Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 12.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04   

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https://dejure.org/2005,7527
OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04 (https://dejure.org/2005,7527)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.01.2005 - 1 Ws 520/04 (https://dejure.org/2005,7527)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 1 Ws 520/04 (https://dejure.org/2005,7527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Postkontrolle in Haftanstalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde nach § 116 Strafvollzugsgesetz (StVollzG); Zulässigkeit einer generellen Inhaltskontrolle eingehender Postsendungen; Rechtswidrigkeit einer durchgeführten Lochung der Behördenpost; Anspruch des Gefangenen auf den Erhalt unbeschädigter Post in einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Darf Gefangenenpost gelocht werden?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Befugnis der Justizvollzugsanstalt zur Kennzeichnung nicht der Inhalts- oder Sichtkontrolle unterliegender Post

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 588
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 13.05.2003 - 3 Ws 292/03

    Strafvollzug: Kontrolle und Kennzeichnung von Verteidigerpost

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
    Die Entscheidung des OLG Frankfurt (NStZ-RR 2003, 254) betrifft einen anderen Sachverhalt und steht nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2004 - 1 Ws 374/04

    Kontrolle der Verteidigerpost

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
    Ausgenommen ist Verteidigerpost (vgl. hierzu jüngst Senat NStZ-RR 2005, 60), die keinerlei Kontrolle unterliegt.
  • OLG Karlsruhe, 17.09.2003 - 1 Ws 210/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (NStZ 2004, 517 f.) ist in der Justizvollzugsanstalt X., einer Anstalt höchster Sicherheitsstufe, die generelle Inhaltskontrolle eingehender Postsendungen grundsätzlich zulässig.
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2003 - Vollz (Ws) 7/03

    Perforierung der Verteidigerpost zur Verhinderung des Missbrauchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.01.2005 - 1 Ws 520/04
    Die Auffassung des Senats steht im Ergebnis in Einklang mit der Rechtsprechung des OLG Saarbrücken (NStZ-RR 2004, 188 für Verteidigerpost).
  • OLG Koblenz, 28.11.2022 - 2 Ws 457/22

    Sichtkontrolle ein- und ausgehender Post in Gegenwart des Gefangenen

    18 Die Sichtkontrolle ist mit dem Grundrechtsschutz aus Art. 10 Abs. 1 GG vereinbar (OLG Koblenz, 2 Ws 217/22 Vollz v. 14.06.2021; 2 Ws 510/19 Vollz v. 19.08.2019 juris; 4 Ws 382/20 Vollz v. 06.08.2020, juris; entsprechend für andere Vollzugsgesetze: BayObLG, 204 StObWs 122/21 v. 31.08.2021, juris; OLG Nürnberg, 1 Ws 519/17 v. 28.11.2017, juris; OLG Karlsruhe, 1 Ws 520/04 v. 26.01.2005, NStZ 2005, 588).

    In diesen Einzelfällen muss nicht unbedingt mit einer Gefährdung der Sicherheitsbelange der Anstalt gerechnet werden (OLG Koblenz, 4 Ws 382/20 Vollz v. 06.08.2029, juris Rn. 24; OLG Karlsruhe, 1 Ws 210/03 v. 17.09.2003, NStZ 2004, 517; 1 Ws 520/04 v. 26.01.2005, NStZ 2005, 588).

  • OLG Koblenz, 19.08.2019 - 2 Ws 510/19

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Kontrolle eingehender Behördenpost in

    Damit befindet sich die Kammer in Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Literatur (BVerfG NStZ 2004, 225; OLG Karlsruhe, 1 Ws 520/04 v. 26.01.2005 - NStZ 2005, 588; OLG Nürnberg, 1 Ws 519/17 v. 28.11.2017 - juris; Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, StVollzG, 12. Auf.
  • OLG Celle, 30.08.2021 - 3 Ws 217/21

    Formelle Anforderungen an Inhalt des Beschlusses der Strafvollstreckungskammer;

    Hieran hat sich auch durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 StVollzG , die eine Bezugnahme auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke erlauben, nichts geändert (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 325 [OLG Karlsruhe 13.03.2007 - 1 Ws 183/06] ; OLG Nürnberg ZfStrVo 2005, 251; OLG Celle NStZ-RR 2005, 356 [OLG Celle 08.06.2005 - 1 Ws 185/05 (StrVollz)] ).
  • OLG Koblenz, 06.08.2020 - 4 Ws 382/20

    Sichtkontrolle von Briefen in der Haftanstalt Keine Verletzung der

    Wenn ein Missbrauch der Gerichts- und Behördenpost sicher ausgeschlossen ist, etwa weil die Post auf dem Behördenweg transportiert wurde oder die Aushändigung eines Schriftstücks von einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht nachweislich genehmigt worden ist, ist die Postkontrolle aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt nicht erforderlich - also nicht verhältnismäßig - und deshalb auch nicht zulässig (OLG Karlsruhe, Beschl. 1 Ws 210/03 v. 17. September 2003 - NStZ 2004, 517 ; Beschl. 1 Ws 520/04 v. 26. Januar 2005 - NStZ 2005, 588 ).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2021 - 2 Ws 298/20

    Überwachung des Schriftwechsels im Sicherungsverwahrungsvollzug

    - die Vollzugsanstalt an einen Gefangenen gerichtete und keiner Inhalts- oder Sichtkontrolle unterliegende Poststücke mit einer Lochung versehen darf, um deren missbräuchliche Wiederverwendung zu verhindern (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Januar 2005 - 1 Ws 520/04, juris Rn. 6 ff.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 5. August 2003 - Vollz (Ws) 7/03, NStZ-RR 2004, 188; Arloth/Krä a.a.O. Rn. 6 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.06.2021 - 203 StObWs 261/21

    Rechtmäßigkeit der Kontrolle von Briefen in der JVA Verhältnismäßigkeit der

    Das Oberlandesgericht Nürnberg hat hierzu in seinem Beschluss vom 11.05.2018 (Az.: 2 Ws 276/18) an die übereinstimmende Rechtsprechung beider damaliger Strafsenate des Oberlandesgerichts Nürnberg sowie an weitere oberlandesgerichtliche Rechtsprechung (insbesondere OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.09.2003, Az.: 1 Ws 210/03, NStZ 2004, 517 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.01.2005, Az.: 1 Ws 520/04, NStZ 2005, 251 ) angeknüpft und ausgeführt, dass bei auf dem Postweg beförderter eingehender Behörden- und Gerichtspost nur eine Sichtkontrolle durch Öffnung des Briefes, um die Identität des Absenders sowie etwaige unzulässige Beilagen überprüfen zu können, und nur bei einem entsprechenden (konkreten) Manipulationsverdacht erfolgen darf; bezüglich ausgehender Behörden- und Gerichtspost hat es diese Frage mangels Entscheidungserheblichkeit offen gelassen.
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.05.2004 - 2 Ws 660/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14320
OLG Dresden, 12.05.2004 - 2 Ws 660/03 (https://dejure.org/2004,14320)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.05.2004 - 2 Ws 660/03 (https://dejure.org/2004,14320)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - 2 Ws 660/03 (https://dejure.org/2004,14320)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen der Weigerung der Abgabe einer Urinprobe in der Anwesenheit eines Vollzugsbediensteten; Begründetheit einer Rechtsbeschwerde gegen die Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme in Form der Beschränkung der Verfügung über das Hausgeld ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVollzG § 56 Abs. 2 § 101 § 102 Abs. 1
    Anordnung einer Disziplinarmaßnahme wegen Verweigerung der Abgabe einer Urinprobe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 588
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvR 1630/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen beaufsichtigte Drogenscreenings mittels

    Eine anlasslose Anordnung einer Urinprobe zum Schutz der Gesundheit sei aber im Lichte des aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG folgenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts unzulässig, weil die allgemeine Gefahr, dass Gefangene im Rahmen des Strafvollzugs mit Drogen in Kontakt kommen könnten, keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte für einen Drogenkonsum des betroffenen Gefangenen liefern und nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden könne, dass durch die Untersuchung der Probe Erkenntnisse im Hinblick auf einen etwaigen Drogenkonsum gewonnen werden könnten (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 53 StVK 13/16 -, juris, Rn. 14 f.; OLG Jena, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 1 Ws 68/07 -, juris, Rn. 33; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 2 Ws 660/03 -, juris, Rn. 11; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Mai 2004 - VAs 1/04 -, juris, Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. August 1989 - 2 Vollz (Ws) 28/89 -, NStZ 1989, S. 550; LG Augsburg, Beschluss vom 6. November 1997 - 2 NöStVK 666/97 -, ZfStrVo 1998, S. 113; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 56 Rn. 5; Harrendorf/Ullenburch, in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 2019, 11.
  • KG, 26.01.2006 - 5 Ws 16/06

    Strafvollzug: Disziplinarmaßnahmen gegen die Weigerung eines Strafgefangenen zur

    Durch keine Tatsachen belegte Vermutungen (so im Fall des OLG Dresden NStZ 2005, 588, 589) reichen nicht aus.

    Daraus folgt, daß in den im Strafvollzugsgesetz vorgesehenen Fällen (§ 101 Abs. 1 StVollzG und § 56 Abs. 2 StVollzG) Eingriffe in die Grundrechte auch über die in anderen Rechtsgebieten, etwa der Strafprozeßordnung, vorgesehnen Ermächtigung hinaus zulässig sind (vgl. OLG Rostock aaO; OLG Koblenz NStZ 1989, 550, 552; a.A. OLG Dresden NStZ 2005, 588).

  • BVerfG, 06.08.2009 - 2 BvR 2280/07

    Verpflichtung zur Abgabe einer Urinprobe (Drogenkonsum; einschlägige

    OLG, Beschluss vom 31. Januar 2005 - 1 Ws 409/04 - ZfStrVo 2006, S. 118 f.; aus der Literatur zustimmend Arloth, StVollzG, 2. Aufl. 2008, § 56 Rn. 9; a.A.: Riekenbrauk, in: Schwind/Böhm/Jehle, StVollzG, 4. Aufl. 2005, § 56 Rn. 8, sowie - einen über die Anlasstat hinaus konkreter begründeten Konsumverdacht fordernd - Boetticher/Stöver, in: Feest, AK-StVollzG, 5. Aufl. 2006, § 56 Rn. 3; ebenso wohl OLG Dresden, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 2 Ws 660/03 -, NStZ 2005, S. 588; für das Erfordernis eines konkreten Verdachts ohne Erläuterung, ob einschlägige Vorbelastung hierfür ausreichen soll, Calliess/Müller-Dietz, StVollzG, 11. Aufl. 2008, § 56 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2009 - 3 Ws 1111/08

    Strafvollzug: Anordnung einer Urinabgabe zur Kontrolle auf Drogenmissbrauch als

    Derartige Drogenscreenings dürfen nicht nur bei Verdacht des Drogenmissbrauchs durch den betroffenen Gefangenen auf Grund aktueller konkreter Umstände - z.B. aktueller Drogenfund in seinem Haftraum (vgl. hierzu OLG Dresden, NStZ 2005, 588; OLG Jena, NStZ-RR 2008, 59 - jew. mwN) oder - etwa auf Grund von einschlägigen Vorbelastungen oder des der Vollstreckung zu Grunde liegenden Erkenntnisses - bekannter Suchtgefährdung des Gefangenen (vgl. OLG Hamburg, Beschl. v. 19.09.2007 - 3 Vollz (Ws) 47/07 mwN) angeordnet werden.
  • KG, 05.10.2017 - 2 Ws 92/17

    Strafvollzug in Berlin: Verpflichtung des Strafgefangenen zur Abgabe von

    Da die Maßnahme ihre Rechtsgrundlage in einer Vorschrift zur Gefahrenabwehr und nicht in einer zur Gesundheitsvorsorge geschaffenen Regelung hat, spielt die frühere Kontroverse, ob § 56 Abs. 2 StVollzG (Bund) als Grundlage für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme wegen der Verweigerung einer Urinprobe in Betracht kam, keine Rolle mehr (vgl. dazu befürwortend KG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 5 Ws 16/06 Vollz - [juris]; wohl ablehnend OLG Dresden NStZ 2005, 588 [beck-online], jeweils mit weit.
  • OLG Dresden, 12.05.2004 - 2 Ws 221/04
    Die Verfahren 2 Ws 660/03 und 2 Ws 221/04 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden, wobei erstgenanntes Verfahren führt.
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