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   BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04 (1)   

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BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04 (1) (https://dejure.org/2005,3008)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2005 - 5 StR 440/04 (1) (https://dejure.org/2005,3008)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 5 StR 440/04 (1) (https://dejure.org/2005,3008)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 264 StGB; § 218 Satz 1 StPO; § 217 StPO; § 338 Nr. 8 StPO
    Subventionsbetrug; unzulässige Beschränkung der Verteidigung (Ladung: Verzicht durch schlüssiges Verhalten; Präklusion und Verwirkung; Aussetzungsantrag; Rechtsmissbrauch; faires Verfahren)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 3 StPO; § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Gesetzlicher Richter (Anwendung von § 26a Abs. 1 Nr. 2 StPO auf Befangenheitsanträge mit sachlichem Gehalt das Revisionsgericht; Zugrundelegung des anwaltlich versicherten Vortrag der Revisionsentscheidung)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung des früheren brandenburgischen Landwirtschaftsministers bestätigt

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04

    Verurteilung des früheren brandenburgischen Landwirtschaftsministers bestätigt

    BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Edwin Zimmermann

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 646
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.2003 - 5 StR 448/02

    Freispruch des früheren brandenburischen Landwirtschaftsministers aufgehoben

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04
    5 StR 440/04 (alt: 5 StR 448/02).

    Nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes freisprechendes Urteil des Landgerichts Potsdam aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen hatte (BGH NJW 2003, 2179), ist der Angeklagte nunmehr wegen Subventionsbetruges in Tateinheit mit Untreue zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt worden.

  • BGH, 09.10.2001 - 5 StR 383/01

    Rechtsbeugung; Mißbräuchlich durch Rechtsanwalt erhobene Verfahrensrüge und

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04
    Wer in dieser Weise trotz sicherer Kenntnis vom Lauf des Verfahrens und eines entsprechenden Irrtums des Vorsitzenden zehn Verhandlungstage zuwartet, bis er eine Aussetzung des Verfahrens vor dem alleinigen Hintergrund verlangt, daß das von ihm angestrebte Verfahrensergebnis einer Verfahrenseinstellung nicht erreichbar erscheint, hat ein diesbezügliches Aussetzungsrecht und eine entsprechende Verfahrensrüge verwirkt (vgl. auch BGHR StPO § 218 Ladung 3; zu weiteren Fällen der informellen Präklusion und Verwirkung näher Basdorf StV 1997, 488, 490 ff.).
  • BGH, 07.12.1994 - 5 StR 519/94

    Verteidigung des Angeklagten - Einschränkung - Aussetzungsantrag - Zurückweisung

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04
    Damit hat er auf eine erneute Ladung durch schlüssiges Verhalten verzichtet (vgl. hierzu auch BGHR StPO § 218 Ladung 2; BayObLGSt 1984, 133, 136).
  • BayObLG, 10.12.1984 - RReg. 1 St 295/84

    Ladung; Wahlverteidiger; Termin; Kenntnis; Ablauf; Ladungsfrist

    Auszug aus BGH, 16.06.2005 - 5 StR 440/04
    Damit hat er auf eine erneute Ladung durch schlüssiges Verhalten verzichtet (vgl. hierzu auch BGHR StPO § 218 Ladung 2; BayObLGSt 1984, 133, 136).
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 357/07

    Vom Generalbundesanwalt für durchgreifend erachtete widersprüchliche

    bb) Die Rüge ist jedenfalls als widersprüchliches Prozessverhalten nicht statthaft (vgl. hierzu BGHR StPO § 218 Ladung 5, § 247 Ausschließungsgrund 1, § 344 Abs. 2 Satz 2 Missbrauch 1 und § 349 Abs. 1 Unzulässigkeit 2; BGH NStZ 1997, 451; BGH, Beschluss vom 29. August 2007 - 1 StR 387/07).
  • BGH, 13.12.2005 - 5 StR 494/05

    Unterlassene Ladung eines Verteidigers zu den Hauptverhandlungsterminen (Entzug

    Die Rüge der Verletzung des § 218 Satz 1 StPO wäre unter den obwaltenden besonderen Umständen auch verwirkt (vgl. BGH NStZ 2005, 646, 647).
  • OLG Celle, 02.04.2012 - 322 SsBs 84/12

    Notwendigkeit des Vorbringens bei der Rüge eines Verstoßes gegen § 218 StPO durch

    Denn ein Beruhen des Urteils auf diesem Verfahrensmangel scheidet z.B. aus, wenn feststeht, dass der Verteidiger auch bei rechtzeitiger Ladung zum Termin nicht erschienen wäre (BGH NStZ 2005, 646, 648).
  • OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05

    Revisionsrügen im Strafverfahren: Unbegründetheit der Verfahrensrüge einer

    Zwar ist es dem Revisionsführer nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwehrt, sich auf die Durchführung der Hauptverhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers zu berufen, wenn sich der Verteidiger eigenmächtig und pflichtwidrig von der Verhandlung entfernt und dadurch den bestehenden Verfahrensmangel in zurechenbarer Weise selbst verursacht hat (vgl. BGH NStZ 1997, 451; 1998, 267; 2005, 646, 647).
  • OLG Koblenz, 31.07.2009 - 1 Ss 65/09

    Nichtladung des Wahlverteidigers; Durchführung der Hauptverhandlung ohne

    Ebenso zutreffend hat die Generalstaatsanwaltschaft darauf hingewiesen, dass besondere Umstände, die eine Verhandlung in Abwesenheit des Verteidigers erlaubt hätten (siehe dazu BGH NStZ 2009, 48 ; NStZ 2005, 646), nicht vorlagen.
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