei keine qualifizierte Belehrung erfolgt - wäre der Rechtsmittelverzicht zwar unwirksam gewesen (Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. März 2005 - GSSt 1/04).
  • BGH, 28.07.2004 - 2 StR 199/04

    Rücknahme der Revision; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    Ein solcher Irrtum ist ohne Einfluß auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 341; BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 2).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04

    Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs

    Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05
    Soweit vorgebracht wird, der Rechtsmittelverzicht sei in der irrigen Annahme erfolgt, der Schuldspruch wegen Betruges sei sachlich-rechtlich zutreffend, während der Bundesgerichtshof im Parallelverfahren "S." später (Beschluß vom 9. Juni 2004 - 5 StR 136/04) eine Strafbarkeit wegen Betruges verneint habe, handelt es sich lediglich um einen Motivirrtum.
  • BGH, 18.06.2008 - 2 StR 485/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (technisches Versagen eines

    Auch bei im Übrigen form- und fristgerecht begründeter Revision ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausnahmsweise Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (BGH wistra 1993, 347; 2005, 344; Senatsbeschluss vom 9. Juli 2003 - 2 StR 146/03; vgl. Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 44 Rdn. 7 a m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2022 - 1 StR 119/22

    Wirksame Rücknahme der Revision (Weiterleitung durch die Staatsanwaltschaft)

    Ob und ggf. inwieweit sie mit der Rücknahmeerklärung unrealistische Erwartungen verknüpft hat, die nicht von der Justiz veranlasst worden waren (hier: Wegfall von Besuchsbeschränkungen, Ausreise nach Italien), kann dahinstehen; denn dies führt nicht ausnahmsweise zur Anfechtbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 2 StR 430/01, juris Rn. 5; ferner BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 Rn. 3 und vom 28. Juli 2004 aaO).
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 380/16

    Rücknahme der Revision (Anforderungen an den Geisteszustand des Revisionsführers)

    Soweit die Rücknahme der Revision auf einem Motivirrtum des Angeklagten beruhen sollte, ist ein solcher Irrtum ohne Einfluss auf die Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 mwN).
  • OLG Frankfurt, 26.10.2010 - 3 Ws 538/10

    Rechtsmittel im Strafverfahren: Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Ablauf

    Zudem ist die Frage der Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts für die Entscheidung über die Wiedereinsetzung vorgreiflich, da ein wirksam erklärter Rechtsmittelverzichtverzicht die Unzulässigkeit des Rechtsmittels zur Folge hat und die Gewährung von Wiedereinsetzung ausschließt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 213; BGH NStZ 2005, 582; Meyer-Goßner aaO § 302 Rn. 26 m.N.).
  • BGH, 27.07.2005 - 1 StR 279/05

    Wirksamer Rechtmittelverzicht (erfolglose Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Ergänzend wird auf die Entscheidung BGH, Beschluß vom 31. Mai 2005 - 1 StR 158/05 - hingewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht