Weitere Entscheidung unten: BGH, 01.07.2005

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05   

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https://dejure.org/2005,588
BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05 (https://dejure.org/2005,588)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 (https://dejure.org/2005,588)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2005 - 2 StR 120/05 (https://dejure.org/2005,588)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 55 Abs. 1 StGB; § 66 a Abs. 1 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 66 StGB
    Gesamtstrafenbildung; vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Verhältnis zur Sicherungsverwahrung; Hang; Gefährlichkeitsprognose); ne bis in idem (Strafklageverbrauch; Doppelbestrafungsverbot); Rückwirkungsverbot; Vertrauensschutz

  • lexetius.com

    StGB § 55 Abs. 1, § 66 a Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Einbeziehung einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe; Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit; Verhältnis zwischen der Vorbehaltsanordnung und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; ...

  • Judicialis

    StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 66 a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 Abs. 1 § 66a Abs. 1
    Gesamtstrafe aus rechtskräftigen Einzelstrafen, die schon in eine nicht rechtskräftige Gesamtstrafe einbezogen sind; Voraussetzungen des Vorbehalts von Sicherungsverwahrung; Verhältnis zwischen § 66 und § 66a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.7.2005)

    Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung unter Vorbehalt // Hang zu erheblichen Straftaten muss festgestellt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 188
  • NJW 2005, 3155
  • NStZ 2006, 278
  • StV 2005, 546
  • JR 2006, 38
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 29.11.2001 - 5 StR 507/01

    Sicherungsverwahrung; Gesamtwürdigung (Außerachtlassung bedeutsamer Umstände:

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur ist hinsichtlich der materiellen Voraussetzung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auf welche in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB verwiesen wird, auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 24, 160, 164; 25, 59, 61; BGH NStZ 2002, 535, 536; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 15; Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 66 Rdn. 25; Ullenbruch in MünchKomm StGB § 66 Rdn. 135).

    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände vermögen insoweit die Ermessensentscheidung allerdings nicht entscheidend zu beeinflussen (BGH NStZ 2002, 535, 536; 2002, 30 f.).

  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Eine Vermutung dafür besteht nicht (BGH StV 2004, 200, 201).
  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Die bloße Möglichkeit künftiger Besserung oder die Hoffnung auf sich ändernde Umstände vermögen insoweit die Ermessensentscheidung allerdings nicht entscheidend zu beeinflussen (BGH NStZ 2002, 535, 536; 2002, 30 f.).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung oder Ablehnung der Sicherungsverwahrung dann möglich, wenn zwischen ihr und der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe kein untrennbarer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; vgl. auch BGH NStZ 1999, 473; NStZ-RR 2001, 13; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 8 a).
  • BGH, 03.12.2002 - 4 StR 416/02

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten mit

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Es genügt, daß die Taten aufgrund des Hanges ernsthaft zu besorgen sind (BGH NStZ-RR 2003, 108 f.; BGH NJW 1968, 997, 998).
  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 307/00

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Merkmal des "Hanges"

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Nach bisheriger Rechtsprechung ist die Beschränkung des Rechtsmittels auf die Anordnung oder Ablehnung der Sicherungsverwahrung dann möglich, wenn zwischen ihr und der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe kein untrennbarer Zusammenhang besteht (BGHR StGB § 66 Strafausspruch 1; vgl. auch BGH NStZ 1999, 473; NStZ-RR 2001, 13; Ruß in KK 5. Aufl. § 318 Rdn. 8 a).
  • BGH, 18.12.2003 - 5 StR 445/03

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (kein Zweck der

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Der Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66 a Abs. 1 StGB soll nicht dazu dienen, bei Vorliegen der Voraussetzungen der Maßregel nach § 66 StGB deren Anordnung zu vermeiden (BGHR StGB § 66 a vorbehaltene Sicherungsverwahrung 1).
  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Andererseits ist aber auch nicht erforderlich, daß die künftigen Straftaten mit Sicherheit zu erwarten sind oder eine "extrem hohe Wiederholungsgefahr" gegeben sein muß (BGH wistra 1988, 22, 23).
  • BGH, 16.02.1968 - 4 StR 653/67

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Vorliegen strafschärfender Gründe

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Es genügt, daß die Taten aufgrund des Hanges ernsthaft zu besorgen sind (BGH NStZ-RR 2003, 108 f.; BGH NJW 1968, 997, 998).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05
    Das absolute Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG gilt nicht für Maßregeln der Besserung und Sicherung (BVerfGE 109, 133, 167).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • BGH, 17.10.1989 - 4 StR 481/89

    Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Verbot der Doppelbestrafung von Amts

  • BGH, 21.11.1972 - 1 StR 390/72
  • BGH, 30.06.1958 - GSSt 2/58

    Voraussetzung für die Bildung einer Gesamtstrafe - Vorliegen eines

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65

    Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen

  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

  • BGH, 24.10.2002 - 4 StR 332/02

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (teilweise Zäsurwirkung eines früheren

  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 93/56
  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 216/97

    Bildung einer Gesamtstrafe

  • BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11

    Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das

    Aus der Verweisung von § 66a Abs. 1, § 66 Abs. 3 StGB a.F. auf § 66 Abs. 1 Nr. 3 a.F. StGB hat die Rechtsprechung abgeleitet, dass der Ausspruch eines Vorbehalts nach § 66a Abs. 1 StGB a.F. die Feststellung eines Hangs des Verurteilten zur Begehung erheblicher Straftaten, nämlich solcher, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, voraussetzt (grundlegend hierzu BGHSt 50, 188 ).

    Erst wenn die für die Anordnung erforderliche Gefährlichkeit des Betroffenen nicht feststellbar ist, kommt § 66a StGB zum Tragen (vgl. BGHSt 50, 188 ).

    Die Anordnung des Vorbehalts ist daher zum einen ausgeschlossen, wenn das erkennende Gericht von der Gefährlichkeit, wie sie die Anordnung der primären Sicherungsverwahrung verlangt, überzeugt ist (vgl. BGHSt 50, 188 ; BGH, Beschluss vom 9. September 2008 - 1 StR 449/08 -, NStZ 2009, S. 566 ).

  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN).

    Der Hang als eingeschliffenes Verhaltensmuster bezeichnet einen aufgrund umfassender Vergangenheitsbetrachtung festgestellten gegenwärtigen Zustand (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschlüsse vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203; vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f.; siehe auch BGH, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 3 StR 399/09; zu den für den Hang bedeutsamen Kriterien näher Rissing-van Saan/Peglau in Leipziger Kommentar zum StGB, 12. Aufl., Band 3, § 66 Rn. 126 ff.).

    Von dem Hang bzw. der Hangtätereigenschaft ist die durch § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB ebenfalls geforderte Prognose über die zukünftige Gefährlichkeit des Täters zu trennen; die Merkmale sind nicht identisch (BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; Beschluss vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203 f.; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., Band 2, § 66 Rn. 99 mwN; siehe auch BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5. August 2009 - 2 BvR 2098/08 u.a. Rn. 20).

    Wird die Hangtätereigenschaft festgestellt, ist regelmäßig auch eine ausreichende Wahrscheinlichkeit gegeben; zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; siehe auch BGH, Urteil vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464 Rn. 5).

    Wie bereits aufgezeigt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit der Annahme der Hangtätereigenschaft - wegen der Bedeutung für die Prognose zukünftiger Gefährlichkeit - regelmäßig auch die Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten durch den Angeklagten gegeben (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4; vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01, BGHR StGB § 72 Sicherungszweck 6; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196; vom 10. Januar 2007 - 1 StR 530/06, NStZ 2007, 464, 465).

  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Die vorzunehmende Gefährlichkeitsprognose verlangt eine umfassende Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten (vgl. BGH, Beschluss vom 10.07.2001 - 5 StR 250/01 - NStZ 2001, 595; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 - NStZ 2006, 278; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 21.04.2005 - 4 StR 98/05 - NStZ-RR 2005, 232).

    Zur Annahme der erforderlichen bestimmten Wahrscheinlichkeit genügt es, dass erhebliche Straftaten im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 StGB hochgradig wahrscheinlich sind, wobei einerseits eine abstrakt festgestellte statistische Wahrscheinlichkeit nicht genügt, andererseits aber auch keine "höchste Wahrscheinlichkeit" oder "extrem hohe Wiederholungsgefahr" vorausgesetzt wird (vgl. BGH, Urteil vom 25.09.2012 - 1 StR 160/12 - NStZ 2013, 225; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 - NStZ 2006, 278; BGH, Urteil vom 26.08.1987 - 3 StR 305/87 - BeckRS 1987, 31098811; BGH, Urteil vom 10.01.2007 - 1 StR 530/06 - NStZ 2007, 464).

  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    Ein solcher Hang liegt bei einem eingeschliffenen inneren Zustand des Täters vor, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 196).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Dies gilt insoweit, als dass das Merkmal der Gefährlichkeit überhaupt isoliert geprüft werden kann, weil der Hang bereits ein wesentliches Kriterium und den Ausgangspunkt für die Gefährlichkeitsprognose darstellt und der Grad der Eingeschliffenheit die Beurteilung der Höhe der Wahrscheinlichkeit neuer Taten beeinflusst (vgl. BGH, Urteil vom 28.04.2015 - 1 StR 594/14 -, juris; BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 -, juris).

    Für diese bestimmte Wahrscheinlichkeit müssen erhebliche Taten ernsthaft zu besorgen sein (BGH, Urteil vom 08.07.2005 - 2 StR 120/05 -, juris).

  • BGH, 16.06.2020 - 1 StR 502/19

    Verbreitung kinderpornographischer Schriften (Begriff der kinderpornographischen

    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 - 4 StR 578/18, NStZ 2020, 346 Rn. 15; Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18 Rn. 9 und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15 Rn. 21; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur ist für die Prognose der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 8. August 2017 - 5 StR 99/17 Rn. 16 und vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05 Rn. 17 mwN; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 66 Rn. 66; Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern in MünchKomm, aaO, Rn. 120).

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Ein Hang liegt bei demjenigen vor, der dauerhaft zur Begehung von Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18; und vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Urteil vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f. mwN).

    Der Hang ist dabei nur ein - wenngleich wesentliches - Kriterium, das auf eine Gefährlichkeit des Angeklagten hindeutet und als prognostisch ungünstiger Gesichtspunkt in die Gefährlichkeitsprognose einzustellen ist (vgl. BGH, aaO, BGHSt 50, 188, 196).

  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 64 KLs 1105 Js 2306/19

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Sexualstraftaten

    Hangtäter ist, wer dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, bei sich bietender Gelegenheit immer wieder straffällig wird (BGHSt 50, 188, 196).

    Die Hangtätereigenschaft ist dabei nur ein - wenngleich wesentliches - Kriterium, das auf eine Gefährlichkeit des Angeklagten hindeutet und als prognostisch ungünstiger Gesichtspunkt in die Gefährlichkeitsprognose einzustellen ist (vgl. BGH, BGHSt 50, 188, 196; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 611/17 - Rn. 32 m.w.N., juris; BGH, Urteil vom 09. Mai 2019 - 4 StR 511/18 - Rn. 32 m.w.N., juris; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2018, § 66 Rn. 59 ff., 65 ff. m.w.N.).

  • LG Köln, 03.12.2015 - 111 Ks 6/15

    Lebenslange Haftstrafe: Sextäter zwang Teenager zum Sprung von Staumauer

    Es sind aber auch Fälle denkbar, in denen dies nicht so ist (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juli 2005 - 2 StR 120/05 -, BGHSt 50, 188-198, Rn. 25; Fischer, a. a. O., § 66 Rn. 65 ff.; Schönke/Schröder StGB, 29. Aufl. 2014, § 66 Rn. 39 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.09.2008 - 1 StR 449/08

    Verhältnis von Sicherungsverwahrung und vorbehaltener Sicherungsverwahrung

    Vielmehr ergibt sich die Gefährlichkeit i.S.d. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB regelmäßig schon allein aus der hier getroffenen Feststellung eines Hangs (BGH NStZ 2007, 464; BGHSt 50, 188, 196; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1, 3 jew. m.w.N.).

    Für eine Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung war dagegen kein Raum (BGHSt 50, 188, 193).

  • BGH, 25.09.2018 - 4 StR 192/18

    Sexueller Missbrauch von Kindern (strafschärfende Berücksichtigung von

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

  • BGH, 10.03.2020 - 4 StR 624/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung schwerer Straftaten:

  • BGH, 19.07.2017 - 4 StR 245/17

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Wahrscheinlichkeit eines

  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

  • LG Regensburg, 16.12.2020 - Ks 103 Js 28875/19

    Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnis, Wohnung,

  • BGH, 12.07.2006 - 2 StR 180/06

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährliche Behandlung; abstrakte

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 253/18

    Aufhebung des Urteils und der Feststellungen (Teilaufhebung: Teilrechtskraft von

  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16

    Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten:

  • LG Bochum, 19.01.2021 - 8 KLs 14/20
  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 448/20

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen der

  • BGH, 10.10.2008 - 4 StR 141/08

    Versuchte Vergewaltigung; Rücktritt (Abgrenzung unbeendeter Versuch und beendeter

  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 548/16

    Sachlich-rechtlicher Mangel bei Verstoß gegen die allgemeine Kognitionspflicht

  • BGH, 19.02.2013 - 1 StR 275/12

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung in zwei Verfahren aufgehoben

  • BGH, 07.07.2011 - 2 StR 184/11

    Grenzen der Sicherungverwahrung (verfassungskonforme Änderung; drohende Taten aus

  • BGH, 06.05.2014 - 3 StR 382/13

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Begriff des "Hangtäters";

  • BGH, 25.05.2011 - 4 StR 87/11

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Ermessensausübung: Erörterungsmangel;

  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

  • KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung

  • BGH, 26.11.2009 - 4 StR 341/09

    Unterbliebene Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der ablehnenden

  • BGH, 29.06.2011 - 1 StR 191/11

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Ansetzen zum Versuch); rechtsfehlerhafte

  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines

  • LG Kleve, 08.03.2021 - 110 KLs 30/20
  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 301/09

    Aufhebung des Strafausspruchs mit den Feststellungen (Umfang der Rechtskraft;

  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

  • BGH, 21.07.2020 - 1 StR 192/20

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 202/18

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 249/06

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 347/05

    Vorliegen einer Beschwer des Angeklagten durch den Vorbehalt der Anordnung der

  • BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20

    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten;

  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
  • BGH, 22.12.2011 - 2 ARs 458/11

    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts analog § 14 StPO

  • BGH, 03.12.2013 - 4 StR 404/13

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Verbot der Doppelbestrafung:

  • LG Bochum, 27.07.2005 - 8 KLs 36 Js 59/02

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine nachträgliche Anordnung der Unterbringung

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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,406
BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05 (https://dejure.org/2005,406)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2005 - 2 StR 9/05 (https://dejure.org/2005,406)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2005 - 2 StR 9/05 (https://dejure.org/2005,406)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 66b StGB; § 275a StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 5 Abs. 1 EMRK
    Entscheidung über die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt der Anordnung; Zeitpunkt der Mitteilung; Rechtsmittel; Erkennbarkeit von Tatsachen); Rückwirkungsverbot; Recht auf Freiheit und Sicherheit [redaktioneller Hinweis]

  • lexetius.com

    StGB § 66 b Abs. 1; StPO § 275 a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Sicherungsanordnung bei einem zwischenzeitlich auf freien Fuß gelangten Verurteilten; Bestreben der Beschleunigung des Verfahrens über den Antrag auf Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Revision als statthaftes Rechtsmittel gegen eine ...

  • Judicialis

    StGB § 66 b Abs. 1; ; StPO § 275 a

  • rechtsportal.de

    StGB § 66b Abs. 1; StPO § 275a
    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach Verbüßung der Freiheitsstrafe; Revision gegen Beschluss über die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • 123recht.net (Pressemeldung, 1.7.2005)

    Anordnung von Sicherungsverwahrung auch nach Strafverbüßung möglich // Rechtsprechung zu gefährlichen Straftätern ergänzt

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 2231 Js 15462/95
  • BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 180
  • NJW 2005, 3078
  • NStZ 2005, 684
  • NStZ 2006, 278 (Ls.)
  • StV 2005, 549
  • JR 2006, 36
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05

    BGH hebt Urteil über Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    § 66 b StGB verstößt weder gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG, welches auf Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 109, 133, 167), noch gegen das allgemeine Rückwirkungsverbot (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 50 bestimmt).

    Umstände, die für den ersten Tatrichter erkennbar waren, scheiden daher als neue Tatsachen aus (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05).

  • OLG Frankfurt, 04.01.2005 - 3 Ws 1278/04

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung:

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Tatsachen im Sinne von § 66 b Abs. 1 StGB sind nur solche, die nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe erkennbar geworden sind (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106, 107).

    Keine neuen Tatsachen sind neue rechtliche (Um-)Bewertungen, die auf bereits früher bekannten Umständen beruhen (vgl. OLG Koblenz NStZ 2005, 97, 99; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106, 108).

  • OLG Bamberg, 03.05.2002 - Ws 234/02

    Nachträgliche Unterbringung nach Landesrecht bei einem Sexualstraftäter

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • OLG Naumburg, 23.04.2002 - 1 Ws 120/02

    Verfassungsmäßigkeit des UBG; Materielle Voraussetzung der Sicherungsverwahrung;

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • BGH, 30.10.1973 - 5 StR 496/73

    Bezeichnung einer ein Verfahren vorläufig einstellenden Entscheidung als Urteil -

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. BGHSt 8, 383, 384; 25, 242, 243 zu "Urteilen", die verfahrensrechtlich Beschlüsse waren).
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    § 66 b StGB verstößt weder gegen das Rückwirkungsverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG, welches auf Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht anwendbar ist (vgl. BVerfGE 109, 133, 167), noch gegen das allgemeine Rückwirkungsverbot (vgl. BGH, Urt. vom 11. Mai 2005 - 1 StR 37/05, zur Veröffentlichung in BGHSt 50 bestimmt).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.2002 - 3 Ws 127/02

    Nachträgliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ablehnung bei

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • BGH, 20.12.1955 - 5 StR 363/55
    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. BGHSt 8, 383, 384; 25, 242, 243 zu "Urteilen", die verfahrensrechtlich Beschlüsse waren).
  • OLG Koblenz, 21.09.2004 - 1 Ws 561/04

    Zur nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgrund des am 29.07.2004 in Kraft

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Keine neuen Tatsachen sind neue rechtliche (Um-)Bewertungen, die auf bereits früher bekannten Umständen beruhen (vgl. OLG Koblenz NStZ 2005, 97, 99; OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106, 108).
  • OLG Nürnberg, 11.09.2002 - Ws 1100/02

    Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
    Die vereinzelt zu den landesgesetzlichen Regelungen der Straftäterunterbringungsgesetze ergangene obergerichtliche Rechtsprechung, wonach vor der Entlassung aus der Strafhaft rechtskräftig über die nachträgliche Unterbringung entschieden sein muß (vgl. OLG Karlsruhe NStZ 2002, 503; OLG Nürnberg NJW 2003, 601; a.A. OLG Naumburg NJW 2002, 2573; OLG Bamberg NStZ 2002, 502), läßt sich allein schon wegen der abweichenden Anordnungsvoraussetzungen nicht auf § 66 b StGB übertragen.
  • BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06

    Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein

    Die Rechtsprechung hat dies dahin konkretisiert, dass die Tatsachen dem letztinstanzlich zuständigen Gericht im Ausgangsverfahren auch nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 4 StR 483/05 vom 9. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 384 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlich NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 2 StR 598/05 vom 3. Februar 2006, Absatz-Nr. 13; BGH, 2 StR 4/06 vom 15. Februar 2006, Absatz-Nr. 15; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172; BGH, 1 StR 476/05 vom 23. März 2006, Absatz-Nr. 18, 22).

    Damit wird sichergestellt, dass durch die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung nicht Versäumnisse der Strafverfolgungsbehörden im Ausgangsverfahren zu Lasten des Verurteilten im Nachhinein korrigiert werden (vgl. BGH, 1 StR 37/05 vom 11. Mai 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 2022 ; BGH, 2 StR 9/05 vom 1. Juli 2005, veröffentlicht NJW 2005, S. 3078 ; BGH, 2 StR 272/05 vom 25. November 2005, veröffentlicht NJW 2006, S. 531 ; BGH, 4 StR 485/05 vom 12. Januar 2006, veröffentlicht NStZ 2006, S. 276 ; BGH, 5 StR 552/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NStZ-RR 2006, S. 172 ; BGH, 5 StR 585/05 vom 22. Februar 2006, veröffentlicht NJW 2006, S. 1442 ).

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05

    Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang

    Die damals gültigen Beschränkungen für die Verhängung von Sicherungsverwahrung bei Anlasstaten im Beitrittsgebiet durch Art. 1a Abs. 1 EGStGB a. F. gelten nicht mehr; es besteht auch keine einschränkende Übergangsregelung für Altfälle mehr (vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, NStZ 2005, 684, 685).

    Umstände, die schon für den früheren Tatrichter erkennbar waren, die er aber nicht erkannt hat, scheiden als neue Tatsachen aus (BGH NStZ 2005, 561, 562 m. Anm. Ullenbruch; BGH NStZ 2005, 684, 686).

    Die bloße neue (abweichende) Bewertung von bereits bei der Anlassverurteilung bekannten oder erkennbaren Tatsachen - insbesondere eine abweichende psychiatrische Diagnose auf bekannter Tatsachengrundlage - stellt keine "neue" Tatsache dar (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH StV 2006, 66, 67; BGH, Urteile vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 sowie 393/05; Tröndle/Fischer aaO § 66b Rdn. 14).

    cc) Entscheidender Zeitpunkt für die Frage der Neuheit derartiger Tatsachen ist nicht stets die letzte Tatsachenentscheidung bei der Anlassverurteilung (vgl. BGH NStZ 2005, 684, 686; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - 4 StR 485/05), sondern bei weiteren Verurteilungen die letzte Tatsachenverhandlung, in der eine Entscheidung über die primäre Anordnung von Sicherungsverwahrung hätte erfolgen können (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 106 m. Anm. Eisenberg StV 2005, 345; a. A. OLG Brandenburg NStZ 2005, 272, 275; Veh NStZ 2005, 307, 309 ff.).

  • BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    aa) Aus § 275a StPO wird das Bestreben deutlich, dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz (Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) des Verurteilten Rechnung zu tragen (vgl. Senatsurteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05 -, NJW 2005, 3078, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Ist der Verurteilte aus der Strafhaft entlassen, ohne dass eine Antragstellung erfolgt ist, kann keine Anordnung der nachträglichen Sicherungsverfahren mehr erfolgen (Senatsurteil vom 1. Juli 2005, NJW 2005, 3078).

    Das Verfahren nach § 66b StGB dient auch nicht der Korrektur rechtsfehlerhafter früherer Entscheidungen, die von der Staatsanwaltschaft nicht beanstandet wurden (BGH StV 2005, 388 = NStZ 2005, 561 mit Anm. Ullenbruch = StraFo 2005, 300 mit Anm. Böhm; Senatsurteil vom 1. Juli 2005 2 StR 9/05 , NJW 2005, 3078, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08

    Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei

    Zudem kommt die Verhängung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach § 275a StPO in der Auslegung des Bundesgerichtshofs nur dann in Betracht, wenn der Antrag der Staatsanwaltschaft vor der Haftentlassung gestellt und dem Verurteilten vor dem Ende des Strafvollzugs mitgeteilt wurde, dass die Staatsanwaltschaft prüft, ob die nachträgliche Anordnung der Maßregel in Betracht kommt (BGHSt 50, 180 ).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 2054/19

    Willkürliches Absehen von einer Adhäsionsentscheidung (umfassende Missachtung der

    Jedoch hängt es nicht von der Bezeichnung ab, ob eine Entscheidung hinsichtlich der statthaften Rechtsbehelfe als Urteil oder als Beschluss anzusehen ist; maßgebend sind vielmehr der Inhalt der Entscheidung und die Gründe, auf denen sie beruht (vgl. BGHSt 25, 242 ; vgl. auch BGHSt 50, 180 ).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 431/07

    BGH bestätigt eine aufgrund geänderter Rechtslage angeordnete nachträgliche

    Allerdings hat das Landgericht nicht die für die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGB erforderlichen neuen Tatsachen angenommen, die erst nach der Anlassverurteilung entstanden sind oder vom Richter des Ausgangsverfahrens nicht erkannt werden konnten und auf eine erhebliche Gefährlichkeit hinweisen (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 378; BGH NStZ-RR 2007, 370, 371).

    Es ist in der Rechtsprechung schon grundsätzlich entschieden, dass die in § 66b StGB vorgesehene tatbestandliche Rückanknüpfung (unechte Rückwirkung) für den Fall, dass die Anlasstat vor dem Inkrafttreten dieser Norm begangen worden war, bei enger Begrenzung des Anwendungsbereichs verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfGE 109, 190, 236; BVerfG - Kammer - NJW 2006, 3483, 3484; BGHSt 50, 121, 124; 50, 180, 185).

  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 88/16

    Statthaftes Rechtsmittel (Bestimmung nach der verfahrensrechtlich zulässigen

    Sind Verhandlung und Verkündung entgegen dem Gesetz unterblieben, handelt es sich für die Frage der Anfechtbarkeit dennoch um ein Urteil (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180, 186; Beschluss vom 17. Februar 2010 - 2 StR 524/09, BGHSt 55, 62, 63 f.; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f. mwN).

    Die Entscheidung stellt daher auch dann ein Urteil dar, wenn sie die Bezeichnung "Beschluss' trägt und ohne Verhandlung und Verkündung erlassen wurde (Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180 ff; BGH, Urteil vom 14. Juli 2011 - 4 StR 16/11, NStZ 2011, 693 f.; KK-StPO/Greger 7. Aufl. § 275a Rn. 19).

    Diese Vorschrift gilt auch für Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft (Senat, Urteil vom 1. Juli 2005 - 2 StR 9/05, BGHSt 50, 180 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 300 Rn. 2).

  • LG Bonn, 14.07.2010 - 27 Ks 1/10

    Unmittelbare Bindungswirkung des Urteils des EGMR vom 17.12.2009 in Verfahren vor

    Dementgegen bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsrechtliche Bedenken an der Gültigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift des § 66b StGB sowie auch deren Anwendbarkeit auf Vorgänge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung vom 23.07.2004 abgeurteilt worden sind, nicht (BVerfG NJW 2006, 3483, 3484; so auch noch BGH NStZ 2005, 684, 685).

    Neu und damit für die Anordnung berücksichtigungsfähig sind in diesem Sinne dabei allein solche Tatsachen, die gerade im Zeitraum nach der letzten Verhandlung in der Tatsacheninstanz und vor Ende des Vollzugs der verhängten Freiheitsstrafe bekannt werden oder erkennbar geworden sind (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH NJW 2005, 3078, 3080; OLG Frankfurt a.M . NStZ-RR 2005, 106, 107; vgl. BT-Drs. 15/2887, S. 10, 12).

    Dabei beurteilt sich die Erkennbarkeit der Tatsachen danach, ob diese dem erkennenden Gericht im Ausgangsverfahren nicht bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner Aufklärungspflichten hätten bekannt werden können (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH StV 2008, 636, 638; NJW 2006, 384, 385; NJW 2005, 2022, 2023; NJW 2005, 3078, 3080).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die der Um- bzw. Neubewertung zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Aburteilung bereits vorlagen oder erkennbar waren (BGH, Beschluss vom 12.05.2010, Az. 2 StR 171/10; BGH StV 2008, 636, 638; BGH NJW 2005, 3078, 3080; OLG München StV 2010, 193).

  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Allein die neue Bewertung bereits zum Zeitpunkt der Anlassverurteilung bekannter Tatsachen genügt nicht (BGHSt 50, 180, 188; 50, 275, 278; 50, 373, 379; BGH NJW 2006, 3154, 3155).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 486/19

    Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung (Verfahrenshindernis bei

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 66b StGB aF, § 275a StPO aF, dass es einer Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht und damit ein Verfahrenshindernis vorliegt, wenn die Staatsanwaltschaft den Antrag auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung erst dann stellt, wenn der Verurteilte die Strafe aus der Anlassverurteilung bereits vollständig verbüßt hat (BGHSt 50, 180; 284, 290; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 2 StR 263/10, BGHR StPO § 275a Antrag 2).

    Denn § 275a StPO aF sollte nach der Intention des Gesetzgebers Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Sicherungsverwahrung beschleunigen und dem Vertrauensschutz für den Verurteilten hinreichend Rechnung tragen (BGHSt 50, 180, 183).

    Auf der anderen Seite bewirken sie, dass der Verurteilte nicht zeitlich unbegrenzt mit einer nachträglichen Maßregelanordnung rechnen muss und so früh wie möglich noch während des Strafvollzugs von der Einleitung eines Prüfungsverfahrens erfährt (BGHSt 50, 180, 185; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2010 - 2 StR 263/10).

  • BGH, 27.10.2009 - 5 StR 296/09

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Symptomtaten;

  • BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05

    Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen

  • BGH, 14.07.2011 - 4 StR 16/11

    Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

  • BGH, 23.03.2006 - 1 StR 476/05

    BGH hebt Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

  • BGH, 26.05.2010 - 2 StR 263/10

    Einstellung eines Verfahrens über die nachträgliche Anordnung der

  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die

  • BGH, 10.08.2011 - 2 StR 211/11

    Rechtsfehlerfreie Ablehnung der nachträglichen Unterbringung in der

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 439/09

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

  • OLG Rostock, 07.12.2005 - I Ws 408/05

    Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung; Widerruf einer

  • BGH, 12.01.2006 - 4 StR 485/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: kombinierte

  • BGH, 21.12.2006 - 3 StR 396/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Urteilsgründe; neue Tatsache);

  • OLG Frankfurt, 02.12.2005 - 3 Ws 972/05

    Strafverfahren: Zuständigkeit für nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • KG, 22.03.2019 - 4 Ws 26/19

    Statthaftes Rechtsmittel bei fehlerhafter Entscheidung durch Beschluss statt

  • OLG Jena, 25.01.2016 - 1 Ws 483/15

    Strafverfahren: Statthaftes Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft gegen die

  • BGH, 06.12.2005 - 1 StR 441/05

    Nachträgliche Unterbringung des Betroffenen in Sicherungsverwahrung (Entscheidung

  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 274/06

    Anordnung von nachträglicher Sicherungsverwahrung (keine neue Tatsache bei

  • OLG Celle, 21.02.2012 - 1 Ws 59/12

    Zuständigkeit des Schwurgerichts bei Vorliegen der Möglichkeit einer Verurteilung

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 113/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • BGH, 24.03.2006 - 1 StR 27/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: Wahnvorstellungen

  • BGH, 15.02.2006 - 2 StR 4/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung ("neue" Tatsache: Erkennbarkeit für den ersten

  • LG Hagen, 27.02.2019 - 52 KLs 4/08

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung des Verurteilten bei

  • LG Hagen, 27.02.2019 - 52 KLs 24/08
  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 21/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Anwendung auf

  • BGH, 22.02.2006 - 5 StR 552/05

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache; Erkennbarkeit;

  • BGH, 19.01.2006 - 4 StR 393/05

    Nachträgliche Unterbringung des Verurteilten in der Sicherungsverwahrung bei

  • BGH, 11.07.2006 - 5 StR 125/06

    Anordnung der Unterbringung in der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

  • BGH, 03.02.2011 - 4 StR 16/11

    Ablehnung der Eröffnung des Verfahrens zur Anordnung der nachträglichen

  • BGH, 12.09.2007 - 1 StR 391/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsache:

  • OLG Stuttgart, 14.02.2011 - 4 Ws 10/11

    Strafvollstreckung: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine Entscheidung der

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2007 - 1 Ws 137/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen und Zweck eines

  • OLG Hamm, 29.05.2008 - 4 Ws 143/08

    Sicherungsverwahrung; nachträgliche; Antrag; Anforderungen; Begründung

  • LG Potsdam, 18.03.2010 - 21 NsV 1/10
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