Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3750
OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05 (https://dejure.org/2005,3750)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.04.2005 - 1 Ss 59/05 (https://dejure.org/2005,3750)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. April 2005 - 1 Ss 59/05 (https://dejure.org/2005,3750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,3750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Unterhaltspflicht nach Bürgerlichem Recht bei Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners; Bestehen einer Unterhaltspflicht als gesetzliches Merkmal von § 170 des Strafgesetzbuchs (StGB) zur eigenständigen Beurteilung durch einen Strafrichter; Ermittlung der ...

  • Judicialis

    StGB § 170; ; StGB § 170 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154a Abs. 2; ; BGB § 1602 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2

  • RA Kotz

    Unterhaltspflichtverletzung - Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungen zur Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bei wechselndem Einkommen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 640
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (21)

  • BayObLG, 25.04.2002 - 5St RR 106/02

    Verletzung der Unterhaltspflicht - Feststellung der Leistungsfähigkeit -

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt aber eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des Bürgerlichen Rechts voraus (BGHSt 12, 166; 26, 111), die der Strafrichter im übrigen ohne Bindung an zivilgerichtliche Erkenntnisse eigenverantwortlich festzustellen hat (OLG Hamm ZFE 2003, 188; BayObLGSt 2002, 71; 1967, 1; StV 2001, 349; OLG Celle StV 2001, 349; OLG Düsseldorf StV 1991, 68; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 170 Rdn. 3, 6).

    Diese ist daher kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 170 StGB (so aber KG, Beschluss 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000; BayObLGSt 1999, 56; 1988, 92; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 208; OLG Zweibrücken StV 1986, 531; OLG Köln NJW 1981, 63; Senat GA 1975, 28, woran nicht länger festgehalten wird), sondern - ebenso wie die Bedürftigkeit des Berechtigten - ein vom Strafrichter selbständig zu beurteilendes Element des gesetzlichen Merkmals der Unterhaltspflicht (BayObLGSt 2002, 71; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn. 20; Günther in: SK, StGB, § 170 Rdn. 26).

    cc) Der Senat schließt sich der herrschenden familiengerichtlichen Rechtsauffassung an, wonach die Leistungsfähigkeit bei wechselnden Einkommenshöhen regelmäßig nur auf der Grundlage des über einen größeren Zeitraum erzielten Durchschnittseinkommens beurteilt werden kann (so auch BayObLGSt 2002, 71 in einem Fall freiberuflicher bzw. selbständiger gewerblicher Tätigkeit).

  • KG, 05.06.2000 - 1 Ss 129/00
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Diese ist daher kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 170 StGB (so aber KG, Beschluss 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000; BayObLGSt 1999, 56; 1988, 92; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 208; OLG Zweibrücken StV 1986, 531; OLG Köln NJW 1981, 63; Senat GA 1975, 28, woran nicht länger festgehalten wird), sondern - ebenso wie die Bedürftigkeit des Berechtigten - ein vom Strafrichter selbständig zu beurteilendes Element des gesetzlichen Merkmals der Unterhaltspflicht (BayObLGSt 2002, 71; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn. 20; Günther in: SK, StGB, § 170 Rdn. 26).

    bb) Demgegenüber lehnt die überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Strafrechtsprechung und der strafrechtlichen Literatur Durchschnittsberechnungen für einen größeren Zeitraum ab und verlangt die Feststellung der Leistungsfähigkeit für jeden einzelnen Zeitabschnitt (OLG Celle StV 2001, 349; BayObLG NStE Nr. 4 zu § 170b StGB; FamRZ 1958, 284; OLG Köln NJW 1962, 1517; Schönke/Schröder-Lenckner aaO Rdn. 22 m.w.N.; unklar KG, Beschluss (4) 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000, das die Leistungsfähigkeit zwar nach einem größeren Zeitraum beurteilen will, Durchschnittsberechnungen aber ablehnt).

  • OLG Celle, 15.05.1998 - 22 Ss 21/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt aber eine gesetzliche Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des Bürgerlichen Rechts voraus (BGHSt 12, 166; 26, 111), die der Strafrichter im übrigen ohne Bindung an zivilgerichtliche Erkenntnisse eigenverantwortlich festzustellen hat (OLG Hamm ZFE 2003, 188; BayObLGSt 2002, 71; 1967, 1; StV 2001, 349; OLG Celle StV 2001, 349; OLG Düsseldorf StV 1991, 68; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Aufl., § 170 Rdn. 3, 6).

    bb) Demgegenüber lehnt die überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Strafrechtsprechung und der strafrechtlichen Literatur Durchschnittsberechnungen für einen größeren Zeitraum ab und verlangt die Feststellung der Leistungsfähigkeit für jeden einzelnen Zeitabschnitt (OLG Celle StV 2001, 349; BayObLG NStE Nr. 4 zu § 170b StGB; FamRZ 1958, 284; OLG Köln NJW 1962, 1517; Schönke/Schröder-Lenckner aaO Rdn. 22 m.w.N.; unklar KG, Beschluss (4) 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000, das die Leistungsfähigkeit zwar nach einem größeren Zeitraum beurteilen will, Durchschnittsberechnungen aber ablehnt).

  • OLG Köln, 23.04.1980 - 3 Ss 162/80

    Verurteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht; Vorliegen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Diese ist daher kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 170 StGB (so aber KG, Beschluss 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000; BayObLGSt 1999, 56; 1988, 92; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 208; OLG Zweibrücken StV 1986, 531; OLG Köln NJW 1981, 63; Senat GA 1975, 28, woran nicht länger festgehalten wird), sondern - ebenso wie die Bedürftigkeit des Berechtigten - ein vom Strafrichter selbständig zu beurteilendes Element des gesetzlichen Merkmals der Unterhaltspflicht (BayObLGSt 2002, 71; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn. 20; Günther in: SK, StGB, § 170 Rdn. 26).
  • OLG Celle, 22.06.1962 - 11 U 60/62
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    bb) Demgegenüber lehnt die überwiegende Auffassung in der obergerichtlichen Strafrechtsprechung und der strafrechtlichen Literatur Durchschnittsberechnungen für einen größeren Zeitraum ab und verlangt die Feststellung der Leistungsfähigkeit für jeden einzelnen Zeitabschnitt (OLG Celle StV 2001, 349; BayObLG NStE Nr. 4 zu § 170b StGB; FamRZ 1958, 284; OLG Köln NJW 1962, 1517; Schönke/Schröder-Lenckner aaO Rdn. 22 m.w.N.; unklar KG, Beschluss (4) 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000, das die Leistungsfähigkeit zwar nach einem größeren Zeitraum beurteilen will, Durchschnittsberechnungen aber ablehnt).
  • OLG Celle, 21.01.1998 - 22 Ss 299/97

    Umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch Lagerung von Putenmist

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Diese ist daher kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 170 StGB (so aber KG, Beschluss 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000; BayObLGSt 1999, 56; 1988, 92; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 208; OLG Zweibrücken StV 1986, 531; OLG Köln NJW 1981, 63; Senat GA 1975, 28, woran nicht länger festgehalten wird), sondern - ebenso wie die Bedürftigkeit des Berechtigten - ein vom Strafrichter selbständig zu beurteilendes Element des gesetzlichen Merkmals der Unterhaltspflicht (BayObLGSt 2002, 71; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn. 20; Günther in: SK, StGB, § 170 Rdn. 26).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZR 72/89

    Sozialhilfebedürftigkeit als Folge der Unterhaltspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Sie besteht nach Bürgerlichem Recht grundsätzlich nur bei Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners (vgl. insbes. §§ 1603, 1581 BGB; BGHZ 111, 194; Palandt-Diederichsen, BGB, 64. Aufl. § 1603 Rdn. 33).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Bei Selbständigen ist sogar vom durchschnittlichen Gewinn während eines längeren Zeitraums von in der Regel mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren, möglichst den letzten drei Jahren, auszugehen (1.5 dieser Leitlinien; Palandt-Diederichsen aaO Rdn. 14; BGH NJW 1985, 909).
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZR 374/81

    Umfang des Auskunftspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Denn bei Einkünften in wechselnder Höhe können die durchschnittlichen Verhältnisse zuverlässig nur durch Erfassung der Einkünfte aus einem längeren Zeitraum beurteilt werden (BGH FamRZ 1983, 680, 681).
  • OLG Zweibrücken, 22.08.1986 - 1 Ss 144/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
    Diese ist daher kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 170 StGB (so aber KG, Beschluss 1 Ss 129/00 v. 5.6.2000, juris Nr. KORE418632000; BayObLGSt 1999, 56; 1988, 92; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 208; OLG Zweibrücken StV 1986, 531; OLG Köln NJW 1981, 63; Senat GA 1975, 28, woran nicht länger festgehalten wird), sondern - ebenso wie die Bedürftigkeit des Berechtigten - ein vom Strafrichter selbständig zu beurteilendes Element des gesetzlichen Merkmals der Unterhaltspflicht (BayObLGSt 2002, 71; Schönke/Schröder-Lenckner, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdn. 20; Günther in: SK, StGB, § 170 Rdn. 26).
  • BayObLG, 05.05.2000 - 5St RR 111/00

    Anforderungen an die Feststellungen über Verteilung wegen Verletzung der

  • OLG Schleswig, 22.10.1984 - 2 Ss 495/84
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 53/82

    Darlegungs- und Beweislast eines Kindes für die Begründetheit von Barunterhalt

  • BGH, 10.12.1958 - 2 StR 394/58
  • OLG Stuttgart, 12.12.1989 - 18 UF 361/88

    Unterhaltsrecht der ehelichen Kinder; Vorübergehende Umstände; Herabsetzung des

  • OLG Jena, 17.06.1996 - WF 91/96
  • BGH, 15.04.1975 - 5 StR 667/74

    Strafrichterliche Bindungspflicht an Zivilrechtsurteile in Unterhaltssachen -

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1998 - 5 UF 64/98
  • OLG Oldenburg, 04.08.1999 - 2 Ws 29/99 S 12

    Anspruch eines Beschuldigten auf Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines

  • OLG Hamm, 13.02.2003 - 4 Ss 49/03

    Verletzung der Unterhaltspflicht, Feststellungen, Anforderungen, Feststellungen

  • BayObLG, 02.01.1967 - RReg. 4a St 41/66
  • OLG Celle, 19.04.2011 - 32 Ss 37/11

    Eigenständige Prüfung und Beurteilung des Bestehens einer gesetzlichen

    Zwar wird bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpflichteten als Element der gesetzlichen Unterhaltspflicht bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens in der Rechtsprechung der Familiensenate regelmäßig von einem Bruttojahreseinkommen ausgegangen, bei dem nicht monatlich anfallende Leistungen (etwa Weihnachtsgeld) auf das gesamte Jahr umgelegt werden (vgl. Strohal in: Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, Rn. 513 m. w. N.; siehe auch OLG Koblenz NStZ 2005, 640, 641 Rn. 6 m. w. N.).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung der Strafgerichte ist hingegen nicht einheitlich, soweit es um den der Bewertung der Leistungsfähigkeit zugrunde zu legenden Zeitraum und die Notwendigkeit geht, ein durchschnittliches Einkommen für einen Zeitraum zugrunde zu legen, in dem nur teilweise Einkommen erzielt wurde oder in dem die Höhe des Einkommens schwankte (siehe die Nachw. bei OLG Koblenz NStZ 2005, 640, 641 Rn. 6 und 7).

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2009 - Ss 104/09

    Anforderungen an die Feststellung der gesetzlichen Unterhaltspflicht im Rahmen

    Bei Einkünften in wechselnder Höhe ist die Leistungsfähigkeit nach einem größeren Zeitraum zu beurteilen, um dem Unterhaltsverpflichteten die Möglichkeit einzuräumen, unzureichende Einkünfte in einem Monat durch höhere Einkünfte in einem anderen Monat auszugleichen (Vgl. OLG Hamm, a.a.O., OLG Koblenz, NStZ 2005, 640 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur; Fischer, a.a.O., Rn. 8a).
  • OLG Braunschweig, 15.08.2013 - 1 Ss 50/13

    Umfang der tatrichterlichen Feststellungen bei einer Verurteilung wegen

    Allerdings wird der in der Revisionsbegründungsschrift angesprochene, auf der Ansicht des OLG Koblenz beruhende (OLG Koblenz NStZ 2005, 640 [OLG Koblenz 04.04.2005 - 1 Ss 59/05] f) sogenannte Nachholbedarf nicht anzuerkennen sein, weil die Beurteilung der Leistungsfähigkeit über einen längeren Zeitraum nach Durchschnittssätzen dem Schutzzweck der Norm des § 170 StGB, welcher vorrangig dem Schutz des Unterhaltsberechtigten vor der Gefährdung seines materiellen Lebensbedarfs dient, nicht genügend Rechnung trägt (OLG Celle, a.a.O., Rn. 23 f, 25 m. w. N.).".
  • OLG Hamm, 08.01.2009 - 3 Ss 548/08

    Verletzung der Unterhaltspflicht; Leistungsfähigkeit; erweiterte

    Allerdings besteht die erweitere Unterhaltspflicht auch nur bei Sicherstellung des notwendigen Eigenbedarfs (OLG Koblenz NStZ 2005, 640).
  • OLG Hamm, 07.09.2006 - 4 Ss 373/06

    Verletzung der Unterhaltspflicht, Leistungsfähigkeit, Aufgabe der bisherigen

    Der Tatbestand des § 170 StGB setzt neben einer gesetzlichen Unterhaltspflicht des Täters im Sinne des bürgerlichen Rechts (vgl. OLG Hamm, NStZ 2004, 686) und dem Bedarf der Geschädigten voraus, dass der Beschuldigte leistungsfähig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2003 - 4 Ss 49/03 - OLG Koblenz, NStZ 2005, 640, mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 06.02.2007 - 1 Ss 288/05

    Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Behandlung von Einkommen bzw.

    Es handelt sich vielmehr um ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 5. Juni 2000 - (4) 1 Ss 129/00 (84/00) - bei juris und 5. Juli 2006 - (4) 1 Ss 199/06 (98/06) - Tröndle/Fischer aaO Rdnr. 8; a. A. [Element des gesetzlichen Merkmals der Unterhaltspflicht] OLG Koblenz NStZ 2005, 640 f; Dippel in Leipziger Kommentar aaO Rdnrn. 38, 68; Lenckner in Schönke/Schröder aaO Rdnr. 20; jeweils m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht