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   OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 2 Ws 137/05   

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https://dejure.org/2005,6183
OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 2 Ws 137/05 (https://dejure.org/2005,6183)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2005 - 2 Ws 137/05 (https://dejure.org/2005,6183)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2005 - 2 Ws 137/05 (https://dejure.org/2005,6183)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung; Zulässigkeit der Nebenklage bei nachträglicher Anordnung; Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung als Sicherungsverfahren i.S.d. § 413 der Strafprozessordnung (StPO); Sinn und Zweck der ...

  • OLG Brandenburg PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 183
  • StV 2006, 73 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 2 Ws 137/05
    Vielmehr ist es so, dass die ( ausdrückliche ) Zulässigkeit der Nebenklage im Sicherungsverfahren nach den §§ 413 ff. StPO erst kurz zuvor im Nachgang zu einer entsprechenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2001 - 1 StR 268/01 - , BGHSt 47, 202f, durch das Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 (BGBl. I 1354) in § 395 StPO eingefügt worden war.
  • OLG Brandenburg, 06.01.2005 - 2 Ws 229/04

    Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 2 Ws 137/05
    Bei dem Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung handelt es sich nicht um eine weitere Bestrafung des Täters, sondern ausschließlich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr; wäre dies nicht so, wäre die Vorschrift des § 66b StGB wegen Verstoßes gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung nach Art. 103 Abs. 3 GG verfassungswidrig (Senat vom 6. Januar 2005 - 2 Ws 229/04 -).
  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

    Dies führt zu dem Ergebnis, dass dem Betroffenen die durch sein erfolgloses Rechtsmittel der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen nicht aufzuerlegen sind, da die Nebenklage im Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht zulässig ist (so bereits OLG Brandenburg NStZ 2006, 183).
  • LG Kiel, 29.03.2007 - II KLs 15/04

    Sicherungsverwahrung bei Überschreitung der Frist nach § 66a StGB

    Der Entscheidung der Kammer stehen die Entscheidungen des BGH und des OLG Brandenburg, nach denen die Nebenklage im Verfahren über die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66b StGB nicht zulässig ist (BGH 1 StR/27/06 v. 24.03.2006, OLG Brandenburg NStZ 2006, 183f.), nicht entgegen.
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