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   BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05   

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BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05 (https://dejure.org/2005,1862)
BGH, Entscheidung vom 02.11.2005 - 4 StR 418/05 (https://dejure.org/2005,1862)
BGH, Entscheidung vom 02. November 2005 - 4 StR 418/05 (https://dejure.org/2005,1862)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 76 GVG; §§ 33a, 33b JGG; § 199 StPO; § 200 StPO; § 30 Abs. 1 GVG; § 77 GVG
    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst unterbliebenen Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens; keine Mitwirkung der Schöffen; reduzierte Besetzung); wirksamer Eröffnungsbeschluss

  • lexetius.com

    StPO §§ 199 ff.; GVG § 76; JGG §§ 33 a, 33 b

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Besetzung des Jugendgerichts bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung; Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Verfahrensfehler; Nachholbarkeit des Eröffnungsbeschlusses in der Hauptverhandlung

  • Judicialis

    StPO §§ 199 ff.; ; GVG § 76; ; JGG § 33 a; ; JGG § 33 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 199 ff.; GVG § 76; JGG § 33a § 33b
    Kammerbesetzung bei Nachholung des Eröffnungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 267
  • NJW 2006, 240
  • NStZ 2006, 298
  • StV 2006, 398
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81

    Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis -

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
    Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).

    Nach alledem besteht mangels wirksamer Eröffnung des Hauptverfahrens ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH NStZ 1981, 448, 1987, 239; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; Tolksdorf aaO § 207 Rdn. 33, 35).

  • BGH, 09.01.1987 - 3 StR 601/86

    Verfahrenseinstellung mangels wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
    Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Oktober 2005 zutreffend ausgeführt hat, hat auch der Übernahmebeschluss der Jugendkammer vom 4. Februar 2005 nicht die Wirkung eines Beschlusses über die Zulassung der in dem übernommenen Verfahren erhobenen Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens (vgl. BGH NStZ 1987, 239).

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
    Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).
  • BGH, 08.06.1994 - 2 StR 184/94

    Eröffnungsbeschluß - Anklage zum Landgericht - Unterschrift der Richter

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
    Nach alledem besteht mangels wirksamer Eröffnung des Hauptverfahrens ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH NStZ 1981, 448, 1987, 239; BGHR StPO § 203 Unterschrift 1; Tolksdorf aaO § 207 Rdn. 33, 35).
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
    Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 285/02

    Besetzung des Gerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
    Der Gesetzgeber hat damit die Möglichkeit geschaffen, nach Zurückverweisung einer Sache durch das Revisionsgericht an das Landgericht erneut über die (reduzierte) Besetzung zu entscheiden (vgl. BGH StraFo 2003, 134), und diese Entscheidung der "nunmehr zuständigen" Straf- bzw. Jugendkammer zugewiesen.
  • BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85

    Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines

    Auszug aus BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05
    Allerdings konnte die Jugendkammer den bis dahin fehlenden Eröffnungsbeschluss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch in der Hauptverhandlung nachholen (BGHSt 29, 224; BGH NStZ 1981, 448; 1985, 324; 1986, 276; 1987, 239).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 45/14

    Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Besetzung der Strafkammer;

    Im Übrigen kann die Besetzung der Strafkammer mit einer Verfahrensrüge beanstandet werden (Fortführung von BGHSt 50, 267).

    Schöffen können am Eröffnungsbeschluss nicht mitwirken, da sie mangels Aktenkenntnis nicht das Vorliegen eines hinreichenden Tatverdachts im Sinne von § 203 StPO beurteilen können (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, 271).

    Der Eröffnungsbeschluss einer Strafkammer, der nur von zwei statt von drei Berufsrichtern gefasst wurde, ist daher unwirksam (vgl. RG, Urteil vom 29. April 1880 - Rep. 1030/80, RGSt 1, 402; Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; Urteil vom 9. November 1920 - II 944/20, RGSt 55, 113; BGH, Urteil vom 14. Mai 1957, BGHSt 10, 278, 279; Beschluss vom 13. Oktober 1982 - 3 StR 236/82, StV 1983, 2, 3; Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, 269; Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424).

  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 598/14

    Nachholung einer unterbliebenen Eröffnungsentscheidung nach Beginn der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine zunächst unterbliebene Eröffnungsentscheidung noch nach Beginn der Hauptverhandlung nachgeholt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. März 1980 - 1 StR 213/79, BGHSt 29, 224; vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, 268).

    Auch im Falle ihrer Nachholung ist die Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage beim Landgericht von der großen Strafkammer stets in der Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung, mithin mit drei Berufsrichtern unter Ausschluss der Schöffen (§ 199 Abs. 1 StPO i.V.m. § 76 Abs. 1 Satz 2 GVG) zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11, NStZ 2012, 50; vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424; vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05 aaO).

  • BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14

    Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht

    Auch er sieht keinen Grund, den Übernahmebeschluss gemäß § 225a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 StPO anders zu behandeln als den Eröffnungsbeschluss in vergleichbaren Fällen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267, Urteil vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424, und vom 27. Februar 2014 - 1 StR 50/14, NStZ 2014, 664).
  • BGH, 02.02.2011 - 2 StR 511/10

    Gewerbsmäßigkeit bei der Geldfälschung (Sich Verschaffen einer Falschgeldmenge in

    In dieser Besetzung war die Strafkammer jedoch nicht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens berufen (BGHSt 50, 267, 269).
  • OLG Hamburg, 04.03.2021 - 2 Rev 9/21

    Strafverfahren: Nachholung des Eröffnungsbeschlusses; Gerichtsbesetzung

    Die nachgeholte Eröffnungsentscheidung muss allerdings in der für Entscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehenen Besetzung und mithin ohne etwaig der Gerichtsbesetzung in der Hauptverhandlung angehörende Schöffen erfolgen (jeweils für Verfahren vor der Großen Strafkammer: BGH Beschl. v. 20. Mai 2015, Az.: 2 StR 45/14; BGH Beschl. v. 27. Februar 2014, Az.: 1 StR 50/14; BGH Beschl. v. 2. November 2005, Az.: 4 StR 418/05; vgl. LR-Stuckenberg § 207 Rn. 61).

    Die Mitwirkung der Schöffen an der Eröffnungsentscheidung verbietet sich über die gesetzliche Zuständigkeitsbestimmung hinaus auch generell schon deshalb, weil diesen die für die Entscheidung nach § 203 StPO erforderliche umfassende Aktenkenntnis fehlt (vgl. BGH Beschl. v. 2. November 2005, Az.: 4 StR 418/05).

  • BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09

    Kognitionspflicht des Gerichts; wirksamer Eröffnungsbeschluss

    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 27.02.2014 - 1 StR 50/14

    Eröffnungsbeschluss (nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der

    Über eine - grundsätzlich mögliche - nachträgliche Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung entscheidet aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (vgl. Senat, Beschluss vom 7. September 2011 - 1 StR 388/11; BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05; Beschluss vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09; Beschluss vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10).
  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage

    Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14 und Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zu Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16) und deshalb zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt, soweit es von diesem Mangel betroffen ist (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 4 StR 310/19, Rn. 3).'.
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19

    Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits

    Ergeht die Entscheidung nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Besetzung, ist sie unwirksam (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267; Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 45/14, BGHSt 60, 248, 250; Beschluss vom 28. Juli 2015 - 4 StR 598/14, wistra 2015, 443, 444), was ein im selben Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 mwN) und demgemäß zur Einstellung des Verfahrens nach § 206a Abs. 1 StPO führt.
  • BGH, 25.02.2010 - 4 StR 596/09

    Wirksamer Eröffnungsbeschluss (Verfahrenshindernis; vorschriftsmäßige Besetzung);

    Wird eine zunächst unterbliebene Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in der Hauptverhandlung nachgeholt, so entscheidet darüber aber beim Landgericht auch dann die Große Strafkammer in ihrer Besetzung außerhalb der Hauptverhandlung mit drei Berufsrichtern ohne Mitwirkung der Schöffen, wenn die Kammer die Hauptverhandlung in reduzierter Besetzung durchführt (Senat, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 StR 418/05, BGHSt 50, 267).
  • BGH, 16.05.2007 - 2 StR 154/07

    Eröffnungsbeschluss (gesetzlicher Richter; Kammerbesetzung außerhalb der

  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 388/11

    Prozessvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (fehlerhafte

  • BGH, 13.06.2008 - 2 StR 142/08

    Eröffnungsbeschluss (Besetzung der Strafkammer); Ablehnung eines Beweisantrages

  • BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07

    Verfahrenshindernis des fehlenden Eröffnungsbeschlusses

  • BGH, 04.12.2008 - 3 StR 497/08

    Eröffnungsbeschluss der Großen Strafkammer (notwendige Dreierbesetzung);

  • OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12

    Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur

  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08

    Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche

  • KG, 16.03.2015 - 161 Ss 20/15

    Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als von

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