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   BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05   

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https://dejure.org/2005,5702
BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,5702)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2005 - 3 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,5702)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - 3 StR 195/05 (https://dejure.org/2005,5702)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO; § 64 StGB
    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; Hemmschwelle; besonders gefährliche Gewaltanwendung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Aussicht auf Therapieerfolg)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Befürwortung eines Tötungsvorsatzes bei einer besonders gefährlichen Gewaltanwendung; Rechtsfehler bei der Annahme von Tötungsvorsatz; Überprüfung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt durch ein Gericht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei besonders gefährlicher Gewalthandlung als spontaner Tat in affektiver Erregung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 629
  • NStZ-RR 2005, 304
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.2004 - 4 StR 464/03

    Tötungsvorsatz (Hemmschwelle und hochgradige Alkoholisierung bei gefährlichen

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05
    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden Umstände, die ein solches Ergebnis in Frage stellen können, in seine entsprechenden Erwägungen einbezogen hat (vgl. Senat NStZ-RR 2004, 204 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.1999 - 3 StR 393/99

    Voraussetzungen zur Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05
    Dabei wird zu bedenken sein, daß der erforderliche symptomatische Zusammenhang nicht schon allein deshalb verneint werden kann, weil außer dem Hang zu übermäßigem Alkoholkonsum auch die beim Angeklagten vorhandenen Persönlichkeitsmängel die Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1, 2).
  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 28.06.2005 - 3 StR 195/05
    Dabei wird zu bedenken sein, daß der erforderliche symptomatische Zusammenhang nicht schon allein deshalb verneint werden kann, weil außer dem Hang zu übermäßigem Alkoholkonsum auch die beim Angeklagten vorhandenen Persönlichkeitsmängel die Disposition für die Begehung von Straftaten begründen (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1, 2).
  • BGH, 30.11.2005 - 5 StR 344/05

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Billigen im Rechtssinne; hochgradig

    Damit steht das Motiv der Angeklagten der Annahme des voluntativen Vorsatzelements nicht entgegen (vgl. Schneider NStZ 2005, 629, 631).
  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

    Dies gilt vor allem bei Vorliegen einer erheblichen Alkoholisierung, weil hierdurch der Täter in seiner Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein kann, aber etwa auch bei Vorhandensein von Persönlichkeitsauffälligkeiten oder Handeln in affektiver Erregung (Fischer, 68. Aufl. 2021, § 212 StGB, Rdnr. 7a, 10a, b, 11 und 12; BGH, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 3 StR 233/07 = NStZ-RR 2007, 307; BGH, Urteil vom 13.01.2010, Az. 2 StR 428/09 = NStZ 2010, 276; BGH, Beschluss vom 28.06.2005, Az. 3 StR 195/05 = NStZ-RR 2005, 304).
  • BGH, 18.05.2017 - 2 StR 83/17

    Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung)

    Daran gemessen hätte sich das Landgericht mit einigen nach Sachlage in Betracht kommenden Umständen auseinander setzen müssen, die den Vorsatz insoweit in Frage zu stellen geeignet wären (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 204; NStZ-RR 2005, 304).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Der Erwartung, der Angeklagte werde außerhalb des Vollzugs (überhaupt) keine rechtswidrigen Taten mehr begehen, bedarf es nicht (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - 3 StR 195/05, NStZ-RR 2005, 304, 305).
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