Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.08.2004

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   BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04   

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BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,5820)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2004 - 4 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,5820)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04 (https://dejure.org/2004,5820)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Unwertgehalts eines sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bei der Bestrafung trotz Vorliegen eines minder schweren Falles - Anwendbarkeit eines Strafrahmens eines Grunddelikts trotz Verdrängung des Tatbestandes durch einen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 176 a; ; StGB § 176 Abs. 1; ; StGB § 176 a Abs. 1; ; StGB § 176 a Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 176 Abs. 1 § 176a
    Gesetzeskonkurrenz zwischen § 176 und § 176a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 90
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04
    Dies gilt entgegen der Auffassung des Landgerichts auch dann, wenn ein minder schwerer Fall gemäß § 176 a Abs. 3 StGB angenommen wird (vgl. BGH NStZ 2003, 440; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 2, jeweils m.w.N.).

    Bei richtigem Vorgehen hätte das Landgericht bei der allein innerhalb des § 176 a StGB vorzunehmenden Strafrahmenwahl in die vorzunehmende Gesamtabwägung auch die lediglich den Tatbestand des § 176 Abs. 1 StGB erfüllenden Teilakte einbeziehen müssen (vgl. BGH NStZ 2003, 440).

    Daß sich die dann fehlerhafte Anwendung des eine Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsehenden Strafrahmens des § 176 Abs. 1 StGB auf die Bemessung der Einzelstrafen ausgewirkt hat, schließt der Senat aus, weil sich das Landgericht bei der Festsetzung der in den vorgenannten 13 Fällen verhängten Einzelstrafen an der Untergrenze des Strafrahmens des § 176 Abs. 1 StGB orientiert hat und das im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden Delikt - ebenso wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) - Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfaltet (st. Rspr. vgl. BGHSt 1, 152, 156; BGH NStZ 2003, 440).

  • BGH, 24.04.1951 - 1 StR 101/51
    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04
    Daß sich die dann fehlerhafte Anwendung des eine Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsstrafe vorsehenden Strafrahmens des § 176 Abs. 1 StGB auf die Bemessung der Einzelstrafen ausgewirkt hat, schließt der Senat aus, weil sich das Landgericht bei der Festsetzung der in den vorgenannten 13 Fällen verhängten Einzelstrafen an der Untergrenze des Strafrahmens des § 176 Abs. 1 StGB orientiert hat und das im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktretenden Delikt - ebenso wie bei Tateinheit (§ 52 Abs. 2 Satz 2 StGB) - Sperrwirkung hinsichtlich der Mindeststrafe entfaltet (st. Rspr. vgl. BGHSt 1, 152, 156; BGH NStZ 2003, 440).
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04
    Dies gilt entgegen der Auffassung des Landgerichts auch dann, wenn ein minder schwerer Fall gemäß § 176 a Abs. 3 StGB angenommen wird (vgl. BGH NStZ 2003, 440; BGHR BtMG § 30 a Konkurrenzen 2, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 144/03

    Korrektur des Tenors; Verwerfung der Revision als unbegründet

    Auszug aus BGH, 26.05.2004 - 4 StR 119/04
    a) Der Tatbestand des sexuellen Mißbrauchs gemäß § 176 Abs. 1 StGB wird durch den Tatbestand des vollendeten schweren sexuellen Mißbrauchs gemäß § 176 a Abs. 1 StGB verdrängt (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juni 2003 - 2 StR 144/03).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 381/17

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Konkurrenz zum schweren sexuellen Missbrauch

    Der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176 Abs. 1 StGB) wird durch den Qualifikationstatbestand des vollendeten schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a Abs. 1 StGB) verdrängt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, NStZ 2005, 90; Beschluss vom 4. Juni 2003 - 2 StR 144/03; Wolters in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 176a Rn. 22).
  • BGH, 02.12.2020 - 4 StR 398/20

    Vergewaltigung (Penetration mit dem Finger als eine dem Beischlaf ähnliche

    Dies ist für eine mit dem Finger vorgenommene Penetration der Scheide (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 351/03, NStZ 2004, 440 Rn. 8; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Beschluss vom 17. September 1999 - 3 StR 524/99, BGHR StGB § 177 Abs. 2 Vergewaltigung 1 - Finger in Scheide (jeweils zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF), siehe dazu auch BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 10; Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 65/11, NJW 2011, 3111 Rn. 6 (jeweils zu § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB)), des Scheidenvorhofs (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 StR 345/17, BGHR StGB § 176a Abs. 2 Nr. 1 Sexuelle Handlung 2; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, NStZ 2005, 90; Urteil vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00, NStZ 2001, 312 (jeweils zu § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB)) oder des Anus (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 10; Beschluss vom 24. April 2001 ? 1 StR 94/01, NStZ 2001, 598; Beschluss vom 24. März 1999 - 1 StR 685/98, NStZ-RR 1999, 321 Nr. 24 bei Pfister (jeweils zu § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB aF)) anerkannt.
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 345/17

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (ähnliche sexuelle Handlung)

    Das Eindringen mit dem Finger in den Scheidenvorhof ist eine dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung im Sinne von § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, NStZ 2005, 90; LK/Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 176a Rn. 26 f.; BeckOK StGB/Ziegler, 36. Ed., § 176a Rn. 12; a.A. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 176a Rn. 7a; Folkers, JR 2007, 11, 15).
  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 265/23

    Zurücktreten des Grundtatbestands gegenüber der ebenfalls verwirklichten

    Gegenüber der ebenfalls verwirklichten Qualifikation des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in kinderpornographischer Absicht tritt der Grundtatbestand des § 176 Abs. 1 StGB zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, BGHR StGB § 176a Konkurrenzen 1; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 144/03, juris Rn. 1; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 176 Rn. 39, § 176c Rn. 24, SSW-StGB/Wolters, 5. Aufl., § 176a Rn. 22; jeweils mwN).
  • LG Schwerin, 18.03.2021 - 33 KLs 15/20
    Das Einführen eines Fingers in die Vagina des Kindes ist eine dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden ist (vgl. BGH, Urteil v. 13.12.2017, 2 StR 345/17, wonach bereits das Eindringen mit dem Finger in den Scheidenvorhof eine dem Beischlaf ähnliche sexuelle Handlung im Sinne von § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB ist; ebenso: BGH, Beschluss vom 26.05.2004, 4 StR 119/04, juris; Leipziger Kommentar/ Hörnle, StGB, 12. Aufl., § 176a Rdn. 26 f.).
  • BGH, 30.09.2014 - 3 StR 344/14

    Konkurrenzverhältnis zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und schwerem

    Das Vergehen gemäß § 176 Abs. 1 StGB tritt indes hinter das vollendete Verbrechen nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (§ 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB aF) zurück (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 119/04, BGHR StGB § 176a Konkurrenzen 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6072
BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04 (https://dejure.org/2004,6072)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2004 - 5 StR 134/04 (https://dejure.org/2004,6072)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2004 - 5 StR 134/04 (https://dejure.org/2004,6072)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes zur Befriedigung des Geschlechtstriebes; Auswirkungen fehlender Erörterung des Tatrichters zur Willenskraft und Erkenntnisfähigkeit des Angeklagten im Rahmen des Vorsatzes; Wertungen zum Rücktritt bei Vorliegen eines beendeten ...

  • Judicialis

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1
    Sexuelle Nötigung durch Ausziehen des Opfers

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 90
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Ein Rücktritt von dem hier ersichtlich vorliegenden beendeten Versuch (vgl. BGHSt 39, 221, 227) scheidet aus.

    Ein Rücktritt davon scheidet nach dem eindeutigen Gesamtzusammenhang der Urteilsfeststellungen wegen Fehlschlags aus (vgl. BGHSt 39, 221, 228).

  • BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03

    Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Solches war hier angesichts der den Vorsatz und das Mordmerkmal begründenden offen zu Tage liegenden objektiven Tatsachen und der von dem Angeklagten geäußerten Todesdrohung auch nicht unerläßlich (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 2).

    Das kraftvolle Würgen hatte unter diesen Umständen seine Eignung als bloße Verletzungshandlung bereits vollständig verloren (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57).

  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 422/97

    Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Beurteilung schädlicher

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Zudem durfte die Jugendkammer nicht in erster Linie auf das Tatunrecht abstellen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10), dem für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit Bedeutung zukommt, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 8 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2002 - 1 StR 241/02

    Urteil gegen Sonderschulrektor bestätigt

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    e) Der Senat kann dahingestellt lassen, ob hinsichtlich des tateinheitlich begangenen Sexualdelikts ein Rücktritt bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil schon das Ausziehen nach zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs eingesetzter Gewalt eine vollendete sexuelle Nötigung darstellt (vgl. BGH, Beschl. vom 31. Juli 2002 - 1 StR 241/02; BGH NStZ 1993, 78).
  • BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Zudem durfte die Jugendkammer nicht in erster Linie auf das Tatunrecht abstellen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10), dem für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit Bedeutung zukommt, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 8 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    Solches war hier angesichts der den Vorsatz und das Mordmerkmal begründenden offen zu Tage liegenden objektiven Tatsachen und der von dem Angeklagten geäußerten Todesdrohung auch nicht unerläßlich (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 57; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Befriedigung des Geschlechtstriebs 2).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    b) Nach den Darlegungen des Landgerichts verbleiben auch keine Zweifel hinsichtlich der für eine Vorsatzbildung erforderlichen Erkenntnisfähigkeit und Willenskräfte des Angeklagten (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 54).
  • BGH, 17.09.1992 - 4 StR 416/92

    Sexuelle Nötigung - Abwehrwille - Sexuelle Handlungen

    Auszug aus BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04
    e) Der Senat kann dahingestellt lassen, ob hinsichtlich des tateinheitlich begangenen Sexualdelikts ein Rücktritt bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil schon das Ausziehen nach zur Durchführung des Geschlechtsverkehrs eingesetzter Gewalt eine vollendete sexuelle Nötigung darstellt (vgl. BGH, Beschl. vom 31. Juli 2002 - 1 StR 241/02; BGH NStZ 1993, 78).
  • BGH, 10.03.2015 - 5 StR 521/14

    Vornahme sexueller Handlungen an widerstandsunfähiger Person (Entblößung des

    Da bei äußerlich eindeutigen Handlungen nach ständiger Rechtsprechung die subjektive Zielrichtung des Täters für die Einordnung als sexuelle Handlung keine Bedeutung hat (vgl. BGH, aaO), kommt es vorliegend auch nicht darauf an, ob die Entkleidung der Geschädigten dem Tatplan des Angeklagten entsprechend dazu diente, sich schon hierdurch geschlechtliche Erregung zu verschaffen (vgl. Laufhütte/Roggenbuck in LK, StGB, 12. Aufl., § 184g Rn. 5 f.; MüKo-StGB/Hörnle, 2. Aufl., § 184g Rn. 6 mwN; MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 Rn. 55; offengelassen von BGH, Urteil vom 4. August 2004 - 5 StR 134/04, NStZ 2005, 90, 91; aA noch BGH, Beschluss vom 13. Februar 1997 - 4 StR 648/96, NStZ-RR 1997, 292 mwN).
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