Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 22.03.2005

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.01.2005 - 2 Ss 454/2004   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6885
OLG Stuttgart, 03.01.2005 - 2 Ss 454/2004 (https://dejure.org/2005,6885)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.01.2005 - 2 Ss 454/2004 (https://dejure.org/2005,6885)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Januar 2005 - 2 Ss 454/2004 (https://dejure.org/2005,6885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Verwerfung der Berufung trotz bereits erfolgter Verhandlung zur Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 329 Abs. 1 S. 2
    Verwerfung der Berufung nach Aufhebung und Zurückverweisung in der Revisionsinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 585 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 241
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77

    Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.01.2005 - 2 Ss 454/04
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. August 1977 (BGHSt 27, 236 ff) ist es der Auffassung, im vorliegenden Fall sei eine Verwerfung entgegen § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO statthaft.

    Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 27, 236 ff) eine Ausnahme von dieser gesetzlichen Regelung dann zugelassen, wenn das Berufungsgericht zuvor (im "ersten Durchgang") bereits die Berufung des Angeklagten gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO verworfen hatte, weil in diesen Fällen ein sachlicher Widerspruch zwischen der Entscheidung des Oberlandesgerichts und der späteren Verwerfung der Berufung gemäß § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO von vornherein ausgeschlossen ist.

  • OLG Stuttgart, 02.02.1982 - 3 Ws 7/82
    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.01.2005 - 2 Ss 454/04
    Der Kammer steht es frei, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen bejaht, unbeschadet der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (NStZ 1982, 217) gemäß § 329 Abs. 4 StPO einen Haftbefehl zu erlassen; denn eine Berufungsverwerfung ist, wie ausgeführt, nicht möglich, weil nicht zulässig.
  • KG, 15.08.2013 - 161 Ss 120/13

    Säumnisverwerfung nach vorangegangener Aufhebung durch das Revisionsgericht

    Hat hingegen letzteres die Berufung nach § 329 Abs. 1 StPO verworfen und hebt das Revisionsgericht diese Entscheidung auf, ist ein derartiger Widerspruch ausgeschlossen, so dass in diesen Fällen entgegen dem gesetzlichen Wortlaut des § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO eine erneute Verwerfung der Berufung möglich ist (vgl. KG, Beschluss vom 29. März 2011 - [3] 1 Ss 106/11 [37/11]; OLG Oldenburg StRR 2009, 336; OLG Stuttgart NStZ-RR 2005, 241; BGHSt 27, 236).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.03.2005 - 1 HEs 7/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11456
OLG Naumburg, 22.03.2005 - 1 HEs 7/05 (https://dejure.org/2005,11456)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.03.2005 - 1 HEs 7/05 (https://dejure.org/2005,11456)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. März 2005 - 1 HEs 7/05 (https://dejure.org/2005,11456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Haftprüfung; Anforderungen an das Vorliegen derselben Tat im Sinne des § 121 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Beurteilung einer erneuten Inhafttierung wegen des Verdachts einer nach Entlassung aus der Untersuchungshaft begangenen Straftat; ...

  • Judicialis

    StPO § 121; ; StPO § 121 Abs. 1; ; StPO § 122

  • rechtsportal.de

    StPO § 121 Abs. 1; StPO § 122
    Keine Untersuchungshaft wegen "derselben Tat" i.S.v. § 121 Abs. 1 StPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 585
  • NStZ 2006, 145
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 31.10.1988 - HEs 66/88

    Zulässigkeit eines Antrags auf Haftprüfung vor Anlauf der sechsmonatigen Frist

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.03.2005 - 1 HEs 7/05
    Bei der Haftprüfung nach § 121 StPO sind - unabhängig von einer Verbindung beider Verfahren - die vollzogenen Haftzeiten des 1. und 2. Haftbefehls nicht zusammenzurechnen (Anschluss an OLG Köln NStZ-RR 2001, 123 f.; gegen OLG Celle NStZ 1989, 243 f und OLG Schleswig StV 1983, 466).

    Die Auffassung, wonach auch in einem solchen Fall die Zeiten der in beiden Verfahren verbüßten Untersuchungshaft zusammengerechnet werden (OLG Celle NStZ 1989, 243 f.; OLG Schleswig StV 1983, 466), teilt der Senat nicht.

  • OLG Schleswig, 17.03.1983 - 1 HEs 22a/83
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.03.2005 - 1 HEs 7/05
    Bei der Haftprüfung nach § 121 StPO sind - unabhängig von einer Verbindung beider Verfahren - die vollzogenen Haftzeiten des 1. und 2. Haftbefehls nicht zusammenzurechnen (Anschluss an OLG Köln NStZ-RR 2001, 123 f.; gegen OLG Celle NStZ 1989, 243 f und OLG Schleswig StV 1983, 466).

    Die Auffassung, wonach auch in einem solchen Fall die Zeiten der in beiden Verfahren verbüßten Untersuchungshaft zusammengerechnet werden (OLG Celle NStZ 1989, 243 f.; OLG Schleswig StV 1983, 466), teilt der Senat nicht.

  • OLG Köln, 14.11.2000 - HEs 196/00

    Verständnis des Tatbegriffs des § 121 Strafprozessordnung (StPO) i.S.e.

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.03.2005 - 1 HEs 7/05
    Bei der Haftprüfung nach § 121 StPO sind - unabhängig von einer Verbindung beider Verfahren - die vollzogenen Haftzeiten des 1. und 2. Haftbefehls nicht zusammenzurechnen (Anschluss an OLG Köln NStZ-RR 2001, 123 f.; gegen OLG Celle NStZ 1989, 243 f und OLG Schleswig StV 1983, 466).

    Für eine solche Fallkonstellation kann - unabhängig von der Frage einer Verfahrensverbindung - nicht von "derselben Tat" i. S. v. § 121 Abs. 1 StPO die Rede sein (OLG Köln NStZ-RR 2001, 123, 124 m. w. N.).

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